BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Beteiligung Deutschlands an internationalen Minen- und Kampfmittelräumprojekten

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

05.01.2026

Aktualisiert

13.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/321110.12.2025

Beteiligung Deutschlands an internationalen Minen- und Kampfmittelräumprojekten

der Abgeordneten Gerold Otten, Jan Wenzel Schmidt, Uwe Schulz, Stefan Keuter, Dr. Rainer Rothfuß, Torben Braga, Heinrich Koch, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Jahresabrüstungsbericht 2024 enthält u. a. eine Auflistung aller Minen- und Kampfmittelräumprojekte, die durch die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der humanitären Hilfe, von Stabilisierung und Entwicklungszusammenarbeit finanziert werden. Nach eigenen Berechnungen belaufen sich die Ausgaben des Auswärtigen Amts auf rund 70 Mrd. Euro (www.publikationen-bundesregierung.de/pp-de/publikationssuche/jahresabruestungsbericht-2024-2373038, hier S. 100 bis 103). Ziel des deutschen Engagements ist gemäß der „Strategie des Auswärtigen Amts für humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen im Rahmen der Humanitären Hilfe der Bundesregierung“ eine minenfreie Welt (www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2520774/9926612aa038578189829e806e8709da/minenraeumstrategie2024-data.pdf, hier S. 5).

Die Bundesregierung nennt in diesem Zusammenhang neun strategische Ziele. Diese sind laut der genannten Strategie folgende:

  • Unfall- und Opferzahlen durch Minen und explosive Kampfmittelrückstände gehen zurück.
  • In humanitären Krisen hat die betroffene Bevölkerung sicheren Zugang zu humanitären Leistungen.
  • Alle Menschen in kontaminierten Gebieten können ein selbstbestimmtes Leben in Sicherheit und Würde führen.
  • Durch Maßnahmen des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens ist die Basis für Friedenskonsolidierung, Stabilität und nachhaltige Entwicklung gelegt, ein Beitrag zur Versöhnung wird geleistet.
  • Nationale „Akteur*innen“ sind zur Erreichung der Ziele ihrer nationalen Strategien sowie der Verpflichtungen aus internationalen Übereinkommen und somit zum Schutz ihrer Bevölkerung befähigt.
  • Planung, Durchführung, Monitoring und Evaluierung von Projekten des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens erfolgen gender- und inklusionssensibel.
  • Frauen werden in allen Arbeitsbereichen des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens ausgebildet und gefördert.
  • Projekte des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens werden so lokal wie möglich umgesetzt.
  • Konfliktsensibilität und das „Do no harm“-Prinzip leiten die Umsetzung von Maßnahmen des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens.

Deutsches Engagement bei der Kampfmittelbeseitigung ist ein sinnvolles Mittel der deutschen Außenpolitik und wird auch von der Fraktion der AfD begrüßt. Im Anschluss an die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/833 und der darauf ergangenen Antwort der Bundesregierung die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/990 möchten die Fragesteller gerne wissen, inwiefern dieses Engagement den eigenen strategischen Zielen gerecht wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche operativen Ziele (z. B. geräumte Flächen, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Schulungen) wurden bis zur letzten Evaluierung des deutschen Engagements erreicht?

2

Welche operativen Ziele wurden bei der Aktualisierung derselben im Jahr 2024 formuliert (siehe Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 21/990)?

3

Wie hat die Bundesregierung die Wirksamkeit der finanzierten Projekte bewertet, und was sind in diesem Zusammenhang die Erfolgskriterien?

4

Welche Mechanismen zur Nachhaltigkeit der Projekte sind vorgesehen, damit die Minen- und Kampfmittelräumung nach Projektende in die Hände der regionalen bzw. lokalen Verantwortungsträger übergeben werden können?

5

Welche innovativen Ansätze (Technologien, Methoden) werden von der Bundesregierung ggf. gefördert, um das Minen- und Kampfmittelräumen künftig effizienter und subsidiär zu ermöglichen, und hat sich die die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu Ansätzen der Träger von Projekten, etwa bei der Benutzung von Aufklärungstechnologien, KI oder besseren Räummitteln, eine eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja, welche?

6

Welche Hauptrisiken sieht die Bundesregierung im Bereich des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens (Sicherheitsrisiken, Kollaboration regionaler und lokaler Verantwortungsträger, Korruption), und welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung bzw. den Trägern beschritten, um diesen Risiken zuvorzukommen?

7

Gibt es im Rahmen der Berichtspflicht der Projektträger an die Bundesregierung gesonderte Aufstellungen über die Mittelverwendung, oder verlässt sich die Bundesregierung auf die Annual Reports der Träger?

8

Seit wann arbeitet die Bundesregierung mit den Trägern (Norwegian People’s Aid, The HALO Trust, Handicap International e. V., Mines Advisory Group) zusammen, und wie hoch sind die jährlichen Zahlungen an die jeweiligen Träger gewesen?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussichten eines Verbots von Antipersonenminen angesichts global wachsender Konflikte und dem Austritt namhafter Staaten aus dem Ottawa-Abkommen?

10

Stand oder steht die Bundesregierung im Austausch mit den Regierungen von Polen, Litauen, Lettland, Estland und Finnland, die im Angesicht des russischen Angriffs auf die Ukraine aus dem Ottawa-Abkommen ausgetreten sind (www.zeit.de/politik/ausland/2025-06/finnland-baltische-staaten-minen-ottawa-konvention)?

11

Welche Systeme stehen der Bundeswehr aktuell zum Räumen von Minen sowie zur Beseitigung von Kampfmitteln zur Verfügung, wie hoch ist der Bedarf der Bundeswehr, und welche Beschaffungen sind vorgesehen?

12

Unterstützt die Bundesregierung auch ein Verbot von Antifahrzeugminen, und wenn nein, warum nicht?

13

Gibt es vonseiten der Bundesregierung Initiativen, um das Ottawa-Abkommen mit Blick auf neue Technologien und improvisierte Sprengkörper (IEDs), die ebenfalls wie Antipersonenminen wirken können, anzupassen?

14

Ist es üblich und gebräuchlich, dass in Drucksachen der Bundesregierung und ihrer Bundesministerien gegendert wird (siehe obiges Zitat aus der „Strategie des Auswärtigen Amts für humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen im Rahmen der Humanitären Hilfe der Bundesregierung“), und wenn ja, auf welcher Grundlage?

15

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele körperlich und geistig behinderte Personen im Rahmen der Inklusionsbemühungen der o. g. Träger tatsächlich eine gleichberechtigte Möglichkeit erhalten, an der Planung, der Durchführung, am Monitoring und an der Evaluierung von Minen- und Kampfmittelräumprojekten des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens mitzuwirken (vgl. Equality and Diversity Report Norwegian People’s Aid 2024, S. 20; www.npaid.org/about-us/annual-report-andaccounts: „The organisation’s Recruitment policy shall ensure equal rights and opportunities for everyone, regardless of gender, age, ethnicity and functional ability.“)?

Berlin, den 8. Dezember 2205

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen