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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Staatlich geförderte Organisationen und ihr möglicher Einfluss auf die mediale Berichterstattung und Debatte sowie die öffentliche Meinungsbildung

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

16.01.2026

Aktualisiert

26.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/328516.12.2025

Staatlich geförderte Organisationen und ihr möglicher Einfluss auf die mediale Berichterstattung und Debatte sowie die öffentliche Meinungsbildung

der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach einem Bericht der „BILD“-Zeitung vom 31. Oktober 2025 nutzt das ZDF Fortbildungen, die vom sog. Mediendienst Integration entwickelt wurden (www.bild.de/politik/inland/interne-kurse-enthuellt-so-sollen-reporter-von-ardund-zdf-ueber-migration-reden-69035669318b8b65a5894b5b, zuletzt aufgerufen am 7. November 2025). Das ZDF bestätigte den Erwerb von zwölf Online-Trainings über die ARD.ZDFmedienakademie. Die Teilnahme sei freiwillig, die redaktionelle Verantwortung unberührt (https://presseportal.zdf.de/pressemitteilung/zdf-weist-vorwuerfe-der-bild-zeitung-zurueck, zuletzt aufgerufen am 7. November 2025). Nach Darstellung der „BILD“ und weiterer Medien (www.nius.de/medien/news/ard-zdf-schulungen-migration-indoktrination-mediendienst-integration/e818111b-f40d-4944-a3c5-6fb67da11e07, zuletzt aufgerufen am 7. November 2025) enthalten die Trainings jedoch konkrete Empfehlungen zum sprachlichen Umgang mit Migrationsthemen, darunter die gezielte Ausdünnung bestimmter Begriffe und die bevorzugte Verwendung nach Ansicht der Fragesteller ideologisch geprägter Alternativformulierungen. Aus Sicht der Fragesteller liegt nahe, dass diese Inhalte auch anderen öffentlich-rechtlichen oder privaten Rundfunkanstalten zugänglich gemacht wurden, wenngleich hierzu bislang keine offiziellen Angaben vorliegen. So ist etwa die Deutsche Welle als Gesellschafter und Gremienmitglied der ARD.ZDF medienakademie zu nennen, über deren Plattform die betreffenden Fortbildungen angeboten werden.

Der Staatsrechtler Prof. Dr. Volker Boehme-Neßler weist in der genannten Berichterstattung darauf hin, dass die mittelbare Finanzierung solcher Fortbildungsangebote durch staatlich geförderte Träger im grundgesetzlich verankerten Gebot der Staatsferne einen sensiblen Grenzbereich berührt. Staatliche Stellen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Einfluss auf journalistische Inhalte, Arbeitsweisen oder Sprachregelungen ausüben (www.bild.de/politik/inland/interne-kurse-enthuellt-so-sollen-reporter-von-ard-und-zdf-ueber-migration-reden-69035669318b8b65a5894b5b, zuletzt aufgerufen am 7. November 2025). Aus Sicht der Fragesteller ist dieser Hinweis zentral, weil die betreffenden Fortbildungsinhalte durch Strukturen ermöglicht werden, die unmittelbar oder mittelbar mit Bundesmitteln gefördert werden.

Der Mediendienst Integration wird vom Verein Rat für Migration e. V. getragen (https://mediendienst-integration.de/ueber-uns.html, zuletzt aufgerufen am 7. November 2025) und durch Mittel der Bundesregierung unterstützt, insbesondere durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus. Weitere Förderer sind private Stiftungen wie die Amadeu-Antonio-Stiftung, die Robert-Bosch-Stiftung und die Stiftung Mercator. Einzelne Projekte erhalten zudem Mittel aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union (https://mediendienst-integration.de/kontakt/foerderung.html, zuletzt aufgerufen am 7. November 2025). Hierdurch entsteht nach Ansicht der Fragesteller eine direkte und nachvollziehbare Verbindung zwischen staatlicher Förderpraxis und den Inhalten eines Angebots, das seinerseits journalistische Arbeitsweisen konkret beeinflussen kann.

Der Mediendienst Integration bietet Workshops, Web-Trainings, Pressegespräche und Online-Kurse an und vermittelt Expertenkontakte für redaktionelle Zwecke (https://mediendienst-integration.de/ueber-uns.html, zuletzt aufgerufen am 7. November 2025). Nach eigenen Angaben arbeitet er mit wissenschaftlichen Einrichtungen zusammen. Für ein Projekt bewarb der Mediendienst Integration die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (https://mediendienst-integration.de/fileadmin/Dateien/Medien-Tour_Fluechtlinge_Arbeitsmarkt.pdf, zuletzt aufgerufen am 7. November 2025). Damit entsteht ein Geflecht aus staatlich geförderten Projekten, zivilgesellschaftlichen Akteuren und redaktionellen Strukturen. Aus Sicht der Fragesteller ist diese Konstellation besonders problematisch, weil die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerade als historische Reaktion auf staatliche Propaganda und gleichgeschaltete Medien geschaffen wurde. Wenn staatlich geförderte Strukturen bestimmte Sprachregelungen, begriffliche Vorgaben oder Deutungsrahmen in den redaktionellen Alltag einspeisen, berührt dies unmittelbar die Pressefreiheit sowie die Funktionsvoraussetzungen einer freien, unvoreingenommenen öffentlichen Meinungsbildung.

Aus Sicht der Fragesteller zeigt sich zunehmend ein übergeordnetes Muster: Immer wieder gehen Einflussnahmen auf Sprache, Deutungsrahmen und journalistische Arbeitsweisen von Akteuren und sog. Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aus, die dem politisch linken bis linksradikalen Spektrum zuzuordnen sind – und diese Strukturen werden seit Jahren regelmäßig durch staatliche Mittel gestützt. Dadurch entsteht aus Sicht der Fragesteller der Eindruck eines geförderten Netzwerkes, das mit klar erkennbarer politischer Ausrichtung versucht, in redaktionelle Prozesse hineinzuwirken. Die gebotene Trennung zwischen staatlicher Förderung, ideologisch agierenden NGOs und unabhängiger Medienberichterstattung wird nach Auffassung der Fragesteller zunehmend und in bedenklicher Weise verwischt. Daher ist bei entsprechenden Entwicklungen in diesem Spannungsfeld nach Ansicht der Fragesteller ein erhöhtes Maß an Transparenz und Aufklärung erforderlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Inhalt, Zielsetzung und didaktische Ausrichtung der vom Mediendienst Integration entwickelten Online-Trainings vor, die über die ARD.ZDF medienakademie angeboten und vom ZDF erworben wurden, und wenn ja, welche?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob und in welchem Umfang weitere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten Zugang zu diesen Trainingsmodulen haben oder diese nutzen, und wenn ja, welche?

3

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob die Trainingsmodule des Mediendienstes Integration Empfehlungen zum Sprachgebrauch, zur Begriffsauswahl oder zur redaktionellen Darstellung migrationspolitischer Themen enthalten, die geeignet wären, journalistische Arbeitsweisen zu beeinflussen, und wenn ja, welche?

4

In welcher Höhe wurden seit 2015 Bundesmittel an den Mediendienst Integration, den Rat für Migration e. V. oder unmittelbar verbundene Projektträger ausgereicht (bitte nach Jahr, Ressort, Förderprogramm, Förderhöhe und Zuwendungszweck aufschlüsseln)?

5

Welche spezifischen Zuwendungsauflagen, Evaluationsmechanismen oder Berichtspflichten waren in den jeweiligen Förderbescheiden vorgesehen?

6

Welche Bundesressorts oder Bundesbehörden traten seit 2015 als Zuwendungsgeber für Projekte des Mediendienstes Integration oder seiner Trägerstrukturen auf?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die finanzielle Beteiligung privater Stiftungen (insbesondere Amadeu-Antonio-Stiftung, Robert-Bosch-Stiftung, Stiftung Mercator) an Projekten des Mediendienstes Integration, wenn ja, welche, und stehen diese privaten Förderstrukturen in programmatischer Wechselwirkung mit Bundesförderungen?

8

Haben Bundesbehörden oder bundesunmittelbare Einrichtungen seit 2015 inhaltlich, organisatorisch oder beratend mit dem Mediendienst Integration kooperiert oder an dessen Veranstaltungen teilgenommen, und wenn ja, welche?

9

Haben Vertreter von Bundesbehörden seit 2015 an Workshops, Pressegesprächen, Trainings oder Expertenformaten des Mediendienstes Integration mitgewirkt, und wenn ja, welche (bitte Anlässe und Funktionen angeben)?

10

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche personelle Überschneidungen zwischen dem Mediendienst Integration bzw. dessen Trägerstrukturen und Bundesbehörden oder bundesnahen Einrichtungen vor, und wenn ja, welche?

11

Hat die Bundesregierung von der in Medienberichten wiedergegebenen verfassungsrechtlichen Einschätzung von Prof. Dr. Volker Boehme-Neßler Kenntnis, wonach die mittelbare Finanzierung journalistischer Fortbildungen durch staatlich geförderte Organisationen das Gebot der Staatsferne berühren könne?

12

Hat die Bundesregierung zu dieser Einschätzung (vgl. Frage 11) juristischen Rat eingeholt, insbesondere im Hinblick auf Artikel 5 des Grundgesetzes (GG), das verfassungsrechtliche Gebot staatlicher Distanz zu publizistischen Prozessen und die einschlägigen Vorgaben des Medienstaatsvertrags, und wenn ja, was besagte dieser?

13

Welche verwaltungsinternen Mechanismen bestehen ggf., um bei Förderentscheidungen sicherzustellen, dass durch Bundesmittel finanzierte Projekte nicht geeignet sind, mittelbar Einfluss auf redaktionelle Arbeitsweisen, Sprachregelungen oder publizistische Deutungsmuster zu nehmen?

14

Hat die Bundesregierung Informationen darüber, in welchem Umfang Medienredaktionen die vom Mediendienst Integration bereitgestellten Expertenverzeichnisse, Ansprechpartner oder Gutachterlisten nutzen, und wenn ja, welche?

15

In welcher Höhe flossen seit 2015 Bundesmittel in Projekte, die der Vermittlung fachlicher Expertise für Medienberichterstattung im Themenfeld Migration dienen, und bestehen dabei strukturelle Überschneidungen mit Angeboten des Mediendienstes Integration?

16

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob Inhalte, Schulungsmaterialien oder Handreichungen, die im Rahmen durch Bundesmittel geförderter Projekte erstellt wurden, später von Medienanstalten oder Redaktionen als Grundlage redaktioneller Entscheidungen oder Leitlinien verwendet wurden, und wenn ja, welche?

17

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die politische Ausrichtung derjenigen Organisationen, die im Bereich Migration, Integration und Antidiskriminierung regelmäßig Bundesmittel erhalten und zugleich öffentlichkeitswirksam auf mediale Deutungsprozesse einwirken, und wenn ja, welche?

18

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob durch Bundesmittel geförderte Organisationen des linken oder linksradikalen Spektrums systematisch Einfluss auf Sprachregelungen, Begriffsbilder oder thematische Schwerpunktsetzungen in der medialen Berichterstattung nehmen, und wenn ja, welche?

19

Bestehen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Bundesförderungen in diesem Bereich weltanschaulich neutral bleiben und nicht strukturell bestimmte politische Strömungen begünstigen, und wenn ja, welche?

20

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob durch die Kombination staatlicher Förderpraxis und der Tätigkeit bestimmter Akteure ein faktisches Netzwerk entstanden sein könnte, das einseitig politisch ausgerichtete Deutungsmuster in mediale Prozesse einspeist, und wenn ja, welche?

21

Hält die Bundesregierung Maßnahmen für erforderlich, um eine klare Trennung zwischen staatlicher Förderpraxis, zivilgesellschaftlichen Akteuren mit politischer Agenda und unabhängiger journalistischer Tätigkeit dauerhaft sicherzustellen, und wenn ja, welche?

22

Bestehen in den Bundesressorts, hier insbesondere im Haus des Staatsministers für Kultur und Medien sowie der Integrations- und Antirassismusbeauftragten, Mechanismen, um bei Förderung zivilgesellschaftlicher Projekte eine mögliche mittelbare Wirkung auf journalistische Inhalte und redaktionelle Prozesse auszuschließen, und wenn ja, welche?

23

Bezieht die Bundesregierung bei Förderentscheidungen die verfassungsrechtliche Vorgabe der Staatsferne des Rundfunks als Prüfkriterium ein, wenn Projekte direkt oder indirekt auf Medienakteure oder redaktionelle Arbeitsprozesse einwirken sollen, und wenn ja, auf welche Art und Weise?

24

Ist die Bundesregierung der Frage nachgegangen, ob durch staatlich geförderte Organisationen bereitgestellte Schulungsmaterialien, die gezielt Sprachverwendung in der Berichterstattung adressieren, das in Artikel 5 GG geschützte Gebot der Staatsferne mittelbar berühren können, und wenn ja, zu welcher Bewertung ist sie gelangt?

25

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob staatlich geförderte Akteure Einfluss auf Deutungsrahmen (sog. Framing), Priorisierung oder sprachliche Normierung im Bereich journalistischer Berichterstattung ausgeübt haben oder ausüben könnten, und wenn ja, welche?

26

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um künftig auszuschließen, dass Bundesmittel in Strukturen fließen, die aufgrund ihrer inhaltlichen Ausrichtung geeignet sein könnten, journalistische oder publizistische Unabhängigkeit mittelbar zu tangieren, und wenn ja, welche?

27

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob über Jahre der Förderung hinweg ein struktureller Einflusspfad entstanden ist, der geeignet sein könnte, die Funktionsvoraussetzungen der freien Presse (Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG) zu beeinträchtigen, und wenn ja, welche?

Berlin, den 13. November 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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