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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Sachstand Arbeitsmarktdrehscheiben

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

16.12.2025

Aktualisiert

23.12.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/302202.12.2025

Sachstand Arbeitsmarktdrehscheiben

der Abgeordneten Jan Feser, Gerrit Huy, Peter Bohnhof, Birgit Bessin, Robert Teske, Lukas Rehm, Carsten Becker, Thomas Stephan, Ulrike-Schielke-Ziesing und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die aktuellen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt erfordern neue und effektive Ansätze, um die Interessen von Arbeitsuchenden und Arbeitgebern in Einklang zu bringen und einen reibungslosen beruflichen Übergang zu gewährleisten. In Deutschland sind etwa 12 Millionen Stellen vom Strukturwandel betroffen, während gleichzeitig rund 700 000 Stellen aufgrund des Fachkräftemangels unbesetzt bleiben (vgl. www.arbeitsagentur.de/vor-ort/heidelberg/arbeitsmarktdrehscheibe). Diese Diskrepanz stellt die Bundesagentur für Arbeit vor die Aufgabe, Arbeitsmarktprozesse besser abstimmen zu müssen und Arbeitsuchenden sowie Unternehmen eine nahtlose und zukunftsfähige Vermittlung zu ermöglichen.

Ein Ansatz in diesem Zusammenhang ist die Einführung sogenannter regionaler Arbeitsmarktdrehscheiben, wie sie inzwischen bundesweit in begrenzter Zahl bestehen. Diese Arbeitsmarktdrehscheiben sollen insbesondere den Übergang von Beschäftigten in neue Arbeitsverhältnisse erleichtern, wenn im Ursprungsbetrieb keine Perspektiven mehr bestehen. Sie kommen zum Einsatz, wenn eine nennenswerte Anzahl von Beschäftigten von strukturellen Veränderungen oder dem Wegfall von Arbeitsplätzen betroffen ist (vgl. www.bibb.de/dokumente/pdf/Handout_Job-to-Job-Prozess.pdf).

Ziel soll es sein, mithilfe der Arbeitsmarktdrehscheibe als einem ganzheitlichen Konzept eine wertvolle Unterstützung für Arbeitsuchende und Unternehmen gleichermaßen anzubieten (vgl. www.arbeitsagentur.de/vor-ort/potsdam/arbeitsmarktdrehscheibe). Für eine valide beschäftigungspolitische Einschätzung dieses – relativ neuen – Instrumentes, seiner Grenzen wie auch seiner Erfolgsfaktoren und Gelingensbedingungen (vgl. https://blog-berufswelten.de/arbeitsmarktdrehscheiben-erfolgsfaktor-fuer-beschaeftigungswechsel-im-strukturwandel/) bedarf es aus Sicht der Fragesteller einer fundierten Datengrundlage.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sind im Wege von Arbeitsmarktdrehscheiben seit deren Bestehen a) in Prozesse der Arbeitsmarktdrehscheiben involviert, b) in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt worden, c) zwar registriert, aber bislang nicht vermittelt worden (bitte die absoluten Zahlen jeweils jahresweise aufschlüsseln)?

2

Erfolgt im Rahmen der Arbeitsmarktdrehscheiben, insbesondere mit Blick auf das vielfache Nichtvorhandensein von aufnahmebereiten Betrieben in regionaler Nähe, auch eine bundesweite und nicht nur regionale Vermittlung von Arbeitskräften, und wenn ja, wie gestaltet sich dieser Prozess?

3

Sind die jeweiligen Berufskammern der betroffenen Betriebe und Branchen in die Prozesse der Arbeitsmarktdrehscheiben involviert? a) Wenn ja, inwiefern? b) Wenn nein, warum nicht?

4

Welche Kosten sind im Rahmen der Arbeitsmarktdrehscheiben seit deren Bestehen für Bund und Länder entstanden (bitte die absoluten Zahlen jahresweise ausweisen)?

5

Erfahren aufnahmebereite Betriebe im Rahmen der Arbeitsmarktdrehscheiben eine finanzielle Förderung der Arbeitskräfteaufnahme, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen bzw. Bedingungen im Einzelnen, und in welcher jeweiligen Höhe findet diese Förderung im Durchschnitt statt?

6

Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) sind seitens der Bundesagentur für Arbeit mit der Durchführung der Arbeitsmarktdrehscheiben bundesweit befasst, und wie hoch sind die durchschnittlichen Bruttomonatsentgelte dieser VZÄ (bitte die absoluten Zahlen jahresweise ausweisen)?

7

Wurden aufseiten der Bundesagentur für Arbeit eigens Stellen für den Prozess der Arbeitsmarktdrehscheiben neu geschaffen, und wenn ja, in welchem Umfang, und sind diese Stellen mit oder ohne Befristung (bitte die absoluten Zahlen und VZÄ jahresweise ausweisen)?

8

Wurde aufseiten der Bundesagentur für Arbeit eigens Personal für den Prozess der Arbeitsmarktdrehscheiben intern abgeordnet bzw. umbesetzt, und wenn ja, in welchem Umfang, und aus welchen Bereichen kommt das Personal (bitte die absoluten Zahlen und VZÄ jahresweise ausweisen)?

9

Ist vonseiten der Bundesregierung die gesetzliche Normierung des Modells der Arbeitsmarktdrehscheiben geplant, und wenn ja, soll diese inhaltlich vollständig dem von der Vorgängerregierung vorgelegten Entwurf eines § 45a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) entsprechen, oder sind Abweichungen von diesem Gesetzesentwurf geplant, und wenn Abweichungen geplant sind, welche Abweichungen sind geplant?

10

In welchem Umfang sind hinsichtlich der im vergangenen Jahr 2024, vor einiger Zeit bzw. aktuell drohenden Massenentlassungen bei a) der Firma „Bosch“, b) der Firma „Infineon“, c) der „Peiner Umformtechnik“, d) dem „Continental-Werk“ in Gifhorn Arbeitsmarktdrehscheiben zur Anwendung gekommen bzw. haben zu einer Vermittlung der von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeiter geführt (bitte die absoluten Zahlen aufschlüsseln)?

11

Wie lange dauert im Durchschnitt eine erfolgreiche Job-to-Job-Vermittlung im Rahmen von Arbeitsmarktdrehscheiben?

12

In wie vielen Fällen kam es im Rahmen von Arbeitsmarktdrehscheiben zur Förderung von beruflichen Weiterbildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen, und welche Berufsgruppen bzw. Branchen waren davon hauptsächlich betroffen?

13

Ist das Instrument bzw. der Prozess der Arbeitsmarktdrehscheiben aus Sicht der Bundesregierung auf Dauer angelegt, oder hat es den Charakter eines Pilotprojektes?

Berlin, den 11. November 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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