Zukunft der Integrations- und Berufssprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
der Abgeordneten Janina Böttger, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Bodo Ramelow, Zada Salihović, David Schliesing, Lisa Schubert, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Sascha Wagner, Christin Willnat, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Der Spracherwerb bildet eine wichtige Voraussetzung für eine gelingende Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gesteuerten Integrations- und Berufssprachkurse (IK und BSK) sind hierbei zentrale Instrumente, deren erfolgreiche Durchführung maßgeblich von der Leistungsfähigkeit und Stabilität der zugelassenen Kursträger abhängt.
Seit Ende des Jahres 2023 häufen sich nach Informationen der Fragestellenden Hinweise auf gravierende Probleme in der Abwicklung und Finanzierung dieser Kurse. Nach übereinstimmenden Darstellungen verschiedener Bildungsträgerverbände und Sprachkursträger ist es wiederholt zu Zahlungsverzögerungen, einseitigen Eingriffen in Vertragsbedingungen, sehr umfassender Bürokratie und zusätzlich abgesenkten Vergütungssätzen ab bestimmten Teilnehmendenzahlen gekommen. Diese Entwicklungen gefährden das erfolgreiche „Gesamtprogramm Sprache“, schwächen die notwendige Integrationsinfrastruktur und sind geeignet, die wirtschaftliche Existenz zahlreicher qualitativ hochwertig arbeitender Träger zu beeinträchtigen.
Die Bundesregierung betont regelmäßig die Bedeutung einer verlässlichen Integrationspolitik und eines wirksamen Sprachförderangebots. Angesichts der aktuellen Entwicklungen ist aus Sicht der Fragestellenden jedoch fraglich, ob das BAMF und die zuständigen Ressorts diesen Anspruch organisatorisch, finanziell und rechtlich erfüllen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie bewertet die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Darstellungen wiederkehrender Verzögerungen bei der Auszahlung der Vergütungen für Integrations- und Berufssprachkurse, die in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils früher im Haushaltsjahr eintraten (November 2023, Oktober 2024, September 2025)?
Wie viele Kursträger waren in diesen Jahren von den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten verspäteten Zahlungen betroffen, und in welcher Gesamthöhe bestanden zum Jahresende jeweils offene Forderungen gegenüber dem BAMF?
Welche konkreten organisatorischen oder haushaltstechnischen Ursachen führten nach Kenntnis der Bundesregierung zu diesen wiederkehrenden Verzögerungen?
Welche Maßnahmen hat das BAMF ergriffen, um die Einhaltung der in seinen Abrechnungsrichtlinien vorgesehenen 30-Tage-Zahlungsfrist sicherzustellen?
Wie bewertet die Bundesregierung die an die Fragestellenden herangetragene Praxis, wonach das BAMF auf Nachfragen von Trägern wegen ausbleibender Zahlungen erklärt, es gebe „keine gesetzlich vorgegebene Frist“ zur Begleichung der Rechnungen?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Trägern im Falle drohender Insolvenz geraten wurde, sich an die Regionalstellen des BAMF zu wenden, um eventuell eine vorgezogene Abrechnung zu erreichen, und wenn ja, hält die Bundesregierung diese Praxis für mit den Pflichten nach § 15a der Insolvenzordnung (InsO) vereinbar?
Welche Vorsorgemaßnahmen wurden im Haushaltsentwurf 2026 getroffen, um ggf. eine erneute Mittelknappheit im Bereich der Integrations- und Berufssprachkurse zu vermeiden?
Aus welchen Gründen hat das BAMF mit Trägerrundschreiben IK 02/25 vom 28. Februar 2025 eine maximale Unterrichtsverpflichtung von 29 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten pro Woche für festangestellte Lehrkräfte eingeführt?
In welcher Weise wurden Kursträger oder deren Verbände in die Vorbereitung und Entscheidungsfindung eingebunden?
Auf welcher fachlichen Grundlage beruht die Annahme, dass eine Überschreitung von 29 Unterrichtseinheiten die Unterrichtsqualität gefährdet?
Welche Informationen hat die Bundesregierung dazu, welche mutmaßlichen Mehrkosten den Trägern infolge dieser Begrenzung entstehen, und wie bewertet die Bundesregierung deren Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Kurse?
Ist beabsichtigt, die Kostenerstattungssätze (KES) für die Träger an die neuen arbeitsorganisatorischen Bedingungen anzupassen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der an die Fragestellenden herangetragenen Kritik der Bildungsträgerverbände und Sprachkursträger, das BAMF greife durch diese Maßnahme in die unternehmerische Gestaltungsfreiheit der Träger ein?
Nach welchen Kriterien oder Kalkulationen wurde der seit dem 1. August 2022 unverändert geltende Kostenerstattungssatz i. H. v. 4,58 Euro ermittelt, und inwiefern bzw. bis wann plant die Bundesregierung ggf., diesen Satz aufgrund der stetig steigenden Kosten der Sprachkursträger zu erhöhen?
Welche fachliche oder betriebswirtschaftliche Begründung liegt der Einführung der sogenannten Degression zugrunde, wonach ab dem 17. Teilnehmenden eines Kursabschnitts der Kostenerstattungssatz von 4,58 Euro auf 2,40 Euro pro Unterrichtseinheit abgesenkt wird?
Wurde diese Maßnahme mit den Trägerverbänden abgestimmt oder evaluiert, und wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der an die Fragestellenden herangetragenen Einschätzung der Träger, dass diese Regelung größere Kursgruppen und damit eine effizientere Ressourcennutzung bestraft?
Plant die Bundesregierung, die Degressionsregelung zu überprüfen oder auszusetzen, um die wirtschaftliche Stabilität der Träger zu sichern, und wenn nein, warum nicht?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung infolge der Degressionsregelung und damit verbundener Mindereinnahmen für die Träger auf das Kursangebot, insbesondere in Regionen mit hohem Sprachförderbedarf?
Aus welchen Gründen wurde im Juni 2025 ein neuer Einstufungstest für Integrationskurse eingeführt, und welche Verbesserungen sollen damit erzielt werden?
Welche Rückmeldungen liegen dem BAMF oder dem Bundesministerium des Innern (BMI) zu möglichen administrativen Problemen, zu IT-Zugängen oder erhöhtem Zeitaufwand infolge entsprechender Probleme insbesondere seitens der Träger vor?
Auf welcher Kalkulationsgrundlage wurde der Vergütungssatz von 45 Euro pro Einstufungstest festgelegt, und berücksichtigt er den durchschnittlichen Zeitaufwand von über einer Stunde pro Testdurchführung?
Wie viele Beschwerden oder Anmerkungen von Trägern bezüglich einer unzureichenden Vergütung oder eines Mehraufwands haben das BAMF seit Ende 2023 erreicht (bitte ggf. eine ungefähre Einschätzung geben)?
Ist beabsichtigt, die Vergütungssätze für Einstufungstests an die tatsächlichen Aufwände anzupassen, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Sind Maßnahmen geplant, um den administrativen Aufwand und die Bürokratiebelastung der Kursträger künftig zu reduzieren, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?