Polizeiliche Erfassung von Angriffen, die unter Einsatz von Schusswaffen begangen werden
des Abgeordneten Steffen Janich und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst seit dem 1. Januar 2020 Messerangriffe (Bundestagsdrucksache 20/11498, S. 2). Seit dem 1. Januar 2025 wird in der PKS bundesweit zusätzlich zu der bisherigen fallbezogenen Erfassung des Phänomens „Messerangriff“ auch die Art der Waffenverwendung (bei Schusswaffen und Messern) fall- und tatverdächtigenbezogen erfasst (Bundestagsdrucksache 20/14954, S. 30).
Im Jahr 2024 erfasste die Polizei in Deutschland bei 29 014 Straftaten einen Messerangriff im Sinne der PKS. 54,3 Prozent davon entfielen auf Gewaltkriminalität, 43,3 Prozent auf Bedrohung und 2,4 Prozent auf sonstige Straftaten, wie beispielsweise Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen sowie Nötigung (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI25028_pks-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=8, S. 20). Die Fragesteller begrüßen die inzwischen standardisierte Erfassung von Messerangriffen.
Gleichzeitig wurde im Jahr 2024 in 4 685 Fällen mit einer Schusswaffe gedroht (+6,0 Prozent, 2023: 4 419 Fälle) und in 4 775 Fällen mit einer Schusswaffe geschossen (+1,9 Prozent, 2023: 4 687 Fälle, www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI25028_pks-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=8, S. 14). Als Schusswaffe im Sinne von „geschossen“ und „mitgeführt“ gelten nur Schusswaffen gemäß § 1 des Waffengesetzes. Nicht erfasst wird dabei das „Mitführen“ von Schusswaffen bei solchen Personen, die dazu bei rechtmäßiger Dienstausübung ermächtigt sind und gegen die Anzeige als Folge der Dienstausübung erstattet wurde. Mit einer Schusswaffe „gedroht“ wird erfasst, wenn wenigstens ein Opfer sich subjektiv bedroht fühlt (hier z. B. auch durch eine Spielzeugpistole). Ein Mitführen von Schusswaffen ist dann zu registrieren, wenn die bzw. der Tatverdächtige die Schusswaffe bei der Tatausführung bei sich hatte. Der Vorsatz, die Schusswaffe zu verwenden, ist nicht erforderlich (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI25028_pks-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=8, S. 63).
Ebenso im Jahr 2024 war ein leichter Rückgang der Straftaten gegen das Waffengesetz um – 0,8 Prozent zu verzeichnen. Nachdem in den letzten Berichtsjahren die Anzahl der Verstöße gegen das Waffengesetz angestiegen sind (2022: +6,4 Prozent; 2023: +6,3 Prozent), ist für das Berichtsjahr 2024 ein geringer Rückgang zu verzeichnen. Die Fallzahl im Berichtsjahr 2024 lag bei 35 511 Fällen.
Der Anteil der tatverdächtigen Nichtdeutschen stieg hierbei im Vergleich zum Vorjahr um 8,5 Prozent, während der Anteil der deutschen Tatverdächtigen um 4,3 Prozent sank (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI25028_pks-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=8, S. 31).
Nach Presseberichten häufen sich aktuell Fälle, in denen Schusswaffen in strafbarer Weise eingesetzt werden. Im Oktober 2025 wurde in Berlin-Kreuzberg ein 37-Jähriger vor einem Lokal niedergeschossen. Ein paar Tage zuvor feuerten Unbekannte in Berlin-Zehlendorf auf einen in einem PKW befindlichen verurteilten Drogendealer. Erst am Morgen desselben Tages wurde der Geschädigte aus einer Justizvollzugsanstalt entlassen. Sicherheitskreise werden mit der Einschätzung genannt, dass die Gewalt im Drogenmilieu eskaliere, weil neue Banden auf den Markt drängen würden und dies zu Verteilungskämpfen führe. Die Hemmungen, zur Schusswaffe zu greifen, würden demnach sinken. Der Leiter des Rauschgiftdezernats beim Landeskriminalamt Berlin warnt vor einer „Durchbewaffnung“ der kriminellen Szene. Bei Durchsuchungen stelle er sehr häufig scharfe Schusswaffen fest, darunter auch vollautomatische Waffen.
Allein im laufenden Jahr zählte die Berliner Polizei 884 Fälle, bei denen mit einer Schusswaffe gedroht oder geschossen wurde. 179 Menschen wurden dabei verletzt, eine Person starb (www.bz-berlin.de/polizei/alle-17-stunden-schuesse-in-berlin). Aus Sicht der Fragesteller ist der illegale Besitz und Gebrauch von erlaubnispflichtigen Schusswaffen in strafbarer Weise durch den Staat zum Schutz der öffentlichen Sicherheit zu verhindern und zu verfolgen. In keinerlei Zusammenhang hierzu stehen gleichwohl aus Sicht der Fragesteller die Millionen an rechtstreuen und friedlichen Legalwaffenbesitzer in Deutschland.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele Fälle des in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 erfassten Drohens und bzw. oder des Einsatzes einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe entfielen im Jahr 2024 auf Gewaltkriminalität?
Wie viele Fälle des in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 erfassten Drohens und bzw. oder des Einsatzes einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe entfielen im Jahr 2024 auf versuchte oder vollendete Bedrohungen sowie auf versuchte oder vollendete Nötigungen (bitte aufschlüsseln)?
Wie viele Fälle des in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 erfassten Drohens und bzw. oder des Einsatzes einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe entfielen im Jahr 2024 auf Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen sowie tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, auf welche Ursachen der Anstieg des Drohens mit einer Schusswaffe um 6 Prozent im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurückzuführen ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welche sind das?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, auf welche Ursachen der Anstieg der Verstöße gegen das Waffengesetz durch nichtdeutsche Tatverdächtige um 8,5 Prozent im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurückzuführen ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welche sind das?
Kann die Bundesregierung im Hinblick auf das gesamte Bundesgebiet einen Anstieg der Fallzahlen des strafbaren Besitzes und Einsatzes von erlaubnispflichtigen Schusswaffen im laufenden Jahr feststellen (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Einschätzung, dass die Gewalt im Drogenmilieu derzeit eskaliert, weil neue Banden in den Bereich des Drogenhandels drängen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte begründen)?
Trifft es zu, dass Vertreter der Organisierten Kriminalität sich im laufenden Jahr zunehmend auch mit vollautomatischen Waffen bewaffnen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte begründen)?
Ist der Einsatz von illegal im Besitz befindlichen Schusswaffen und der Einsatz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen durch Kriminelle in jüngerer Zeit ein Thema bei den Beratungen der Innenminister des Bundes und der Länder gewesen, und wenn ja, gibt es Beschlüsse im Hinblick auf ein einheitliches Vorgehen?
Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Notwendigkeit, die Sicherheitsbehörden des Bundes im Hinblick auf die Ausbildung und Ausstattung verstärkt vor dem Einsatz von Schusswaffen durch Straftäter zu schützen?