Jesidische Geflüchtete in Deutschland
der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Violetta Bock, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Cem Ince, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Am 19. Januar 2023 erkannte der Deutsche Bundestag den Völkermord an den Jesidinnen und Jesiden im Irak und in Syrien einstimmig an (Plenarprotokoll 20/79, Seite 9428 ff). Vor dem Hintergrund einer „hoch volatilen Sicherheitslage“ für jesidische Geflüchtete und der Unmöglichkeit einer sicheren Rückkehr wurde die Bundesregierung aufgefordert, ihnen „weiterhin unter Berücksichtigung ihrer nach wie vor andauernden Verfolgung und Diskriminierung im Rahmen des Asylverfahrens Schutz zu gewähren“ (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5228).
Die bereinigte Schutzquote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei jesidischen Geflüchteten aus dem Irak sank jedoch von fast 100 Prozent im Jahr 2015 auf nur noch 48,6 Prozent im Jahr 2022 (Antwort auf die Schriftliche Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 20/5426). Zudem wurde von 2015 bis 2022 fast 1 500-mal der Schutzstatus von jesidischen Geflüchteten aus dem Irak widerrufen (www.nd-aktuell.de/artikel/1171744.asylpolitik-bamf-widerruft-schutzstatus-von-jesiden-aus-dem-irak.html). In der Folge werden auch jesidische Geflüchtete in den Irak abgeschoben. Die Zahl der Abschiebungen in den Irak stieg von 27 im Jahr 2020 auf 699 im Jahr 2024 an, darunter waren auch 37 Kinder und fünf über 70-jährige Personen (Antworten zu den Fragen 2 und 4 auf Bundestagsdrucksache 21/1416; die Religionszugehörigkeit wird bei Abschiebungen nicht erfasst).
Im Landtag von Nordrhein-Westfalen haben sich die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP Ende September 2025 mit einem gemeinsamen Antrag (Landtagsdrucksache 18/15906) für eine menschenrechtsbasierte Bleiberechtsregelung für jesidische Geflüchtete ausgesprochen und die Landesregierung dazu aufgefordert, sich beim Bundesministerium des Innern (BMI) dafür einzusetzen, dass dieses sein Einvernehmen nach § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) für eine entsprechende Regelung erteilt. Das BMI hatte im Januar 2024 erklärt, dass es seitens der Bundesländer noch nicht um sein Einvernehmen für eine Bleiberechtsregelung nach § 23 Absatz 1 AufenthG gebeten worden sei (Antwort auf die Schriftliche Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 20/10127).
Zum elften Jahrestag des Genozids an den Jesidinnen und Jesiden am 3. August 2025 forderten Pro Asyl und Wadi e. V. angesichts der verschlechterten Lage im Irak einen sofortigen bundesweiten Abschiebestopp und eine dauerhafte Bleiberechtsregelung für jesidische Geflüchtete in historischer und moralischer Verantwortung: „Es ist höchste Zeit, den Opfern des Genozids in Deutschland wirklichen Schutz und eine Zukunftsperspektive zu garantieren“ (www.proasyl.de/pressemitteilung/zum-jahrestag-des-voelkermords-an-den-ezidinnen-erklaerung-von-pro-asyl-und-wadi-e-v/).
Die Fragestellenden weisen darauf hin, dass die ehemalige Leiterin der BAMF-Außenstelle in Bremen, Ulrike B., deren Handeln politisch und medial skandalisiert worden war (vgl. z. B. die Vorbemerkung der Fragesteller in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/32466), sich insbesondere für die Rechte jesidischer Geflüchteter aus dem Irak eingesetzt hatte, die trotz menschenrechtlicher Bedenken z. B. nach Bulgarien abgeschoben werden sollten (vgl. Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/32466). In einem TV-Bericht hieß es: „Das Schicksal der Jesiden erschütterte damals die Welt. Tausende flohen vor dem Völkermord des IS aus dem Sindschar-Gebirge. Beim Bremer BAMF-Skandal geht es nach Angaben der Behörde fast ausschließlich um Anträge von Jesiden. Trotzdem steht der Verdacht im Raum, es seien zu viele Anträge positiv beschieden worden. Zwischen 2013 und 2017 bekamen in Bremen rund 98 Prozent aller Jesiden einen positiven Bescheid. Aber, bundesweit waren es kaum weniger, 94 Prozent. Ein Skandal?“ (www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/bamf-skandal-112.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viele Asylanträge von Personen jesidischer Religionszugehörigkeit aus dem Irak bzw. aus Syrien (bitte auch im Folgenden, differenziert darstellen) wurden von 2014 bis heute (Angaben für das Jahr 2025 bitte, soweit vorliegend, machen) registriert (bitte Gesamtzahlen nennen und zudem nach Jahren differenziert darstellen), und wie viele entsprechende Asylverfahren sind derzeit noch anhängig?
Bei wie vielen der jesidischen Asylsuchenden handelte es sich um Minderjährige, um minderjährige Mädchen, um volljährige Frauen bzw. um Personen, die zum Zeitpunkt der Asylregistrierung über 59 Jahre alt waren (bitte nach Irak bzw. Syrien sowie nach Jahren, von 2014 bis heute, soweit vorliegend, differenzieren und in absoluten und relativen Zahlen angeben; bitte auch die jeweiligen Gesamtzahlen für die Jahre 2014 bis heute nennen)?
Welchen Anteil machten Asylsuchende jesidischer Religionszugehörigkeit an den Asylsuchenden aus den Ländern Irak und Syrien jeweils aus (bitte nach Jahren, von 2014 bis heute, soweit vorliegend, differenzieren und zudem Gesamtzahlen für den Zeitraum seit 2014 nennen)?
Wie viele jesidische Personen aus dem Irak bzw. aus Syrien wurden seit 2014 infolge besonderer Aufnahmeregelungen (etwa nach §§ 22 und 23 des Aufenthaltsgesetzes) aufgenommen (bitte nach Jahren und Bundesländern auflisten)?
Wie waren die Entscheidungen des BAMF zu Asylanträgen jesidischer Asylsuchender aus dem Irak bzw. aus Syrien (bitte differenzieren) seit 2014 (bitte jeweils nach Jahren und den unterschiedlichen Schutzstatus, Ablehnungen, Ablehnungen als offensichtlich unbegründet, Dublin-Bescheide und sonstige formelle Erledigungen auflisten und in absoluten und relativen Zahlen angeben sowie die jeweilige bereinigte Gesamtschutzquote nennen)?
Gegen wie viele ablehnende Bescheide des BAMF haben jesidische Geflüchtete aus dem Irak bzw. aus Syrien (bitte differenzieren) seit 2014 Rechtsmittel eingelegt (bitte jeweils nach Jahren differenziert auflisten und in absoluten und relativen Zahlen angeben)?
Wie haben die Verwaltungsgerichte über Eilanträge gegen Dublin-Bescheide des BAMF, wie haben sie über Asylklagen von jesidischen Geflüchteten aus dem Irak bzw. Syrien (bitte jeweils differenzieren) seit 2014 entschieden (bitte jeweils nach Jahren differenziert auflisten und in absoluten und relativen Zahlen angeben)?
Wie viele jesidische Asylsuchende aus dem Irak bzw. aus Syrien (bitte differenzieren) wurden seit 2014 im Rahmen des Dublin-Systems in andere Mitgliedstaaten überstellt (bitte jeweils nach Jahren und den fünf wichtigsten Mitgliedstaaten differenzieren)?
Wie viele Rücknahmen bzw. Widerrufe von Schutzstatus jesidischer Geflüchteter aus dem Irak bzw. aus Syrien gab es seit 2014, wie viele dieser Rücknahmen bzw. Widerrufe wurden gerichtlich angefochten, und welche gerichtlichen Entscheidungen ergingen hierzu (bitte jeweils nach Jahren und Herkunftsland differenzieren und in absoluten und relativen Zahlen angeben)?
Welche besonderen Vorgaben innerhalb des BAMF gibt es zu Widerrufen bzw. Rücknahmen von Schutzstatus bei jesidischen Geflüchteten aus dem Irak bzw. aus Syrien (bitte differenzieren), insbesondere vor dem Hintergrund des Genozids von 2014 bzw. bei möglichen psychischen Erkrankungen infolge von Bedrohungen bzw. Verfolgungen (bitte so genau wie möglich ausführen und auch kenntlich machen, welche Personengruppen womöglich von solchen Vorgaben ausgenommen sind)?
Wie viele Abschiebungen in den Irak gab es seit 2014 (bitte nach Jahren auflisten), und welche Angaben oder Schätzungen liegen der Bundesregierung vor, wie viele Geflüchtete jesidischen Glaubens hiervon betroffen waren (bitte ausführen)?
Welche Abschiebestoppregelungen welcher Bundesländer in Bezug auf die Gruppe jesidischer Geflüchteter aus dem Irak bzw. aus Syrien gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (bitte gegebenenfalls nähere Angaben zu Umfang und betroffenem Personenkreis entsprechender Regelungen machen)?
Wie viele Personen mit syrischer bzw. irakischer Staatsangehörigkeit bzw. wie viele staatenlose Personen aus dem Irak bzw. Syrien (bitte differenzieren) leben derzeit mit welchem Aufenthaltstitel bzw. Schutzstatus in Deutschland (bitte auch nach Bundesländern differenzieren), und welche Angaben oder Schätzungen liegen der Bundesregierung dazu vor, wie viele von ihnen jesidischen Glaubens sind (bitte ausführen)?
Wie viele ausreisepflichtige Personen syrischer bzw. irakischer Staatsangehörigkeit bzw. wie viele staatenlose Personen aus dem Irak bzw. Syrien (bitte differenzieren) leben derzeit mit bzw. ohne Duldung in Deutschland (bitte auch nach den Bundesländern differenzieren), und welche genaueren Angaben können über die Gründe der erteilten Duldungen gemacht werden (bitte so differenziert wie möglich auflisten)?
Wie stellt sich die aktuelle (Gefährdungs-)Lage für aus Deutschland zurückkehrende bzw. abgeschobene Personen jesidischen Glaubens nach Einschätzung des Auswärtigen Amts im Irak bzw. in Syrien dar (bitte differenzieren und so genau wie möglich ausführen), wie ist zudem die politische, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Situation der jesidischen Gemeinschaft im Irak bzw. in Syrien (bitte differenzieren) nach Einschätzung des Auswärtigen Amts (bitte ausführen)?
Unter welchen Umständen ist nach Auffassung der Bundesregierung Menschen jesidischen Glaubens, die nach Deutschland geflohen sind, eine Rückkehr bzw. Abschiebung in den Irak bzw. nach Syrien (bitte differenzieren) zumutbar, und welche Bedeutung kommt dabei nach Auffassung der Bundesregierung dem einstimmigen Beschluss des Deutschen Bundestages vom 19. Januar 2023 zu, wonach vor dem Hintergrund einer „hoch volatilen Sicherheitslage“ für jesidische Geflüchtete und der Unmöglichkeit einer sicheren Rückkehr die Bundesregierung aufgefordert wurde, ihnen „weiterhin unter Berücksichtigung ihrer nach wie vor andauernden Verfolgung und Diskriminierung im Rahmen des Asylverfahrens Schutz zu gewähren“ (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5228, bitte ausführen)?
Ist das Bundesministerium des Innern bislang seitens eines Bundeslandes oder mehrerer Bundesländer darum ersucht worden, seine Zustimmung für eine Bleiberechtsregelung für jesidische Geflüchtete nach § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zu erteilen, und wenn ja, welcher, und wie hat sie hierauf gegebenenfalls reagiert, oder wie beabsichtigt sie, gegebenenfalls hierauf zu reagieren (bitte ausführen)?
Ist die Bundesregierung bereit, ihr Einverständnis für eine Bleiberechtsregelung für jesidische Geflüchtete aus dem Irak bzw. aus Syrien nach § 23 Absatz 1 AufenthG zu erklären, wenn ein entsprechendes Ersuchen seitens eines Bundeslandes oder mehrerer Bundesländer an sie gestellt wird (vgl. z. B. die fraktionsübergreifende Initiative in Nordrhein-Westfalen, siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Rolle spielt hierbei gegebenenfalls der einstimmige Beschluss des Deutschen Bundestages vom 19. Januar 2023 zur Anerkennung des Genozids an den Jesidinnen und Jesiden im Irak bzw. in Syrien und zum Schutz jesidischer Geflüchteter (bitte aufführen)?
Wie ist der aktuelle Stand der disziplinarrechtlichen Ermittlungen in Bezug auf die ehemalige BAMF-Leiterin in Bremen (vgl. zuletzt die Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/15142), und inwiefern wird oder wurden bei einer etwaigen Entscheidung hierzu der Umstand berücksichtigt, dass sich die Leiterin nach Auffassung der Fragestellenden insbesondere auch für den Schutz jesidischer Überlebender des Genozids eingesetzt hatte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?