Erhöhung der Lebensmittelpreise zum Nachteil der Verbraucher durch hohe Pachten für Windparks
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Rainer Galla, Stefan Möller, Stephan Brandner, Knuth Meyer-Soltau, Ulrich von Zons, Thomas Fetsch, Dr. Christian Birghan und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das allgemeine Preisniveau hat sich bei Lebensmitteln in den letzten Jahren insgesamt stark erhöht. Auch wenn die Teuerung aktuell nicht mehr so schnell steigt, kosten Lebensmittel heute im Durchschnitt rund 30 Prozent mehr als im Jahr 2021 (Stand: März 2025, vgl. www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/steigende-lebensmittelpreise-fakten-ursachen-tipps-71788). Die Bodenpreise für landwirtschaftliche Flächen in Deutschland sind weiterhin gestiegen, auch im Jahr 2023. Im Bundesdurchschnitt kostete ein Hektar landwirtschaftliche Fläche im Jahr 2023 33 400 Euro, ein Anstieg von 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr (vgl. www.topagrar.com/betriebsleitung/news/weiterer-deutlicher-anstieg-der-bodenpreise-e-20010050.html).
Der Ausbau von Solar- und Windenergie boomt – auf Kosten von Ackerland. Die gebotenen Pachtpreise sind zehnmal höher als „normale“ Pachtpreise. Landwirte können das nicht mehr erwirtschaften (vgl. https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/politik-und-zeitgeschehen/kontrafunk-aktuell/kontrafunk-aktuell-vom-11-august-2025).
„Bis 2030 sollen 80 Prozent des deutschen Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden, doch Windräder und Solarparks werden im großen Stil auf Agrarflächengebaut. Das treibt nicht nur die Pachtpreise immer weiter nach oben, sondern lässt auch die noch verfügbaren Flächen für Ackerbau und Viehzucht schrumpfen. Und Landeigentümer verpachten ihre Flächen viel lieber an Energieunternehmen. Der Grund: Die Pachterlöse sind um ein Vielfaches höher. Während Landwirte 2023 im Schnitt 389 Euro pro ha für Pachtflächen zahlten, bieten Solarunternehmen derzeit zwischen 3 500 und 5 000 Euro pro ha. Für Windkraftanlagen bieten die Betreiber Pachtpreise, die je nach Standort und Windverhältnissen zwischen 20 000 und 50 000 Euro pro Jahr und Anlage liegen, teilweise auch deutlich höher. »Fläche ist ohnehin eine umkämpfte Ressource« – so die klare Aussage von Antje Bruns, Professorin für Geographie an der Universität Trier, gegenüber tagesschau.de. Die Energiewende verschärfe die Problematik jedoch zusätzlich“ (vgl. www.agrarheute.com/management/finanzen/goldrausch-pachtmarkt-solar-wind-pachtpreise-hochtreiben-630615; https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/politik-und-zeitgeschehen/kontrafunk-aktuell/kontrafunk-aktuell-vom-11-august-2025).
Bereits im Jahr 2015 wurde in einem Papier, das in der eigens vom damaligen Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) herausgegebenen Zeitschrift „Berichte über Landwirtschaft“ festgestellt, dass die Windenergienutzung in Brandenburg die Bodenpreise in Brandenburg bereits im Zeitraum von 2000 bis 2010 im Schnitt um etwa 5 Prozent erhöht hat. Darin heißt es u. a. wie folgt: „Der Umfang der Windenergieerzeugung hat weltweit im vergangenen Jahrzehnt rasant zugenommen und ein Ende der Entwicklung ist nicht abzusehen. Auch in Deutschland hat sich die Zahl der installierten Windkraftanlagen im Zeitraum zwischen den Jahren 2000 und 2014 von 9 359 auf 25 373 mehr als verdoppelt. Die kumulierte installierte Leistung hat sich in diesem Zeitraum sogar von 6 095 auf 40 457 Megawatt versechsfacht. Einen maßgeblichen Investitionsanreiz stellte dabei die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegte Einspeisevergütung für Windstrom dar. Auch wenn die prospektierten Renditen für Windkraftanlagen aufgrund zu optimistischer Windertragsprognosen vielerorts nicht erreicht wurden, ist weiterhin von einer Ausdehnung von Windkraftanlagen auszugehen. Dieser Befund hat Implikationen sowohl für die Bewertung der Windenergie als auch für das Verständnis der Entwicklung des Bodenmarkts und die Notwendigkeit, diesen zu regulieren. Kritik des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entzündet sich in erster Linie an der preisverzerrenden Wirkung der Einspeisevergütung auf dem Produktmarkt, d. h. dem Strommarkt. Auswirkungen dieser Subventionierung auf Faktormärkte, speziell den Bodenmarkt, sind bislang nur wenig untersucht. Eine Ausnahme bilden Analysen zur preistreibenden Wirkung der Biogasproduktion auf den Bodenmarkt. Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse lässt sich schlussfolgern, dass die Subventionierung erneuerbarer Energien den Bodenmarkt auch durch den Flächenbedarf der Windenergieerzeugung tangiert, wobei hier Flächen für den Ausbau der Stromnetze noch nicht berücksichtigt sind. Unsere Ergebnisse schwächen weiterhin ein Argument, das zur Rechtfertigung von regulierenden Eingriffen in den Bodenmarkt herangezogen wird, indem der vielfach als "zu hoch" empfundene Anstieg der Bodenpreise auf einen (weiteren) "fundamentalen" Erklärungsfaktor zurückgeführt wird. Preismindernde staatliche Eingriffe in den Bodenmarkt, wie sie aktuell diskutiert werden, würden damit letztlich auf einen Effekt abzielen, der selbst zu einem Teil politikinduziert ist und daher nicht als Marktversagen interpretiert werden kann“ (vgl. https://buel.bmel.de/index.php/buel/article/view/83, S. 12/15 „Schlussfolgerungen“).
Diese im Jahr 2015 veröffentlichte Studie „analysiert die Entwicklung der landwirtschaftlichen Bodenpreise in Brandenburg zwischen den Jahren 2000 und 2010. Neben allgemeinen preisbestimmenden Merkmalen wird dabei der Einfluss der Windkrafterzeugung gesondert berücksichtigt. Mittels einer Regressionsanalyse zeigt sich, dass ein signifikanter positiver Zusammenhang zwischen dem Umfang der Windenergie und der Höhe der Kaufpreise besteht. Die Effekte lassen sich zudem untergliedern in einen Bestands-, Zubau- sowie einen Potenzialeffekt. Es zeigt sich, dass die Windenergienutzung in Brandenburg die Bodenpreise im Schnitt um etwa fünf Prozent erhöht hat“ (siehe https://buel.bmel.de/index.php/buel/article/view/83, Titelblatt/“Abstract”). Diese Studie konzentrierte sich auf das Bundesland Brandenburg, das sich Ende 2014 mit 3 319 Windenergieanlagen und insgesamt 5 456 Megawatt installierter Leistung (Stand: 31. Dezember 2014) zum zweitwichtigsten Windenergiestandort Deutschlands hinter Niedersachsen entwickelt hatte (siehe https://buel.bmel.de/index.php/buel/article/view/83, S. 3/15). In Brandenburg sind nach jüngsten Zahlen rund 4 100 Windräder mit 9 200 Megawatt Gesamtleistung in Betrieb. Das Land gehört mit Niedersachsen (13 400 Megawatt) und Schleswig-Holstein (9 200 Megawatt) weiterhin zu den Top drei. Der Ausbau der Windenergie hat kräftig zugelegt, wie aus einem Bericht des Fachverbands Wind und Solar hervorgeht (vgl. www.tagesspiegel.de/berlin/erneuerbare-energien-staerker-regional-nutzen-brandenburg-will-keinen-unkontrollierten-windkraft-ausbau-14389508.html; https://mwaek.brandenburg.de/de/windenergie/bb1.c.478387.de).
Presseberichten zufolge hat der Bundesverband Windenergie (BWE) bereits im Jahr 2022 ein Konzept zur Pachthöhenbegrenzung entwickelt. Danach sollte der fixe Pachtanteil auf maximal das 45‑Fache der landwirtschaftlichen Pacht limitiert werden, der variable Anteil auf 0,4 Cent je Kilowattstunde. Die Bezugsfläche würde auf Basis des vom Rotor überstrichenen Geländes errechnet. Nach wie vor dürfte das Papier Beschlusslage des Branchenverbandes sein, doch bisher hat es weder in der Politik noch in der Öffentlichkeit eine nennenswerte Debatte angestoßen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMW) habe, so wird berichtet, Zweifel an der Zulässigkeit einer Pachtbegrenzung gesät. Auf Anfrage habe ein Sprecher gegenüber der „taz“ mitgeteilt: „Über das EEG-Ausschreibungsdesign in privatwirtschaftliche Pachtverträge einzugreifen, ist nicht möglich“ (vgl. https://taz.de/Energiewende-in-Deutschland/!6042371/).
„Das Problem erhält insgesamt wenig politische Aufmerksamkeit. Das jetzige System bevorzugt vor allem jene Anbieter, die die größte Pacht erbringen können. Lokale Arbeitsunternehmen und deren Arbeitsplätze verlieren dadurch an Boden und Expansionsmöglichkeiten. Ganz zu schweigen von der Belastung für die Allgemeinbevölkerung, wenn die Kosten in der laufenden Unterhaltung von Windrad-Standort zu Windrad-Standort immer weiter zunehmen. Ohne Fördermittel vom Bund wären derart hohe Pachten bereits nicht mehr realisierbar“ (vgl. www.inside-digital.de/news/teure-tendenz-bei-windkraftwerken-siewird-zum-problem-fuer-alle).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Zusammenhang zwischen dem Ausbau von Windkraftanlagen und der Erhöhung der Bodenpreise vor (bitte erläutern)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Zusammenhang zwischen dem Ausbau von Windkraftanlagen und der Erhöhung der Lebensmittelpreise (bitte erläutern)?
Welche Studien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 veröffentlicht betreffend den Zusammenhang zwischen dem Ausbau von Windkraftanlagen und der Erhöhung von Bodenpreisen?
Welche Studien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 veröffentlicht betreffend den Zusammenhang zwischen dem Ausbau von Windkraftanlagen und der Erhöhung von Lebensmittelpreisen?
Plant die Bundesregierung, Studien in Auftrag zu geben, um einen solchen Zusammenhang zwischen dem Ausbau von Windkraftanlagen und Bodenpreisen bzw. Lebensmittelpreisen zu prüfen, und wenn nein, welche Instrumente nutzt die Bundesregierung, um die Auswirkung ihrer Energiepolitik auf Bodenpreise bzw. Lebensmittelpreise zu beobachten bzw. zu überwachen (bitte erläutern)?
Gibt es Erkenntnisse aus den Bundesländern bzw. Kommunen zu den Bodenpreisen, die der Bundesregierung übermittelt werden könnten, ggf. über die Zusammenarbeit mit den Ländern in der Agrarministerkonferenz?
Gab es Hinweise von den jeweiligen Agrarministern der Länder bei der Herbst-Agrarministerkonferenz (AMK) vom 24. bis 26. September 2025 in Heidelberg dahin gehend, dass der Ausbau von Windkraftanlagen zu erhöhten Boden- bzw. Lebensmittelpreisen führt (bitte erläutern)?
Gibt es Erkenntnisse bzw. Meldungen aus der Agrarwirtschaft bzw. von landwirtschaftlichen Verbänden gegenüber der Bundesregierung betreffend die Höhe der Bodenpreise (Pacht) infolge des Ausbaus von Windkraftanlagen (bitte erläutern)?
Befürchtet die Bundesregierung, dass durch den Gesetzentwurf „zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023 / 2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs“, der darauf abzielt, den Bau von Windenergieanlagen zu beschleunigen, dazu führen wird, dass sich die Boden- und Lebensmittelpreise weiter erhöhen könnten (bitte erläutern)?
Inwiefern plant die Bundesregierung ggf., insgesamt Maßnahmen durchzuführen, um zu verhindern, dass die Bodenpreise (Pacht) für Windkraftanlagen weiter steigen (bitte erläutern)?
Plant die Bundesregierung marktregulierende Eingriffe, um zu verhindern, dass die Pachten weiter steigen bzw. um existierende Pachten zu reduzieren?
Erkennt die Bundesregierung an, dass eine Doppelbelastung der Verbraucher durch die Zahlung der EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage (bis zu deren Abschaffung) einerseits sowie die erhöhten Lebensmittelpreise infolge der erhöhten Pachtpreise andererseits vorlag?