Unzureichende nachhaltige Integration in Arbeit und das strukturelle Versagen des Bürgergeldsystems
der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Robert Teske, Kerstin Przygodda, Gerrit Huy, Peter Bohnhof, Thomas Stephan und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Eine bedarfsdeckende Integration liegt vor, wenn sich erwerbsfähige Leistungsberechtigte drei Monate nach der Integration in den Arbeitsmarkt nicht mehr im Regelleistungsbezug befinden, also kein Bürgergeld beziehen (vor 2023: kein Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld). Wie eine Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit aufzeigt, waren im Jahr 2024 weniger als die Hälfte der Integrationen in den Arbeitsmarkt (47,9 Prozent, 401 181 Integrationen) bedarfsdeckend. Mehr als die Hälfte der Bürgergeldempfänger (52,1 Prozent, 435 914 Personen) war drei Monate nach der Vermittlung durch die Jobcenter bereits wieder oder immer noch auf staatliche Unterstützung angewiesen. In diesem Zusammenhang verstetigt sich der seit dem Jahr 2021 anhaltende Abwärtstrend bei den bedarfsdeckenden Integrationen: Lag der Anteil bedarfsdeckender Integrationen im Jahr 2021 noch bei 51,6 Prozent, so sank er seither kontinuierlich auf die bereits erwähnten 47,9 Prozent (vgl. www.nius.de/gesellschaft/news/das-grosse-jobcenter-versagen-jeder-zweite-landet-nach-vermittlung-wieder-im-buergergeld/b7bb5654-b379-42f5-89c5-7ac323c246e1).
Hinsichtlich der Staatsangehörigkeit lässt sich konstatieren, dass die nachhaltige Integration von Deutschen auf den Arbeitsmarkt (51,4 Prozent) höher ausfällt als bei Ausländern (44,7 Prozent). Neben der Gruppe der Ausländer fielen die bedarfsdeckenden Integrationen außerdem bei Personen aus Bedarfsgemeinschaften mit Kindern gering aus: Sie lagen bei einem Anteil von 32,3 Prozent und erreichten damit einen neuen Tiefstand innerhalb der letzten fünf Jahre. Demnach konnte hier nur jede dritte Jobvermittlung die Abhängigkeit von staatlichen Leistungen beenden (ebd.). Bei der Gruppe der unter 25-Jährigen, die in den letzten Jahren leichter in den Arbeitsmarkt zu integrieren war, ist der Anteil der bedarfsdeckenden Integrationen zwischen 2022 und 2024 deutlich von 56,6 Prozent auf 46,3 Prozent zurückgegangen (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche konkreten Zielwerte für bedarfsdeckende Integrationen verfolgt die Bundesregierung?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die Integrationsquote seit 2021 kontinuierlich sinkt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass über die Hälfte der Integrationen nicht zu einem nachhaltigen Ende des Leistungsbezugs führen?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass der sogenannte Drehtür-Effekt im Bürgergeldsystem nicht ab-, sondern zunimmt?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um nachhaltige Integrationen zu erhöhen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den unzureichenden Lohnabstand bei Geringverdienern im Verhältnis zu Bürgergeldempfängern vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die deutlich geringere nachhaltige Integration von Ausländern im Vergleich zu Deutschen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Warum ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Integrationsquote bei unter 25-Jährigen seit 2022 deutlich gesunken, und wie gedenkt die Bundesregierung diesem Trend zu begegnen?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote bedarfsdeckender Integrationen bei ukrainischen Staatsangehörigen seit 2022 entwickelt (bitte Jahreswerte angeben)?
Welche Ursachen sieht die Bundesregierung dafür, daß ukrainische Staatsangehörige trotz teilweise vorhandener formaler Qualifikationen nur in geringem Maße nachhaltig integriert werden?
Welche Maßnahmen wurden speziell für ukrainische Staatsangehörige geschaffen, um nachhaltige Beschäftigung zu erreichen, und welche Wirkungen haben diese Programme nachweislich erzielt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Unterschiede der nachhaltigen Integrationsquoten zwischen EU-Ausländern, Drittstaatsangehörigen und Personen aus den Asylherkunftsländern?
Wie erklärt die Bundesregierung die erheblichen Unterschiede der bedarfsdeckenden Integrationsquoten zwischen den einzelnen Bundesländern?
Welche strukturellen, demographischen oder arbeitsmarktpolitischen Faktoren sieht die Bundesregierung als ursächlich für diese deutlichen Abweichungen in den einzelnen Bundesländern an?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. ergriffen, um Jobcenter in Ländern mit besonders niedrigen Quoten gezielt zu unterstützen oder zu verbessern?
Welche „Best Practices“ aus Ländern mit überdurchschnittlichen Integrationsquoten wurden ggf. identifiziert, und welche davon wurden bundesweit zur Anwendung empfohlen?
Welche Rolle misst die Bundesregierung der Kennzahl „bedarfsdeckende Integrationen“ im Rahmen der Steuerung der Jobcenter zu?
Plant die Bundesregierung eine Weiterentwicklung der Kennzahl, und wenn ja, wie genau sehen die Pläne zur Weiterentwicklung der Kennzahl aus, und bis wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
Welche Anpassungen im Ziel- und Steuerungssystem der Jobcenter sind ggf. geplant, um nachhaltige Integrationen stärker in den Mittelpunkt zu rücken?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Jobcenter künftig verstärkt auf vollzeitnahe und existenzsichernde Beschäftigung statt auf kurzfristige oder instabile Arbeitsaufnahmen hinwirken?
Plant die Bundesregierung die Einführung eines verbindlichen Zielwertes bei der Quote der bedarfsdeckenden Integrationen (bitte begründen)?