Probleme beim Bau und bei der Sanierung von Bundeswehrinfrastruktur – Strukturelle Hemmnisse, Reformmaßnahmen und Beispiele aus Schleswig-Holstein
der Abgeordneten Kurt Kleinschmidt, Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes, Gerold Otten, Heinrich Koch, Sven Wendorf, Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte, Mirco Hanker und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bau- und Sanierungsprojekte der Bundeswehr leiden seit Jahren unter erheblichen Verzögerungen und Kostensteigerungen (Infrastrukturbericht 2024, Executive Summary, S. 3 und 4: „[…] rund 8 000 anstehende[n] Bauvorhaben müssen […] beschleunigt umgesetzt werden“, vgl. www.bmvg.de/resource/blob/5917660/335f1d38773468fdcfbfe6b482c02fdb/2024-infrastrukturbericht-data.pdf).
Nach Angaben im Infrastrukturbericht der Bundeswehr 2024 bestehen weiterhin strukturelle Schwächen bei der Planung, Steuerung und Durchführung von Bauvorhaben (Infrastrukturbericht 2024, S. 6 bis 8).
Ursächlich sind insbesondere überkomplexe Zuständigkeitsstrukturen, Personalengpässe in Bauverwaltungen, uneinheitliche Prüfprozesse sowie langwierige Genehmigungsverfahren (vgl. Infrastrukturbericht 2024, S. 6 bis 8 unter „Rahmenbedingungen und Herausforderungen“: Personalmangel, komplexe Verfahren, lange Prüfungsketten).
Auch die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages weist im Jahresbericht 2024 darauf hin, dass infrastrukturelle Defizite die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte spürbar beeinträchtigen (vgl. Wehrbeauftragte Jahresbericht 2024, Bundestagsdrucksache /20/15060, z. B. S. 47 („[…] kein Bauvorhaben im ursprünglichen Zeitplan“, „[…] Fertigstellung erst in den 2030er Jahren“)).
Der militärische Hochbau wird im Rahmen der Auftragsverwaltung von den Ländern verantwortet (dies ergibt sich aus Artikel 85 des Grundgesetzes sowie dem Infrastrukturbericht 2024, S. 3 bis 5, Hervorhebung der föderalen Zuständigkeit).
Gleichzeitig reichen die Steuerungs- und Kontrollrechte des Bundes nach Artikel 85 Absatz 3 des Grundgesetzes in der Praxis oft nicht aus, um Zeit-, Qualitäts- und Kostenstandards wirksam durchzusetzen.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) und den jeweiligen Landesbauverwaltungen, etwa der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) (GMSH), ist durch Mehrfachprüfungen, unterschiedliche IT-Systeme und divergierende Prioritäten geprägt.
Zur Gegensteuerung wurde die Projektgruppe „militärischer Bundesbau“ (PG milBB) eingesetzt, die 38 Einzelmaßnahmen in den Bereichen Organisation, Verfahren, Personal und Digitalisierung entwickelt hat (Infrastrukturbericht 2024, S. 9 und 10 sowie S. 24: 38 Maßnahmen zur Umsatzsteigerung und Prozessbeschleunigung).
Dazu gehören unter anderem Maximalfristen, Typengenehmigungen, Generalunternehmervergaben, eine Personaloffensive im Bundesbau, serielle Sanierungsverfahren sowie der verstärkte Einsatz digitaler Planungsmethoden wie Building Information Modeling (BIM).
Mehrere dieser Maßnahmen wurden bereits eingeführt oder pilothaft erprobt, eine umfassende Erfolgsauswertung steht jedoch noch aus (vgl. Infrastrukturbericht 2024, S. 22 bis 24: Pilotprojekte und erste Umsetzungsergebnisse).
Die Reform der Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) aus dem Jahr 2022 soll Planungen und Genehmigungen beschleunigen. Ob diese Änderungen bereits zu spürbaren Zeitgewinnen geführt haben, ist öffentlich bislang nicht belegt.
Die im Jahr 2024 geschlossene Projektrahmenvereinbarung zwischen BMVg und BImA für standardisierte Bauprogramme (u. a. Unterkünfte, Photovoltaik, Ladeinfrastruktur, serielles Sanieren) soll die Landesbauverwaltungen entlasten und Verfahren beschleunigen.
Die Bundeswehr-Dienstleistungszentren (BwDLZ), die bereits jährlich rund 250 Mio. Euro Bauunterhalt in Eigenerledigung erbringen, sollen perspektivisch mehr Aufgaben übernehmen können.
Mit dem Vergabetransformationspaket 2024 wurden rechtliche Grundlagen für den verstärkten Einsatz von Generalunternehmervergaben geschaffen.
Auch ein vereinfachtes Billigungsverfahren wurde eingeführt, um Haushaltsfreigaben zu beschleunigen. Eine Bewertung der tatsächlichen Wirksamkeit dieser Instrumente steht ebenfalls noch aus.
Die Digitalisierung, insbesondere durch BIM, soll Bauzeiten verkürzen und Planungsfehler reduzieren. Mehrere Pilotprojekte im Bundesbau bestätigen ein solches Potenzial, doch bestehen weiterhin Hemmnisse bei Schulungen, Schnittstellen und Datenstandards zwischen Bund und Ländern.
Das Verfahren des seriellen Sanierens nach dem Energiesprong-Prinzip soll Bauzeiten im Bestand deutlich reduzieren und wurde in die BImA-Projektrahmenvereinbarung integriert (vgl. Infrastrukturbericht 2024, S. 15 sowie S. 22).
Der Infrastrukturbericht 2024 kündigt weitere Maßnahmen an, darunter den Ausbau digitaler Verfahren und zusätzliche Personalstärkung.
Dennoch bestehen an zahlreichen Standorten fortdauernd erhebliche Verzögerungen (vgl. Wehrbeauftragte 2024, S. 47 („kein Bauvorhaben im Zeitplan“).).
Beispielhaft zeigen dies die Standorte Eutin und Plön in Schleswig-Holstein, wo Sanierungs- und Neubauvorhaben wiederholt verschoben oder mit technischen Problemen konfrontiert sind (Wehrbeauftragtenbericht 2024, S. 47 bis 48 („massive Verzögerungen, kein Vorhaben fristgerecht“).
Standortbeispiele:
Aufklärungsbataillon 6, Eutin (Schleswig-Holstein)
Am Standort Eutin bestehen seit mehreren Jahren erhebliche infrastrukturelle Defizite, die zu wiederholten Verzögerungen, Einschränkungen der Nutzbarkeit und temporären Auslagerungsmaßnahmen geführt haben. Beispielhafte Projekte:
- Gebäude 13 (Dienst- und Unterkunftsgebäude) Im Jahr 2021 Schadensanzeige wegen fehlerhaftem Brandschutz. Seit 2023 Sanierung der Sanitärräume, wiederholte Erneuerung der Lüftungsanlage, Arbeiten an Gebäudeautomation. Fertigstellungstermin Mai 2024 verfehlt; Maßnahme nicht abgeschlossen, technische Anlagen bislang nicht abgenommen.
- Gebäude 14 (Unterkunftsgebäude) Neubauplanung 2017 bis 2018; zentrale Gewerke zurückgestellt. Leerzug 2024; Abriss 2024 bis 2026 vorgesehen. Schadstoffbefunde führten zu ca. zwölf Monaten Verzögerung. Fertigstellung Neubau frühestens 2027/2028.
- Gebäude 32b (Dienst- und Unterkunftsgebäude) Erstmeldung 2017 (Brandschutz, verschimmelte Nassräume). Im Jahr 2022/2023 Leerstand für geplante Maßnahmen, die ausblieben. Seit 2023 erneute Sanierung (Brandschutz, Sanitär, Heizung, Elektrik, Gebäudeautomation) ohne Abschluss. Hinweise auf unzureichende Bauaufsicht.
- Gebäude 40 (Casino bzw. Wirtschaftsgebäude) Umbaubedarf seit 2006 bekannt. Wiederholte Prüf- und Planungszyklen, Denkmalstatus 2018, fortgesetzte Ausschreibungen seit 2019 ohne baulichen Fortschritt.
Diese Maßnahmen verdeutlichen strukturelle Probleme bei Bauaufsicht, Priorisierung und Verfahrenssteuerung, was zu erheblichen Einschränkungen und verlängerten Ausfallzeiten zentraler Infrastruktur führt.
Marineunteroffizierschule, Plön (Schleswig-Holstein)
Auch am Standort Plön zeigen sich systematische Verzögerungen, wiederholte Umplanungen und langwierige Prüf- und Entscheidungsprozesse. Beispielhafte Projekte:
- Neubau Aula Projekt gestoppt, da aufgrund niedriger Priorisierung keine Umsetzung in den kommenden Jahren vorgesehen ist.
- Neubau Rettungsübungshalle bzw. Schwimmhalle (seit 2018) Wiederholte Verzögerungen aufgrund technischer und administrativer Faktoren.
- Neubau Unterkunftsgebäude Nummer 53 (seit 2017) Langwierige Bauunterlagenprüfung, mehrfache Neuplanung aufgrund geänderter energiepolitischer Vorgaben und begrenzter Haushaltsmittel; fortgesetzte Verzögerungen.
- Neubau Unterkunftsgebäude Nummer 47 und Nummer 54 Ursprünglicher Baubeginn 2022; Umsetzung nun frühestens ab 2026.
- Fassadensanierung Gebäude 16 (Kindertagesstätte, seit 2020) Erweiterung des Sanierungsumfangs führte zu wiederholten Neuplanungen, Abstimmungen, Genehmigungen und Mittelzuweisungen.
- Neubau Munitionsaufbewahrungsplatz (seit 2015) Verzögerungen aufgrund geänderter Vorschriftenlage und schwieriger Bodenverhältnisse (torfiger Untergrund); Maßnahme inzwischen abgeschlossen.
- Erneuerung Zaunanlage (seit 2015) Geplanter Baubeginn 2022; bislang nicht umgesetzt. Gründe nicht abschließend bekannt.
- Erneuerung Behandlungsstühle Zahnarztgruppe (seit 2021) Verzögerungen infolge Abstimmungsproblemen, ausstehenden Entscheidungen und eines Wasserschadens.
Auch in Plön zeigen die Maßnahmen erhebliche zeitliche Verzögerungen, Priorisierungsprobleme und komplexe Prüfabläufe, die die Funktionsfähigkeit und Infrastrukturqualität vor Ort nachhaltig beeinträchtigen.
Die Bundesregierung wird daher um Auskunft gebeten, wie sie die Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen bewertet, welche Fortschritte erzielt wurden und welche weiteren Schritte zur Beschleunigung des militärischen Bauwesens vorgesehen sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der bestehenden Steuerungsstrukturen zwischen BMVg, BAIUDBw, BImA und den Landesbauverwaltungen hinsichtlich einer fristgerechten und wirtschaftlichen Projektabwicklung, und welchen Änderungsbedarf sieht sie ggf. dabei?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Informations- und Kontrollrechte nach Artikel 85 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) gegenüber den Landesbauverwaltungen wirksam wahrzunehmen, und wie beurteilt sie deren Leistungsfähigkeit zur Sicherstellung von Zeit-, Qualitäts- und Kostenstandards?
Welche der 38 Maßnahmen der PG milBB (vgl. Infrastrukturbericht 2024, S. 10 und S. 23: 38 Maßnahmen zur Umsatzsteigerung und Prozessbeschleunigung) bewertet die Bundesregierung als besonders wirksam, und wo sieht sie weiterhin strukturellen Handlungsbedarf?
Welche quantifizierbaren Beschleunigungseffekte oder Effizienzgewinne wurden seit 2023 aus Sicht der Bundesregierung erreicht, und welche Ziele hält sie künftig für realistisch?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der Schnellläuferprojekte, und erachtet sie dieses Organisationsmodell als grundsätzlich geeignet, um Bauvorhaben zu beschleunigen?
Welche Ergebnisse oder Erkenntnisse haben nach Kenntnis der Bundesregierung die von den Ländern eingerichteten Task Forces erbracht, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der 2024 geschlossenen Projektrahmenvereinbarung mit der BImA im Vergleich zu den bisherigen Verfahren über die Landesbauverwaltungen hinsichtlich Geschwindigkeit, Qualität und Kostenkontrolle, und hält sie eine Übertragung auf weitere Vorhaben für sinnvoll?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Leistungsfähigkeit der Bundeswehr-Dienstleistungszentren (BwDLZ) bei der Eigenerledigung von Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen, und welche Potenziale sieht sie für einen weiteren Kapazitätsausbau?
Welche Auswirkungen hatte die Reform der RBBau seit 2022 aus Sicht der Bundesregierung auf Planungs- und Genehmigungszeiten, und hält sie die vorgenommenen Änderungen für ausreichend, um bestehende Rückstände abzubauen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von Generalunternehmer- und Generalübernehmervergaben im militärischen Hochbau hinsichtlich Zeit- und Kosteneffizienz, und welche Risiken bestehen für Transparenz und Wettbewerb?
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit dem vereinfachten Billigungsverfahren gemacht, und erachtet sie dieses Instrument als geeignet, um Projektlaufzeiten nachhaltig zu verkürzen?
Welche Ursachen sieht die Bundesregierung weiterhin als maßgeblich für Verzögerungen bei militärischen Bauvorhaben an, und welche Priorität misst sie der Beseitigung dieser Hemmnisse bei?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen mit dem Verfahren des seriellen Sanierens (Energiesprong), und plant sie, dessen Einsatz künftig auszuweiten (vgl. Infrastrukturbericht 2024, S. 15 und S. 22)?
Welche Facharbeitsgruppen bestehen derzeit im Rahmen der PG milBB oder beim BAIUDBw, und wie bewertet die Bundesregierung die bislang erzielten Ergebnisse hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit?
In wie vielen militärischen Bauprojekten wird derzeit Building Information Modeling (BIM) angewendet, und wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen?
Welche Effizienzgewinne (z. B. Fehlerreduktion, Kostenkontrolle, Bauzeitverkürzung) wurden nach Einschätzung der Bundesregierung im Rahmen der BIM-Pilotprojekte erzielt, und wie hoch schätzt sie das Gesamtpotenzial dieser Methode ein?
Welche Hindernisse hält die Bundesregierung derzeit für am gravierendsten für eine flächendeckende Einführung von BIM im militärischen Hochbau?
Welche Zielsetzung verfolgt die Bundesregierung ggf. für die Einführung von BIM im militärischen Bauwesen, und bis wann soll diese nach ihrem Planungsstand erreicht werden?
Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Fortschritt der Bau- und Sanierungsmaßnahmen an den Standorten Eutin und Plön vor dem Hintergrund der im Infrastrukturbericht 2024 benannten Beschleunigungsziele (vgl. Infrastrukturbericht 2024, Executive Summary, S. 3 bis 4: Beschleunigungsziele 10 bis 20 Prozent Jahressteigerung), und welche messbaren Zielgrößen (Zeit, Kosten, Leistungsstand) werden dort zur Steuerung angewendet?
Welche konkreten Ursachen identifiziert die Bundesregierung für die an den Standorten Eutin und Plön eingetretenen Verzögerungen (vgl. Wehrbeauftragtenbericht 2024, S. 47 bis 48) und technischen Probleme, welche verantwortlichen Akteure sind hierbei maßgeblich, und welche spezifischen Gegenmaßnahmen wurden jeweils eingeleitet?
Inwieweit betrachtet die Bundesregierung die in Eutin und Plön aufgetretenen Schwierigkeiten als symptomatisch für bundesweite Probleme im militärischen Bauwesen?
Welche der im Infrastrukturbericht 2024 beschriebenen Beschleunigungsmaßnahmen (vgl. Infrastrukturbericht 2024, S. 22 bis 24) kamen an diesen Standorten bereits zur Anwendung, und welche Wirksamkeit misst die Bundesregierung ihnen dort bei?
Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) im Vergleich zu anderen Landesbauverwaltungen hinsichtlich Geschwindigkeit, Transparenz und Qualität, und sieht sie Reformbedarf in der Auftragsverwaltung?
Inwiefern weichen die Verzögerungs- und Problemstrukturen in Eutin und Plön von anderen vergleichbaren Bundeswehrstandorten ab, und welche systemischen Erkenntnisse zieht die Bundesregierung daraus für das militärische Bauwesen insgesamt?
Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Personalbestand an Bauingenieuren, Architekten und Projektsteuerern im BAIUDBw und in den beteiligten Landesbauverwaltungen im Hinblick auf die Erreichung der Bauziele?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Personalentwicklung seit 2019 in diesen Bereichen, insbesondere hinsichtlich Fluktuation, Nachwuchsgewinnung und Altersstruktur (vgl. Frage 25)?
Welche Wirksamkeit misst die Bundesregierung den bislang eingeleiteten Personalgewinnungs- und Bindungsmaßnahmen im Bereich militärischer Infrastrukturplanung bei?
Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für nicht oder verspätet abgeflossene Haushaltsmittel bei Infrastrukturvorhaben der Bundeswehr, und welche Maßnahmen hält sie für geeignet, um diese Situation zu verbessern?
Welche weiteren Reformen oder gesetzlichen Anpassungen hält die Bundesregierung für erforderlich, um die Dauer und Komplexität militärischer Bauprojekte dauerhaft zu reduzieren, und welches zusätzliche Beschleunigungspotenzial sieht sie dabei?