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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen im islamistischen Extremismus

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

26.01.2026

Aktualisiert

28.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/359013.01.2026

Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen im islamistischen Extremismus

der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha Lensing, Dr. Christoph Birghan, Rainer Galla, Sebastian Maack, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Gerrit Huy, Lukas Rehm, Dr. Malte Kaufmann, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Maximilian Krah, Stefan Keuter, Martina Uhr, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Boris Gamanov, Jörg Zirwes, Dr. Christina Baum, Hauke Finger, Erhard Brucker, Marc Bernhard, Angela Rudzka, Thomas Korell, Jan Wenzel Schmidt, Edgar Naujok, Sven Wendorf, Udo Theodor Hemmelgarn, Iris Nieland, Heinrich Koch, Otto Strauß, Adam Balten, Edgar Naujok, Dr. Daniel Zerbin, Alexis L. Giersch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen durch islamistische extremistische Gruppierungen stellt eine zunehmend bedeutsame Herausforderung für die innere Sicherheit, den Kinder- und Jugendschutz und die gesellschaftliche Integration dar. Digitale Kommunikationsräume ermöglichen islamistischen Akteuren eine niedrigschwellige, zugleich schwer kontrollierbare Ansprache Minderjähriger, die nicht mehr an physische Orte oder persönliche Netzwerke gebunden ist. Über soziale Medien, Messengerdienste, Onlinespieleumgebungen und jugendaffine digitale Inhalte werden Kinder und Jugendliche mit ideologischen Narrativen, emotional aufgeladenen Gemeinschaftsversprechen und pseudoreligiösen Ansprachen konfrontiert, die gerade bei Kindern und Jugendlichen besondere Wirksamkeit entfalten können.

Die Europäische Kommission berichtete im April 2025, dass in Frankreich im Jahr 2024 insgesamt 18 Minderjährige in Terrorismusverfahren registriert wurden, was etwa 20 Prozent aller Fälle entspricht. Auch Belgien und Spanien verzeichnen steigende Fallzahlen jugendlicher Tatverdächtiger im Zusammenhang mit islamistisch motivierten Radikalisierungs- und Rekrutierungsprozessen, insbesondere über digitale Räume (Europäische Kommission, „Adolescent Radicalisation: It’s Not Just on Netflix“, 29. April 2025, https://ec.europa.eu/newsroom/home/items/880571/en). Diese europäischen Entwicklungen verdeutlichen nach Auffassung der Fragesteller, dass die Rekrutierung Minderjähriger im islamistischen Extremismus ein grenzüberschreitendes Phänomen ist, das durch digitale Kommunikations- und Propagandastrategien über nationale Grenzen hinweg verstärkt wird.

Das United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) hebt in seinem Handbuch zur Rekrutierung und Ausnutzung von Kindern durch terroristische und gewaltorientierte Gruppen hervor, dass Minderjährige aufgrund ihres emotionalen und kognitiven Entwicklungsstandes besonders anfällig für ideologische Manipulation, narrative Bindungsstrategien und gruppendynamische Einflussmechanismen sind. Diese Einschätzung spiegelt sich in praktischen Rekrutierungsmechanismen islamistischer Gruppierungen in Europa wider, die Kinder und Jugendliche gezielt ansprechen und in virtuelle oder reale Unterstützungs- und Mobilisierungsstrukturen einbinden können (UNODC, „Handbook on Children Recruited and Exploited by Terrorist and Violent Extremist Groups“, (www.unodc.org/unodc/en/frontpage/2018/January/unodc-launches-handbook-on-children-recruited-and-exploited-by-terrorist-groups.html).

Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1415 für das Jahr 2024 eine Zunahme minderjähriger Tatverdächtiger im Bereich „Islamismus/Fundamentalismus“ aus und betont zugleich die wachsende Bedeutung digitaler Räume für die Radikalisierung und propagandistische Ansprache junger Menschen. Medienberichte, wie die Berichterstattung der Tagesschau vom 25. Juni 2024 über islamistische Vorfälle an Schulen (www.tagesschau.de/inland/islamismus-schulen-104.html), weisen in den Augen der Fragesteller darüber hinaus auf eine mögliche Ausweitung islamistischer Einflussversuche auf schulische und jugendhilferelevante Kontexte hin.

Während in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1415 insbesondere die Zahl tatverdächtiger Minderjähriger, allgemeine Hinweise auf Onlineradikalisierung und bestehende Präventionsprogramme thematisiert wurden, bleibt für die Fragesteller bislang unklar, wie die Bundesregierung die strukturellen Rekrutierungsmechanismen islamistischer Gruppierungen gegenüber Minderjährigen bewertet, welche spezifischen Risikofaktoren und digitalen Anwerbungswege sie als besonders relevant einstuft, wie sie europäische Entwicklungen in nationale Strategien einbezieht und ob sie einen Ausbau von Forschung, Monitoring und ressortübergreifender Koordination für erforderlich hält.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Hat sich die Bundesregierung bezüglich der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1415 ausgewiesenen Entwicklungen der tatverdächtigen Minderjährigen im Bereich „Islamismus/Fundamentalismus“ vor dem Hintergrund der von der Europäischen Kommission berichteten Zunahme minderjähriger Tatverdächtiger in Frankreich, Belgien und Spanien (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht sie ggf. aus dieser europäischen Lage für mögliche Rekrutierungsrisiken Minderjähriger in Deutschland?

2

Welche Faktoren betrachtet die Bundesregierung neben der Tatverdächtigenstatistik ggf. als besonders aussagekräftig, um Ansprechbarkeiten oder Rekrutierungsrisiken Minderjähriger im islamistischen Extremismus zu identifizieren, und wie werden diese möglichen Faktoren in die ressortübergreifende Bewertung der Gefährdungslage einbezogen?

3

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über narrative, psychologische oder identitätsbezogene Ansprachen islamistischer Gruppierungen gegenüber Minderjährigen vor, die über die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1415 allgemein beschriebenen Onlineradikalisierungsentwicklungen hinausgehen, und wie fließen diese möglichen Erkenntnisse ggf. in die konzeptionelle Ausrichtung der Präventionsarbeit ein?

4

Welche Einschätzung hat die Bundesregierung ggf. hinsichtlich der Bedeutung spezifischer digitaler Kommunikationsräume einschließlich sozialer Netzwerke, jugendaffiner Medienangebote, Gaming-Plattformen und verschlüsselter Messengerdienste für die Rekrutierung Minderjähriger, und welche regulatorischen, medienpädagogischen oder rechtlichen Maßnahmen hält sie ggf. für geeignet, diese Rekrutierungsprozesse strukturell einzudämmen, ohne operative Aufgaben der Sicherheitsbehörden zu betreffen?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Ausrichtung und Wirksamkeit der bundesgeförderten Präventions- und Deradikalisierungsprogramme, darunter des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sowie der Beratungsangebote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge im Hinblick auf ihre Fähigkeit, spezifisch Rekrutierungsversuche gegenüber Minderjährigen im islamistischen Extremismus zu verhindern, und welche wissenschaftlichen oder evaluativen Erkenntnisse liegen hierzu ggf. vor?

6

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus den in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1415 dargestellten Altersprofilen und Entwicklungsverläufen tatverdächtiger Minderjähriger für die Frage, wie familiäre, schulische, soziale oder digitale Vulnerabilitäten präventiv adressiert werden können, um Rekrutierungsprozessen islamistischer Gruppierungen vorzubeugen?

7

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über islamistische Einfluss- oder Rekrutierungsversuche im schulischen Umfeld vor, einschließlich der in der Berichterstattung der „Tagesschau“ vom 25. Juni 2024 dargestellten Fälle, und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Weiterentwicklung schulischer Präventions- und Schutzmechanismen?

8

Welche Formen der Zusammenarbeit bestehen zwischen der Bundesregierung und europäischen oder internationalen Stellen hinsichtlich der Weitergabe von Erkenntnissen zu Rekrutierungsmechanismen Minderjähriger im islamistischen Extremismus, und in welcher Weise werden internationale Leitlinien wie das UNODC-Handbuch zu Rekrutierung und Ausnutzung von Kindern durch terroristische Gruppen ggf. in nationale Strategien einbezogen?

9

Hat sich die Bundesregierung zur bestehenden Forschungs- und Datenlage zu Rekrutierungs- und Radikalisierungsprozessen Minderjähriger im islamistischen Extremismus eine eigene Auffassung gebildet, wenn ja, welche, und welche Maßnahmen hält sie ggf. für erforderlich, um die bislang lückenhafte Erkenntnislage, insbesondere hinsichtlich digitaler Anwerbungswege, psychologischer Bindungsmechanismen und gruppendynamischer Einflussfaktoren, zu verbessern?

10

Inwieweit prüft die Bundesregierung ggf., ob gesetzliche, institutionelle oder kooperative Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden sollten, um Minderjährige künftig wirksamer vor islamistischen Rekrutierungsversuchen zu schützen, insbesondere mit Blick auf digitale Räume, schulische Schutzmaßnahmen und die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden, Jugendhilfe und Bildungseinrichtungen?

Berlin, den 5. Januar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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