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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Umsetzungsstand der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland

(insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

23.01.2026

Aktualisiert

28.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/352608.01.2026

Umsetzungsstand der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Deutschland

der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha Lensing, Ulrich von Zons, Thomas Fetsch, Raimond Scheirich, Gerold Otten, Tobias Teich, Thomas Stephan, Hauke Finger, Adam Balten, Claudia Weiss, Edgar Naujok, Jan Feser, Martina Uhr, Uwe Schulz, Dr. Michael Kaufmann, Christoph Grimm, Dr. Maximilian Krah, Otto Strauß, Dr. Malte Kaufmann, Stefan Keuter, Andreas Paul, Kay-Uwe Ziegler, Birgit Bessin, Jan Wenzel Schmidt, Dr. Daniel Zerbin, Martin Erwin Renner, Bernd Schuhmann, Thomas Korell, Dr. Christina Baum, Thomas Dietz, Udo Theodor Hemmelgarn, Iris Nieland und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Europäische Union hat im Jahr 2024 das Reformpaket zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS; „EU-Migrations- und Asylpakt“) verabschiedet. Die Europäische Kommission beschreibt auf ihrer Themenseite die zentralen Bausteine der Reform, darunter die neue Asylverfahrensverordnung, die Asyl- und Migrationsmanagementverordnung, die reformierte Eurodac-Verordnung sowie die neue Screening-Verordnung (https://home-affairs.ec.europa.eu/policies/migration-and-asylum/pact-migration-and-asylum_en). Diese Verordnungen sind unionsrechtlich verbindlich und verpflichten die Mitgliedstaaten unter anderem zur Durchführung standardisierter Grenzverfahren, zur biometrischen Erfassung, zur Anpassung bestehender Verfahrensordnungen und zur Implementierung eines solidaritätsbasierten Verteilungsmechanismus.

Das Bundesministerium des Innern (BMI) weist auf seiner Informationsseite zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem darauf hin, dass die Asylverfahrensverordnung verpflichtende Grenzverfahren für bestimmte Personengruppen sowie die Bereitstellung unentgeltlicher rechtlicher Beratung im Verwaltungsverfahren vorsieht (www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/gemeinsame-europaeische-asylsystem/FAQ-GEAS.html).

Die Bundesregierung hat hierzu die Gesetzentwürfe auf den Bundestagsdrucksachen 21/1848, 21/2460 (GEAS-Anpassungsgesetz) und 21/1850, 21/2462 (GEAS-Anpassungsfolgegesetz) vorgelegt, die wesentliche Änderungen im Asyl-, Aufenthalts- und Datenrecht vorsehen.

Am 3. November 2025 fand im Innenausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem statt (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw45-pa-inneres-geas-1117012). Die dort vorgetragenen Einschätzungen der Sachverständigen verdeutlichen, dass zahlreiche Fragen zur praktischen Realisierbarkeit der vorgesehenen Grenzverfahren, zur personellen Ausstattung, zur föderalen Zuständigkeitsverteilung, zur Belastbarkeit der Länder und Kommunen sowie zur Effektivität der Rückführungsverfahren weiterhin offen sind.

Zusätzlich wurde in der Anhörung und im fachlichen Diskurs auf weitere Umsetzungsrisiken hingewiesen, insbesondere auf die operative Rolle der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) bei Screening- und Grenzverfahren, auf die erheblich erweiterten Anforderungen der reformierten Eurodac-Verordnung im Bereich der biometrischen Erfassung und IT-Infrastruktur sowie auf die Frage, wie die Unterbringung und der Betrieb der vorgesehenen Einrichtungen an den EU-Außengrenzen gewährleistet werden sollen (s. o.; www.welt.de/politik/deutschland/article6925c6d1ed2b4653d17e0609/eu-asylreform-nicht-akzeptabel-warum-bundeslaender-sich-bei-dobrindts-asylplaenen-querstellen.html; www.nius.de/politik/news/das-problem-mit-der-drittstaaten-loesung-das-waere-dann-die-asylbruecke-fuer-die-ganze-welt-nach-deutschland/c71d9790-b574-405b-9355-9b4c2c80da0c).

Obgleich der Gesetzgebungsprozess eingeleitet wurde, liegt bislang keine umfassende, konsolidierte Darstellung der Bundesregierung zu den praktischen, organisatorischen und finanziellen Auswirkungen der Reform vor. Die bisherigen Informationen sind nach Ansicht der Fragesteller verstreut und beantworten wesentliche Fragen der Wirksamkeit, Machbarkeit und Risikobewertung nicht abschließend. Dies stellt nach Auffassung der Fragesteller eine demokratische Lücke dar, weil eine Reform dieser Tragweite eine transparente und nachvollziehbare Darstellung ihres Umsetzungsstandes durch die Bundesregierung erfordert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Gesamtstand der Umsetzung der einzelnen Rechtsakte des EU-Migrations- und Asylpaktes, und welche Schritte hält sie für besonders dringlich bzw. problembehaftet?

2

Welche Bundesressorts, nachgeordneten Behörden und interministeriellen Strukturen sind mit der Umsetzung betraut, und wo sieht die Bundesregierung derzeit die größten Abstimmungsbedarfe mit Ländern und Kommunen?

3

Welche Änderungen des Asylgesetzes (AsylG), des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und weiterer bundesrechtlicher Regelungen plant die Bundesregierung ggf. zusätzlich zu den Entwürfen auf den Bundestagsdrucksachen 21/1848 und 21/1850, und weshalb wurden diese Änderungen nicht bereits in die vorgelegten Gesetzentwürfe aufgenommen?

4

Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf den Ablauf, die Dauer und Qualität der Asylverfahren, insbesondere im Hinblick auf Screening-, Grenz- und Schnellverfahren, und auf welcher Datengrundlage beruhen diese Einschätzungen?

5

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den zusätzlichen Personal- und Sachmittelbedarf aufgrund der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems für Bund, Länder und Kommunen ein, und inwieweit weichen diese Schätzungen von bisherigen Annahmen ab?

6

Welche Risiken für die Belastbarkeit von Aufnahmeeinrichtungen, Behörden und Gerichten sieht die Bundesregierung konkret, und welche Maßnahmen sind zur strukturellen Vermeidung absehbarer Überlastungen vorgesehen?

7

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass Screening-, Grenz- und Schnellverfahren an den EU-Außengrenzen praktisch umsetzbar sind, insbesondere angesichts der Notwendigkeit, innerhalb sehr kurzer unionsrechtlicher Fristen Identitätsprüfungen, Vulnerabilitätsfeststellungen, die nach der Asylverfahrensverordnung zwingend vorgeschriebene unentgeltliche rechtliche Beratung sowie eine erste Asylprüfung durchzuführen, und welche konkreten Zeitvorgaben und Ablaufstrukturen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür gelten?

8

Welche organisatorischen Strukturen, personellen Kapazitäten und finanziellen Mittel plant die Bundesregierung zur praktischen Umsetzung der nach der Asylverfahrensverordnung zwingend vorgeschriebenen unentgeltlichen rechtlichen Beratung ein, welche Kosten entstehen hierfür voraussichtlich, und welcher Staat bzw. welche staatliche Ebene trägt nach Kenntnis der Bundesregierung diese Kosten an den EU-Außengrenzen?

9

Welche Standards, Qualifikationen und Mindestanforderungen sieht die Bundesregierung für die Durchführung der nach der Asylverfahrensordnung zwingend vorgesehenen unentgeltlichen Rechtsberatung vor, welche Fristen gelten hierfür, und durch welche Stellen (staatliche Stellen, anerkannte Nichtregierungsorganisationen oder Rechtsanwälte) soll diese Rechtsberatung konkret erbracht werden?

10

Wie will die Bundesregierung die in der Asyl- und Migrationsmanagementverordnung vorgesehenen Solidaritätsmechanismen, insbesondere die Übernahme von Personen im Rahmen von Relokationen (innerhalb der EU erfolgende Umsiedlungen von Personen aus anderen Mitgliedstaaten), national umsetzen, und welche Kriterien sollen nach Auffassung der Bundesregierung für die bundesinterne Verteilung maßgeblich sein?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, anstelle von Relokationen finanzielle oder operative Solidaritätsbeiträge im Rahmen der Asyl- und Migrationsmanagementverordnung zu leisten, und welche Präferenzen hat sie hinsichtlich Art und Umfang der von Deutschland zu erbringenden Solidaritätsleistungen?

12

Welche infrastrukturellen, personellen und technischen Maßnahmen plant die Bundesregierung für Screening- und Grenzverfahren, und wie bewertet sie deren Realisierbarkeit an den vorgesehenen Orten?

13

Welche Anpassungen der statistischen Erfassung von Migration, Asylverfahren und Rückführungen plant die Bundesregierung, um die Auswirkungen der Umsetzung systematisch auswertbar zu machen?

14

Welche Chancen, Risiken und Unklarheiten sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Migrationsteuerung, Rückführungseffizienz und Schutzstandards, und welche dieser Einschätzungen spiegeln sich bereits in den aktuellen Gesetzentwürfen wider?

15

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Umsetzung der Reform zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem in anderen EU-Mitgliedstaaten gewonnen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die Umsetzung in Deutschland?

16

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den in der öffentlichen Anhörung vom 3. November 2025 vorgetragenen Kritikpunkten und Änderungsvorschlägen der Sachverständigen, und aus welchen Gründen wurden einzelne dieser fachlichen Anregungen nicht in die Gesetzentwürfe auf den Bundestagsdrucksachen 21/1848 und 21/1850 übernommen?

17

Welche finanziellen Belastungen erwartet die Bundesregierung kurz-, mittel- und langfristig für Bund, Länder und Kommunen, und welche Abstimmungen zur Kostenverteilung liegen vor?

18

In welchem Umfang rechnet die Bundesregierung mit Mehrkosten durch neue Verfahrensanforderungen, Infrastruktur, Unterbringung, Rückführung, Personal und technische Ausstattung, und wie sollen diese Mehrkosten finanziert werden?

19

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Sicherstellung, dass Sicherheitsüberprüfungen im Rahmen der Screening- und Grenzverfahren effektiv, rechtssicher und ausreichend personell hinterlegt sind?

20

Welche konkreten Aufgaben und Befugnisse sollen nach Kenntnis der Bundesregierung von Frontex im Rahmen der Umsetzung der Screening- und Grenzverfahren nach der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wahrgenommen werden, wie sollen Zuständigkeiten zwischen den deutschen Behörden und Frontex abgegrenzt werden, und welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung von anderen Staaten getroffen, um Rechtsschutz, Aufsicht, Haftung und Transparenz insbesondere bei fehlerhaften oder rechtswidrigen Maßnahmen von Einsatzkräften der Agentur sicherzustellen?

21

Welche technischen, personellen und organisatorischen Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Umsetzung der erweiterten EURODAC-Vorgaben (EURODAC = europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken), insbesondere der biometrischen Erfassung innerhalb sehr kurzer Fristen, der Datenübermittlung an EU-Stellen und der Anbindung nationaler Systeme, und welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung dabei?

22

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur geplanten Unterbringungsinfrastruktur für Grenz- und Screeningverfahren an den EU-Außengrenzen vor, welche Mindeststandards hält sie für erforderlich, und welche Verantwortlichkeiten bestehen zwischen EU, Mitgliedstaaten und Deutschland hinsichtlich Betrieb, Finanzierung und Kontrolle dieser Einrichtungen?

23

Auf welcher empirischen, wissenschaftlichen oder administrativen Grundlage beruht die Annahme der Bundesregierung, dass die vorgesehenen Screening-, Grenz- und Schnellverfahren geeignet sind, die von der EU angestrebten Wirkungen – insbesondere die Reduzierung irregulärer Migration, die Beschleunigung von Asylverfahren und die Erhöhung von Rückführungsquoten – tatsächlich zu erreichen, welche Daten, Studien oder bisherigen Erfahrungen stützen diese Annahme, und welche Erkenntnisse oder Hinweise liegen der Bundesregierung vor, die gegen die Wirksamkeit dieser Verfahren sprechen könnten?

24

Welche der im Anhörungsverfahren vom 3. November 2025 erhobenen Kritikpunkte hält die Bundesregierung für berechtigt, und weshalb wurden diese nicht in die Gesetzentwürfe auf den Bundestagsdrucksachen 21/1848 und 21/1850 übernommen?

25

Welche Verantwortlichkeiten sieht die Bundesregierung bei Bund, Ländern und Kommunen, wenn die Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpaktes zu Überlastungen oder Verfahrensstaus führt?

26

Welche Fehlannahmen früherer Asyl- und Migrationsreformen berücksichtigt die Bundesregierung bei ihren aktuellen Prognosen, und wo wurden diese Annahmen angepasst?

Berlin, den 17. Dezember 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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