Übersicht aller Projekte der Antidiskriminierungsstelle des Bundes seit 2020 sowie Darlegung der erzielten Ergebnisse und Erfolge (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1374)
der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt, Angela Rudzka, Birgit Bessin, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Kerstin Przygodda, Christian Zaum, Johann Martel, Nicole Höchst, Dr. Anna Rathert, Otto Winfried Strauß, Jan Feser, Martina Kempf, Claudia Weiss, Beatrix von Storch, Lukas Rehm, Tobias Ebenberger und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1226 wollten die Fragesteller in Erfahrung bringen, welche Projekte der Antidiskriminierungsstelle des Bundes seit dem Jahr 2020 mit Bundesmitteln finanziert wurden und wie hoch jeweils die finanzielle Förderung war. Damit waren Zuwendungen gemäß § 23 der Bundeshaushaltsordnung gemeint. Als Antwort auf diese Frage hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1374 eine mehrseitige Anlage zur Verfügung gestellt, der jeweils Laufzeit, Projekttitel und Zuwendungssumme zu entnehmen sind. Einige maßgebliche Informationen sind nach Ansicht der Fragesteller darin jedoch nicht enthalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wer waren bei den in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1374 in Anlage 1 genannten Projekten jeweils die Erst-, Zwischen- und Letztempfänger der Zuwendungen (bitte nach Projekttitel aufschlüsseln)?
Wer war bei den in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1374 in Anlage 1 genannten Projekten jeweils die zuständige Bewilligungsbehörde?
Bei welchen der in Anlage 1 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1374 genannten Projekten ist der jeweilige Verwendungsnachweis nicht fristgerecht eingegangen, und in welchem Maße wurde die Frist überschritten:
a) bis zu einem Monat,
b) von einem bis drei Monaten,
c) über drei Monate?
Haben Zuwendungsempfänger, die unzureichende oder nicht fristgerecht eingereichte Verwendungsnachweise geliefert haben, trotzdem erneut Zuwendungen erhalten, und wenn ja, um welche Zuwendungsempfänger und welche Projekte handelt es sich?
Bei welchen der in Anlage 1 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1374 genannten Projekte wurden die jeweiligen Verwendungsnachweise geprüft, und mit welchem Ergebnis?
Nach welchen Kriterien wurden die Verwendungsnachweise geprüft?
Haben sich bei den in Anlage 1 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1374 genannten Projekten ggf. Rückforderungen ergeben, und wenn ja, was war jeweils der Grund?
Bei welchen der in Anlage 1 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1374 genannten Projekte wurde ein juristisches Verfahren eingeleitet, weil die Mittel nicht korrekt eingesetzt worden waren oder andere Kriterien der Förderung von den Zuwendungsnehmern nicht eingehalten worden sind, und mit welchem Ergebnis?