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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Mögliche Verwendung des Ausdrucks "unsere Demokratie" als Parole durch die Bundesregierung

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.12.2025

Aktualisiert

23.12.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/300601.12.2025

Mögliche Verwendung des Ausdrucks „unsere Demokratie“ als Parole durch die Bundesregierung

der Abgeordneten Nicole Hess, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Das Demokratieprinzip stellt damit eine tragende Säule der verfassungsmäßigen Ordnung dar. Es besagt, dass die Staatsgewalt vom Volke ausgeht und alle Bürger die gleichen Rechte und Pflichten besitzen. Die in den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes festgeschriebenen Grundrechte schützen den Freiheitsraum des Einzelnen vor Übergriffen der öffentlichen Gewalt, sie sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Sie bilden die Grundlage der Werteordnung der Bundesrepublik Deutschland, gehören zum Kern der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht (www.bpb.de/themen/politisches-system/deutsche-demokratie/39294/grundrechte/).

Von diesem liberalen Verfassungsgedanken ausgehend ist es nach Auffassung der Fragesteller erklärungsbedürftig, wieso ausgerechnet Vertreter der Bundesregierung in ihren Reden und Verlautbarungen zunehmend die mögliche Parole „unsere Demokratie“ bemühen (s. u.). Dieser possessive Sprachgebrauch suggeriert ihrer Ansicht nach eine einseitige Inbesitznahme des Demokratieprinzips durch die Bundesregierung. Nach dem Prinzip der Gewaltenteilung (Artikel 20 Absatz 2 und 3 GG) ist die Exekutive jedoch an geltendes Recht gebunden und besitzt keine Definitionshoheit darüber, was als demokratisch gilt.

Beispielsweise verwendete Nancy Faeser, die damalige Bundesministerin des Innern und für Heimat und vormalige Autorin eines Gastbeitrages im Juli 2021 in der Zeitschrift „antifa“ der sogenannten Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“, die nach Einschätzung des bayerischen Verfassungsschutzes aus dem April 2021 für das Jahr 2020 aus einer kommunistischen Grundhaltung heraus auch den Kampf gegen die parlamentarische Demokratie verfolgte (www.verfassungsschutz.bayern.de/mam/anlagen/vsb_2020_bf.pdf, S. 258), die mögliche Parole „unsere Demokratie“ in ihrer Bundestagsrede zum sogenannten Demokratiefördergesetz im März 2023 gleich fünfmal (www.bmi.bund.de/SharedDocs/reden/DE/2023/faeser-20230315-bt-demokratiefoerderung.html). Im Rahmen dieses Gesetzes, so Nancy Faesers Vorstellung im Februar 2024, sollte „unsere Demokratie […] durch unzählige zivilgesellschaftliche Initiativen“ gestärkt werden (https://rp-online.de/politik/deutschland/der-widerstand-gegen-rechtsextremismus-bleibt_aid-106421283). Ebensolche Initiativen gerieten aber im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 als parteiisch in die Kritik, als sich herausstellte, dass viele der sogenannten Nichtregierungsorganisationen, die öffentlich gegen die Politik der Union protestierten, von der damals amtierenden Bundesregierung Olaf Scholz finanziell gefördert wurden (www.faz.net/aktuell/politik/inland/anfrage-der-union-zu-demos-gegen-rechts-zivilgesellschaft-als-beute-110321736.html).

Vor dem Hintergrund dieses nach Ansicht der Fragesteller problematischen Demokratieverständnisses stellen sich ihnen Fragen zum regierungsseitigen Gebrauch dieser möglichen Parole, denn auch der amtierende Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, hat sich ihrer bereits vor dem Deutschen Bundestag bedient (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/rede-des-bundesministersdes-innern-alexander-dobrindt--2348484).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Gültigkeit der Grund- und Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat, wie sie das Grundgesetz in den Artikeln 1 bis 19 bestimmt, und welche zur Gültigkeit des Artikels 20 Absatz 1 GG?

2

Wie definiert die Bundesregierung die Begriffe „Demokratie“ und „unsere Demokratie“ für sich genommen und in Abgrenzung voneinander?

3

Aus welchen Gründen verwendet die Bundesregierung zunehmend die mögliche Parole „unsere Demokratie“ anstatt einfach von „Demokratie“ zu sprechen?

4

Welche Strategie für eine „wehrhafte Demokratie“ besitzt die Bundesregierung, damit die Grund- und Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat gewahrt bleiben (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/strategie-gemeinsam-fuer-demokratie-und-gegen-extremismus-2284760)?

5

Teilt die Bundesregierung die zunehmende Wahrnehmung des Einflusses sogenannter zivilgesellschaftlicher Akteure, die vom Staat mitfinanziert werden, als parteiisch (s. Vorbemerkung der Fragesteller), wenn ja, welche Strategie für eine „wehrhafte Demokratie“ besitzt sie, um diesen Einfluss auf den demokratischen Willensbildungsprozess der Bürger einzuschränken, und wenn nein, warum nicht?

6

Meint die Bundesregierung mit „unserer Demokratie“ insbesondere auch sogenannte zivilgesellschaftliche Akteure, und wenn nein, warum werden diese als besonders demokratierelevant hervorgehoben (s. Vorbemerkung der Fragesteller)?

7

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der „Zivilgesellschaft“, und wie unterscheiden sich „zivilgesellschaftliche Initiativen“ (s. Vorbemerkung der Fragesteller) von anderen Nichtregierungsorganisationen, die sich für das Allgemeinwohl einsetzen?

8

Welche Rolle spielt nach Auffassung der Bundesregierung die Zivilgesellschaft für „unsere Demokratie“, und welche der Wille der Mehrheit der Bürger?

9

Existieren Leitlinien irgendeiner Art hinsichtlich der Kommunikation und öffentlichen Verwendung der möglichen Parole „unsere Demokratie“ durch die Bundesministerien oder Bundesbehörden, und wenn ja, welche?

10

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der möglichen Parole „unsere Demokratie“ im Rahmen der politischen Bildung und ihrer Öffentlichkeitsarbeit bei?

11

Prüft die Bundesregierung bei der Bewilligung von Förderprogrammen im Bereich Demokratieförderung, Extremismusprävention oder politischer Bildung, ob die Zuwendungsempfänger sich mit allen Grundsätzen und Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung identifizieren?

12

Wurden konkrete Programme, Projekte oder Kampagnen in den letzten fünf Jahre unter der möglichen Parole „unsere Demokratie“ (oder sinngleich) gestartet, wenn ja, welche, und wie hoch waren die jeweiligen Fördervolumina?

13

Bewertet die Bundesregierung „unsere Demokratie“ als eine inklusive oder ausgrenzende mögliche Parole gegenüber regierungskritischen Positionen und Meinungen (bitte erläutern)?

Berlin, den 19. September 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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