Das EU-Renaturierungsgesetz und seine Anwendung in Deutschland für die Landwirtschaft
der Abgeordneten Julian Schmidt, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, Christian Reck, Bernd Schattner, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das sog. EU-Renaturierungsgesetz (Nature Restoration Law – NRL; Verordnung [EU] 2024/1991) ist eine Verordnung, die die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, sog. geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen. Bis 2030 sollen mindestens 20 Prozent der geschädigten Flächen renaturiert werden, mit dem Ziel, bis 2050 fast alle betroffenen Ökosysteme wie Moore, Wälder und Flüsse in einen guten Zustand zu bringen. Das Gesetz ist Teil des europäischen Green Deals und soll die Biodiversität stärken und die Vorsorge gegen Klimaereignisse wie Trockenheit und Hochwasser verbessern (www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240223IPR18078/parlament-ja-zur-renaturierung-von-20-der-land-und-meeresflachen-der-eu).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der Umsetzung des sog. EU-Renaturierungsgesetzes mit der Verordnung (EU) 2024/1991?
Wie viele Hektar (ha) ehemalige Moorstandorte fallen nach Wissen der Bundesregierung unter das EU-Renaturierungsgesetz und sollen bis 2030 mit dem Mindestziel 20 Prozent der sog. geschädigten Fläche in Deutschland renaturiert werden?
Auf welche Bundesländer verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese Moorrenaturierungsflächen bis 2030, und wie viel ha davon befinden sich in jedem Bundesland (bitte nach Bundesländern und Flächengröße aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung bereits mit den Bundesländern Gespräche bezüglich der Ausgestaltung des EU-Renaturierungsgesetzes geführt, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen führten diese Gespräche?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu den Vorgaben der EU beim Nature Restoration Law auf den ehemaligen Moorstandorten ein?
Hat sich die Bundesregierung zu den Vorwürfen positioniert, dass das Renaturierungsgesetz zu mehr Bürokratie und rechtlichen Unsicherheiten bei den betroffenen landwirtschaftlichen Familienbetrieben führen wird, und wenn ja, wie lautet diese Positionierung (www.freiebauern.de/index.php/start/freie-bauern-deutschland/609-die-naturwiederherstellungsverordnunggeht-an-der-realitaet-vorbei)?
Hat sich die Bundesregierung positioniert zu der EU-Festlegung von einem mindestens 20-prozentigen Renaturierungsanteil von sog. geschädigten Böden, Flussläufen und Wäldern, welche bisher in Deutschland noch nicht wissenschaftlich definiert sind, und wenn ja, wie lautet diese Positionierung?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach jetzigem wissenschaftlichen Stand die sog. Roten Gebiete auf ehemaligen Moorstandorten degenerierte Böden, die durch das NRL mithilfe der Bundesregierung renaturiert werden müssen?
Hat sich die Bundesregierung positioniert zu der Forderung des NRL, dass nach Artikel 13 NRL Millionen von Bäumen in Deutschland und der EU gepflanzt werden sollen, wenn ja, wie lautet diese, und wie möchte die Bundesregierung diese Vorgaben in welchen Bundesländern umsetzen (www.freiebauern.de/index.php/start/freie-bauern-deutschland/609-die-naturwiederherstellungsverordnung-geht-an-der-realitaet-vorbei)?
Hat sich die Bundesregierung positioniert zu der Forderung an den EU-Agrarkommissars Christophe Hansen zur vollständigen Aufhebung der NRL, und wenn, ja wie lautet diese Positionierung (www.topagrar.com/management-und-politik/news/eu-naturwiederherstellungsrichtlinie-union-und-landnutzer-schlagen-alarm-20015479.html)?
Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch das NRL bei der Flussrenaturierung bis 2030 notwendig sein, und wie viel ha Land werden in diesem Zusammenhang benötigt bzw. umgestaltet, beispielsweise im Rahmen der Rückverlegung von Deichen zur Wiedergewinnung von Auenflächen?
Werden nach Wissen der Bundesregiereng bei der Renaturierung der Flussläufe Regenrückhaltebecken gegen Schäden durch Starkregenereignisse zurückgebaut oder umgangen?
Welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung ggf. ergriffen, um bei der Renaturierung der Flussläufe die bestehenden Infrastrukturobjekte gegen Hochwasserschäden zu schützen, um in Zukunft Todesopfer, wie im Oktober 2024 in Spanien geschehen, zu vermeiden (www.tagesschau.de/ausland/europa/protest-flut-valencia-100.html)?
Welche zusätzlichen Warnsysteme werden nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. installiert, um einen effektiven Hochwasserschutz bei Starkregenereignissen, wie z. B. im Ahrtal, zu gewährleisten, wenn Flussläufe großflächig renaturiert werden?
Wieviel ha sog. geschädigte Wirtschaftswaldfläche in welchen Bundesländern werden nach dem NRL bis 2030 renaturiert werden müssen, um die EU-Vorgabe von 20 Prozent zu erfüllen?
Welche Bewilligungsprozesse möchte die Bundesregierung für die Wirtschaftswaldflächen benutzen, um die notwendigen Umzonungen, Entschädigungen und Landkäufe bei den deutschen Landbesitzern damit zu tätigen?
Welche Stakeholder wird die Bundesregierung bei der Umsetzung der NRL beteiligen?