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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Erfassung von gesetzlich so bezeichneten freiwilligen Ausreisen

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

30.12.2025

Aktualisiert

12.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/317910.12.2025

Erfassung von gesetzlich so bezeichneten freiwilligen Ausreisen

der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

„Freiwillige“ Ausreisen ausreisepflichtiger Personen werden bundesweit statistisch nicht vollständig erfasst (vgl. bereits Antworten zu den Fragen 29 ff. auf Bundestagsdrucksache 18/5862). Angaben des bayerischen Innenministeriums zufolge (vgl. z. B. dpa-Meldung vom 24. Oktober 2025) gab es in den ersten drei Quartalen des Jahres 2025 in Bayern insgesamt 14 646 Aufenthaltsbeendigungen, darunter 2 787 Abschiebungen und 11 859 „freiwillige“ Ausreisen. Die Zahl der Ausreisen war also mehr als viermal so hoch wie die Zahl der Abschiebungen (zur Einordnung: Mitte 2025 lebten 24 529 Ausreisepflichtige in Bayern, 19 213 von ihnen mit einer Duldung; vgl. Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 21/1640). Auch die langjährige Betrachtung der Ausreisen von Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung ergibt, dass diese Zahl oft doppelt bis dreimal so hoch ist wie die Zahl der Abschiebungen (vgl. Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/11101).

Bei politischen Debatten über vermeintliche Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht wird jedoch oftmals nur auf die Zahl der Abschiebungen abgestellt. Die weitaus größere Zahl „freiwilliger“ Ausreisen bleibt dabei häufig unberücksichtigt, oder es wird lediglich die Zahl der mit Bundesmitteln finanziell geförderten Ausreisen genannt.

Die EU-Kommission verweist häufiger auf eine vermeintlich niedrige „Rückkehrquote“ in Höhe von angeblich nur etwa 20 Prozent, etwa auch zur Begründung ihres Vorschlags zu umfangreichen Verschärfungen der EU-Rückführungs-Richtlinie (vgl. KOM(2025)101, Seite 1).

Bei der Berechnung dieser EU-Rückkehrquote wird allerdings nicht berücksichtigt, ob Ausreiseaufforderungen rechtskräftig bestätigt oder von den Gerichten aufgehoben wurden, ebenso wenig, ob Betroffene nach einer Ausreiseaufforderung einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten haben oder aus anderen Gründen nicht ausreisen müssen, weil sie z. B. wegen einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung, aus familiären Gründen, infolge einer Gerichtsentscheidung und/oder wegen schwerer Erkrankungen oder eines noch laufenden Asylfolgeverfahrens oder wegen Minderjährigkeit geduldet werden (dies geht aus einer Antwort der EU-Kommission vom 17. Juli 2025 an die linke Abgeordnete des Europäischen Parlaments Özlem Demirel hervor). Schließlich meldet unter anderem Deutschland als größter Mitgliedstaat der EU keine Daten zur Gesamtzahl freiwilliger Ausreisen an die zuständigen EU-Behörden, weil diese bundesweit gar nicht vorliegen (siehe oben), sodass im Ergebnis die sogenannte Rückkehrquote den Fragestellenden als wenig aussagekräftig erscheint.

Das Wort „freiwillig“ wird in dieser Kleinen Anfrage in Anführungszeichen gesetzt, weil es um Personen geht, die über kein Aufenthaltsrecht verfügen und deshalb zur Ausreise verpflichtet sind. Würden sie nicht selbstständig das Land verlassen, würde ihnen andernfalls eine Abschiebung mit schwerwiegenden Konsequenzen (unter anderem jahrelanges Einreiseverbot in die EU, Auferlegung der Kosten der Abschiebung, inklusive der Kosten einer möglichen Abschiebungshaft) drohen. Deshalb kann bei diesen erzwungenen Ausreisen nach Einschätzung der Fragestellenden von Freiwilligkeit im eigentlichen Wortsinn keine Rede sein (https://mediendienst-integration.de/artikel/welche-alternativen-gibt-es-zur-abschiebung.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie bewertet es die Bundesregierung den Umstand und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus, dass laut Informationen des bayerischen Innenministeriums (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) die Zahl der „freiwilligen“ Ausreisen im Rahmen der Aufenthaltsbeendigung mehr als viermal so groß ist wie die der Abschiebungen, vor dem Hintergrund, dass die Gesamtzahl aller „freiwilligen“ Ausreisen ausreisepflichtiger Personen bundesweit nicht erfasst wird (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) und damit nach Auffassung der Fragestellenden ein verzerrtes und unvollständiges Bild zu der Frage entsteht, wie viele zur Ausreise aufgeforderte Personen dieser Aufforderung (angeblich) nachkommen (bitte ausführen)?

2

Welche Informationen liegen der Bundesregierung dazu vor, inwiefern die vom bayerischen Innenministerium verbreiteten Zahlen zu „freiwilligen“ Ausreisen verlässlich sind, wie diese Zahlen erfasst werden und welche weiteren Bundesländer gegebenenfalls über ähnliche Informationen verfügen, und wenn ihr keine entsprechenden Informationen vorliegen, wird sie sich solche Informationen im Rahmen des ständigen Austausches mit den Bundesländern verschaffen, und wenn nein, warum nicht?

3

Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass es zumindest einzelnen Bundesländern offenbar möglich ist, Zahlen zu „freiwilligen“ Ausreisen zu erfassen, Initiativen ergreifen, um eine bundesweite Gesamtzahl „freiwilliger“ Ausreisen zu ermitteln, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht, vor dem Hintergrund der herausragenden politischen Bedeutung des Themas der Durchsetzung der Ausreisepflicht, das bereits mehrfach Anlass für Gesetzesverschärfungen war (bitte begründen)?

4

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung der Fragestellenden zu, dass bei der Bewertung, inwiefern es gegebenenfalls Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht geben könnte, die Zahl der „freiwilligen“ Ausreisen genauso berücksichtigt werden muss wie die Zahl der Abschiebungen, weil es ansonsten zu einem unvollständigen und verzerrten Bild kommt (wenn nein, bitte begründen)?

5

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung der Fragestellenden zu, dass bei der Bewertung, inwiefern es gegebenenfalls Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht geben könnte, berücksichtigt werden muss, inwieweit Ausreiseaufforderungen bestands- oder rechtskräftig sind oder von den Gerichten aufgehoben wurden (wenn nein, bitte begründen)?

6

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung der Fragestellenden zu, dass bei der Bewertung, inwiefern es gegebenenfalls Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht geben könnte, berücksichtigt werden muss, inwieweit formal ausreisepflichtige Personen über eine Duldung verfügen, die anzeigt, dass ihre Abschiebung nicht möglich bzw. ihre Ausreise nach Maßgabe des Aufenthaltsgesetzes behördlicherseits gar nicht angestrebt wird, etwa wegen einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung, wegen enger familiärer Bindungen an Personen mit einem Aufenthaltsrecht, wegen eines Asylfolgeverfahrens oder Minderjährigkeit, wegen gesundheitsbedingter Abschiebungshindernisse oder einer gerichtlichen Anordnung usw. (wenn nein, bitte begründen), und welche Zahlen oder Einschätzungen liegen der Bundesregierung hierzu vor (bitte ausführen)?

7

Wie viele der im Jahr 2024 bestands- oder rechtskräftig abgelehnten Asylsuchenden lebten zum 31. Dezember 2004 bzw. zum 30. Juni 2025 bzw. zum letzten Stand in Deutschland (bitte auch nach den Bundesländern und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren), wie lang lebten sie jeweils durchschnittlich in Deutschland, und über welche Aufenthaltstitel verfügten sie jeweils (bitte so differenziert wie möglich darstellen)?

8

Welche Daten zu Ausreiseaufforderungen an Drittstaatsangehörige hat Deutschland an EU-Behörden für das Jahr 2024 bzw. das bisherige Jahr 2025 übermittelt (bitte die Art der Daten und die jeweiligen konkreten Zahlen nennen), inwiefern wurde dabei differenziert, ob diese Ausreiseaufforderungen bestands- oder rechtskräftig geworden sind (bitte gegebenenfalls entsprechende Zahlen nennen), und was ist der Bundesregierung dazu bekannt, auf welche Daten genau sich die EU-Kommission bei der Berechnung einer Rückkehrquote in diesem Zusammenhang stützt (bitte ausführen)?

9

Welche Daten zu Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen hat Deutschland an EU-Behörden für das Jahr 2024 bzw. das bisherige Jahr 2025 übermittelt (bitte die Art der Daten und die jeweiligen konkreten Zahlen nennen), inwiefern wurde dabei danach differenziert, ob die Abschiebungen in EU- oder Drittstaaten erfolgten (bitte gegebenenfalls entsprechende Zahlen nennen), und was ist der Bundesregierung dazu bekannt, auf welche Daten genau sich die EU-Kommission bei der Berechnung einer Rückkehrquote in diesem Zusammenhang stützt (bitte ausführen)?

10

Welche Daten zu „freiwilligen“ Ausreisen von Drittstaatsangehörigen hat Deutschland an EU-Behörden für das Jahr 2024 bzw. das bisherige Jahr 2025 übermittelt (bitte die Art der Daten und die jeweiligen konkreten Zahlen nennen), inwiefern wurde dabei danach differenziert, ob es sich um finanziell geförderte Ausreisen handelte und ob die Ausreisen in EU- oder Drittstaaten erfolgten (bitte gegebenenfalls entsprechende Zahlen nennen), und was ist der Bundesregierung dazu bekannt, auf welche Daten genau sich die EU-Kommission bei der Berechnung einer Rückkehrquote in diesem Zusammenhang stützt (bitte ausführen)?

11

Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie viele Menschen im bisherigen Jahr 2025 mit einer Förderung des Bundes oder der Länder aus Deutschland ausgereist sind (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern, nach Art der Förderung und nach Bundesländern differenzieren)?

12

Wie viele Menschen sind im bisherigen Jahr mit einer Grenzübertrittsbescheinigung aus Deutschland ausgereist (bitte auch hier nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern differenzieren)?

Berlin, den 21. November 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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