Betreuung von Kindern in getrennten Familien
der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt, Birgit Bessin, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Dr. Anna Rathert, Christian Zaum, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Jan Feser, Tobias Ebenberger, Martina Kempf, Otto Strauß, Claudia Weiss, Lukas Rehm, Johann Martel und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In den vergangenen Jahrzehnten waren durchschnittlich über 120 000 minderjährige Kinder jährlich von Scheidungen ihrer Eltern betroffen. Die Zahlen weisen zwar eine leicht abnehmende Tendenz auf, geben allerdings nur einen Ausschnitt der Realität wieder, da sich auch nichteheliche Lebensgemeinschaften trennen, in denen Kinder aufwachsen. Hierzu fehlen jedoch aussagekräftige Daten. 26 Prozent der 16- bis 25-Jährigen geben an, in den ersten 15 Lebensjahren zumindest zeitweise ausschließlich bei der Mutter oder dem Vater gelebt zu haben. Insgesamt leben 2,5 Millionen Kinder und somit 17 Prozent aller Kinder in einem sog. Alleinerziehendenhaushalt (www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Eheschliessungen-Ehescheidungen-Lebenspartnerschaften/Tabellen/ehescheidungen-kinder.html; www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/user_upload/Factsheet_Alleinerziehende_2024.pdf., S. 10; www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/230374/1167ddb2a80375a9ae2a2c9c4bba92c9/vaeterreport-2023-data.pdf., S. 43; www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/254398/7768e1e7ee0306104e99d628fb0c9f88/zehnter-familienbericht-kurzfassung-data.pdf., S. 4).
Die Zahl derjenigen, die rechtlich als Alleinerziehende gelten, hat sich von 2005 bis 2023 kaum verändert, wobei sich hierbei die Zahl der Mütter leicht verringert, die der Väter stark erhöht hat. Diese stellen mittlerweile, je nach Quelle, zwischen 15 Prozent und 19 Prozent der Alleinerziehenden (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/230374/1167ddb2a80375a9ae2a2c9c4bba92c9/vaeterreport-2023-data.pdf., S. 43; www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2023/PD23_20_p002.html; www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/user_upload/Factsheet_Alleinerziehende_2024.pdf, S. 4).
Die Scheidung bzw. das Ende der Beziehung muss und darf im Interesse der Kinder, aber auch der Eltern nicht das Aus für das familiäre Miteinander bedeuten. Getrennt lebende Väter sind heutzutage deutlich präsenter im Leben ihrer Kinder als früher. 62 Prozent der getrennt lebenden Väter haben nach repräsentativen Daten mehrmals in der Woche oder sogar täglich Kontakt zu ihren Kindern. In der Zeitverwendungserhebung des Statistischen Bundesamts wurden im Jahr 2022 etwas niedrigere, aber doch ähnliche Zahlen angegeben. 68 Prozent der getrennt lebenden Väter betrachten ihre Kinder als ihren Lebensmittelpunkt. Dieser Anteil entspricht demjenigen in Paarfamilien. „Eine gute Beziehung zum Vater ist nach der Trennung wichtig für die kindliche Entwicklung. Kinder mit positiver Verbindung zum getrenntlebenden Vater haben weniger Verhaltens- und Gesundheitsprobleme“ (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/230374/1167ddb2a80375a9ae2a2c9c4bba92c9/vaeterreport-2023-data.pdf., S. 43/44, s. auch ebd. S. 18; www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/179392/195baf88f8c3ac7134347d2e19f1cdc0/neunter-familienbericht-bundestagsdrucksache-data.pdf www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/254524/8aa3c1aeea2f0076cd6fd08f932b1c4b/zehnter-familienbericht-bundestagsdrucksache-data.pdf., 115).
Für eine gesunde Entwicklung brauchen Kinder ihre beiden Eltern, jeden Elternteil auf seine Weise. Es ist nach Überzeugung der Fragesteller eine der Aufgaben des Staates, den Eltern zu erleichtern, dass ihrem Kind bzw. ihren Kindern Mutter und Vater auch bei Trennungen gleichermaßen erhalten bleiben. Der Staat darf den Eltern diese Aufgabe keinesfalls erschweren.
Nach Ansicht der Fragesteller dürfte dies in Anbetracht der geltenden Rechtslage jedoch der Fall sein:
Das bundesdeutsche Familienrecht wurde Anfang der 1950er Jahre konzipiert und spiegelt somit das Familienbild der damaligen Zeit. Damals war Norm, dass ganz überwiegend die Frauen Sorgearbeit im Haushalt und für die Kinder leisten, während die Männer einer bezahlten Berufstätigkeit nachgingen und in der Regel allein für die Sicherung des Lebensunterhalts der Familie verantwortlich waren (siehe beispielsweise www.ndr.de/geschichte/chronologie/Vater-Mutter-Kind-Moral-und-Frauenrolle-in-den-50er-Jahren,frauenrolle100.html). Der Gesetzgeber konnte sich zu dieser Zeit nicht vorstellen, dass beide Eltern für das Kind Sorgeaufgaben wahrnehmen. Folgerichtig ist „gemeinsames Getrennterziehen“ oder „Mitbetreuung“ im Unterhaltsrecht nicht geregelt. Dies hat gravierende negative Auswirkungen für den Nichtresidenzelternteil, beispielsweise auch im Melderecht oder in der statistischen Erfassung. Das Familienrecht orientiert sich in zentralen Teilen an den Familienkonstellationen der 1950er-Jahre.
Der Nichtresidenzelternteil, also in der Regel, wenn auch mit abnehmender Tendenz, der Vater, hatte es in Westdeutschland besonders schwer, sein Recht auf Umgang mit seinem Kind nach § 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit Leben zu füllen. Erst im Jahr 1982 erklärte das Bundesverfassungsgericht den Ausschluss der gemeinsamen elterlichen Sorge nach der Scheidung für verfassungswidrig. Nach § 1747 BGB a. F. war die Mutter befugt, ihr nichteheliches Kind ohne Einverständnis des Vaters zur Adoption freizugeben. Das Bundesverfassungsgericht erklärte dies erst im Jahr 1995 für verfassungswidrig. Im Jahr 2009 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, das deutsche Recht verstoße gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dass der Vater eines nichtehelichen Kindes die elterliche Sorge nur mit Zustimmung der Mutter erwerben konnte (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/254524/8aa3c1aeea2f0076cd6fd08f932b1c4b/zehnter-familienbericht-bundestagsdrucksache-data.pdf., S. 75/76).
Väter beteiligen sich heutzutage aber weit stärker als vor zwei oder drei Generationen an der Erziehung und Betreuung der Kinder. 98 Prozent der Eltern behalten auch nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht. In weniger als 2 Prozent der Scheidungen wird ein Antrag auf Alleinsorge gestellt.
Unverheiratete Eltern können seit 1998 durch eine Erklärung eine gemeinsame Sorge rechtlich verpflichtend vereinbaren. „Seitdem ist der Anteil abgegebener Sorgerechtserklärungen für nichteheliche Kinder stetig angestiegen und belief sich im Jahr 2018 auf 74 Prozent“ (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/254524/8aa3c1aeea2f0076cd6fd08f932b1c4b/zehnter-familienbericht-bundestagsdrucksache-data.pdf., S. 76).
Eine veraltete Rechtslage führt letztlich nach Ansicht der Fragesteller aber zu Fehlanreizen, sodass Deutschland hinsichtlich einer ausgeglichen Sorgearbeit bei getrennten Eltern auf einem der letzten Plätze in Europa befindet (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/254398/7768e1e7ee0306104e99d628fb0c9f88/zehnter-familienbericht-kurzfassung-data.pdf., S. 11).
Die Sorgerechtsreform von 1998 sieht zwar die gemeinsame mütter- und väterliche Sorge für die Kinder als Regelfall vor. Das Leitbild des Familienrechts ist somit im Grundsatz die gemeinschaftliche und gleichberechtigte Verantwortung von Mutter und Vater. Die konkrete Rechtslage hinkt in zentralen Fragen der gesellschaftlichen Entwicklung nach Ansicht der Fragesteller aber um Jahrzehnte hinterher. Diese Sicht teilt auch eine von der Bundesregierung beauftragte Sachverständigenkommission: „[…] dass es vor dem Hintergrund gravierender Umbrüche in den familialen Verhaltensweisen an der Zeit ist, eine durchgreifende Reform des Familienrechts auf den Weg zu bringen, in der das Recht an neue Realitäten angepasst und die geteilte Betreuung systematisch geregelt wird“ und „die gemeinsame Beteiligung beider Eltern an der Sorgearbeit und Betreuung von Kindern […] vom Gesetzgeber über alle Rechtsgebiete (Melde-, Arbeits-, Sozial-, Steuer- und Familienrecht) hinweg verstärkt unterstützt und ermöglicht werden“ sollte. Zudem sei es erforderlich, dass „im Familienrecht […] alle Betreuungsmodelle gleichberechtigt nebeneinanderstehen“ (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/254398/7768e1e7ee0306104e99d628fb0c9f88/zehnter-familienbericht-kurzfassung-data.pdf., S. 31).
Sachverständige sowie zahllose Betroffene und ihre Verbände mahnen also an, das Familienrecht an die offensichtlichen gesellschaftlichen Veränderungen der vergangenen 50 Jahre anzupassen. Die Regierungsparteien der letzten Jahrzehnte halten jedoch an einem Rollenverständnis von Mutter und Vater der 1950er-Jahre fest.
Dabei erklärten CDU, CSU und SPD im Jahr 2018 in ihrem Koalitionsvertrag zur Bildung der Bundesregierung: „Zumeist wollen beide Elternteile nach Trennung und Scheidung intensiv in die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder eingebunden bleiben. Dies wollen wir bei Umgang und Unterhalt stärker berücksichtigen, wenn die Eltern sich einig sind oder Gründe des Kindeswohls vorliegen. Dabei muss das Kindeswohl stets im Mittelpunkt stehen“ (www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1, Zeile 6243 ff.). Diese Worte zeugen davon, dass auch von den damaligen und heutigen Regierungsfraktionen Handlungsbedarf gesehen wurde. Leider sind weder in der damaligen Koalition Taten gefolgt, noch ist nach Ansicht der Fragesteller erkennbar, dass dies die derzeitige Bundesregierung beabsichtigt.
Dabei ist es alles andere als ein Privileg, „alleinerziehend“ zu sein. Der Nichtresidenzelternteil, in der Mehrzahl Männer, in zunehmendem Maße aber auch Frauen, bringt sich deutlich stärker für das Kind bzw. die Kinder ein, als dies in der Vergangenheit üblich war. Diese Tendenz sollte und könnte nach Ansicht der Fragesteller durch eine durchgreifende Reform des Familienrechts flankiert und unterstützt werden.
Ein am Kindeswohl orientiertes Kindschaftsrecht muss die gemeinsame Verantwortungsübernahme der Eltern fördern, eskalierendes Verhalten wirksam sanktionieren und so auf den Erhalt der Beziehung zu beiden Eltern hinwirken, wie auch Artikel 9 der UN-Kinderrechtskonvention vorsieht (https://headless-live.unicef.de/caas/v1/media/194402/data/77afdd9d17e246129b04e8aef70a01ab). In diese Richtung zielen die folgenden Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Stimmt die Bundesregierung der von ihr beauftragten Sachverständigenkommission zu, „dass es vor dem Hintergrund gravierender Umbrüche in den familialen Verhaltensweisen an der Zeit ist, eine durchgreifende Reform des Familienrechts auf den Weg zu bringen, in der das Recht an neue Realitäten angepasst und die geteilte Betreuung systematisch geregelt wird“ und „die gemeinsame Beteiligung beider Eltern an der Sorgearbeit und Betreuung von Kindern […] vom Gesetzgeber über alle Rechtsgebiete (Melde-, Arbeits-, Sozial-, Steuer- und Familienrecht) hinweg verstärkt unterstützt und ermöglicht werden“ sollte, zudem sollten „im Familienrecht […] alle Betreuungsmodelle gleichberechtigt nebeneinanderstehen“, wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie hierfür für ihre Arbeit, und wenn nein, warum nicht (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/254398/7768e1e7ee0306104e99d628fb0c9f88/zehnter-familienbericht-kurzfassung-data.pdf., S. 31)?
Besitzt die Bundesregierung eine Definition der „geteilten Betreuung“, wenn ja, wie lautet sie, und welche Haltung hat sich die Bundesregierung ggf. hierzu gebildet, und wenn nein, warum nicht?
Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der von ihr beauftragten Sachverständigenkommission zu, „es fehlt bislang an einem in sich stimmigen, rechtlich kodifizierten Gesamtkonzept zur Stärkung gemeinsamer Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung“, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für ihr Handeln (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/254398/7768e1e7ee0306104e99d628fb0c9f88/zehnter-familienbericht-kurzfassung-data.pdf., S. 22/23)?
Hat sich die Bundesregierung eine Haltung zu der Forderung der Kommission erarbeitet, die den Zehnten Familienbericht erarbeitet hat, dass Getrennterziehende im paritätischen Betreuungsmodell die gleichen individuellen Ansprüche auf Elterngeld haben sollen wie Eltern in Paarfamilien, und wie lautet diese ggf., und welche Schlussfolgerungen zieht sie ggf. hieraus (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/254524/8aa3c1aeea2f0076cd6fd08f932b1c4b/zehnter-familienbericht-bundestagsdrucksache-data.pdf., S. 10)?
Hat sich Bundesregierung Haltung dazu erarbeitet, warum die Anteile der geteilten Betreuung in den meisten Ländern Europas deutlich über denjenigen hierzulande liegen, und sieht sie hierbei Zusammenhänge mit einem veralteten Familienrecht, wenn ja, wie lautet diese, und welche Schlussfolgerungen zieht sie ggf., und wenn nein, warum nicht (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/254398/7768e1e7ee0306104e99d628fb0c9f88/zehnter-familienbericht-kurzfassung-data.pdf., S. 11)?
Ist der Bundesregierung die Aussage der Studie der Bertelsmann Stiftung zu Alleinerziehenden bekannt, dass es notwendig sei, mehr über die gelebten Betreuungsarrangements, den getrennt lebenden Elternteil oder auch die neue Patchworkfamilie zu wissen, da die amtliche Statistik hierüber nur rudimentär Auskunft gebe, damit eine gute, evidenzbasierte Politik für alleinerziehende und getrennt lebende Familien gestaltet werden könne, und wenn ja, wie positioniert sich die Bundesregierung hierzu (bitte ausführlich begründen) (www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/user_upload/Factsheet_Alleinerziehende_2024.pdf, S. 3)?
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, warum der Anteil der Väter an den Alleinerziehenden im Verlauf der vergangenen Jahre deutlich angestiegen ist, und wenn ja, welche (www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/user_upload/Factsheet_Alleinerziehende_2024.pdf, S. 8)?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, warum der Anteil alleinerziehender Väter an allen Alleinerziehenden zwischen den einzelnen Bundesländern recht erheblich schwankt (14,1 Prozent in Rheinland-Pfalz und 20,6 Prozent in Berlin), und wenn ja, welche (www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/user_upload/Factsheet_Alleinerziehende_2024.pdf., S. 4)?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Staatsangehörigkeit alleinerziehender Mütter bzw. Väter vor, und wenn ja, welche (bitte nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit differenziert für den Zeitraum der Jahre ab 2010 in Jahresscheiben angeben)?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie viele minderjährige Kinder von Trennungen nichtehelicher Lebensgemeinschaften betroffen sind, wenn ja, welche, und wenn nein, hält sie dies für einen Informationsmangel dem abgeholfen werden kann und sollte, und wenn ja, wann, und auf welche Weise (bitte ggf. die Angaben für die Zeit ab 2010 in Jahresscheiben) (www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Eheschliessungen-Ehescheidungen-Lebenspartnerschaften/Tabellen/ehescheidungen-kinder.html)?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie viele minderjährige Kinder von Trennungen eingetragener Lebenspartnerschaften (LPartG) betroffen sind, und wenn ja, welche (bitte ggf. für die Zeit ab 2010 in Jahresscheiben angeben)?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie viele minderjährige Kinder von Scheidungen gleichgeschlechtlicher Paare betroffen sind, und wenn ja, welche (bitte ggf. für die Zeit ab 2017 in Jahresscheiben angeben)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil und die Zahl abgegebener Sorgerechtserklärungen für nichteheliche Kinder (bitte für die Zeit ab 2010 in Jahresscheiben angeben) (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/254524/8aa3c1aeea2f0076cd6fd08f932b1c4b/zehnter-familienbericht-bundestagsdrucksache-data.pdf., 76)?
Wie viele Väter, die nicht mit der Mutter verheiratet waren, haben nach Kenntnis der Bundesregierung auch gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht durch Gerichtsentscheidung erhalten, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widersprach (§ 1626a Absatz 2 BGB) (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/254524/8aa3c1aeea2f0076cd6fd08f932b1c4b/zehnter-familienbericht-bundestagsdrucksache-data.pdf., 76) (bitte für den Zeitraum ab 2013 in Jahresscheiben angeben)?
Wie viele familienrechtliche Verfahren waren nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 auf Initiative deutscher Kläger Gegenstand des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, in wie vielen Fällen wurde die Bundesrepublik Deutschland verurteilt, und welche Entschädigungssummen mussten aus Steuermitteln gezahlt werden (bitte für die jeweiligen Jahre aufschlüsseln)?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Anträge auf die Übertragung der Alleinsorge bei dauerhaftem Getrenntleben der Eltern nach § 1671 BGB gestellt wurden und wie vielen stattgegeben wurde sowie bei wie vielen dieser Übertragungen wie viele Kinder widersprochen haben (bitte jeweils für die Jahre ab 2013 und für Mütter bzw. Väter bzw. die Anzahl der Kinder angeben)?
Wie hoch ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Alleinerziehenden und ihrer Kinder mit ukrainischer Nationalität an der Gesamtzahl der Bürger der Ukraine, die sich in Deutschland aufhalten (bitte für die Jahre ab 2020 angeben) (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/12/PD23_476_12.html)?
Wie hoch ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Alleinerziehenden und ihrer Kinder mit ukrainischer Nationalität an der Gesamtzahl der Alleinerziehenden und ihrer Kinder, die sich in Deutschland aufhalten (bitte für die Jahre ab 2020 angeben)?
Hat sich die Bundesregierung eine Haltung zu der Forderung der Kommission erarbeitet, die den Zehnten Familienbericht erarbeitet hat, dass „es bislang kaum duale Teilzeitausbildungsverhältnisse gebe, obwohl sie insbesondere jungen Allein- und Getrennterziehenden mit kleinen Kindern flexible Möglichkeiten bieten würden, einen berufsbildenden Abschluss zu erlangen“ und dies zudem Unternehmen eine Chance zur Fachkräftegewinnung böte, und wie lautet diese ggf., und inwiefern hält sie ggf. den von der Kommission unterbreiteten Vorschlag für zielführend (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/254524/8aa3c1aeea2f0076cd6fd08f932b1c4b/zehnter-familienbericht-bundestagsdrucksache-data.pdf., S. 14)?
Hat sich die Bundesregierung eine Haltung zu der Forderung der Kommission erarbeitet, die den Zehnten Familienbericht erarbeitet hat, Rechtsansprüche auf Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen für Eltern einzuführen, die nach familiären Unterbrechungen in den Beruf zurückkehren möchten, da diese bislang als Ermessensleistungen nur eingeschränkt verfügbar seien, und wie lautet diese gegebenenfalls (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/254524/8aa3c1aeea2f0076cd6fd08f932b1c4b/zehnter-familienbericht-bundestagsdrucksache-data.pdf., S. 14)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Mütter bzw. der Väter an den sog. Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren (bitte für die Jahre 2000, 2010, 2020, 2024 sowie die Anzahl der Kinder angeben)?
Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu erarbeitet, warum „das Wechselmodell noch selten genutzt“ wird, wie die Bundesregierung im „Väterreport 2023“ erklärte, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/230374/1167ddb2a80375a9ae2a2c9c4bba92c9/vaeterreport-2023-data.pdf., S. 44)?
Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu erarbeitet, inwiefern eine weitere Verbreitung des Wechselmodells vorteilhafte, neutrale oder nachteilige Auswirkungen für die Kinder, aber auch die Eltern hätte, und wenn ja, wie lautet diese, und beabsichtigt sie ggf. Schritte, um die Verbreitung des Wechselmodells zu fördern und auf welche Weise?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung ggf. über eine wachsende, stagnierende oder zurückgehende Verbreitung des Wechselmodells (bitte ggf. für den Zeitraum ab 2010 angeben)?
Hat sich Bundesregierung eine Haltung zu der einstimmig verabschiedeten Resolution 2079 (2015) des Europarats erarbeitet, in der eine paritätische Kinderbetreuung im Falle der Trennung der Eltern gefordert wird (das sog. Wechselmodell), und wenn ja, wie lautet diese, sowie ist sie ggf. der Ansicht, dass die deutsche Familiengesetzgebung auch mit Bezug auf die angegebene Resolution ggf. einer Novellierung bedarf (www.archeviv a.com/wp-content/uploads/2019/10/2019-10-14-d-europaratresolution2079-deutsch-20191014140845-68.pdf)?
Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu erarbeitet, dass 48 Prozent der getrennten Väter den Wunsch hegen, sich mehr in Betreuung und Erziehung ihres Kindes bzw. ihrer bei der Mutter lebenden Kinder zu kümmern und nur 28 Prozent der Befragten angeben, dass die Eltern hinsichtlich der Betreuung eine gute Aufgabenverteilung gefunden hätten, und wenn ja, wie lautet diese, und liegen die Ursachen ihres Erachtens womöglich auch in einem überholten Familienrecht begründet (bitte ausführlich begründen) (Integrationsfachdienst (IfD) Allensbach (2020): Elternschaft heute. Eine Repräsentativbefragung von Eltern unter 18-jähriger Kinder. Allensbacher Archiv, IfD Umfrage 8214. Hg. v. Institut für Demoskopie Allensbach. Allensbach am Bodensee, nach: www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/230374/1167ddb2a80375a9ae2a2c9c4bba92c9/vaeterreport-2023-data.pdf., S. 44)?
Wie viele Umgangsverfahren gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich (bitte für die Zeit ab 2010 in Jahresscheiben angeben)?
Hat sich die Bundesregierung eine Haltung zu dem Vorschlag erarbeitet, Änderungen im Melde- und Statistikrecht umzusetzen, damit Kinder künftig in beiden Haushalten der getrennten Eltern gemeldet und statistisch erfasst werden können, wenn ja, wie lautet diese, wenn nein, warum nicht?
Inwiefern betrachtet es die Bundesregierung ggf. als eines ihrer Ziele, eine gemeinsame Elternverantwortung auch bei gescheiterten Beziehungen zu erleichtern oder zu ermöglichen, wenn ja, mit welchen Mitteln, und plant sie ggf. in dieser Hinsicht weitere Schritte, und wenn nein, warum nicht?
Inwiefern hält die Bundesregierung die geltenden Regelungen zum Recht auf Umgang von Großeltern zu ihren Enkeln in getrennten Familien für angemessen, bzw. inwiefern sieht sie ggf. Handlungsbedarf?
Wann, und mit welchen konkreten Regelungen wird der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 9. Oktober 2025 (Zeile 175 bis 178) umgesetzt, die temporäre Bedarfsgemeinschaft abzuschaffen, um die Jobcenter von Bürokratie zu entlasten, wie der Koalitionsausschuss angab, und stattdessen dem Elternteil mit der hauptsächlichen Betreuung den vollen Regelbedarf zukommen zu lassen, während für den umgangsberechtigten Elternteil ein pauschalierter Mehrbedarf vorgesehen ist (www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-09_Beschlusstexte_Koalitionsausschuss.pdf#page=6)?