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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Fragen zu den Haushaltsplänen 2026 sowie 2025 des Auswärtigen Amtes (Einzelplan 05)

Fraktion

AfD

Datum

12.12.2025

Aktualisiert

16.12.2025

BT21/325712.12.2025

Fragen zu den Haushaltsplänen 2026 sowie 2025 des Auswärtigen Amtes (Einzelplan 05)

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 21/3257 21. Wahlperiode 12.12.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dr. Anna Rathert, Jan Wenzel Schmidt, Torben Braga, Stefan Keuter, Udo Theodor Hemmelgarn, Diana Zimmer, Dr. Rainer Rothfuß, Uwe Schulz, René Springer, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD Fragen zu den Haushaltsplänen 2026 sowie 2025 des Auswärtigen Amts (Einzelplan 05) Hinsichtlich des Entwurfs zum Bundeshaushaltsplan 2026 des Auswärtigen Amts (Einzelplan 05 des Bundeshaushalts, vgl. Bundestagsdrucksache 21/600, ergeben sich nach Auffassung der Fragesteller Bedenken zur Transparenz und dem Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung (vgl. § 7 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung [BHO]: „Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten“; www.gesetze-im-internet.de/bho/BJNR012840 969.html). Zudem ergeben sich für sie Nachfragen hinsichtlich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319. Sollte der Bundesregierung die Beantwortung der Fragen aufgrund noch nicht vorliegender Daten innerhalb der Antwortfrist nicht möglich sein, gewähren die Fragesteller Antwortfrist bis zum Vorliegen der endgültigen Daten für den erfragten Zeitraum. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Für welche Sachverständige, Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen (Kapitel 05‑11, Titel: 526 02‑011, S. 69) sind Ausgaben in welcher Höhe im Jahr 2026 geplant?  2. Welche UN-Organisationen sollen im Jahr 2026 in Deutschland angesiedelt werden (bitte auch die hierfür anfallenden Ausgaben aus dem Haushalt aufführen, Kapitel 05‑01, Titel: 687 12‑022, S. 10)?  3. Welche Maßnahmen bei der Jugendarbeit des Europarates sollen im Jahr 2026 aus dem Titel 05-01 687 14‑022 Nummer 2 finanziert werden (bitte jeweils auch die anfallenden Ausgaben angeben)?  4. Für welche Maßnahmen sollen die freiwilligen Ausgaben Deutschlands im Jahr 2026 getätigt werden: a) für den Europarat (10 Mio. Euro)? b) für die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) (10 Mio. Euro; vgl. Titel 05-01 687 14 Nummer 8 und 19 (S. 10 bis 11)?  5. Welche Maßnahmen sollen im Jahr 2026 aus den freiwilligen Ausgaben für das Hilfsprogramm der Vereinten Nationen für palästinensische Flüchtlinge (UNRWA) finanziert werden (vgl. Titel 05‑01 687 17-029, S. 12)?  6. Warum entfällt im Haushaltsplan 2026 der Titel 05‑01 687 21‑029 („Ta’ziz-Partnerschaft für Demokratie in den Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens“, S. 13)?  7. Welche „Veranstaltungen und Seminare in Deutschland“ sollen aus dem Titel 05 01 687 34‑029 („Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung, Klima- und Sicherheitspolitik“, S. 16–17) im Jahr 2026 finanziert werden (Nummer 10)?  8. Welche Maßnahmen und Vorhaben des Frauennetzwerks UNIDAS sollen im Jahr 2026 finanziert werden, und mit welcher Begründung finanziert das Auswärtige Amt dieses Netzwerk (vgl. ebd., Nummer 11)?  9. Welche Maßnahmen und Vorhaben des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina sollen im Jahr 2026 finanziert werden (vgl. ebd., Nummer 12)? 10. Gibt es neben Deutschland andere Staaten, die den Hohen Repräsentanten (vgl. Frage 9) finanzieren, und wenn ja, welche, und an welcher Stelle liegt Deutschland, was die Finanzierung dieses Repräsentanten angeht? 11. Welche Vorhaben sollen aus den 1,8 Mio. materielle Hilfe für das ukrainische Parlament im Jahr 2026 finanziert werden (vgl. ebd., Nummer 14)? 12. Welche Maßnahmen der „Energie-, Klima- und Umweltaußenpolitik“ sollen aus dem Titel 05 01 687‑43‑029 finanziert werden (S. 20)? 13. Welche Projekte des Akademischen Netzwerks Osteuropa (Akno e. V.) sollen aus dem Haushaltstitel 05 02 685 20 Nummer 2.10 im Jahr 2026 finanziert werden (S. 32; bitte nach Projekttitel, Zeitraum und Fördersumme aufgliedern)? 14. Welche Maßnahmen zur „Abwehr von Desinformation und weitere Querschnittsthemen“ sollen im Jahr 2026 finanziert werden (vgl. Titel 05 04 546 11‑029, S. 40)? 15. An welchen „Symposien und Programmen der UNESCO“ wird sich Deutschland voraussichtlich im Jahr 2026 beteiligen (vgl. Titel 05 04 687 14‑024, S. 43)? 16. Welche Maßnahmen der „Förderung der deutschen Sprache im Ausland sowie kultur- und bildungspolitische Förderung deutscher Minderheiten in MOE und GUS“ (Titel 05 04 687 16‑024) sind im Jahr 2026 geplant? 17. Seit wann wird „The female campaigning school middle east“ (sic!) vom Auswärtigen Amt finanziert (bitte nach Jahren aufschlüsseln), welche Evaluationen durch wen gab es, und zu welchen Ergebnissen sind diese gekommen (vgl. Titel 05 04 687 18‑024, S. 46)? 18. Wie hoch sind die Gesamtkosten für das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan sowie andere Programme zur Aufnahme von afghanischen Migranten unter Beteiligung des Bundes (vgl. Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 19. Warum befinden sich aktuell keine Projekte zur Förderung des deutschen kulturellen Erbes im Ausland unter den im Titel 05 04 687 15‑024 geförderten Vorhaben (vgl. Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 20. Welche „hervorragenden Persönlichkeiten“ aus den USA sollen im Jahr 2026 eingeladen werden (vgl. Antwort zu Frage 39 auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 21. In welcher Höhe wurden Übergangsgelder für ehemalige Bundesminister des Auswärtigen sowie Staatssekretäre bzw. ehemalige Parlamentarische Staatssekretäre im Jahr 2025 gezahlt (vgl. Antwort zu Frage 54 auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 22. Welche Länder und Themen sollen im Jahr 2026 im Rahmen des Gästeprogramms der Bundesrepublik Deutschland behandelt werden (vgl. Antwort zu Frage 59 auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 23. Wie hoch sind voraussichtlich die Kosten für die Ansiedlung „mehrerer Facheinheiten von UN-Frauen („United Nationsl Entitity for Gender Equality and the Empowerment of Women“, vgl. Antwort zu Frage 63 auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 24. Welche UN-Organisationen sollen im Jahr 2026 neuangesiedelt bzw. personell verstärkt werden (vgl. ebd., siehe Frage 23)? 25. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2026 aus dem Titel 05 01 687 23‑029 finanziert werden? 26. Wie hoch war die Fördersumme für die „Unterstützung „Equal Rights Coalition (ERC) Co-Chair“ der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans und Intersex Association (ILGA World, vgl. Antwort zu Frage 65 auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 27. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2026 aus dem Haushaltstitel 05 01 687 43‑029 „Energie, Klima-, Umwelt- und Digitale Außenpolitik“ gefördert werden? 28. Wurde mit dem German Marshall Funds eine Folgevereinbarung für den Zeitraum 2026 bis 2030 abgeschlossen, und wenn ja, wie viele Haushaltsmittel sollen hierfür aufgewendet werden (vgl. Antwort zu Frage 68 auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 29. Für welche Zwecke wurden die Fördersumme für die Anna-Lindh- Euromed-stiftung (freiwillige Beiträge für die „Zivilgesellschaft“) verwendet (vgl. Anlage 2 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 30. Für welche Zwecke wurden die Fördersumme für die Asia-Europe Foundation (freiwillige Beiträge für die „Zivilgesellschaft“) verwendet (vgl. Anlage 2 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 31. Welche Aktionen für die Medienfreiheit in welchen Staaten sollen mit den deutschen Beiträgen für die Media Freedom Coalition der Thomson Reuters Foundation unterstützt werden (vgl. Anlage 2 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 32. Aus welchen Gründen wurden in der Programmlinie Ausland des Auswärtigen Amts Afghanistan, Belarus und Russland ausgewählt und nicht z. B. Saudi-Arabien, Katar oder der Iran (vgl. Anlage 4 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 33. Welche Medien wurden durch die Voices of Ukraine unterstützt (vgl. Anlage 4 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 34. Wo fanden die „Recreation-Aufenthalte für ukrainische Jugendliche“ statt, und worin bestanden diese (vgl. Anlage 5 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 35. Aus welchem Grund wurde „Handball in Jordanien“ gefördert, und wurden daraus auch handballspielende Frauen in Jordanien unterstützt (vgl. Anlage 5 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 36. Welche Projekte und Vorhaben welcher Organisationen wurden im Rahmen der Ta’ziz-Partnerschaft 2023–2025 wo und mit welchen Zuwendungssummen unterstützt (vgl. Anlage 6 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 37. Welche Journalisten welcher Medien (bitte auch den Staat angeben) wurden im Rahmen des Projekts „The Green Panter: Supporting journalists in reporting about climate crisis“ unterstützt bzw. sollen im Jahr 2026 unterstützt werden (vgl. Anlage 6 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 38. Worin bestand die „zivilgesellschaftliche Begleitung der demokratischen Transformation in Tunesien und Marokko“, welche durch Bundesmittel gefördert wurde (Heinrich-Böll-Stiftung, vgl. Anlage 6 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 39. Wie wurden die „Demokratisierungs- und Reformprozesse in Nahost und Nordafrika“ durch die Friedrich-Naumann-Stiftung unterstützt (vgl. Anlage 6 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 40. Aus welchem Grund ist es im deutschen Interesse, den afrikanischen Feminismus zu fördern („African Feminisms Academy“, vgl. Anlage 6 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 41. Auf welche Weise wurde bzw. wird die „jordanische Zivilgesellschaft in der Bekämpfung von online-Gewalt gegen Frauen“ unterstützt, und worin besteht diese „online-Gewalt“ (vgl. Anlage 6 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 42. Existiert auch (vgl. Frage 41) „online-Gewalt“ gegen Frauen in Deutschland, und wenn ja, von wem wird sie ausgeübt, und was unternimmt die Bundesregierung dagegen? 43. Worin besteht der Projektzweck von „Her turn Syria“, und wie soll vermieden werden, dass daraus auch islamistische Akteure gefördert werden (vgl. Anlage 6 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 44. Worin besteht die bundesgeförderte „Aufarbeitung der Kolonialgeschichte“ (Humboldt-Universität zu Berlin; bitte nach Einzelvorhaben und Maßnahmen aufgliedern, vgl. Anlage 9 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 45. Wie hoch wird die Fördersumme für das Global Media Forum 2026 (vgl. Anlage 9 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 46. Welche Journalisten welcher Medien aus welchen Staaten nahmen an dem Projekt „Green Panter Amazonia – Climate Journalism and the COP 30“ teil (vgl. Anlage 9 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 47. Worin besteht der Projektzweck (bitte eine Inhaltsbeschreibung angeben) des Vorhabens „True Lies“ (Goethe Institut Belgrad) (vgl. Anlage 12 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 48. Worin besteht der Projektzweck (bitte eine Inhaltsbeschreibung angeben) des Vorhabens „Democracy Navigator – Focus on elections“ (Botschaft Skopje) (vgl. Anlage 12 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 49. Worin besteht der Projektzweck (bitte eine Inhaltsbeschreibung angeben) des Vorhabens „Syria Media Literacy Lab“ (MiCT) (vgl. Anlage 12 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 50. Worin besteht der Projektzweck (bitte eine Inhaltsbeschreibung angeben) des Vorhabens „Responding to Informational Disorder“ (Foundation Hirondelle) (vgl. Anlage 12 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 51. Welche Termine fanden im Rahmen der Staffer Reisen statt (vgl. Anlage 12 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 52. Welche Influencer aus welchen Staaten wurden im Rahmen des Projekts „Influencer against Desinfo“ gefördert (vgl. Anlage 12 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 53. Welche Vorhaben und Veranstaltungen fanden im Rahmen des Transatlantic Outreach Programme statt, und welchem Zweck dient das Programm (vgl. Anlage 9 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)? 54. Worin bestand der Projektzweck (bitte eine Inhaltsbeschreibung angeben) des Vorhabens „Restoring Facter (!) – A collaborative fact-checking tool designed for newsrooms“ (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319, Anlage 12)? 55. Welche Personen, Organisationen und Orte mit welchen Teilnehmern aus welchen Staaten wurden im Rahmen der in Frage 51 genannten Reisen getroffen bzw. besucht: a) „Deutschland stellt sich im Dialog mit der Zivilgesellschaft seiner Kolonialvergangenheit in Afrika“? b) „Im Exil – unabhängige Medien aus dem Raum der ehemaligen Sowjetunion/Osteuropa“? c) „Kampf gegen Desinformation und Fake News“? d) „Koloniale Kontinuitäten überwinden und Partnerschaften stärken“? e) „Meinungs-, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit in Deutschland“ (wurden hierbei auch alternative Medien besucht)? f) „Resilienz angesichts russischer Desinformation“? g) „Rolle und Verantwortung von Influencern und Medienschaffenden im Umgang mit Desinformation und FIMI (Foreign Information Manipulation and Interference I und II)“? h) „Vielfalt leben und (in) Freiheit feiern – Regionale Vernetzung künftiger Vorbilder der süd/ostasiatischen Kreativwirtschaft in der Berliner Clubkultur unter dem Motto ‚Techno Diplomacy‘“ (vgl. Anlage 13 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2139)? 56. Was versteht die Bundesregierung unter „Techno Diplomacy“ (vgl. Frage 55)? 57. Was versteht die Bundesregierung unter „Foreign Information Manipulation and Interference“ (vgl. Frage 55)? 58. Welchen Projektzweck hatte das Vorhaben „Energiewende- Kommunikation im Ausland“, und welche „Energiewende- Veranstaltungen“ fanden wann und wo zu welchen Themen statt (vgl. Anlage 15 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2139)? 59. Welchen Projektzweck hatte das Vorhaben „Bring climate, peace and security to action“ (vgl. Anlage 15 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2139)? 60. Welche Entscheidungsträger nahmen am „Europe-India Strategic Dialogue“ teil (vgl. Anlage 16 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2139)? 61. Welche Organisationen aus welchen Staaten nahmen an dem „International Feminist Forum“ teil (vgl. Anlage 17 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2139)? 62. Welchen Projektzweck soll das Projekt zu „essenziellen gesellschaftlichen Gelingensbedingungen für die deutsche Verteidigungsfähigkeit“ verfolgen, und bis wann soll es abgeschlossen sein (vgl. www.bundestag.de/pres se/hib/kurzmeldungen-1126850)? 63. Welche Kosten wurden im Rahmen der Teilnahme der Delegation der Ukraine an der Sitzung der Kerngruppe des Sondertribunals für die Ukraine durch Bundesmittel beglichen (vgl. Anlage 20 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2139)? 64. Wie erklärt die Bundesregierung die Erhöhung der Fördermittel für die Gästeprogramme der Bundesrepublik Deutschland in den Haushaltsjahren 2025 (722 000 Euro) und 2026 (900 000 Euro) gegenüber dem Ansatz des Jahres 2024 (593 000 Euro), obwohl für das Jahr 2025 lediglich drei Projekte im Rahmen der Gästeprogramme vorgesehen sind, gegenüber neun Programmen im Jahr 2024 (vgl. Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 21/2319, S. 5; Haushaltsplan 2026, Einzelplan 05, 0502 531 14‑029)? 65. Zu welchen konkreten Terminen fand die im Jahr 2025 durchgeführte Reise im Rahmen der Gästeprogramme der Bundesrepublik Deutschland in den westlichen Balkan zum Thema „Bundestagswahl 2025“ statt (vgl. Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 21/2319, S. 5)? a) Welche Inhalte wurden zu diesem Thema mit welchen Beteiligten aus dem politischen Umfeld erörtert? b) Welche Ausschüsse und welche Fraktionen des Deutschen Bundestages waren an der Reise beteiligt? 66. Wann fand die Reise nach New York zu den Vereinten Nationen im Jahr 2025 zum Thema „Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit“ statt (vgl. Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 21/2319, S. 5)? a) Welche Inhalte wurden zu diesem Thema mit welchen Beteiligten aus dem politischen Umfeld erörtert? b) Welche Ausschüsse und welche Fraktionen des Deutschen Bundestages waren an der Reise beteiligt? 67. Liegt die vom Personal mit der Stellenbezeichnung „Bewältigung der Flüchtlingslage“ im Auswärtigen Amt zu erstellende Berichterstattung über Flucht- und Migrationsentwicklungen der Öffentlichkeit vor (vgl. Haushaltsplan 2025, 0512 Bundesministerium, S. 126 des Einzelplans 05; Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 20/13819, S. 11)? 68. Welche Multiplikatoren aus welchen Staaten wurden im Rahmen des Besucherprogramms für „publizistisch und kulturpolitisch wichtige Persönlichkeiten des Auslandes“ zu den genannten Reisen jeweils eingeladen (vgl. Haushaltsplan 2025, Einzeltitel 05, 05 02 685 17‑029; Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319, Anlage 13: a) „Desinformation, resiliente Öffentlichkeiten und Demokratie“? b) „Erinnerungsorte an Terror und Diktatur“ ? c) „Finanzierung der Klimatransformation“ ? d) „Islam in Deutschland“ ? e) „Kampf gegen Desinformation und Fake News“ ? f) „Kampf gegen Korruption: Erfahrungen und best practice in Deutschland“ ? g) „Meinungs-, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit in Deutschland“ ? h) „Rolle und Verantwortung von Influencern und Medienschaffenden im Umgang mit Desinformation und FIMI (Foreign Information Manipulation and Interference) I und II“? i) „Verfassungspolitik und -rechtsreformpolitik“? 69. Für welche Auslandsvertretungen wurden die zwölf sondergeschützten Fahrzeuge im Haushaltsjahr 2025 beschafft (vgl. Antwort zu Frage 79 auf Bundestagsdrucksache 21/2319, S. 28)? 70. Für welche Auslandsvertretungen ist die Neubeschaffung von sechs Pkw im Haushaltsjahr 2026 vorgesehen (bitte nach Marke, Modell und Kosten aufschlüsseln; vgl. Haushaltsplan 2026, Einzelplan 05, Haushaltstitel 0512 F 811 31‑011)? 71. Wurden seit 2024 Evakuierungsmaßnahmen im Rahmen der „Hilfe für Deutsche im Ausland und für nicht vertretene Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Drittstaaten“ gefördert (wenn ja, bitte Zeitraum der Förderung, betroffene Staaten, Umfang der geförderten Evaluierungsmaßnahmen, Summe der Fördermittel bzw. einzelne Ausgaben aufschlüsseln; vgl. Haushaltsplan 2025, Einzelplan 05, Titel 05 02 687 01‑281)? 72. Welche Ausgaben für Evaluierungsmaßnahmen sind seit 2024 im Haushaltsplan 05 vorgesehe,n und unter welchen Haushaltstiteln werden sie geführt (bitte Zeitraum der Förderung, betroffene Staaten, Umfang der geförderten Evaluierungsmaßnahmen, Summe der Fördermittel aufschlüsseln)? 73. Wird die Friedensmission der Vereinten Nationen MINUSMA im Haushaltsjahr 2026, wie bereits im Jahr 2025, weiterhin gefördert (vgl. www.b undeswehr.de/de/auftrag/einsaetze/missionen/abgeschlossene-einsaetze-de r-bundeswehr/minusma;%20Haushaltsplan%202025,%20Einzelplan%200 5,%2005%2001%20687%2010-022)? a) Wenn ja, wie hoch sind die geplanten Fördermittel, für welchen Zweck sind sie vorgesehen, und aus welchen Gründen ist die Förderung im Haushaltsplan 05 unter dem Haushaltstitel 05 01 687 10‑022 nicht ausgewiesen? b) Wenn nein, zu welchem Zweck erfolgte die Förderung Deutschlands von 2023 bis 2025, obwohl der Abzug aller militärischen und polizeilichen Kräfte bis Ende 2023 abgeschlossen war? 74. Wie bewertet die Bundesregierung das im Haushaltsjahr 2025 unter dem Titel 05 01 687 21 geförderte Projekt „Demokratie braucht politische Bildung“ im Irak (vgl. Haushaltsplan 2026, 05 01 687 21‑029; Antwort zu Frage 65 auf Bundestagsdrucksache 21/2319, S. 23)? a) Sind die Ergebnisse, Auswertungen und Inhalte dieses Projekts sowie die bezogene Zielsetzung öffentlich zugänglich? b) Aus welchen Gründen ist geplant, das Projekt im Jahr 2026 nicht weiter zu fördern? 75. Für welche konkreten Zuwendungszwecke (z. B. Projekte, Themen, Konferenzen, Dienstleistungen) wird das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) seit 2024 durch die Bundesregierung gefördert? (vgl. Haushaltsplan 2026, 05 01 685 30-165) a) Wie viele Mitarbeiter aus dem Auswärtigen Amt wurden als Experten an das ZIF seit 2023 sekundiert? b) Aus welchen Institutionen, Verbänden oder NGOs wurden seit 2023 die meisten Experten an das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) sekundiert (bitte jeweils jährlich aufschlüsseln)? 76. Welche Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der Erwachsenenbildung werden seit 2025 gefördert, unter Berücksichtigung welcher kommunalen Austauschprogramme, und welche Förderungen sind für das Jahr 2026 geplant (vgl. Haushaltsplan 2026, 05 04 687 17‑024, Titelgruppe 5)? 77. Für welche konkrete Zuwendungszwecke (z. B. Projekte, Themen, Konferenzen, Dienstleistungen) und für welchen Zeitraum fördert die Bundesregierung seit 2026 das Kompetenz- und Koordinationszentrum Polnisch (vgl. Haushaltsplan 2026, 05 04 687 27‑024, Titelgruppe 6.1.3)? 78. Wie hoch war seit 2023 der Anteil der Ausgaben aus dem Bereich Aus- und Fortbildung für die Teilnahme von Ehepartnern an Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen, und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen ist eine Genehmigung für die Teilnahme von Ehepartnern erforderlich (vgl. Haushaltplan 2026, 05 12 F525 11‑011)? Berlin, den 1. Dezember 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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