Evaluierung des ESF Plus-Bundesprogramms von 2021 bis 2025
der Abgeordneten Robert Teske, René Springer, Peter Bohnhof, Dr. Michael Espendiller, Hans-Jürgen Goßner, Lukas Rehm, Thomas Stephan und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Europäische Union will mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) zu einem sozialen Europa beitragen. In der aktuellen Förderperiode von 2021 bis 2027 unterstützt der ESF Plus den Bund voraussichtlich mit 2,22 Mrd. Euro. Die Mittel aus dem ESF Plus werden von der Bundesregierung im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms kofinanziert (www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/inhalt.html).
Das hierbei federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) teilte am 23. Oktober 2025 mit, dass das ESF Plus-Bundesprogramm von 2021 bis Oktober 2025 rund 280 000 Personen unterstützt und 37 250 Projekte gefördert habe. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas kommentierte: „Mein Ziel als Arbeits- und Sozialministerin ist es, Arbeitsplätze zu sichern und Menschen in Arbeit zu bringen. Mir ist wichtig, Beschäftigte und Betriebe auch künftig bei der Transformation des Arbeitslebens individuell zu unterstützen. Dafür erweist sich der ESF Plus als ein erfolgreiches Instrument. Er ist eine starke und sinnvolle Ergänzung der nationalen Beschäftigungs- und Sozialpolitik.“ (www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2025/positive-bilanz-zur-halbzeit-der-aktuellen-esf-plus-foerderperiode.html).
Im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms wird unter anderem das BMAS-Programm „WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ gefördert. Das Programm „WIR“ empfiehlt in einem Leitfaden, dass Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter gegenüber Ausländern, die „vielleicht nicht einmal über eine Aufenthaltserlaubnis“ verfügen, Beratungsangebote zu Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II; Bürgergeld) und zu Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III; Arbeitslosengeld) unterbreiten sollen (www.bridge-bleibe-recht.de/wp-content/uploads/2024_Leitfaden_Arbeitsmarktzugang-und-Foerderung.pdf#page=7).
Auch das Programm „IQ – Integration durch Qualifizierung“ erhält Mittel aus dem ESF Plus-Bundesprogramm. Das Programm „IQ“ hat sich der „nachhaltigen und bildungsadäquaten Integration von erwachsenen Menschen ausländischer Herkunft und ausländischer Berufsqualifikation in den Arbeitsmarkt“ verschrieben (www.netzwerk-iq.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/IQ_Publikationen/Flyer/IQ_Flyer_Web_2024.pdf). Das „Interkulturelle Bildungszentrum Mannheim gGmbH“ (ikubiz) ist eines der zahlreichen Projekte, die vom Programm „IQ“ gefördert werden. Am 30. Juli 2025 veranstaltete das ikubiz einen „Diversity Day“ für Achtklässler an einer Realschule in Mannheim. Im Laufe der Veranstaltung sahen die Schüler den SWR-Kurzfilm: „Diversität: das steckt hinter dem Begriff“. Der Film präsentiert Drag Queens als Ausdruck der Vielfalt in Deutschland. Nachdem die Schüler „großes Interesse und Motivation“ gezeigt hätten, „sich mit der Vielfalt Ihrer [sic] Herkunftsländer am Diversity Day“ auseinanderzusetzen, wurde zwischen den Zimmern der teilnehmenden Klassen eine Europakarte aufgehängt (https://ikubiz.de/ueber-uns/aktuelles/detail/unsere-schule-ist-bunt).
Die Fragesteller begehren vor diesem Hintergrund nähere Informationen über das ESF Plus-Bundesprogramm.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele Personen wurden in der aktuellen Förderperiode seit 2021 durch das ESF Plus-Bundesprogramm unterstützt (bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle nach dem jeweiligen ESF Plus-Förderprogramm, der Ressortzuständigkeit innerhalb der Bundesregierung sowie den geförderten Personen, getrennt nach deutschen und nichtdeutschen Personen sowie nach Personen mit afghanischer, bulgarischer, eritreischer, griechischer, indischer, irakischer, iranischer, italienischer, niederländischer, pakistanischer, polnischer, rumänischer, russischer, somalischer, spanischer, syrischer, türkischer, ukrainischer und ungarischer Staatsangehörigkeit, aufgliedern)?
Wie viele Personen wurden in der aktuellen Förderperiode seit 2021 im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms über den Bezug von Leistungen nach dem SGB II beraten (bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle nach deutschen und nichtdeutschen Personen sowie nach Personen mit afghanischer, bulgarischer, eritreischer, griechischer, indischer, irakischer, iranischer, italienischer, niederländischer, pakistanischer, polnischer, rumänischer, russischer, somalischer, spanischer, syrischer, türkischer, ukrainischer und ungarischer Staatsangehörigkeit aufgliedern)?
Wie viele Personen wurden in der aktuellen Förderperiode seit 2021 im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms über den Bezug von Leistungen nach dem SGB III beraten (bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle nach deutschen und nichtdeutschen Personen sowie nach Personen mit afghanischer, bulgarischer, eritreischer, griechischer, indischer, irakischer, iranischer, italienischer, niederländischer, pakistanischer, polnischer, rumänischer, russischer, somalischer, spanischer, syrischer, türkischer, ukrainischer und ungarischer Staatsangehörigkeit aufgliedern)?
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele Personen in der aktuellen Förderperiode seit 2021 im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms in den primären Arbeitsmarkt vermittelt worden sind (bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle nach dem jeweiligen Förderprogramm, der Ressortzuständigkeit innerhalb der Bundesregierung sowie den geförderten Personen, getrennt nach deutschen und nichtdeutschen Personen sowie nach Personen mit afghanischer, bulgarischer, eritreischer, griechischer, indischer, irakischer, iranischer, italienischer, niederländischer, pakistanischer, polnischer, rumänischer, russischer, somalischer, spanischer, syrischer, türkischer, ukrainischer und ungarischer Staatsangehörigkeit, aufgliedern)?
Übersieht die Bundesregierung in Bezug auf das ESF Plus-Bundesprogramm die Durchleitung von Fördermitteln von Erstempfängern an weitere Empfänger, wenn ja, inwieweit sind ggf. die unmittelbaren oder mittelbaren Zuwendungsempfänger für die Weiterleitung von Bundesmitteln der Bundesregierung gegenüber rechenschaftspflichtig?
Besitzt die Bundesregierung in Bezug auf das ESF Plus-Bundesprogramm eine Übersicht über Empfänger, die letztlich – also als letztempfangende Empfänger – die finanziellen Mittel aus der unmittelbaren Förderung von Erst- bzw. Zwischenempfängern in Anspruch nehmen bzw. genommen haben?
Welche Empfänger wurden im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger in der Förderperiode ab 2021 gefördert (bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle nach jährlichem Budget und dem jeweiligen Anteil von Mitteln der EU, des Bundes und der Länder sowie nach dem entsprechenden ESF Plus-Förderprogramm, den Kapiteln, dem Titel, Zuwendungszweck und den Erst-, Zwischen- und Letztempfängern aufgliedern)?
Anhand welcher Kriterien prüft die Bundesregierung Verwendungsnachweise von Empfängern, die seit 2021 durch das ESF Plus-Bundesprogramm gefördert werden?
In wie vielen Förderverfahren durch das ESF Plus-Bundesprogramm gingen die Verwendungsnachweise rechtzeitig oder verspätet ein bzw. sind noch offen (bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle ab Haushaltsjahr 2021 nach Jahresscheiben aufteilen)?
Wie viele dieser Förderverfahren durch das ESF Plus-Bundesprogramm waren ggf. zu beanstanden (bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle ab Haushaltsjahr 2021 nach der Art der Beanstandung und nach Jahresscheiben aufteilen)?
Welche Maßnahmen leitete die Bundesregierung in Bezug auf das ESF Plus-Bundesprogramm nach dem Feststellen der Beanstandung ggf. ein (bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle ab Haushaltsjahr 2021 und ggf. nach Art der Maßnahme und nach Jahresscheiben aufteilen)?
In wie vielen Fällen seit 2021 wurde eine Förderung durch das ESF Plus-Bundesprogramm aufgrund von Verstößen gegen die Förderrichtlinien gestrichen und bzw. oder zurückverlangt, und was war der konkrete Grund dafür?
Wie hoch waren bzw. sind die Rückforderungen durch das ESF Plus-Bundesprogramm aufgrund der o. g. Sachverhalte seit dem Jahr 2021?
a) Wie viele Mahnbescheide wurden durch die Bundesregierung seit 2021 mit Blick auf das ESF Plus-Bundesprogramm ausgestellt?
b) Wie hoch sind die Beträge, die bis jetzt seit 2021 von den betroffenen Empfängern des ESF Plus-Bundesprogramms der Bundesregierung rückerstattet wurden?