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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Geänderte Normwerte des Blutzuckers und Auswirkungen auf Diabetes-

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

26.01.2026

Aktualisiert

28.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/341322.12.2025

Geänderte Normwerte des Blutzuckers und Auswirkungen auf Diabetes-Diagnosen

der Abgeordneten Dr. Christina Baum, Martin Sichert, Carina Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger, Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Mehr als 70 Millionen Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert und haben Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung gemäß § 12 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) (www.bundesgesundheitsministerium.de/gkv.html). Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befinden sich auf Rekordwerten und stiegen 2024 um rund 5 Mrd. Euro auf 58,4 Mrd. Euro, wobei Diabetes-Medikamente einen signifikanten Anteil ausmachen (www.aok.de/pp/gg/daten-und-analysen/gkv-arzneimittelkosten/). Gemäß dem Geschäftsbericht 2024 der Deutschen Diabetes-Hilfe leben in Deutschland rund 11 Millionen Menschen mit Diabetes, einschließlich einer Dunkelziffer von ca. 2 Millionen unerkannten Fällen (www.diabetesde.org/ueber_uns/geschaeftsberichte). Jede Minute kommt eine Neuerkrankung hinzu. Der Blutzuckerwert – insbesondere der Nüchtern-Blutzucker, der postprandiale Wert und der Langzeitwert HbA1c – dient der Ausschließung oder Diagnose einer Diabetes-Erkrankung und gibt den Glukosegehalt im Blut an. Änderungen an diesen Normwerten, wie sie von Fachgesellschaften wie der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) basierend auf internationalen Standards (z. B. Weltgesundheitsorganisation (WHO), American Diabetes Association (ADA)) vorgenommen werden, können Auswirkungen auf Diagnosezahlen und Arzneimittelausgaben haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon (einschließlich genauer Daten), wann, wie oft, und aus welchen wissenschaftlichen Gründen (z. B. basierend auf Studien oder Leitlinien der DDG) es in den letzten 20 Jahren zu Anpassungen der Normwerte für Blutzucker (insbesondere Nüchtern-Blutzucker, postprandialer Wert und HbA1c) kam?

2

Wenn die Frage 1 bejaht wird, führten solche Anpassungen der Normwerte nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer signifikanten Zunahme der Diagnosezahlen für Diabetes (insbesondere Typ 2), und wenn ja, in welchem Ausmaß?

3

Bei wieviel Prozent der Menschen in Deutschland führten die Veränderungen der Normwerte für Blutzucker (z. B. Einführung des HbA1c als Diagnosekriterium 2010) nach Kenntnis der Bundesregierung dazu, dass sie als behandlungsbedürftig (z. B. mit Medikamenten wie Metformin) galten?

4

Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der Menschen in Deutschland in den letzten zehn Jahren, die einen erhöhten Blutzucker (insbesondere bei Typ‑2-Diabetes) aufweisen und dadurch behandlungsbedürftig sind (bitte nach Messarten, also z. B. Nüchtern- vs. HbA1c-Wert, differenzieren )?

5

Um wie viel Prozent sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für blutzuckersenkende Medikamente (z. B. für Diabetes Typ 2, wie Metformin oder andere Antidiabetika) für die gesetzlichen Krankenkassen in den letzten zehn Jahren gestiegen (bitte absolute Zahlen und Quellen, z. B. GKV-Statistiken, angeben)?

6

Wenn es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren eine starke Zunahme der behandlungsbedürftigen Patienten mit erhöhtem Blutzucker (insbesondere Diabetes Typ 2) gab, wie erklärt die Bundesregierung diese Entwicklung (z. B. durch demografische Faktoren, Lebensstiländerungen, verbesserte Diagnostik oder Normwertanpassungen)?

7

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um durch präventive Ansätze (z. B. Förderung von Ernährungsumstellung, Bewegung oder Früherkennungsprogramme) die Prävalenz von Diabetes Typ 2 zu senken und dadurch die Abhängigkeit von medikamentösen Behandlungen zu reduzieren, im Sinne einer wirtschaftlichen Versorgung gemäß § 12 SGB V?

Berlin, den 17. Dezember 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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