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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet
Fragen zu den Haushaltsplänen 2026 sowie 2025 des Auswärtigen Amtes (Einzelplan 05)
(insgesamt 78 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
10.02.2026
Antwortdauer
60 Tage
Aktualisiert
17.02.2026
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT21/325712.12.2025
Fragen zu den Haushaltsplänen 2026 sowie 2025 des Auswärtigen Amtes (Einzelplan 05)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3257
21. Wahlperiode 12.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dr. Anna Rathert, Jan Wenzel Schmidt,
Torben Braga, Stefan Keuter, Udo Theodor Hemmelgarn, Diana Zimmer,
Dr. Rainer Rothfuß, Uwe Schulz, René Springer, Dr. Alexander Wolf und
der Fraktion der AfD
Fragen zu den Haushaltsplänen 2026 sowie 2025 des Auswärtigen Amts
(Einzelplan 05)
Hinsichtlich des Entwurfs zum Bundeshaushaltsplan 2026 des Auswärtigen
Amts (Einzelplan 05 des Bundeshaushalts, vgl. Bundestagsdrucksache 21/600,
ergeben sich nach Auffassung der Fragesteller Bedenken zur Transparenz und
dem Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung (vgl. § 7
Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung [BHO]: „Bei Aufstellung und Ausführung
des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
zu beachten“; www.gesetze-im-internet.de/bho/BJNR012840 969.html).
Zudem ergeben sich für sie Nachfragen hinsichtlich der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319.
Sollte der Bundesregierung die Beantwortung der Fragen aufgrund noch nicht
vorliegender Daten innerhalb der Antwortfrist nicht möglich sein, gewähren die
Fragesteller Antwortfrist bis zum Vorliegen der endgültigen Daten für den
erfragten Zeitraum.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Für welche Sachverständige, Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen
Ausschüssen (Kapitel 05‑11, Titel: 526 02‑011, S. 69) sind Ausgaben in
welcher Höhe im Jahr 2026 geplant?
2. Welche UN-Organisationen sollen im Jahr 2026 in Deutschland
angesiedelt werden (bitte auch die hierfür anfallenden Ausgaben aus dem
Haushalt aufführen, Kapitel 05‑01, Titel: 687 12‑022, S. 10)?
3. Welche Maßnahmen bei der Jugendarbeit des Europarates sollen im
Jahr 2026 aus dem Titel 05-01 687 14‑022 Nummer 2 finanziert werden
(bitte jeweils auch die anfallenden Ausgaben angeben)?
4. Für welche Maßnahmen sollen die freiwilligen Ausgaben Deutschlands
im Jahr 2026 getätigt werden:
a) für den Europarat (10 Mio. Euro)?
b) für die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
(OSZE) (10 Mio. Euro; vgl. Titel 05-01 687 14 Nummer 8 und 19
(S. 10 bis 11)?
5. Welche Maßnahmen sollen im Jahr 2026 aus den freiwilligen Ausgaben
für das Hilfsprogramm der Vereinten Nationen für palästinensische
Flüchtlinge (UNRWA) finanziert werden (vgl. Titel 05‑01 687 17-029,
S. 12)?
6. Warum entfällt im Haushaltsplan 2026 der Titel 05‑01 687 21‑029
(„Ta’ziz-Partnerschaft für Demokratie in den Ländern Nordafrikas und
des Nahen Ostens“, S. 13)?
7. Welche „Veranstaltungen und Seminare in Deutschland“ sollen aus dem
Titel 05 01 687 34‑029 („Krisenprävention, Stabilisierung und
Friedensförderung, Klima- und Sicherheitspolitik“, S. 16–17) im Jahr 2026
finanziert werden (Nummer 10)?
8. Welche Maßnahmen und Vorhaben des Frauennetzwerks UNIDAS sollen
im Jahr 2026 finanziert werden, und mit welcher Begründung finanziert
das Auswärtige Amt dieses Netzwerk (vgl. ebd., Nummer 11)?
9. Welche Maßnahmen und Vorhaben des Hohen Repräsentanten für
Bosnien und Herzegowina sollen im Jahr 2026 finanziert werden (vgl. ebd.,
Nummer 12)?
10. Gibt es neben Deutschland andere Staaten, die den Hohen Repräsentanten
(vgl. Frage 9) finanzieren, und wenn ja, welche, und an welcher Stelle
liegt Deutschland, was die Finanzierung dieses Repräsentanten angeht?
11. Welche Vorhaben sollen aus den 1,8 Mio. materielle Hilfe für das
ukrainische Parlament im Jahr 2026 finanziert werden (vgl. ebd., Nummer 14)?
12. Welche Maßnahmen der „Energie-, Klima- und Umweltaußenpolitik“
sollen aus dem Titel 05 01 687‑43‑029 finanziert werden (S. 20)?
13. Welche Projekte des Akademischen Netzwerks Osteuropa (Akno e. V.)
sollen aus dem Haushaltstitel 05 02 685 20 Nummer 2.10 im Jahr 2026
finanziert werden (S. 32; bitte nach Projekttitel, Zeitraum und
Fördersumme aufgliedern)?
14. Welche Maßnahmen zur „Abwehr von Desinformation und weitere
Querschnittsthemen“ sollen im Jahr 2026 finanziert werden (vgl. Titel
05 04 546 11‑029, S. 40)?
15. An welchen „Symposien und Programmen der UNESCO“ wird sich
Deutschland voraussichtlich im Jahr 2026 beteiligen (vgl. Titel
05 04 687 14‑024, S. 43)?
16. Welche Maßnahmen der „Förderung der deutschen Sprache im Ausland
sowie kultur- und bildungspolitische Förderung deutscher Minderheiten in
MOE und GUS“ (Titel 05 04 687 16‑024) sind im Jahr 2026 geplant?
17. Seit wann wird „The female campaigning school middle east“ (sic!) vom
Auswärtigen Amt finanziert (bitte nach Jahren aufschlüsseln), welche
Evaluationen durch wen gab es, und zu welchen Ergebnissen sind diese
gekommen (vgl. Titel 05 04 687 18‑024, S. 46)?
18. Wie hoch sind die Gesamtkosten für das Bundesaufnahmeprogramm für
besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan sowie andere
Programme zur Aufnahme von afghanischen Migranten unter Beteiligung des
Bundes (vgl. Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
19. Warum befinden sich aktuell keine Projekte zur Förderung des deutschen
kulturellen Erbes im Ausland unter den im Titel 05 04 687 15‑024
geförderten Vorhaben (vgl. Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache
21/2319)?
20. Welche „hervorragenden Persönlichkeiten“ aus den USA sollen im Jahr
2026 eingeladen werden (vgl. Antwort zu Frage 39 auf
Bundestagsdrucksache 21/2319)?
21. In welcher Höhe wurden Übergangsgelder für ehemalige Bundesminister
des Auswärtigen sowie Staatssekretäre bzw. ehemalige Parlamentarische
Staatssekretäre im Jahr 2025 gezahlt (vgl. Antwort zu Frage 54 auf
Bundestagsdrucksache 21/2319)?
22. Welche Länder und Themen sollen im Jahr 2026 im Rahmen des
Gästeprogramms der Bundesrepublik Deutschland behandelt werden (vgl.
Antwort zu Frage 59 auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
23. Wie hoch sind voraussichtlich die Kosten für die Ansiedlung „mehrerer
Facheinheiten von UN-Frauen („United Nationsl Entitity for Gender
Equality and the Empowerment of Women“, vgl. Antwort zu Frage 63 auf
Bundestagsdrucksache 21/2319)?
24. Welche UN-Organisationen sollen im Jahr 2026 neuangesiedelt bzw.
personell verstärkt werden (vgl. ebd., siehe Frage 23)?
25. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2026
aus dem Titel 05 01 687 23‑029 finanziert werden?
26. Wie hoch war die Fördersumme für die „Unterstützung „Equal Rights
Coalition (ERC) Co-Chair“ der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans
und Intersex Association (ILGA World, vgl. Antwort zu Frage 65 auf
Bundestagsdrucksache 21/2319)?
27. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2026
aus dem Haushaltstitel 05 01 687 43‑029 „Energie, Klima-, Umwelt- und
Digitale Außenpolitik“ gefördert werden?
28. Wurde mit dem German Marshall Funds eine Folgevereinbarung für den
Zeitraum 2026 bis 2030 abgeschlossen, und wenn ja, wie viele
Haushaltsmittel sollen hierfür aufgewendet werden (vgl. Antwort zu Frage 68 auf
Bundestagsdrucksache 21/2319)?
29. Für welche Zwecke wurden die Fördersumme für die Anna-Lindh-
Euromed-stiftung (freiwillige Beiträge für die „Zivilgesellschaft“)
verwendet (vgl. Anlage 2 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
30. Für welche Zwecke wurden die Fördersumme für die Asia-Europe
Foundation (freiwillige Beiträge für die „Zivilgesellschaft“) verwendet (vgl.
Anlage 2 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2319)?
31. Welche Aktionen für die Medienfreiheit in welchen Staaten sollen mit den
deutschen Beiträgen für die Media Freedom Coalition der Thomson
Reuters Foundation unterstützt werden (vgl. Anlage 2 der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
32. Aus welchen Gründen wurden in der Programmlinie Ausland des
Auswärtigen Amts Afghanistan, Belarus und Russland ausgewählt und nicht z. B.
Saudi-Arabien, Katar oder der Iran (vgl. Anlage 4 der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
33. Welche Medien wurden durch die Voices of Ukraine unterstützt (vgl.
Anlage 4 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2319)?
34. Wo fanden die „Recreation-Aufenthalte für ukrainische Jugendliche“ statt,
und worin bestanden diese (vgl. Anlage 5 der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
35. Aus welchem Grund wurde „Handball in Jordanien“ gefördert, und
wurden daraus auch handballspielende Frauen in Jordanien unterstützt (vgl.
Anlage 5 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2319)?
36. Welche Projekte und Vorhaben welcher Organisationen wurden im
Rahmen der Ta’ziz-Partnerschaft 2023–2025 wo und mit welchen
Zuwendungssummen unterstützt (vgl. Anlage 6 der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
37. Welche Journalisten welcher Medien (bitte auch den Staat angeben)
wurden im Rahmen des Projekts „The Green Panter: Supporting journalists in
reporting about climate crisis“ unterstützt bzw. sollen im Jahr 2026
unterstützt werden (vgl. Anlage 6 der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
38. Worin bestand die „zivilgesellschaftliche Begleitung der demokratischen
Transformation in Tunesien und Marokko“, welche durch Bundesmittel
gefördert wurde (Heinrich-Böll-Stiftung, vgl. Anlage 6 der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/2319)?
39. Wie wurden die „Demokratisierungs- und Reformprozesse in Nahost und
Nordafrika“ durch die Friedrich-Naumann-Stiftung unterstützt (vgl.
Anlage 6 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2319)?
40. Aus welchem Grund ist es im deutschen Interesse, den afrikanischen
Feminismus zu fördern („African Feminisms Academy“, vgl. Anlage 6 der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2319)?
41. Auf welche Weise wurde bzw. wird die „jordanische Zivilgesellschaft in
der Bekämpfung von online-Gewalt gegen Frauen“ unterstützt, und worin
besteht diese „online-Gewalt“ (vgl. Anlage 6 der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
42. Existiert auch (vgl. Frage 41) „online-Gewalt“ gegen Frauen in
Deutschland, und wenn ja, von wem wird sie ausgeübt, und was unternimmt die
Bundesregierung dagegen?
43. Worin besteht der Projektzweck von „Her turn Syria“, und wie soll
vermieden werden, dass daraus auch islamistische Akteure gefördert werden
(vgl. Anlage 6 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
44. Worin besteht die bundesgeförderte „Aufarbeitung der
Kolonialgeschichte“ (Humboldt-Universität zu Berlin; bitte nach Einzelvorhaben und
Maßnahmen aufgliedern, vgl. Anlage 9 der Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
45. Wie hoch wird die Fördersumme für das Global Media Forum 2026 (vgl.
Anlage 9 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2319)?
46. Welche Journalisten welcher Medien aus welchen Staaten nahmen an dem
Projekt „Green Panter Amazonia – Climate Journalism and the COP 30“
teil (vgl. Anlage 9 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
47. Worin besteht der Projektzweck (bitte eine Inhaltsbeschreibung angeben)
des Vorhabens „True Lies“ (Goethe Institut Belgrad) (vgl. Anlage 12 der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2319)?
48. Worin besteht der Projektzweck (bitte eine Inhaltsbeschreibung angeben)
des Vorhabens „Democracy Navigator – Focus on elections“ (Botschaft
Skopje) (vgl. Anlage 12 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
49. Worin besteht der Projektzweck (bitte eine Inhaltsbeschreibung angeben)
des Vorhabens „Syria Media Literacy Lab“ (MiCT) (vgl. Anlage 12 der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2319)?
50. Worin besteht der Projektzweck (bitte eine Inhaltsbeschreibung angeben)
des Vorhabens „Responding to Informational Disorder“ (Foundation
Hirondelle) (vgl. Anlage 12 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
51. Welche Termine fanden im Rahmen der Staffer Reisen statt (vgl.
Anlage 12 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2319)?
52. Welche Influencer aus welchen Staaten wurden im Rahmen des Projekts
„Influencer against Desinfo“ gefördert (vgl. Anlage 12 der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/2319)?
53. Welche Vorhaben und Veranstaltungen fanden im Rahmen des
Transatlantic Outreach Programme statt, und welchem Zweck dient das Programm
(vgl. Anlage 9 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
54. Worin bestand der Projektzweck (bitte eine Inhaltsbeschreibung angeben)
des Vorhabens „Restoring Facter (!) – A collaborative fact-checking tool
designed for newsrooms“ (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319, Anlage 12)?
55. Welche Personen, Organisationen und Orte mit welchen Teilnehmern aus
welchen Staaten wurden im Rahmen der in Frage 51 genannten Reisen
getroffen bzw. besucht:
a) „Deutschland stellt sich im Dialog mit der Zivilgesellschaft seiner
Kolonialvergangenheit in Afrika“?
b) „Im Exil – unabhängige Medien aus dem Raum der ehemaligen
Sowjetunion/Osteuropa“?
c) „Kampf gegen Desinformation und Fake News“?
d) „Koloniale Kontinuitäten überwinden und Partnerschaften stärken“?
e) „Meinungs-, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit in
Deutschland“ (wurden hierbei auch alternative Medien besucht)?
f) „Resilienz angesichts russischer Desinformation“?
g) „Rolle und Verantwortung von Influencern und Medienschaffenden im
Umgang mit Desinformation und FIMI (Foreign Information
Manipulation and Interference I und II)“?
h) „Vielfalt leben und (in) Freiheit feiern – Regionale Vernetzung
künftiger Vorbilder der süd/ostasiatischen Kreativwirtschaft in der Berliner
Clubkultur unter dem Motto ‚Techno Diplomacy‘“ (vgl. Anlage 13 der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2139)?
56. Was versteht die Bundesregierung unter „Techno Diplomacy“ (vgl.
Frage 55)?
57. Was versteht die Bundesregierung unter „Foreign Information
Manipulation and Interference“ (vgl. Frage 55)?
58. Welchen Projektzweck hatte das Vorhaben „Energiewende-
Kommunikation im Ausland“, und welche „Energiewende-
Veranstaltungen“ fanden wann und wo zu welchen Themen statt (vgl.
Anlage 15 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2139)?
59. Welchen Projektzweck hatte das Vorhaben „Bring climate, peace and
security to action“ (vgl. Anlage 15 der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2139)?
60. Welche Entscheidungsträger nahmen am „Europe-India Strategic
Dialogue“ teil (vgl. Anlage 16 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2139)?
61. Welche Organisationen aus welchen Staaten nahmen an dem
„International Feminist Forum“ teil (vgl. Anlage 17 der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2139)?
62. Welchen Projektzweck soll das Projekt zu „essenziellen gesellschaftlichen
Gelingensbedingungen für die deutsche Verteidigungsfähigkeit“
verfolgen, und bis wann soll es abgeschlossen sein (vgl. www.bundestag.de/pres
se/hib/kurzmeldungen-1126850)?
63. Welche Kosten wurden im Rahmen der Teilnahme der Delegation der
Ukraine an der Sitzung der Kerngruppe des Sondertribunals für die
Ukraine durch Bundesmittel beglichen (vgl. Anlage 20 der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2139)?
64. Wie erklärt die Bundesregierung die Erhöhung der Fördermittel für die
Gästeprogramme der Bundesrepublik Deutschland in den Haushaltsjahren
2025 (722 000 Euro) und 2026 (900 000 Euro) gegenüber dem Ansatz des
Jahres 2024 (593 000 Euro), obwohl für das Jahr 2025 lediglich drei
Projekte im Rahmen der Gästeprogramme vorgesehen sind, gegenüber neun
Programmen im Jahr 2024 (vgl. Antwort zu Frage 9 auf
Bundestagsdrucksache 21/2319, S. 5; Haushaltsplan 2026, Einzelplan 05, 0502 531
14‑029)?
65. Zu welchen konkreten Terminen fand die im Jahr 2025 durchgeführte
Reise im Rahmen der Gästeprogramme der Bundesrepublik Deutschland
in den westlichen Balkan zum Thema „Bundestagswahl 2025“ statt (vgl.
Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 21/2319, S. 5)?
a) Welche Inhalte wurden zu diesem Thema mit welchen Beteiligten aus
dem politischen Umfeld erörtert?
b) Welche Ausschüsse und welche Fraktionen des Deutschen
Bundestages waren an der Reise beteiligt?
66. Wann fand die Reise nach New York zu den Vereinten Nationen im Jahr
2025 zum Thema „Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit“ statt
(vgl. Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 21/2319, S. 5)?
a) Welche Inhalte wurden zu diesem Thema mit welchen Beteiligten aus
dem politischen Umfeld erörtert?
b) Welche Ausschüsse und welche Fraktionen des Deutschen
Bundestages waren an der Reise beteiligt?
67. Liegt die vom Personal mit der Stellenbezeichnung „Bewältigung der
Flüchtlingslage“ im Auswärtigen Amt zu erstellende Berichterstattung
über Flucht- und Migrationsentwicklungen der Öffentlichkeit vor (vgl.
Haushaltsplan 2025, 0512 Bundesministerium, S. 126 des Einzelplans 05;
Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 20/13819, S. 11)?
68. Welche Multiplikatoren aus welchen Staaten wurden im Rahmen des
Besucherprogramms für „publizistisch und kulturpolitisch wichtige
Persönlichkeiten des Auslandes“ zu den genannten Reisen jeweils eingeladen
(vgl. Haushaltsplan 2025, Einzeltitel 05, 05 02 685 17‑029; Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/2319, Anlage 13:
a) „Desinformation, resiliente Öffentlichkeiten und Demokratie“?
b) „Erinnerungsorte an Terror und Diktatur“ ?
c) „Finanzierung der Klimatransformation“ ?
d) „Islam in Deutschland“ ?
e) „Kampf gegen Desinformation und Fake News“ ?
f) „Kampf gegen Korruption: Erfahrungen und best practice in
Deutschland“ ?
g) „Meinungs-, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit in
Deutschland“ ?
h) „Rolle und Verantwortung von Influencern und Medienschaffenden im
Umgang mit Desinformation und FIMI (Foreign Information
Manipulation and Interference) I und II“?
i) „Verfassungspolitik und -rechtsreformpolitik“?
69. Für welche Auslandsvertretungen wurden die zwölf sondergeschützten
Fahrzeuge im Haushaltsjahr 2025 beschafft (vgl. Antwort zu Frage 79 auf
Bundestagsdrucksache 21/2319, S. 28)?
70. Für welche Auslandsvertretungen ist die Neubeschaffung von sechs Pkw
im Haushaltsjahr 2026 vorgesehen (bitte nach Marke, Modell und Kosten
aufschlüsseln; vgl. Haushaltsplan 2026, Einzelplan 05, Haushaltstitel 0512
F 811 31‑011)?
71. Wurden seit 2024 Evakuierungsmaßnahmen im Rahmen der „Hilfe für
Deutsche im Ausland und für nicht vertretene Unionsbürgerinnen und
Unionsbürger in Drittstaaten“ gefördert (wenn ja, bitte Zeitraum der
Förderung, betroffene Staaten, Umfang der geförderten
Evaluierungsmaßnahmen, Summe der Fördermittel bzw. einzelne Ausgaben aufschlüsseln; vgl.
Haushaltsplan 2025, Einzelplan 05, Titel 05 02 687 01‑281)?
72. Welche Ausgaben für Evaluierungsmaßnahmen sind seit 2024 im
Haushaltsplan 05 vorgesehe,n und unter welchen Haushaltstiteln werden sie
geführt (bitte Zeitraum der Förderung, betroffene Staaten, Umfang der
geförderten Evaluierungsmaßnahmen, Summe der Fördermittel
aufschlüsseln)?
73. Wird die Friedensmission der Vereinten Nationen MINUSMA im
Haushaltsjahr 2026, wie bereits im Jahr 2025, weiterhin gefördert (vgl. www.b
undeswehr.de/de/auftrag/einsaetze/missionen/abgeschlossene-einsaetze-de
r-bundeswehr/minusma;%20Haushaltsplan%202025,%20Einzelplan%200
5,%2005%2001%20687%2010-022)?
a) Wenn ja, wie hoch sind die geplanten Fördermittel, für welchen
Zweck sind sie vorgesehen, und aus welchen Gründen ist die
Förderung im Haushaltsplan 05 unter dem Haushaltstitel 05 01 687 10‑022
nicht ausgewiesen?
b) Wenn nein, zu welchem Zweck erfolgte die Förderung Deutschlands
von 2023 bis 2025, obwohl der Abzug aller militärischen und
polizeilichen Kräfte bis Ende 2023 abgeschlossen war?
74. Wie bewertet die Bundesregierung das im Haushaltsjahr 2025 unter dem
Titel 05 01 687 21 geförderte Projekt „Demokratie braucht politische
Bildung“ im Irak (vgl. Haushaltsplan 2026, 05 01 687 21‑029; Antwort zu
Frage 65 auf Bundestagsdrucksache 21/2319, S. 23)?
a) Sind die Ergebnisse, Auswertungen und Inhalte dieses Projekts sowie
die bezogene Zielsetzung öffentlich zugänglich?
b) Aus welchen Gründen ist geplant, das Projekt im Jahr 2026 nicht
weiter zu fördern?
75. Für welche konkreten Zuwendungszwecke (z. B. Projekte, Themen,
Konferenzen, Dienstleistungen) wird das Zentrum für Internationale
Friedenseinsätze (ZIF) seit 2024 durch die Bundesregierung gefördert?
(vgl. Haushaltsplan 2026, 05 01 685 30-165)
a) Wie viele Mitarbeiter aus dem Auswärtigen Amt wurden als Experten
an das ZIF seit 2023 sekundiert?
b) Aus welchen Institutionen, Verbänden oder NGOs wurden seit 2023
die meisten Experten an das Zentrum für Internationale
Friedenseinsätze (ZIF) sekundiert (bitte jeweils jährlich aufschlüsseln)?
76. Welche Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der
Erwachsenenbildung werden seit 2025 gefördert, unter Berücksichtigung
welcher kommunalen Austauschprogramme, und welche Förderungen
sind für das Jahr 2026 geplant (vgl. Haushaltsplan 2026, 05 04 687
17‑024, Titelgruppe 5)?
77. Für welche konkrete Zuwendungszwecke (z. B. Projekte, Themen,
Konferenzen, Dienstleistungen) und für welchen Zeitraum fördert die
Bundesregierung seit 2026 das Kompetenz- und Koordinationszentrum Polnisch
(vgl. Haushaltsplan 2026, 05 04 687 27‑024, Titelgruppe 6.1.3)?
78. Wie hoch war seit 2023 der Anteil der Ausgaben aus dem Bereich Aus-
und Fortbildung für die Teilnahme von Ehepartnern an Ausbildungs- und
Fortbildungsmaßnahmen, und unter welchen Voraussetzungen und
Bedingungen ist eine Genehmigung für die Teilnahme von Ehepartnern
erforderlich (vgl. Haushaltplan 2026, 05 12 F525 11‑011)?
Berlin, den 1. Dezember 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
BT21/407310.02.2026
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/3257 - Fragen zu den Haushaltsplänen 2026 sowie 2025 des Auswärtigen Amts (Einzelplan 05)
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4073
21. Wahlperiode 10.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dr. Anna Rathert,
Jan Wenzel Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3257 –
Fragen zu den Haushaltsplänen 2026 sowie 2025 des Auswärtigen Amts
(Einzelplan 05)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Hinsichtlich des Entwurfs zum Bundeshaushaltsplan 2026 des Auswärtigen
Amts (Einzelplan 05 des Bundeshaushalts, vgl. Bundestagsdrucksache 21/600,
ergeben sich nach Auffassung der Fragesteller Bedenken zur Transparenz und
dem Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung (vgl. § 7
Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung [BHO]: „Bei Aufstellung und
Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit zu beachten“; www.gesetze-im-internet.de/bho/BJNR012840 96
9.html). Zudem ergeben sich für sie Nachfragen hinsichtlich der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319.
Sollte der Bundesregierung die Beantwortung der Fragen aufgrund noch nicht
vorliegender Daten innerhalb der Antwortfrist nicht möglich sein, gewähren
die Fragesteller Antwortfrist bis zum Vorliegen der endgültigen Daten für den
erfragten Zeitraum.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung verweist auf ihre Vorbemerkung in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2319.
Die Planungen für das Jahr 2026 sind noch nicht abgeschlossen. Aufgeführt
sind daher diejenigen Projekte, deren Förderung aufgrund einer
Verpflichtungsermächtigung bereits sicher feststeht.
Die Bundesregierung erteilt grundsätzlich nur Auskünfte zu bereits
abgeschlossenen Vorgängen. Laufende Verwaltungsvorgänge und
Entscheidungsvorbereitungen sind Teil des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung. Die
Bundesregierung stellt demnach grundsätzlich keine Informationen bereit, ob
Anträge vorliegen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Für welche Sachverständige, Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen
Ausschüssen (Kapitel 05‑11, Titel: 526 02‑011, S. 69) sind Ausgaben in
welcher Höhe im Jahr 2026 geplant?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
2. Welche UN-Organisationen sollen im Jahr 2026 in Deutschland
angesiedelt werden (bitte auch die hierfür anfallenden Ausgaben aus dem
Haushalt aufführen, Kapitel 05‑01, Titel: 687 12‑022, S. 10)?
Im Rahmen der vom Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN) initiierten
UN80-Reforminitiative gibt es Überlegungen zur Umsiedlung weiterer VN-
Arbeitseinheiten nach Bonn. Finale Entscheidungen wurden noch nicht getroffen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 63 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2319
sowie auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
Der Gesamtansatz des relevanten Haushaltstitels beträgt 6 000 000 Euro.
3. Welche Maßnahmen bei der Jugendarbeit des Europarates sollen im
Jahr 2026 aus dem Titel 05-01 687 14‑022 Nummer 2 finanziert werden
(bitte jeweils auch die anfallenden Ausgaben angeben)?
4. Für welche Maßnahmen sollen die freiwilligen Ausgaben Deutschlands
im Jahr 2026 getätigt werden:
a) für den Europarat (10 Mio. Euro)?
b) für die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
(OSZE) (10 Mio. Euro; vgl. Titel 05-01 687 14 Nummer 8 und 19
(S. 10 bis 11)?
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
5. Welche Maßnahmen sollen im Jahr 2026 aus den freiwilligen Ausgaben
für das Hilfsprogramm der Vereinten Nationen für palästinensische
Flüchtlinge (UNRWA) finanziert werden (vgl. Titel 05‑01 687 17-029,
S. 12)?
Aus Kapitel 0501 Titel 687 17 werden freiwillige ungebundene Beiträge
gezahlt. Die empfangenden Organisationen dürfen im laufenden Haushaltsjahr in
der Regel frei über das Budget verfügen. Seit Juni 2025 ist die Verwendung der
bereitgestellten Mittel aus Kapitel 0501 Titel 687 17 in den palästinensischen
Gebieten vertraglich ausgeschlossen. Die restlichen Regelungen des
Haushaltsgesetzes (HG, insbesondere § 10, ehemals § 8a HG 2024) werden entsprechend
angewendet. Zuwendungsempfänger sind demnach zur umfassenden
Kooperation verpflichtet, insbesondere Vermeidung von Terrorismusfinanzierung und
-unterstützung durch Vertragsklauseln sicherzustellen.
6. Warum entfällt im Haushaltsplan 2026 der Titel 05‑01 687 21‑029 („Ta’-
ziz-Partnerschaft für Demokratie in den Ländern Nordafrikas und des
Nahen Ostens“, S. 13)?
Der Ansatz des Kapitels 0501 Titel 687 21 wurde mit dem Haushalt 2025 zum
Kapitel 0504 Titel 687 18 verlagert. Dadurch wurde im Auswärtigen Amt (AA)
die Förderung von zivilgesellschaftlichen Projekten in der betreffenden Region
bei einer Arbeitseinheit und damit auch bei einem Haushaltstitel gebündelt.
7. Welche „Veranstaltungen und Seminare in Deutschland“ sollen aus dem
Titel 05 01 687 34‑029 („Krisenprävention, Stabilisierung und
Friedensförderung, Klima- und Sicherheitspolitik“, S. 16–17) im Jahr 2026
finanziert werden (Nummer 10)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
8. Welche Maßnahmen und Vorhaben des Frauennetzwerks UNIDAS sollen
im Jahr 2026 finanziert werden, und mit welcher Begründung finanziert
das Auswärtige Amt dieses Netzwerk (vgl. ebd., Nummer 11)?
Ziel von UNIDAS ist die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von
Frauen in allen Lebensbereichen. Dafür vernetzt UNIDAS Frauen in
Lateinamerika, der Karibik und Deutschland.
Das UNIDAS wird seit dem Jahr 2024 noch bis Juni 2026 finanziert. Für das
Jahr 2026 wird auf die Vorbemerkung der Bunderegierung verwiesen.
9. Welche Maßnahmen und Vorhaben des Hohen Repräsentanten für
Bosnien und Herzegowina sollen im Jahr 2026 finanziert werden (vgl. ebd.,
Nummer 12)?
Das AA unterstützt den Hohen Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina im
Jahr 2026 personell und materiell. Dazu gehört die Finanzierung eines Liaison-
Büros und eines Personenschutzkommandos.
10. Gibt es neben Deutschland andere Staaten, die den Hohen
Repräsentanten (vgl. Frage 9) finanzieren, und wenn ja, welche, und an welcher
Stelle liegt Deutschland, was die Finanzierung dieses Repräsentanten
angeht?
Die finanzielle Unterstützung für den Hohen Repräsentanten und sein Büro
(OHR) speist sich aus Zahlungen des Friedensimplementierungsrats (PIC) bzw.
seiner Mitglieder. Das Budget der Jahre 2025/2026 liegt nach Kenntnis der
Bundesregierung bei 5 857 618 Euro. Die Bundesregierung kann keine
Aussage darüber treffen, an welcher Stelle Deutschland mit seinem Beitrag liegt.
11. Welche Vorhaben sollen aus den 1,8 Mio. materielle Hilfe für das
ukrainische Parlament im Jahr 2026 finanziert werden (vgl. ebd.,
Nummer 14)?
Das AA prüft derzeit Möglichkeiten der materiellen Hilfe und steht dazu in
Abstimmung mit dem ukrainischen Parlament („Werchowna Rada“) zu aktuellen
Bedarfen für das Jahr 2026. Das AA unterstützt die „Werchowna Rada“ bereits
durch das laufende Projekt „Die Ukraine auf dem Weg in die EU – und die
Rolle Deutschlands“. Dieses endet am 30. Juni 2026. Das Budget für das Jahr
2026 beträgt 149 997,83 Euro.
12. Welche Maßnahmen der „Energie-, Klima- und Umweltaußenpolitik“
sollen aus dem Titel 05 01 687‑43‑029 finanziert werden (S. 20)?
27. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2026
aus dem Haushaltstitel 05 01 687 43‑029 „Energie, Klima-, Umwelt- und
Digitale Außenpolitik“ gefördert werden?
Die Fragen 12 und 27 werden zusammen beantwortet.
Folgende überjährige Projekte werden im Jahr 2026 fortgeführt und sind
bereits mit Verpflichtungsermächtigungen unterlegt: Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ): „Public Diplomacy on Energy
Transition“; Agentur für Erneuerbare Energien e. V.: „Energiewende
Partnerstadt 3.0 – Kommunaler Austausch zur Europäischen Energiewende“; Deutsche
Energie-Agentur GmbH: „Vernetzte Stromwende Westbalkan“; Deutsche
Energie-Agentur GmbH: „Deutsch-Polnische Energieplattform 2024-26“;
Helmholtz Institut GFZ (Helmholtz-Zentrum für Geoforschung):
„Nachhaltigkeitsgovernance in der internationalen Wasserstoffwirtschaft“; Deutsche Energie-
Agentur GmbH: „Analysen und Gemeinsame Absichtserklärung zu
grenzüberschreitenden Fernwärmeprojekten Deutschland-Polen“.
13. Welche Projekte des Akademischen Netzwerks Osteuropa (Akno e. V.)
sollen aus dem Haushaltstitel 05 02 685 20 Nummer 2.10 im Jahr 2026
finanziert werden (S. 32; bitte nach Projekttitel, Zeitraum und
Fördersumme aufgliedern)?
Im Jahr 2026 wird das Projekt mit dem Namen „For Resilience and Security
against authoritarian Repression and Aggression – SCIENCE AT RISK
Emergency Office by akno e. V.“ in Höhe von 555 000 Euro gefördert. Das Projekt
begann am 29. Januar 2026 und endet am 31. Dezember 2026.
14. Welche Maßnahmen zur „Abwehr von Desinformation und weitere
Querschnittsthemen“ sollen im Jahr 2026 finanziert werden (vgl. Titel
05 04 546 11‑029, S. 40)?
Aus Kapitel 0504 Titel 546 11 wurden für das Jahr 2026 bislang folgende
Projekte im Sinne der Fragestellung bewilligt: „Disrupt Disinfo Networks“,
„Lingua Sinica Interactive PRC Media Engagement Mapping“, „Bewusster
Blick“ und „InfluencersAgainstDisinfo: Empowering Online Opinion Leaders
to Enhance Democratic Resilience in the Age of Information Manipulation“.
15. An welchen „Symposien und Programmen der UNESCO“ wird sich
Deutschland voraussichtlich im Jahr 2026 beteiligen (vgl. Titel
05 04 687 14‑024, S. 43)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
16. Welche Maßnahmen der „Förderung der deutschen Sprache im Ausland
sowie kultur- und bildungspolitische Förderung deutscher Minderheiten
in MOE und GUS“ (Titel 05 04 687 16‑024) sind im Jahr 2026 geplant?
Für das Jahr 2026 wurde folgendes Projekt bewilligt: „Lehrwerk Ihr und wir“
sowie „Dhoch3“.
17. Seit wann wird „The female campaigning school middle east“ (sic!) vom
Auswärtigen Amt finanziert (bitte nach Jahren aufschlüsseln), welche
Evaluationen durch wen gab es, und zu welchen Ergebnissen sind diese
gekommen (vgl. Titel 05 04 687 18‑024, S. 46)?
Die Förderung des Projekts erfolgte für den Zeitraum 1. April 2023 bis 31. Mai
2024 mit einem Gesamtbewilligungsbetrag von 260 000 Euro (Jahr 2023:
200 000 Euro/Jahr 2024: 60 000 Euro). Nach Abschluss der Maßnahme wurde
vom AA standardmäßig eine Erfolgskontrolle in Form einer
Zielerreichungskontrolle (vgl. VV Nr. 11a zu § 44 BHO) durchgeführt, in deren Rahmen
festgestellt wurde, dass Zuwendungszweck und Förderziel erreicht wurden.
18. Wie hoch sind die Gesamtkosten für das Bundesaufnahmeprogramm für
besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan sowie andere
Programme zur Aufnahme von afghanischen Migranten unter Beteiligung des
Bundes (vgl. Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Die voraussichtlichen Kosten zur Beendigung der Aufnahmeverfahren aus
Afghanistan lassen sich weiterhin noch nicht konkret beziffern, da die
voraussichtlichen Gesamtkosten maßgeblich von dem derzeit abzuwickelnden
Verfahren abhängig sind.
19. Warum befinden sich aktuell keine Projekte zur Förderung des deutschen
kulturellen Erbes im Ausland unter den im Titel 05 04 687 15‑024
geförderten Vorhaben (vgl. Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache
21/2319)?
Im Jahr 2025 konnten Projektförderungen zum Erhalt des deutschen kulturellen
Erbes im Ausland bewilligt werden: Sicherung des Brandenburgisch-
Afrikanischen Erbes in Ghana und Restaurierung der Alten Feste Windhuk in Namibia.
Für das Jahr 2026 wird auf Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
20. Welche „hervorragenden Persönlichkeiten“ aus den USA sollen im Jahr
2026 eingeladen werden (vgl. Antwort zu Frage 39 auf
Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
21. In welcher Höhe wurden Übergangsgelder für ehemalige Bundesminister
des Auswärtigen sowie Staatssekretäre bzw. ehemalige Parlamentarische
Staatssekretäre im Jahr 2025 gezahlt (vgl. Antwort zu Frage 54 auf
Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Im Jahr 2025 wurden Übergangsgelder in Höhe von insgesamt 194 899,77 Euro
gezahlt.
Anspruch auf die Zahlung von Übergangsgeld haben gemäß § 14 I BMinG
ehemalige Mitglieder der Bundesregierung von dem Zeitpunkt an, in dem ihre
Amtsbezüge aufhören. Nach § 6 ParlStG gelten diese Regelungen für
Staatsministerinnen und Staatsminister entsprechend.
22. Welche Länder und Themen sollen im Jahr 2026 im Rahmen des
Gästeprogramms der Bundesrepublik Deutschland behandelt werden (vgl.
Antwort zu Frage 59 auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Der Auswahlausschuss des Deutschen Bundestages hat am 25. November 2025
auf Vorschlag des AA die folgende Planung für das Gästeprogramm der
Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 2026 beschlossen.
Land/Region/
internationale Organisation
Thema
Arbeitstitel
Vereinte Nationen Im Multilateralismus verankert
Indonesien Chancen für deutsche und europäische Wirtschaft durch das EU-
Freihandelsabkommen CEPA mit Indonesien
Indien Zukunft des Multilateralismus und Reform der Vereinten Nationen
Brasilien und Chile Digitalisierung, Soziale Netzwerke und Künstliche Intelligenz
USA USA und Deutschland: Gemeinsame Verantwortung für eine gute Zukunft im
Nahen Osten
Westlicher Balkan Rechtsstaatlichkeit als Schlüsselelement für die EU-Integration des
Westlichen Balkans
Afrikanische Union Frieden und Sicherheit in einer sich verändernden geopolitischen Ordnung:
Auswirkungen auf Multilateralismus und regionale Zusammenarbeit
Großbritannien Hybride Bedrohungen
Mexiko Vertiefung der Zusammenarbeit in Fragen der inneren und äußeren Sicherheit
Ägypten Ägypten und Deutschland: Zusammenarbeit in Nahost
23. Wie hoch sind voraussichtlich die Kosten für die Ansiedlung „mehrerer
Facheinheiten von UN-Frauen („United Nationsl Entitity for Gender
Equality and the Empowerment of Women“, vgl. Antwort zu Frage 63
auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Die Kosten der bereits im Jahr 2025 erfolgten Ansiedlung von UN-Frauen
(United Nations Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women)
in Bonn betragen für das Jahr 2026 voraussichtlich 1 000 000 Euro.
24. Welche UN-Organisationen sollen im Jahr 2026 neuangesiedelt bzw.
personell verstärkt werden (vgl. ebd., siehe Frage 23)?
Im Jahr 2026 sollen rund 300 Mitarbeiter des Entwicklungsprogramms der
Vereinten Nationen (UNDP) nach Bonn versetzt werden. Es handelt sich dabei um
eine personelle Verstärkung. Für Neuansiedlungen wird auf die Antwort zu
Frage 2 verwiesen.
25. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2026
aus dem Titel 05 01 687 23‑029 finanziert werden?
Die erbetenen Informationen sind nachstehender Tabelle zu entnehmen. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Empfänger Maßnahme Fördermittel
in Euro
Institut für
Auslandsbeziehungen (ifa)
Elisabeth-Selbert-Initiative für den Schutz von
Menschenrechtsverteidigern
2.676.063,64
Independent Institution on
Missing Persons in Syrian
Arab Republic (IIMP)
Dokumentation, Aufbereiten und Weitergabe von Informationen
zu und über vermisste Personen in Syrien
1.000.000,00
Stiftung
Dr. Denis Mukwege
Psychosoziale und rechtliche Unterstützung von Überlebenden
sexualisierter Gewalt in Syrien
400.000,00
Deutsches Institut für
Menschenrechte (DIMR)
Wissenschaftliche Unterstützung für die deutsche Vertreterin im
VN-Ausschuss gegen das gewaltsame Verschwindenlassen
206.763,00
Diverse Förderung von Mädchen, Kindern mit Behinderungen und
gefährdeten Jugendlichen in Afrika und Asien
198.725,00
Maßnahme
Auslandsvertretung (AV)
Schutz von Menschenrechtsverteidigern 150.000,00
KOREA
Future Initiative CIO
Bekämpfung der Straflosigkeit bei sexualisierter und
geschlechtsspezifischer Gewalt und anderen
Menschenrechtsverletzungen in Nordkorea
99.928,86
Deutsches Institut für
Menschenrechte (DIMR)
Wissenschaftliche Unterstützung für den deutschen Vertreter im
VN-Sozialpaktausschuss
99.310,00
Deutsches Institut für
Menschenrechte (DIMR)
Wissenschaftliche Unterstützung für die unabhängige Expertin
im VN-Ausschuss zu den Rechten Älterer
24.700,00
Maßnahme AV Unterstützung der Menschenrechtskonferenz Asma Jahangir 20.000,00
Maßnahme AV Beauftragung Menschenrechtsanwalt 18.000,00
26. Wie hoch war die Fördersumme für die „Unterstützung „Equal Rights
Coalition (ERC) Co-Chair“ der International Lesbian, Gay, Bisexual,
Trans und Intersex Association (ILGA World, vgl. Antwort zu Frage 65
auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Der Co-Vorsitz der Equal Rights Coalition (ERC) wurde von 2022 bis 2024
gefördert. Die Kosten beliefen sich insgesamt auf 455 683 Euro.
28. Wurde mit dem German Marshall Funds eine Folgevereinbarung für den
Zeitraum 2026 bis 2030 abgeschlossen, und wenn ja, wie viele
Haushaltsmittel sollen hierfür aufgewendet werden (vgl. Antwort zu Frage 68
auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Es wurde eine Folgevereinbarung für den Zeitraum 2026 bis 2030
abgeschlossen. Die vereinbarte Zustiftung beträgt 10 000 000 Euro über fünf Jahre
(2 000 000 Euro jährlich); entsprechende Verpflichtungsermächtigungen für die
Haushaltsjahre 2026 bis 2030 sind im Haushalt 2025 veranschlagt.
29. Für welche Zwecke wurden die Fördersumme für die Anna-Lindh-
Euromed-stiftung (freiwillige Beiträge für die „Zivilgesellschaft“) verwendet
(vgl. Anlage 2 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Die freiwilligen Mittel sind ein Beitrag zum Gesamtbudget der Anna-Lindh-
Euromed-Stiftung, die zur Stärkung des interkulturellen Dialogs im euro-
mediterranen Raum beiträgt.
30. Für welche Zwecke wurden die Fördersumme für die Asia-Europe
Foundation (freiwillige Beiträge für die „Zivilgesellschaft“) verwendet (vgl.
Anlage 2 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2319 wird verwiesen.
31. Welche Aktionen für die Medienfreiheit in welchen Staaten sollen mit
den deutschen Beiträgen für die Media Freedom Coalition der Thomson
Reuters Foundation unterstützt werden (vgl. Anlage 2 der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/2319)?
Die Media Freedom Coalition ist eine globale Koalition, die sich weltweit für
die Förderung der Medienfreiheit einsetzt. Deutsche Beiträge unterstützen die
Durchführung multilateraler Aktivitäten im Rahmen der Koalition, wie etwa
die Abstimmung von gemeinsamen Stellungnahmen und die Durchführung
relevanter Veranstaltungen.
32. Aus welchen Gründen wurden in der Programmlinie Ausland des
Auswärtigen Amts Afghanistan, Belarus und Russland ausgewählt und nicht
z. B. Saudi-Arabien, Katar oder der Iran (vgl. Anlage 4 der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/2319)?
Die Hannah-Arendt-Initiative wurde im Jahr 2022 zunächst primär in den
Kontexten Afghanistan sowie Ukraine/Russland/Belarus gegründet. Seit dem Jahr
2023 verfolgt sie aber auch das Ziel der Übertragung in andere Krisen- und
Konfliktkontexte.
33. Welche Medien wurden durch die Voices of Ukraine unterstützt (vgl.
Anlage 4 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Das Projekt „Voices of Ukraine“ unterstützt einzelne, unabhängige
Journalistinnen und Journalisten und kleine lokale Redaktionsgruppen, z. B. durch
Notfallstipendien, Übernahme von Versicherungsprämien, Sicherheitstrainings für
die Kriegsberichterstattung und Ersatz von zerstörter Ausrüstung. Es wurden
keine Medien im Sinne der Fragestellung unterstützt.
34. Wo fanden die „Recreation-Aufenthalte für ukrainische Jugendliche“
statt, und worin bestanden diese (vgl. Anlage 5 der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Das Recreation-Projekt der Deutschen UNESCO-Kommission ermöglicht
Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine dreiwöchige Erholungsaufenthalte an
gastgebenden UNESCO-Projektschulen in Deutschland. Eine Übersicht über
die im Jahr 2025 stattgefundenen Begegnungen ist einsehbar auf www.unesc
o.de/orte/projektschulen/highlights-aus-dem-netzwerk/recreation-projekte/bege
gnungen-2025/.
35. Aus welchem Grund wurde „Handball in Jordanien“ gefördert, und
wurden daraus auch handballspielende Frauen in Jordanien unterstützt (vgl.
Anlage 5 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Zur Relevanz der Sportdiplomatie als Instrument der deutschen Auswärtigen
Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Bundestagsdrucksache 21/3266 verwiesen.
36. Welche Projekte und Vorhaben welcher Organisationen wurden im
Rahmen der Ta’ziz-Partnerschaft 2023–2025 wo und mit welchen
Zuwendungssummen unterstützt (vgl. Anlage 6 der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Die erbetene Aufschlüsselung ist aufgrund ihres Umfangs der Anlage 1* zu
entnehmen.
37. Welche Journalisten welcher Medien (bitte auch den Staat angeben)
wurden im Rahmen des Projekts „The Green Panter: Supporting journalists
in reporting about climate crisis“ unterstützt bzw. sollen im Jahr 2026
unterstützt werden (vgl. Anlage 6 der Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Das Projekt startete im Jahr 2025 und läuft bis zum Jahr 2026 weiter. Es
nehmen Journalistinnen und Journalisten aus Ägypten, Algerien, dem Irak,
Jordanien, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Mauretanien, Oman, den
Palästinensischen Gebieten, Saudi-Arabien, dem Sudan, Syrien, Tunesien und den
Vereinigten Arabischen Emiraten teil. Die namentliche Nennung der Journalistinnen
und Journalisten ist nach sorgfältiger Abwägung zwischen dem
Informationsrecht der Abgeordneten und dem Schutz von Grundrechten der betroffenen
Personen, insbesondere deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nicht
möglich. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind häufig freischaffend tätig
(„freelancer“).
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/4073 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
38. Worin bestand die „zivilgesellschaftliche Begleitung der demokratischen
Transformation in Tunesien und Marokko“, welche durch Bundesmittel
gefördert wurde (Heinrich-Böll-Stiftung, vgl. Anlage 6 der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/2319)?
Im Rahmen des Vorhabens wurden durch Fortbildungen, Konferenzen und
Publikationen zivilgesellschaftliche und akademische Akteure in Tunesien und
Marokko befähigt, gesellschaftliche Interessen durch Partizipation an
politischer Entscheidungsfindung auf lokaler und nationaler Ebene wirksam zu
vermitteln.
39. Wie wurden die „Demokratisierungs- und Reformprozesse in Nahost und
Nordafrika“ durch die Friedrich-Naumann-Stiftung unterstützt (vgl.
Anlage 6 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Zivilgesellschaftliche Akteure im Libanon und in Tunesien wurden durch
Maßnahmen der politischen Bildung, Dialog- und Beratungsformate, Konferenzen,
Schulungen sowie Publikationen unterstützt, um im Diskurs mit politischen
Entscheidungsträgern pluralistische Meinungsbildung zu stärken.
40. Aus welchem Grund ist es im deutschen Interesse, den afrikanischen
Feminismus zu fördern („African Feminisms Academy“, vgl. Anlage 6 der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Die Bundesregierung setzt sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern
in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft im Einklang mit dem Grundgesetz,
internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland und
internationalen Resolutionen ein.
41. Auf welche Weise wurde bzw. wird die „jordanische Zivilgesellschaft in
der Bekämpfung von online-Gewalt gegen Frauen“ unterstützt, und
worin besteht diese „online-Gewalt“ (vgl. Anlage 6 der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/2319)?
Teilnehmerinnen wurden im Rahmen des Projekts in Schulungen zu einer
wirksamen Bekämpfung von Online-Gewalt befähigt, die in Form von
Verleumdungen und Drohungen im Internet angestiegen ist.
42. Existiert auch (vgl. Frage 41) „online-Gewalt“ gegen Frauen in
Deutschland, und wenn ja, von wem wird sie ausgeübt, und was unternimmt die
Bundesregierung dagegen?
Das Phänomen ist der Bundesregierung bekannt. Für eine bessere
Datengrundlage hat die Bundesregierung das Projekt „Bekämpfung der Frauenfeindlichkeit
im Internet“ (BFI) gefördert, welches die Relevanz gegen Frauen gerichteter
Straftaten im Internet für den polizeilichen Staatsschutz evaluierte. Ziel war es,
die Strafverfolgung von frauenfeindlichen Straftaten im Internet durch
Unterstützung der Staatschutzdienststellen in Deutschland nachhaltig zu stärken. Das
Projekt verzahnte die strategische Analyse kriminalitätsbelasteter,
frauenfeindlicher Interneträume mit der Einleitung von Ermittlungsverfahren zu digitaler
Hasskriminalität zum Nachteil von Frauen. Ein etwaiger Handlungsbedarf wird
fortlaufend geprüft.
43. Worin besteht der Projektzweck von „Her turn Syria“, und wie soll
vermieden werden, dass daraus auch islamistische Akteure gefördert werden
(vgl. Anlage 6 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Ziel des Projekts ist es, den Beitrag von Journalistinnen zum Wiederaufbau der
syrischen Medienlandschaft zu fördern.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3955 wird
verwiesen.
44. Worin besteht die bundesgeförderte „Aufarbeitung der
Kolonialgeschichte“ (Humboldt-Universität zu Berlin; bitte nach Einzelvorhaben und
Maßnahmen aufgliedern, vgl. Anlage 9 der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Die Projektförderung ist abgeschlossen. Darüber hinaus wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1238 verwiesen. Mehr
Informationen zu dem Projekt sind öffentlich zugänglich unter: https://fli.berli
n/crimcol/ sowie www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/ls/jbg/crimcol-1.
45. Wie hoch wird die Fördersumme für das Global Media Forum 2026 (vgl.
Anlage 9 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Die Fördersumme für das „Global Media Forum 2026“ wird voraussichtlich
400 000 Euro betragen.
46. Welche Journalisten welcher Medien aus welchen Staaten nahmen an
dem Projekt „Green Panter Amazonia – Climate Journalism and the
COP 30“ teil (vgl. Anlage 9 der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Am Projekt nahmen Journalistinnen und Journalisten aus Ecuador, Bolivien,
Surinam, Brasilien, Venezuela, Guyana, Peru und Kolumbien teil. Darüber
hinaus wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen.
47. Worin besteht der Projektzweck (bitte eine Inhaltsbeschreibung angeben)
des Vorhabens „True Lies“ (Goethe Institut Belgrad) (vgl. Anlage 12 der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Ziel des Projektes ist es, Studenten sowie Schülern mittels Szenarien
Manipulationstechniken in Interessenkonflikten aufzuzeigen und so deren Umgang mit
Interessenkonflikten zu fördern.
48. Worin besteht der Projektzweck (bitte eine Inhaltsbeschreibung angeben)
des Vorhabens „Democracy Navigator – Focus on elections“ (Botschaft
Skopje) (vgl. Anlage 12 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Das Projekt ist abgeschlossen. Es förderte die gesellschaftliche
Widerstandsfähigkeit gegenüber Desinformation, u. a. durch Frühwarnmechanismen und
Monitoring.
49. Worin besteht der Projektzweck (bitte eine Inhaltsbeschreibung angeben)
des Vorhabens „Syria Media Literacy Lab“ (MiCT) (vgl. Anlage 12 der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Das Projekt ist abgeschlossen. In dessen Rahmen wurden syrischen
Journalistinnen und Journalisten Fähigkeiten in der Überprüfung von Fakten vermittelt.
Das Projekt wurde von einer Studie zu Medienlandschaft und Desinformation
in Syrien begleitet.
50. Worin besteht der Projektzweck (bitte eine Inhaltsbeschreibung angeben)
des Vorhabens „Responding to Informational Disorder“ (Foundation
Hirondelle) (vgl. Anlage 12 der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Das Projekt ist abgeschlossen Es stärkte die Medienkompetenz und Resilienz
der Bevölkerung in Niger gegenüber Fehl- und Desinformation, die von in- und
ausländischen Akteuren verbreitet wird. Dafür wurden Radioprogramme sowie
Beiträge in sozialen Medien in mehreren Sprachen produziert und verbreitet.
51. Welche Termine fanden im Rahmen der Staffer Reisen statt (vgl.
Anlage 12 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Aufgrund der amerikanischen Haushaltssperre konnte die Reise nicht
durchgeführt werden und soll zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
52. Welche Influencer aus welchen Staaten wurden im Rahmen des Projekts
„Influencer against Desinfo“ gefördert (vgl. Anlage 12 der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/2319)?
Das Aspen Institut arbeitet mit Teilnehmern aus Mittel- und Osteuropa
zusammen, die vom Aspen Institut ausgewählt wurden.
53. Welche Vorhaben und Veranstaltungen fanden im Rahmen des
Transatlantic Outreach Programme statt, und welchem Zweck dient das
Programm (vgl. Anlage 9 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Das Transatlantic Outreach Program (TOP) ermöglicht jährlich ca. 50 bis 100
US-Lehrkräften Kurzaufenthalte in Deutschland. Im Jahr 2025 fanden drei
Reisen für Lehrkräfte über das TOP statt, darüber hinaus Alumni-Workshops und
Vernetzungsveranstaltungen.
54. Worin bestand der Projektzweck (bitte eine Inhaltsbeschreibung
angeben) des Vorhabens „Restoring Facter (!) – A collaborative fact-checking
tool designed for newsrooms“ (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2319, Anlage 12)?
Ziel des Projekts war die Weiterentwicklung des Faktencheck-Systems „Facter“
in Pakistan, das pakistanische Nachrichtenredaktionen bei der Erkennung von
Desinformation unterstützt.
55. Welche Personen, Organisationen und Orte mit welchen Teilnehmern aus
welchen Staaten wurden im Rahmen der in Frage 51 genannten Reisen
getroffen bzw. besucht:
a) „Deutschland stellt sich im Dialog mit der Zivilgesellschaft seiner
Kolonialvergangenheit in Afrika“?
b) „Im Exil – unabhängige Medien aus dem Raum der ehemaligen
Sowjetunion/Osteuropa“?
c) „Kampf gegen Desinformation und Fake News“?
d) „Koloniale Kontinuitäten überwinden und Partnerschaften stärken“?
e) „Meinungs-, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit in
Deutschland“ (wurden hierbei auch alternative Medien besucht)?
f) „Resilienz angesichts russischer Desinformation“?
g) „Rolle und Verantwortung von Influencern und Medienschaffenden
im Umgang mit Desinformation und FIMI (Foreign Information
Manipulation and Interference I und II)“?
h) „Vielfalt leben und (in) Freiheit feiern – Regionale Vernetzung
künftiger Vorbilder der süd/ostasiatischen Kreativwirtschaft in der
Berliner Clubkultur unter dem Motto ‚Techno Diplomacy‘“ (vgl.
Anlage 13 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2139)?
Mit Blick auf Personendaten wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen. Die
erbetenen Angaben können der Tabelle in Anlage 2* entnommen werden.
56. Was versteht die Bundesregierung unter „Techno Diplomacy“ (vgl.
Frage 55)?
Der Begriff war der Titel einer durch das Goethe-Institut durchgeführten Reise
im Rahmen des Besucherprogramms der Bundesregierung. Es handelt sich um
keinen Begriff der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.
57. Was versteht die Bundesregierung unter „Foreign Information
Manipulation and Interference“ (vgl. Frage 55)?
Ausländische Desinformation bzw. „Foreign Information Manipulation and
Interference“ (FIMI) bezeichnet nachweislich falsche oder irreführende
Informationen, die mit dem Ziel der vorsätzlichen Beeinflussung oder Täuschung der
Öffentlichkeit verbreitet werden und gegebenenfalls die öffentliche Sicherheit
und Ordnung erheblich stören können. Darüber hinaus wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/1970 wird verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/4073 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
58. Welchen Projektzweck hatte das Vorhaben „Energiewende-
Kommunikation im Ausland“, und welche „Energiewende-Veranstaltungen“ fanden
wann und wo zu welchen Themen statt (vgl. Anlage 15 der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/2139)?
Mit dem Vorhaben „Energiewende-Kommunikation“ unterstützte das AA seine
Auslandsvertretungen bei der Vermittlung deutscher Energiepolitik im Ausland.
Die genannten Aufwendungen („Energiewende-Veranstaltungen“) betrafen im
Jahr 2025 die Eröffnung der Energiewende-Wanderausstellung in Bogota
(5. Juni 2025), Cali (1. Juli 2025), Rio de Janeiro (12. August 2025), Sao Paulo
(23. Oktober 2025) sowie eine Paneldiskussion zur Energieeffizienz in Hanoi
(22. Oktober 2025) und einen Beitrag zur Tagung „Hydrogen Days“ in Prag
(19. bis 21. März 2025).
59. Welchen Projektzweck hatte das Vorhaben „Bring climate, peace and
security to action“ (vgl. Anlage 15 der Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2139)?
Die sicherheitspolitischen Konsequenzen des Klimawandels sind komplex und
vielfältig. Das Vorhaben unterstützt den Wissensaufbau zu
Klimasicherheitsrisiken und trägt zur Formulierung von Lösungsansätzen bei. Durch
Forschungsaufenthalte und wissenschaftliche Analysen werden die Auswirkungen des
Klimawandels auf Sicherheit und Stabilität einzelner Länder untersucht. Die
Erkenntnisse werden auf der frei zugänglichen Webseite https://climate-diplomac
y.org/ veröffentlicht. Aus dem Vorhaben wird zudem die jährlich im AA
stattfindende „Berlin Climate and Security Conference“ finanziert. Die Konferenz
dient dem internationalen Austausch zwischen Akteuren aus den Bereichen
Sicherheit, Friedensentwicklung und Klima.
60. Welche Entscheidungsträger nahmen am „Europe-India Strategic
Dialogue“ teil (vgl. Anlage 16 der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2139)?
Am „Europe-India Strategic Dialogue“ nahmen Vertreterinnen und Vertreter
der Außenministerien von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), des
Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), der EU-Kommission, des
Außenministeriums der Republik Indien, aus europäischen und indischen Think
Tanks, Universitäten und der Wirtschaft teil.
61. Welche Organisationen aus welchen Staaten nahmen an dem
„International Feminist Forum“ teil (vgl. Anlage 17 der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2139)?
Es handelte sich um eine Veranstaltung des Europäischen Jugendparlaments in
Deutschland e. V. (EJP).
62. Welchen Projektzweck soll das Projekt zu „essenziellen
gesellschaftlichen Gelingensbedingungen für die deutsche Verteidigungsfähigkeit“
verfolgen, und bis wann soll es abgeschlossen sein (vgl. www.bundesta
g.de/presse/hib/kurzmeldungen-1126850)?
Das Projekt wird weder aus dem Haushaltsplan 2025 oder 2026 des
Auswärtigen Amts (Einzelplan 05) gefördert.
63. Welche Kosten wurden im Rahmen der Teilnahme der Delegation der
Ukraine an der Sitzung der Kerngruppe des Sondertribunals für die
Ukraine durch Bundesmittel beglichen (vgl. Anlage 20 der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/2139)?
Mit der Fördersumme in Höhe von 2 129,86 Euro wurden die Reisekosten für
einen Teil der ukrainischen Delegation finanziert, die an der vom AA in Berlin
ausgerichteten Sitzung der Kerngruppe des Sondertribunals für die Ukraine im
November 2023 teilnahm.
64. Wie erklärt die Bundesregierung die Erhöhung der Fördermittel für die
Gästeprogramme der Bundesrepublik Deutschland in den
Haushaltsjahren 2025 (722 000 Euro) und 2026 (900 000 Euro) gegenüber dem
Ansatz des Jahres 2024 (593 000 Euro), obwohl für das Jahr 2025 lediglich
drei Projekte im Rahmen der Gästeprogramme vorgesehen sind,
gegenüber neun Programmen im Jahr 2024 (vgl. Antwort zu Frage 9 auf
Bundestagsdrucksache 21/2319, S. 5; Haushaltsplan 2026, Einzelplan 05,
0502 531 14‑029)?
Im Jahr 2025 wurden im Rahmen des Gästeprogramms der Bundesrepublik
Deutschland acht Reisen durchgeführt. Der erhöhte Haushaltsansatz erklärt sich
durch den allgemeinen Preisanstieg. Die durchschnittlichen Gesamtkosten für
eine Reise sind zwischen den Jahren 2019 und 2024 um 46 Prozent gestiegen.
Die durchschnittlichen Flugkosten um 65 Prozent. Die Flugkosten machen ca.
50 Prozent der Gesamtkosten einer Reise aus.
65. Zu welchen konkreten Terminen fand die im Jahr 2025 durchgeführte
Reise im Rahmen der Gästeprogramme der Bundesrepublik Deutschland
in den westlichen Balkan zum Thema „Bundestagswahl 2025“ statt (vgl.
Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 21/2319, S. 5)?
a) Welche Inhalte wurden zu diesem Thema mit welchen Beteiligten
aus dem politischen Umfeld erörtert?
b) Welche Ausschüsse und welche Fraktionen des Deutschen
Bundestages waren an der Reise beteiligt?
Die Fragen 65 bis 65b werden zusammen beantwortet.
Die o. g. Reise fand im Zeitraum 18. bis 24. Februar 2025 statt. Anlässlich der
Reise fanden Gespräche zum Thema Bundestagswahl 2025 mit folgenden
Stellen aus dem politischen Umfeld statt;
– Auswärtiges Amt
– Bundesministerium des Innern und für Heimat
– Bundeszentrale für politische Bildung
– Zentrum für Internationale Friedenseinsätze
– Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen AfD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SPD im Deutschen Bundestag
– Bundesgeschäftsstelle der CDU
– Heinrich-Böll-Stiftung
– Landeswahlleitung Berlin
– Landesfrauenrat Berlin e. V.
Am Wahltag fand ein Besuch in einem Wahllokal unter Teilnahme der
Bundeswahlleiterin und in einem Briefwahlzentrum statt.
Ausschüsse des Deutschen Bundestags waren bei Durchführung der Reise nicht
beteiligt. Dazu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9a der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2319
verwiesen.
66. Wann fand die Reise nach New York zu den Vereinten Nationen im Jahr
2025 zum Thema „Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit“ statt
(vgl. Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 21/2319, S. 5)?
a) Welche Inhalte wurden zu diesem Thema mit welchen Beteiligten
aus dem politischen Umfeld erörtert?
b) Welche Ausschüsse und welche Fraktionen des Deutschen
Bundestages waren an der Reise beteiligt?
Die Fragen 66 bis 66b werden zusammen beantwortet.
Die Reise vom 18. bis 24. Mai 2025 von Ständigen Vertreterinnen und
Vertretern bei den Vereinten Nationen in New York fand nach Deutschland, nicht
nach New York, statt.
Anlässlich der Reise zum Thema „Aufrechterhaltung von Frieden und
Sicherheit“ fanden politische Gespräche, die auch für die Unterstützung der deutschen
Kandidatur für den VN-Sicherheitsrat 2027–2028 genutzt wurden, mit
folgenden Stellen aus dem politischen Umfeld statt:
– Bundeskanzleramt
– Auswärtiges Amt
– Bundesministerium des Innern
– Bundesministerium der Verteidigung
– Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
– Zentrum für Internationale Friedenseinsätze
– Bayerische Landesregierung
– World Food Programme Innovation Accelerator
– Münchner Sicherheitskonferenz.
Da sich die Ausschüsse des Deutschen Bundestages noch nicht konstituiert
hatten, wurde die Delegation in Einzelgesprächen durch zwei Abgeordnete
wahrgenommen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 65 verwiesen.
67. Liegt die vom Personal mit der Stellenbezeichnung „Bewältigung der
Flüchtlingslage“ im Auswärtigen Amt zu erstellende Berichterstattung
über Flucht- und Migrationsentwicklungen der Öffentlichkeit vor (vgl.
Haushaltsplan 2025, 0512 Bundesministerium, S. 126 des
Einzelplans 05; Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 20/13819,
S. 11)?
Die Berichterstattung über Flucht- und Migrationsentwicklungen wird nicht
veröffentlicht, da eine Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Bundesländer nachteilig sein
kann.
68. Welche Multiplikatoren aus welchen Staaten wurden im Rahmen des
Besucherprogramms für „publizistisch und kulturpolitisch wichtige
Persönlichkeiten des Auslandes“ zu den genannten Reisen jeweils eingeladen
(vgl. Haushaltsplan 2025, Einzeltitel 05, 05 02 685 17‑029; Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/2319, Anlage 13:
Auf die Antwort zu Frage 37 wird zur Nennung von Personendaten verwiesen.
An folgenden Reisen haben Multiplikatoren aus den jeweils darunter
angegebenen Staaten teilgenommen:
a) „Desinformation, resiliente Öffentlichkeiten und Demokratie“?
Indien, Sri Lanka, Malaysia, Bangladesch.
b) „Erinnerungsorte an Terror und Diktatur“?
Die Reise wird 2026 mit Teilnehmern aus Syrien stattfinden.
c) „Finanzierung der Klimatransformation“?
Ägypten, Argentinien, Brasilien, China, Fidschi, Indonesien, Kasachstan,
Kolumbien, Republik Korea, Seychellen, Mongolei, Ruanda, Somalia, Südafrika,
die Türkei.
d) „Islam in Deutschland“?
Indien, Indonesien, Malaysia, Pakistan.
e) „Kampf gegen Desinformation und Fake News“?
Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal, Tschad.
f) „Kampf gegen Korruption: Erfahrungen und best practice in
Deutschland“?
Paraguay, Dominikanische Republik, Ecuador, Bolivien.
g) „Meinungs-, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit in
Deutschland“?
Ägypten, Argentinien, Brasilien, Chile, Ghana, Indien, Indonesien, Jordanien,
Kambodscha, Kasachstan, Mexiko, Montenegro, die Türkei.
h) „Rolle und Verantwortung von Influencern und Medienschaffenden
im Umgang mit Desinformation und FIMI (Foreign Information
Manipulation and Interference) I und II“?
Ägypten, Angola, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Botsuana,
Burkina Faso, Fidschi, Georgien, Indonesien, Indien, der Irak, Kasachstan,
Kirgisistan, Kolumbien, Kosovo, Lettland, Malaysia, Mali, Montenegro,
Philippinen, Sambia, Serbien, Simbabwe, Slowakei, Südafrika, Tadschikistan, die
Türkei, Uganda, Ukraine, Ungarn.
i) „Verfassungspolitik und -rechtsreformpolitik“?
Armenien.
69. Für welche Auslandsvertretungen wurden die zwölf sondergeschützten
Fahrzeuge im Haushaltsjahr 2025 beschafft (vgl. Antwort zu Frage 79
auf Bundestagsdrucksache 21/2319, S. 28)?
Die Fahrzeuge wurden für die Auslandsvertretungen in Damaskus, Erbil,
Islamabad, Kinshasa und Ramallah beschafft.
70. Für welche Auslandsvertretungen ist die Neubeschaffung von sechs Pkw
im Haushaltsjahr 2026 vorgesehen (bitte nach Marke, Modell und Kosten
aufschlüsseln; vgl. Haushaltsplan 2026, Einzelplan 05, Haushaltstitel
0512 F 811 31‑011)?
Es ist geplant, sechs sondergeschützte Fahrzeuge des Typs Toyota Land Cruiser
300 für die Auslandsvertretungen in Abuja, Beirut, Damaskus, N´Djamena und
Tripolis (zwei Fahrzeuge) zu beschaffen. Die erwarteten Kosten je Fahrzeug
belaufen sich auf ca. 370 000 Euro.
71. Wurden seit 2024 Evakuierungsmaßnahmen im Rahmen der „Hilfe für
Deutsche im Ausland und für nicht vertretene Unionsbürgerinnen und
Unionsbürger in Drittstaaten“ gefördert (wenn ja, bitte Zeitraum der
Förderung, betroffene Staaten, Umfang der geförderten
Evaluierungsmaßnahmen, Summe der Fördermittel bzw. einzelne Ausgaben aufschlüsseln;
vgl. Haushaltsplan 2025, Einzelplan 05, Titel 05 02 687 01‑281)?
Nein.
72. Welche Ausgaben für Evaluierungsmaßnahmen sind seit 2024 im
Haushaltsplan 05 vorgesehe,n und unter welchen Haushaltstiteln werden sie
geführt (bitte Zeitraum der Förderung, betroffene Staaten, Umfang der
geförderten Evaluierungsmaßnahmen, Summe der Fördermittel
aufschlüsseln)?
Im Haushaltsplan 05 sind Ausgaben für Evaluierungsmaßnahmen nicht
gesondert erfasst. Im Haushaltsplan wird darauf hingewiesen, dass Kosten der
Vorbereitung, des Monitorings und der Evaluierung von Projekten in den
Projektmitteln mitveranschlagt sind.
73. Wird die Friedensmission der Vereinten Nationen MINUSMA im
Haushaltsjahr 2026, wie bereits im Jahr 2025, weiterhin gefördert (vgl. www.
bundeswehr.de/de/auftrag/einsaetze/missionen/abgeschlossene-
einsaetzeder-bundeswehr/minusma;%20Haushaltsplan%202025,%20Einzelplan%
2005,%2005%2001%20687%2010-022)?
a) Wenn ja, wie hoch sind die geplanten Fördermittel, für welchen
Zweck sind sie vorgesehen, und aus welchen Gründen ist die
Förderung im Haushaltsplan 05 unter dem Haushaltstitel 05 01 687 10‑022
nicht ausgewiesen?
b) Wenn nein, zu welchem Zweck erfolgte die Förderung Deutschlands
von 2023 bis 2025, obwohl der Abzug aller militärischen und
polizeilichen Kräfte bis Ende 2023 abgeschlossen war?
Die Fragen 73 bis 73b werden zusammen beantwortet.
Bei dem in der Frage in Bezug genommenen Sollansatz für das Jahr 2025 aus
dem Kapitel 0501 Titel 687 10 für die VN-Mission MINUSMA handelt es sich
um den Anteil für diese Mission am Pflichtbeitrag Deutschlands zum Haushalt
der Vereinten Nationen.
Auch nach dem Ende von Friedensmissionen können finanzielle
Verbindlichkeiten unter anderem für abschließende Verwaltungsaufgaben, die Rückführung
von Personal und Ausrüstung bestehen. Im Rahmen der jährlichen Haushalte
beschließt die Generalversammlung der Vereinten Nationen demnach
vorübergehend auch für abgeschlossene Friedensmissionen Mittel. Dies galt auch für
MINUSMA.
Für das Jahr 2026 sind für diesen Zweck keine Mittel vorgesehen.
74. Wie bewertet die Bundesregierung das im Haushaltsjahr 2025 unter dem
Titel 05 01 687 21 geförderte Projekt „Demokratie braucht politische
Bildung“ im Irak (vgl. Haushaltsplan 2026, 05 01 687 21‑029; Antwort
zu Frage 65 auf Bundestagsdrucksache 21/2319, S. 23)?
a) Sind die Ergebnisse, Auswertungen und Inhalte dieses Projekts sowie
die bezogene Zielsetzung öffentlich zugänglich?
b) Aus welchen Gründen ist geplant, das Projekt im Jahr 2026 nicht
weiter zu fördern?
Die Fragen 74 bis 74b werden zusammen beantwortet.
Es wird auf im Zuge des Projekts veröffentlicht Informationen verwiesen
(abrufbar unter: https://elbarlament.org/projects/democracy-needs-civic-education-
a-civic-education-platform-for-iraq/). Darüber hinausgehende Informationen im
Sinne der Fragestellung sind nicht öffentlich zugänglich.
Der Bewilligungszeitraum der Projektförderung, deren Ergebnisse im Rahmen
einer Zielerreichungskontrolle teilweise erfolgreich bewertet wurden, endete
planmäßig am 15. Februar 2025. Für das Jahr 2026 wurde kein Antrag auf
Fortsetzung der Förderung gestellt. Eine weitere Förderabsicht seitens des AA
besteht nicht.
75. Für welche konkreten Zuwendungszwecke (z. B. Projekte, Themen,
Konferenzen, Dienstleistungen) wird das Zentrum für Internationale
Friedenseinsätze (ZIF) seit 2024 durch die Bundesregierung gefördert?
(vgl. Haushaltsplan 2026, 05 01 685 30-165)
Das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) wurde im Jahr 2002 als
gGmbH gegründet. Einziger Gesellschafter ist das AA.
• Zur Erfüllung seines Auftrags nutzt das ZIF die ihm zur Verfügung gestellte
institutionelle Förderung sowie Projektmittel, was insbesondere folgende
Maßnahmen umfasst: Entsendung: Die Sekundierung von Expertinnen und
Experten für Friedenseinsätze und Wahlbeobachtungsmissionen stellt ein
zentrales Instrument der zivilen Krisenprävention dar und dient der
operativen Flankierung deutscher Außenpolitik unter Berücksichtigung politischer
Prioritäten.
• ZIF Expert Pool: Zur Besetzung internationaler Friedenseinsätze im
deutschen Interesse hält das ZIF einen Pool von über 1 500 zivilen Expertinnen
und Experten bereit, deren Expertise an den politischen Prioritäten der
Bundesregierung ausgerichtet ist.
• Qualifizierung: Das ZIF richtet Trainingskurse (z. B. ZIF Comprehensive
Core Course) zur Vorbereitung auf Friedenseinsätze sowie zur Stärkung der
einsatzspezifischen Resilienz aus.
• Wahlbeobachtungsmissionen: Das ZIF stellt Kurz- und Langzeitbeobachter
sowie die zur Durchführung erforderlichen Trainingskurse bereit.
Mit der Entsendung deutscher ziviler Expertinnen und Experten in
internationale Friedensmissionen und Wahlbeobachtungsmissionen u. a. der Europäischen
Union, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, der
NATO und der Vereinten Nationen leistet Deutschland mittels des ZIF einen
konkreten Beitrag zum internationalen Krisenmanagement entlang deutscher
außenpolitischer Interessen und Prioritäten.
a) Wie viele Mitarbeiter aus dem Auswärtigen Amt wurden als
Experten an das ZIF seit 2023 sekundiert?
Es wurden keine Mitarbeiter aus dem AA als Experten an das ZIF seit dem Jahr
2023 sekundiert.
b) Aus welchen Institutionen, Verbänden oder NGOs wurden seit 2023
die meisten Experten an das Zentrum für Internationale
Friedenseinsätze (ZIF) sekundiert (bitte jeweils jährlich aufschlüsseln)?
Es wurden keine Experten aus Institutionen, Verbänden oder
Nichtregierungsorganisation seit dem Jahr 2023 an das ZIF sekundiert.
76. Welche Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der
Erwachsenenbildung werden seit 2025 gefördert, unter Berücksichtigung
welcher kommunalen Austauschprogramme, und welche Förderungen
sind für das Jahr 2026 geplant (vgl. Haushaltsplan 2026, 05 04 687
17‑024, Titelgruppe 5)?
Die Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden, wobei die
Planung für das Haushaltsjahr 2026 noch nicht abgeschlossen sind.
Jahr der
Förderung
Betroffene Staaten Maßnahme
2025 Armenien IT-Ausbildung für Erwachsene über Association of the European
and Armenian Experts e. V.
2025 Guatemala Projekt Horizonte
2025 Hongkong, Sonderverwaltung
der Volksrepublik China
Anschubfinanzierung Berufsschule Hongkong
2025 Israel/Deutschland Brücken bauen für die Zukunft
2025 Mexiko Berufsbrücke
2025 USA German Vocational Training Center über Goethe-Institut
(DIAG USA Foundation)
2025 Vietnam Projekt Karriere-/Fachkräftebus in Vietnam
2026 Israel/Deutschland Brücken bauen für die Zukunft
77. Für welche konkrete Zuwendungszwecke (z. B. Projekte, Themen,
Konferenzen, Dienstleistungen) und für welchen Zeitraum fördert die
Bundesregierung seit 2026 das Kompetenz- und Koordinationszentrum
Polnisch (vgl. Haushaltsplan 2026, 05 04 687 27‑024, Titelgruppe 6.1.3)?
Es wird davon ausgegangen, dass der Kapitel 0504 Titel 687 17 gemeint ist.
Das Kompetenz- und Koordinationszentrum Polnisch (KoKoPol) mit Sitz in
Ostritz ist für die Umsetzung der Förderung des herkunftssprachlichen,
außerschulischen Polnischunterrichts in Deutschland zuständig. Gefördert werden
Projekte, Themen, Konferenzen, Werbemaßnahmen, Socialmedia-Kampagnen,
wissenschaftliche Fachtagungen, Veranstaltungen zu Polnisch als
Herkunftssprache und der Aufbau eines Bildungsportals. Das KoKoPol betreibt zwei
Außenstellen in Nordrhein-Westfalen und Berlin.
78. Wie hoch war seit 2023 der Anteil der Ausgaben aus dem Bereich Aus-
und Fortbildung für die Teilnahme von Ehepartnern an Ausbildungs- und
Fortbildungsmaßnahmen, und unter welchen Voraussetzungen und
Bedingungen ist eine Genehmigung für die Teilnahme von Ehepartnern
erforderlich (vgl. Haushaltplan 2026, 05 12 F525 11‑011)?
Die Ausgaben im Bereich Aus- und Fortbildung für die Teilnahme von
Ehepartnern an Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen betrugen im erfragten
Zeitraum jeweils weniger als 1 Prozent der Gesamtausgaben.
Eine Genehmigung für die Teilnahme ist in jedem Einzelfall erforderlich.
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Mitausreise im Rahmen der Rotation.
Anlage 1
36. Welche Projekte und Vorhaben welcher Organisationen wurden im Rahmen der Ta`ziz Partnerschaft 2023-2025 wo und mit welchen
Zuwendungssummen unterstützt (vgl. Anlage 6, Bundestagsdrucksache 21/2319)?
Die erbetenen Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Projekttitel Träger /
Durchführungsorganisation Zeitraum Förderung Fördersumme in Euro Land / Region
Ta’ziz Partnerschaft
2023-2025
Deutscher Akademischer
Austauschdienst (DAAD)
01.01.2023 –
31.12.2025 15.000.000,00
Nordafrika/ Nahost
(Ägypten, Algerien, Irak,
Jemen, Jordanien, Libanon,
Libyen, Marokko, Sudan,
Tunesien)
Citizens' Voice: Empowering
civil society and the media to
enhance Open Government
Organisation for Economic
Cooperation and
Development (OECD)
01.08.2021 –
31.12.2023 545.000,00 Jordanien, Libanon,
Palästinensische Gebiete
Womentum LEED Initiative gUG 01.03.2021 –
28.02.2023 833.797,00
Nordafrika/ Nahost
Ägypten, Libanon, Libyen,
Irak, Tunesien, Marokko,
Sudan
Aswatona Yasmin Kollektiv e.V. 11.11.2022 –
31.12.2023 575.334,00 Nordafrika/ Nahost
Creative Residency Circles Goethe-Institut e.V. 01.07.2022 –
31.12.2023 456.014,00 Irak
Die vierte Gewalt - Reform
der
Regierungskommunikation
Erich Brost-Institut für
Journalismus in Europa
gGmbH
01.08.2022 –
28.02.2023 65.607,00 Jordanien
Future Acts Mophradat 01.08.2022 –
31.12.2024 399.658,00 Libanon, Nordafrika/
Nahost
Future Opinion Leaders
(Makers) The Munathara Initiative 01.11.2022 –
31.12.2025 2.256.699,00 Tunesien, Libanon
Her turn II - environmental
journalism taz Panterstiftung 01.08.2022 –
31.07.2023 128.300,00 Irak, Libanon,Syrien
Media Accessibility - Closing
the Information Loop Dabanga Radio 01.01.2022 –
31.12.2024 837.322,00 Sudan
Anlage 1
Media Accountability in the
MENA Region II: From
Impulse to Impact
Erich Brost-Institut für
Journalismus in Europa
gGmbH
01.08.2022 –
30.04.2023 98.540,00 Irak, Jordanien, Tunesien,
Libanon, Libyen
Mosul Tells - Restoring
Community Links Through
Art and Oral History
elbarlament GmbH 01.09.2022 –
31.12.2024 734.999,00 Irak
Multaka Kids Goethe-Institut e.V. 01.07.2022 –
31.12.2023 159.597,00 Irak
Frauenblicke: Journalistinnen
meistern die Krise Deutsche Welle 01.08.2022 –
31.12.2023 500.000,00 Irak, Jemen, Sudan
NEXT LEVEL Hilitna SDN4 Goethe-Institut e.V. 01.11.2022 –
30.06.2023 41.981,00 Sudan
Stärkung der
Zivilgesellschaft in der
MENA-Region bei der
Bekämpfung digitaler Gewalt
gegen Frauen
Global Project Partners (GPP) 01.09.2022 –
31.12.2023 194.516,00 Nordafrika/Nahost
Jugend, Demokratie und
Kampf gegen
Identitätsentzug in
Mauretanien
Traversée Mauritanides 15.11.2022 –
15.06.2023 28.200,00 Mauretanien
Young Women for Politics Elda gGmbH 10.08.2022 –
28.02.2023 109.999,00 Palästinensische Gebiete
60 Years of Baalbeck Studios:
A Lens Into Lebanon's
History, Present and Future
Lebanese Association for
Cultural and Artistic
Exchange - UMAM
Documentation & Research
01.07.2023 –
31.12.2023 99.880,00 Libanon
BUNNT-CO
Bürgerinitiativen Umwelt-
und Naturschutz in
Nordwest-Tunesien
- Community Organizing
European Nature and
Environment Academy
(ENEA) e. V.
01.09.2023 –
31.12.2024 225.466,00 Tunesien
Anlage 1
Candid Media & Science –
Förderung und Vermittlung
von wissenschaftsbasiertem
Journalismus
Candid Foundation gGmbH 15.02.2023 –
31.01.2024 149.659,00 Nordafrika/Nahost
Cinédoor (Le cinéma qui
sillonne) Association Focus Gabes 23.11.2023 –
31.12.2023 68.800,00 Tunesien
Click´airouan PLUS Association Youth Change 01.04.2023 –
30.11.2023 97.000,00 Tunesien
Critical Cultural Journalism Arab Fund for Arts and
Culture - AFAC
01.04.2023 –
31.12.2024 150.000,00 Libanon
Demokratisierungs- und
Reformprozesse in Nahost
und Nordafrika
Friedrich-Naumann-Stiftung 01.01.2023 –
31.12.2025 1.435.920,00 Libanon, Tunesien
Fair bleiben-Jaafar Talk 2023 Deutsche Welle 01.04.2023 –
31.12.2023 599.988,00 Nordafrika/Nahost
Female Campaigning School Elda gGmbH 01.04.2023 –
31.05.2024 259.999,00 Palästinensische Gebiete,
Libanon
Women United Words Elbiro 01.03.2023 –
31.12.2023 82.200,00 Libyen
Ensemble pour un Web
Tolérant et sans
haine/Gemeinsam für ein
Netz ohne Hass
Association La voix de
l’enfant rural (AVER)
01.11.2023 –
31.12.2023 69.460,00 Tunesien
I Will Not Stay Silent –
Phase II Fonden ARIJ International 01.03.2023 –
29.02.2024 95.000,00 Nordafrika/Nahost
IRQ 2 Guan Eden
Umweltnetzwerk u.
Bildungsinitiativen
Goethe-Institut e.V. 01.01.2023 –
31.12.2024 304.853,00 Irak
Kaleidoscope III Yemen Policy Center
Germany e.V.
15.07.2023 –
31.12.2023 69.965,00 Jemen
LBN 1 ArtEvolution
Kapazitätsaufbau Goethe-Institut e.V. 01.01.2023 –
31.12.2023 152.188,00 Libanon
Anlage 1
Let’s be, what we want to be Gustav-Stresemann Institut
Bonn
01.07.2023 –
31.12.2023 49.877,00 Nordafrika/Nahost
MRT 1 Umweltprojekt
Mauretanien Ensemble pour
l’environnement
Goethe-Institut e.V. 01.01.2023 –
31.12.2023 119.526,00 Mauretanien
EGY 10 Floating Forward
Egypt Goethe-Institut e.V. 01.03.2023 –
31.12.2024 170.000,00 Ägypten
EGY 9 Change Through Art Goethe-Institut e.V. 01.01.2023 –
31.12.2023
109.799,00 Ägypten
LBY 1 Oussoulna Goethe-Institut e.V. 01.03.2023 –
31.12.2024 193.200,00 Libyen
TUN 4 Quodwa_Maalma Goethe-Institut e.V. 01.03.2023 –
01.04.2023 90.000,00 Tunesien
Next We Start 01.04.2023 –
31.12.2023 100.000,00 Tunesien
No Hate Speech Deutsche Welle 01.04.2023 –
31.12.2024 319.464,00 Libyen, Algerien, Tunesien
Politische Teilhabe in der
MENA-Region (Nahost und
Nordafrika)
Friedrich-Ebert-Stiftung 01.01.2023 –
31.12.2025 3.278.901,00 Irak, Libanon, Sudan,
Tunesien
Projektförderung Ta'ziz-
Partnerschaft Konrad-Adenauer-Stiftung 01.01.2023 –
31.12.2025 3.679.965,00 Libanon, Tunesien
Remember the Future Elda gGmbH 01.04.2023 –
31.12.2023 99.997,00 Libanon
Research: To Strengthen the
Culture of Knowledge
Ettijahat - Independent
Culture
01.03.2023 –
31.12.2025 140.000,00 Jordanien, MENA-Region
(Nahost und Nordafrika)
SDN 1 Next Level
Transforming Sudan
Goethe-Institut e.V. 01.01.2023 –
31.12.2024
287.116,00 Sudan
SDN 2 Next Level Media Lab
digital literacy Goethe-Institut e.V. 01.01.2023 –
31.12.2024 335.060,00 Sudan
Seeds Pioneers Seeds 15.04.2023 –
31.12.2024 88.000,00 Palästinensische Gebiete
Anlage 1
Stärkung der Rechte & Rolle
der Frauen in Algerien InPolis UCE GmbH 01.06.2023 –
30.06.2024 79.466,00 Algerien
Stärkung des partizipativen
zivilgesellschaftlichen
Diskurses durch Community-
Media-Organisationen
Hanns-Seidel-Stiftung 01.01.2023 –
31.12.2025 907.708,00 Marokko
taabir Creative Expression
through films elbarlament GmbH 01.02.2023 –
31.12.2024 416.761,00 Libanon
Diverse Kleinprojekte Botschaft Rabat 01.06.2023 –
30.09.2023 20.000,00 Marokko
TUN 3 Houmtek
Nachbarschaftsinitiativen Goethe-Institut e.V. 01.01.2023 –
31.12.2023 115.029,00 Tunesien
Unabhängige Hochschulen
für Demokratie und Frieden
in Tunesien
Rosa-Luxemburg-Stiftung 01.01.2023 –
31.12.2025 1.207.604,00 Tunesien
Women’s Voices Without
Borders WVWB Iraq
Aide Humanitaire et
Journalisme (AHJ)
01.07.2023 –
31.12.2023 102.708,00 Irak
WOMENTUM Grant and
Capacity Building Program
2023 - 2025
LEED Initiative gUG 01.03.2023 –
28.02.2025 709.098,00
Ägypten, Irak, Libanon,
Libyen, Marokko, Sudan,
Tunesien
Yazidi Community Archive–
Preservation and
Remembrance of the 2014
Genocide
HÁWAR.help 01.05.2023 –
30.04.2025 435.418,00 Irak
YEM 1 Kulturnetzwerke
Training u. Projekte Goethe-Institut e.V. 01.01.2023 –
31.12.2023 197.992,00 Jemen
Youth Advancing
reconciliation and civil peace
through digital space
Masarat
01.05.2023 –
31.12.2023 55.000,00 Palästinensische Gebiete
Zivilgesellschaftliche
Begleitung der
demokratischen
Heinrich-Böll-Stiftung 01.01.2023 –
31.12.2025 1.489.900,00 Tunesien, Marokko
Anlage 1
Transformation in Tunesien
und Marokko
Zukunftsthema
Umweltschutz in Nordafrika Deutsche Welle 01.02.2023 –
31.12.2024 519.147,00 Mauretanien, Algerien,
Tunesien
"Lighthouse"- Introductory
Educational Surf Program for
At-Risk Youth
HaGalSheli 16.04.2024 –
31.12.2024 100.000,00 Israel
African Feminisms Academy
– Rechte, Repräsentanz und
Ressourcen
Goethe-Institut e.V.
01.07.2024 –
31.12.2026 550.000,00
Nigeria, Ruanda, Südafrika,
Deutschland
AMAZE! Zukunft der
Journalistenausbildung in
Subsahara-Afrika
Erich Brost-Institut für
Journalismus in Europa
gGmbH
01.05.2024 –
31.12.2024 148.216,00
Äthiopien, Somalia, Ghana,
Nigeria, Kamerun, Sudan,
Elfenbeinküste
Ausbau des Artist-in-
Residence Programms im
Operndorf Afrika 2024
Festspielhaus Afrika gGmbH 01.08.2024 –
28.02.2025 103.700,00 Burkina Faso
Digital Sahel LEED Initiative gUG 01.07.2024 –
31.12.2024 99.948,00 Senegal, Mauretanien,
Deutschland
Empowering Youth Civil
Society to Build Stronger
Communities in Nigeria
Network of Youth for
Sustainable Initiative
(NGYouthSDGs)
17.05.2024 –
31.12.2024 70.000,00 Nigeria
Empowering Young Voices in
a Post-Colonial World Deutsche Welle 12.07.2024 –
31.12.2024 179.930,00 Subsahara-Afrika
free, professional, inclusive
and plural press to give
reliable information in North
and South Kivu
Association des Femmes des
Médias (AFEM)
01.05.2024 –
31.12.2025 98.000,00 Demokratische Republik
Kongo
JaafarTalk - GameTalk! Deutsche Welle 01.03.2024 –
31.12.2027 1.398.112,00
Ägypten, Libanon, Irak,
Jordanien, Marokko, Sudan,
Tunesien, Deutschland
Gleichwertig im Netz Deutsche Welle 15.05.2024 –
31.12.2024 180.000,00 Libanon, Jordanien,
Ägypten, Irak, Tunesien
Anlage 1
Kaleidoscope IV Yemen Policy Center 01.08.2024 –
31.12.2024 70.000,00 Jemen
Start-up Häuser Mombasa
Acceleration and Growth
Innovation Centre
Westerwelle Foundation 01.05.2024 –
31.05.2025 1.112.059,00 Kenia
Protection of Sexual and
Gender Diverse Persons Out-Right-Namibia 01.04.2024 –
31.12.2024 75.000,00 Namibia
The Green Panter:
Supporting journalists in
reporting about climate crisis
taz Panterstiftung 01.09.2024 –
31.08.2026 387.736,00
Ägypten, Algerien, Ghana,
Irak, Jemen, Jordanien,
Kenia, Libanon, Libyen,
Malawi, Marokko, Nigeria,
Ruanda, Sambia, Sierra
Leone, Simbabwe,
Südafrika, Sudan, Syrien,
Tansania, Tunesien, Uganda
Sitemanagement-Projekt
Assuan
Deutsche Gesellschaft für
Internationale
Zusammenarbeit GmbH (GIZ)
01.05.2024 –
31.04.2027 325.024,00 Ägypten
Stärkung der jordanischen
Zivilgesellschaft in der
Bekämpfung von online-
Gewalt gegen Frauen
Global Project Partners e.V.
(GPP)
01.09.2025 –
31.07.2026 97.000,00 Jordanien
Bridging the digital divide CRISP- Crisis Simulation for
Peace e.V
01.09.2025-
31.12.2026 183.558,00 Ägypten
Dynamisierung des
deutschen Netzwerkes der
Anna-Lindh-Stiftung
(Civil Society Academy)
Candid Foundation gGmbH 01.03.2025 –
31.12.2026 252.436,00 Nordafrika/ Nahost
Collaborative Media and
Journalism Networks in Syria
MICT - Media in Cooperation
& Transition gGmbH
01.08.2025 -
30.04.2026 183.331,00 Syrien
Anlage 1
Connected Camero[o/u]n –
Post-koloniale Spaltung
überwinden;
gesellschaftliche
Herausforderungen der
Gegenwart gemeinsam
angehen
Goethe-Institut e.V. 01.08.2025 –
30.11.2026 230.198,00 Kamerun
Her turn Syria taz Panterstiftung 01.03.2025 –
30.04.2026 126.015,00 Syrien
Mombasa Acceleration
Growth & Innovation
Centre– Auf- und Ausbau
des zivilgesellschaftlichen
impact junger Unternehmer
in Kenia
Westerwelle Foundation 01.06.2025 –
31.03.2026 172.301,00 Kenia
Memory Bus – Reise der
Erinnerung, Versöhnung und
gemeinsamen Zukunft 50
Jahre nach Beginn des
Bürgerkriegs
Fighters for Peace Association 01.04.2025 –
31.12.2025 89.000,00 Libanon
PCFF Joint Israel -
Palestinian Summer Camp
and Continuation Program–
Jugendbegegnungen
schaffen Perspektiven für
aktive Gestaltung
gemeinsamer Zukunft
Parents Circle – Families
Forum (PCFF)
01.05.2025 –
31.12.2026 410.000,00 Israel, Palästinensische
Gebiete
RISE (Resilient Initiatives for
Sustainable Engagement)
CRISP- Crisis Simulation for
Peace e.V
01.09.2025 –
30.04.2026 114.234,00 Jordanien
Femmes leader au Mali
DVVI - DVV International -
Institut für Internationale
Zusammenarbeit des
01.10.2025 –
28.02.2027 246.657,00 Mali
Anlage 1
Deutschen Volkshochschul-
Verbandes
Creative Memory Images de l'Orient 15.07.2025 –
31.12.2025 66.662,00 Syrien
Begegnungen, Dialog und
gemeinsame Vorhaben
junger Bedouinen und Juden
in Negev
Desert Stars 01.09.2025 –
31.12.2025 75.000,00 Israel
Starke Frauenstimmen für
ein vereintes Syrien Deutsche Welle 01.10.2025 –
31.12.2026 530.000,00 Syrien
Her Lens Candid Foundation gGmbH 01.10.2025 –
31.10.2026 208.275,00
Sudan, Irak, Libyen, Syrien,
Tschad, Palästinensische
Gebiete, Jemen, Libanon,
Algerien, Marokko,
Mauretanien, Somalia
Yazidi Community Archive
Syrien HAWAR Help 01.10.2025 –
31.12.2026 204.285,00 Syrien, Irak
Sport und Kultur für den
sozialen Zusammenhalt
Association pour la
promotion de la Jeunesse et
du Sport (APJS)
09.10.2025 –
31.12.2025 45.000,00 Mali
Investigative Reporting
Through Capacity Building
Arab Researchers for
Managing Forums and
Training (ARMFT)
01.11.2025 –
31.12.2025 24.000,00 Jordanien
Schutz für
Medienschaffende im Kongo Deutsche Welle 03.11.2025 –
31.12.2026 115.000,00 Demokratische Republik
Kongo
Towards Accountable and
Responsive Leadership for
the Youth TARLY
Transparency International 03.11.2025 –
31.10.2027 440.000,00 Kenia
Balance of Civil Society and
Parliament Fakar Tany 04.11.2025 –
31.12.2026 117.000,00 Ägypten
Ausstellungsprojekt "The
Great Repair" in Kenia ARCH+ 20.10.2025 –
31.12.2026 283.550,00 Kenia
Anlage 2
55. Welche Personen, Organisationen und Orte mit welchen Teilnehmern aus welchen Staaten wurden im Rahmen der o.g. Reisen (vgl. Frage 51) getroffen
bzw. besucht:
a) „Deutschland stellt sich im Dialog mit der Zivilgesellschaft seiner Kolonialvergangenheit in Afrika“?
b) „Im Exil – unabhängige Medien aus dem Raum der ehemaligen Sowjetunion/Osteuropa“?
c) „Kampf gegen Desinformation und Fake News“?
d) „Koloniale Kontinuitäten überwinden und Partnerschaften stärken“?
e) „Meinungs-, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit in Deutschland“ (wurden hierbei auch alternative Medien besucht)?
f) „Resilienz angesichts russischer Desinformation“?
g) „Rolle und Verantwortung von Influencern und Medienschaffenden im Umgang mit Desinformation und FIMI (Foreign Information Manipulation and
Interference I und II)“?
h) „Vielfalt leben und (in) Freiheit feiern – Regionale Vernetzung künftiger Vorbilder der süd/ostasiatischen Kreativwirtschaft in der Berliner Clubkultur
unter dem Motto `Techno Diplomacy´“ (vgl. Anlage 13, Bundestagsdrucksache 21/2139)?
Mit Blick auf Personendaten wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen. Die erbetenen Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Reise Teilnehmer aus Besuchte Organisationen und Orte
Zu a) Burundi, Ghana, Kamerun, Namibia, Ruanda,
Tansania, Togo
Freie Universität Berlin; Museen (u.a. Museum Treptow); Deutsche Afrika Stiftung e.V.; M. Bassy
e.V.; Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz; Berlin Postkolonial e.V.; Auswärtiges Amt;
Senat Hamburg; Journalisten und Journalistinnen.
Zu b) Belarus, Litauen, Polen
Auswärtiges Amt; Correctiv.Exile; dekoder; Journalisten und Journalistinnen; European Centre for
Press and Media Freedom (ECPMF); JX Fund; Körber Stiftung; n-ost Network for Reporting on
Eastern Europe; Publix; Reporter Ohne Grenzen; X3 Podcast
Zu c) Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger,
Senegal, Tschad
Auswärtiges Amt; MiCT International – Media in Cooperation and Transition; Bundeszentrale für
Politische Bildung; Deutsche Afrika Stiftung e.V.; Journalisten und Journalistinnen; Freischreiber
e.V.
Zu d) Äthiopien, Burkina Faso, Kenia, Nigeria,
Sambia, Senegal, Simbabwe
Auswärtiges Amt; Deutscher Bundestag; Deutsche Afrika Stiftung e.V.; Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; Freie Universität Berlin; Stiftung Humboldt
Forum im Berliner Schloss; Museen (u.a. Ethnologisches Museum der Staatlichen Museen zu Berlin);
Journalisten und Journalistinnen; GIGA Institut für Afrika-Studien; Hamburgische Bürgerschaft
Anlage 2
Zu e)
Ägypten, Argentinien, Brasilien, Chile, Ghana,
Indien, Indonesien, Jordanien, Kambodscha,
Kasachstan, Mexiko, Montenegro, Türkei
Stadt Leipzig; Zeitzeugin Friedliche Revolution, gemeinsam mit Bürgerkomitee Leipzig e.V.;
Führung Zeitgeschichtliches Forum Leipzig; Freie Universität Berlin; Ring Christlich-
Demokratischer Studenten (RCDS) Bundesgeschäftsstelle; Amnesty International; Humanistische
Union; Gesellschaft für Freiheitsrechte; Staatsanwaltschaft Berlin Zentralstelle Hasskriminalität;
HateAid gGmbH; Auswärtiges Amt; Deutscher Presserat e.V.; Journalisten und Journalistinnen.
Zu f) Ukraine
Amadeu Antonio Stiftung; Auswärtiges Amt; Bundesministerium des Innern;
Bundesnachrichtendienst; Bundeszentrale für Politische Bildung; Journalisten und Journalistinnen;
CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft; Europäischer Austausch gGmbH; Facts for Friends
GmbH; Futur eins; HateAid gGmbH; Körber Stiftung; Leibniz-Institut für Medienforschung/Hans-
Bredow-Institut (HBI); Publix; Ukrainische Botschaft; Ukrainisches Institut Berlin.
Zu g)
Ägypten, Angola, Armenien, Bosnien und
Herzegowina, Brasilien, Botsuana, Burkina
Faso, Fidschi, Georgien, Indonesien, Indien,
Irak, Kasachstan, Kirgisistan, Kolumbien,
Kosovo, Lettland, Malaysia, Mali,
Montenegro, Philippinen, Sambia, Serbien,
Simbabwe, Slowakei, Südafrika,
Tadschikistan, Türkei, Uganda, Ukraine,
Ungarn
Bundeszentrale für Politische Bildung; Weizenbaum Institut e.V.; Futur eins e.V.; Deutsche
Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V.; Bundespresseamt; Bundespressekonferenz e.V.; PUBLIX
gGmbH; Deutscher-Journalisten-Verband e.V.; Reporter ohne Grenzen e.V.; HateAid gGmbH;
CORRECTIV – Recherchen für die Gesellschaft gGmbH; Max-Planck-Institut für
Bildungsforschung; Das NETTZ gGmbH; Auswärtiges Amt; Journalisten und Journalistinnen.
Zu h) China, Kambodscha, Vietnam, Japan,
Südkorea
Klubkomm – Verband Kölner Clubs; Kompakt; LSVD – Verband Queere Vielfalt; Radio COSMO;
Zug der Liebe e.V.; HÖR; Auswärtiges Amt; Clubcommission Berlin - Netzwerk der Berliner
Clubkultur e.V; Fusion Festival.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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