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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Mitfinanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 195 Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen - Sonneberg (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Bundestagsdrucksache 21/1295)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

09.12.2025

Aktualisiert

19.12.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/295827.11.2025

Mitfinanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 195 Suhl – Schmalkalden-Meiningen – Hildburghausen – Sonneberg (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1295)

der Abgeordneten Robert Teske, Erhard Brucker, Daniel Zerbin, Torben Braga, Rainer Galla, Stefan Schröder, Stefan Möller, Markus Oberhauser, Lukas Rehm, Claudia Weiss, Sascha Lensing, Sebastian Maack, Christian Zaum und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Fragesteller nehmen die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1295 zum Anlass, weitere Fragen zu stellen.

In der Antwort stellt das Bundesministerium er Finanzen (BMF) keine Informationen über die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) im Bundestagswahlkreis 195 Suhl – Schmalkalden-Meiningen – Hildburghausen – Sonneberg bereit. Die Aussagen des BMF, die aus Sicht der Fragesteller als Ausflüchte anzusehen sind, erscheinen dabei äußerst fragwürdig. Die Einlassung der Bundesregierung, wonach das Fehlen einer allgemeingültigen Definition von NGOs eine Auskunft unmöglich mache, trägt nicht. Denn in der Vorbemerkung der Fragesteller der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1133 haben die Fragesteller NGOs als alle nichtstaatlichen Organisationen definiert, die nicht direkt einer staatlichen Institution zuzuordnen sind (diese Definition wird auch von den Vereinten Nationen angewendet, siehe www.staatslexikon-online.de/Lexikon/NGO (Non Governmental Organization)).

Die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 119 und 120 auf Bundestagsdrucksache 21/747 zeigen außerdem, dass es möglich ist, die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen im Bundestagswahlkreis 195 durch Bundesmittel darzustellen. Damit erweist sich auch die Antwort des BMF zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/1295, wonach „nicht erfasst“ werde, „in welchen Regionen im Einzelnen vom Bund geförderte Organisationen aktiv sind“, als unglaubwürdig. Darüber hinaus zeigt unter anderem die Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8838, dass die in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8598 erfragten Finanzströme für die Bundesregierung darstellbar sein sollten. Insgesamt drängt sich den Fragestellern der Eindruck auf, dass die Bundesregierung das im Grundgesetz garantierte parlamentarische Fragerecht mit ihrer Antwort schlicht ignoriert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welche in den Landkreisen Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen und Sonneberg sowie in der kreisfreien Stadt Suhl ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen unterstützte der Bund in den Jahren 2015 bis einschließlich 2024 und laut Regierungsentwurf (Kabinettbeschluss) 2025 unmittelbar oder mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen (bitte titelscharf nach Einzelplänen und Jahren mit Angaben zu Förderzeitraum, Förderrichtlinie bzw. Rechtsgrundlage und Höhe, gesondert nach institutioneller Förderung und Projektförderung, in maschinenlesbarer Form auflisten)?

2

Welche in den Landkreisen Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen und Sonneberg sowie in der kreisfreien Stadt Suhl ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen erhielten als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (Kapitel 1702 [Kinder- und Jugendpolitik] Titel 684 04 [Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie]; bitte ab dem Haushaltsjahr 2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

3

Welche im Bundesland Thüringen ansässigen Nichtregierungsorganisationen erhielten als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus den Einzelplänen 04, 06, 16 oder 23 (bitte ab dem Haushaltsjahr 2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

4

Welche Mittel hat das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit „Denk Bunt“ nach Kenntnis der Bundesregierung als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger“ aus dem Bundeshaushalt erhalten (bitte ab dem Haushaltsjahr 2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

Berlin, den 17. November 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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