BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Mögliche politisch motivierte personelle Veränderungen, Stellenbesetzungen und Abordnungen in Bundesministerien und Bundesbehörden in der 20. und 21. Wahlperiode

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

12.01.2026

Aktualisiert

16.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/316708.12.2025

Mögliche politisch motivierte personelle Veränderungen, Stellenbesetzungen und Abordnungen in Bundesministerien und Bundesbehörden in der 20. und 21. Wahlperiode

der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Udo Theodor Hemmelgarn, Thomas Korell, Kurt Kleinschmidt, Volker Scheurell, Tobias Teich, Alexis L. Giersch, Dr. Rainer Kraft, Mirco Hanker, Dr. Christoph Birghan, Ulrich von Zons, Knuth Meyer-Soltau, Lukas Rehm, Gerrit Huy, Bernd Schuhmann, Boris Gamanov, Martina Uhr, Rainer Galla, Uwe Schulz, Jan Wenzel Schmidt, Stefan Keuter, Kay-Uwe Ziegler, Rocco Kever, Joachim Bloch, Rainer Groß, Raimond Scheirich, Erhard Brucker, Dr. Christina Baum, Sven Wendorf, Edgar Naujok, Hauke Finger, Bernd Schattner, Stefan Henze, Daniel Zerbin, Julian Schmidt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In einem am 8. November 2025 erschienenen Bericht der Plattform NIUS wurde auf eine Personalwerbekampagne der Berliner Justizverwaltung hingewiesen. In diesem Zusammenhang wurde zugleich ein älteres Interview des Berliner Abgeordneten Benedikt Lux (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aus dem Jahr 2020 zitiert. In dem genannten Interview, veröffentlicht in der Zeitung „Neues Deutschland“, erklärte Benedikt Lux (www.nius.de/gesellschaft/news/bist-du-bereit-fuer-zusammenhalt-respekt-und-zukunftssicherheit-berliner-justiz-wirbt-mit-infantilem-youstiz-song-um-mitarbeiter/c3181ea9-72d9-46c9-8646-07fd6420e70e):

„Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz.“

Unabhängig vom konkreten Vorgang in Berlin wirft dieses Zitat nach Auffassung der Fragesteller grundlegende Fragen zur verfassungsrechtlichen Bindung der Exekutive auf. Das Grundgesetz (GG) verpflichtet die vollziehende Gewalt in Artikel 20 Absatz 3 zur strikten Bindung an Gesetz und Recht. Das Demokratieprinzip in Artikel 20 Absatz 2 GG verlangt eine dem Gemeinwohl verpflichtete Verwaltung, die ihre Legitimation nicht aus parteipolitischer Zwecksetzung, sondern aus der ununterbrochenen rechtlichen und sachlichen Kontrolle ableitet. Eine politisch unabhängige und funktionsfähige Exekutive ist außerdem Voraussetzung für die Wahrung der Gewaltenteilung als grundlegendes Prinzip der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Von besonderer Bedeutung ist zudem Artikel 33 Absatz 2 GG, der die sogenannte Bestenauslese vorgibt. Danach dürfen die Auswahl und das berufliche Fortkommen von Beamten allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung betont, dass dieser Grundsatz eine tragende Grundlage des Berufsbeamtentums darstellt und damit eine Sicherung der Neutralität und Professionalität der Verwaltung gewährleistet (vgl. BVerfGE 11, 203; 130, 263).

Politisch motivierte Eingriffe in Personalstrukturen der Exekutive, etwa durch Austausch von Führungspersonal, gezielte Abordnungen, nicht ausgeschriebene Besetzungen oder strukturelle Einflussnahmen auf Behördenleitungen, könnten die verfassungsrechtlich gebotene Neutralität und Funktionsfähigkeit der Verwaltung beeinträchtigen. Solche Eingriffe könnten Auswirkungen auf die Gewaltenteilung haben, wenn die politische Leitungsebene das Verwaltungshandeln über personelle Veränderungen mittelbar steuert. Sie könnten zudem die Funktionsfähigkeit der Verwaltung mindern, wenn Kontinuität und fachliche Stabilität verloren gehen. Weiter könnte die politische Neutralität des öffentlichen Dienstes beeinträchtigt werden, was das Vertrauen der Bürger in die Objektivität der Verwaltung schwächt und letztlich die Legitimation staatlichen Handelns berührt. Dies könnte in einer parlamentarischen Demokratie zu strukturellem Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen führen und die Integrationskraft des Staates beeinträchtigen.

Vor diesem Hintergrund besteht bei den Fragestellern ein sachliches und verfassungsrechtliches Interesse an der Klärung, welche Personalbewegungen in Bundesministerien und deren nachgeordneten Bundesbehörden in den verschiedenen Wahlperioden erfolgt sind, insbesondere im Hinblick auf Abordnungen, Versetzungen, Besetzungsverfahren sowie Veränderungen auf den Führungsebenen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele Stellen wurden in den Bundesministerien und – soweit statistisch erfasst – in deren nachgeordneten Bundesbehörden während der 20. und 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages neu geschaffen, besetzt, nachbesetzt, strukturell verändert oder vorübergehend durch Abordnungen wahrgenommen?

2

Wie viele Personalveränderungen gab es in der 20. und in der 21. Wahlperiode auf den Führungsebenen der Staatssekretäre (politisch und beamtet), Ministerialdirektoren, Ministerialdirigenten, Behördenleitungen und deren Stellvertretungen sowie der Abteilungs- und Unterabteilungsleitungen (bitte nach Ressorts und zusammengeführt nach Art der Personalmaßnahme: Neubesetzung, Austausch, Versetzung, Abordnung, Abordnung mit dem Ziel der Versetzung, Rückkehr aus Abordnung, kommissarische Leitung darstellen)?

3

Welche Personalbewegungen im höheren Dienst sind der Bundesregierung für die 20. und 21. Wahlperiode bekannt (bitte nach Ressorts darstellen sowie in überblicksartiger Form nach Funktions- bzw. Statusgruppen: Regierungsräte, Oberregierungsräte, Regierungsdirektoren sowie Fachreferenten im höheren Dienst [einschließlich in fachlich leitender Funktion] und nach wesentlichen Besetzungswegen: öffentliche Ausschreibung, interne Ausschreibung, Direktberufung, Abordnung, Abordnung mit Übernahmeabsicht; sowie – soweit nachvollziehbar – nach Anlässen der Personalmaßnahmen: reguläre Fluktuation, Ruhestand, Organisationsveränderung, Wechsel eines politischen Beamten aufgliedern)?

4

Welche Personalbewegungen im gehobenen Dienst haben sich in der 20. und 21. Wahlperiode ergeben (bitte nach Ressorts darstellen und in zusammengefasster Form nach Funktionsbereichen: Fachbearbeitung, Team- und Sachgebietsleitungen, IT-Fachverwendungen, Stabsstellen sowie nach maßgeblichen Besetzungswegen: Neueinstellungen, Beförderungen, Versetzungen, Abordnungen, Rückkehrer, externe Bewerber; öffentliche Ausschreibungen, interne Ausschreibungen, nicht ausgeschriebene Besetzungen differenzieren)?

5

In welchem Umfang wurden in der 20. und 21. Wahlperiode Abordnungen in Spitzenämtern sowie im höheren und gehobenen Dienst veranlasst (bitte nach Ressorts und – soweit statistisch verfügbar – in zusammengeführter Form nach Dauer der Abordnungen [unter sechs Monate, sechs bis zwölf Monate, über zwölf Monate], Zielbehörden [anderes Ressort, Bundeskanzleramt, Länderbehörde, EU-Behörde] sowie nach Rückkehr- und Übernahmequoten darstellen)?

6

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Initiative von Abordnungen in der 20. und 21. Wahlperiode vor (bitte nach Ressorts darstellen und angeben, ob Abordnungen auf Initiative der Hausleitung, der Personalabteilung, der abgeordneten Person selbst oder auf Anforderung anderer Ressorts erfolgten)?

7

In welchem Umfang wurden in der 20. und 21. Wahlperiode Abordnungen genutzt, um spätere Versetzungen ohne vorherige Ausschreibung vorzubereiten (bitte nach Ressorts und in zusammengefasster Form nach Funktionsgruppen im höheren und gehobenen Dienst darstellen)?

8

Wie viele abgeordnete Beschäftigte wurden in der 20. und 21. Wahlperiode mit kommissarischen Leitungsfunktionen betraut (bitte nach Ressorts und überblicksartig nach Ebene der Leitungsfunktion darstellen)?

9

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu dem Anteil derjenigen Beschäftigten vor, die in der 20. und 21. Wahlperiode durch Abordnung oder Besetzung von Dienstposten bzw. Übertragung von Funktionen in entsprechende Positionen gelangten und in den fünf Jahren zuvor Tätigkeiten in Ministerbüros, Bundestagsfraktionen, Parteiorganisationen, parteinahen Stiftungen oder Abgeordnetenbüros ausgeübt hatten (bitte nach Ressorts und in zusammengeführter Form darstellen)?

10

Wie viele Besetzungen oder Abordnungen erfolgten in der 20. und 21. Wahlperiode ohne öffentliche Ausschreibung oder ohne Anwendung eines vollständigen strukturierten Auswahlverfahrens (bitte nach Ressorts und in zusammengefasster Form darstellen)?

11

Welche Beanstandungen oder Bedenken wurden in der 20. und 21. Wahlperiode durch Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte, Rechtsreferate, das Bundesministerium des Innern oder externe Prüfungsinstanzen hinsichtlich Besetzungen, Abordnungen oder Abordnungen mit Übernahmeoptionen erhoben (bitte nach Ressorts und zusammengeführt nach Art der Beanstandung darstellen)?

12

Welche Maßnahmen wurden in der 20. und 21. Wahlperiode jeweils in Reaktion auf solche Bedenken ergriffen (bitte nach Ressorts und in überblicksartiger Form darstellen)?

13

Welche Unterschiede erkennt die Bundesregierung zwischen der 20. und 21. Wahlperiode hinsichtlich der a) Nutzung von Abordnungen, b) Austauschgeschwindigkeit von Führungspersonal, c) Zahl politischer Beamter, d) Intensität politisch motivierter Personalbewegungen, e) Professionalität der Auswahlverfahren sowie f) Transparenz der Besetzungsverfahren

(bitte nach Ressorts und in einer zusammengefassten Form darstellen)?

Berlin, den 5. Dezember 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen