BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Gesetzgeberische Initiativen der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum im Hinblick auf Influencing (digitale Beeinflussung)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

28.01.2026

Aktualisiert

29.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/362314.01.2026

Gesetzgeberische Initiativen der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum im Hinblick auf Influencing – digitale Beeinflussung

der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Angela Rudzka, Kerstin Przygodda, Christian Zaum, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Tobias Ebenberger, Jan Feser, Otto Strauß, Claudia Weiss, Martina Kempf, Lukas Rehm, Johann Martel, Robin Jünger und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Bei einem Fachgespräch am 5. November 2025 im Rahmen der Kinderkommission des Deutschen Bundestages wurde das Thema Kommerzialisierung von Kindheit im Zusammenhang mit den Phänomenen „Sharenting“ sowie „Kinder-“ und „Family-Influencing“ debattiert. Grundlage hierfür war ein u. a. durch das Deutsche Kinderhilfswerk in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten (siehe www.dkhw.de/filestorage/1_Informieren/1.1_Unsere_Themen/Kinder_und_Medien/Kinderfotos_im_Netz/Dateien/DKHW_Campact-Studie-Kindeswohlgefaehrdung_2024.pdf, gesehen: 7. November 2025). Im Gespräch wurde durch die Sachverständigen verdeutlicht, dass insbesondere in der Gesetzgebung sowie Aufsicht und Regulierung und im Hinblick auf Medienkompetenz der Eltern und Kinder Handlungsbedarf bestehe. Weiterhin wurde auf die Gefahren durch Künstliche Intelligenz im Hinblick auf „Deep Fakes“ und „Deep Nudes“ im Zusammenhang mit Bildmanipulation hingewiesen (siehe hierzu Videomittschnitt des öffentlichen Teils des Fachgespräches: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw45-pa-kiko-1117120, gesehen: 6. November 2025).

Grundsätzlich ist im Umgang mit Kinderfotos im Netz zu unterscheiden zwischen einer gewerblichen und einer nichtkommerziellen Nutzung. Zum Beispiel ist ein Urlaubsfoto mit Kindern, das Eltern auf Facebook posten, nicht automatisch gewerblich. Ein Account kann als gewerblich betrachtet werden, wenn das Ziel besteht, eigene Produkte oder Dienstleistungen zu vermarkten bzw. die eigene Marke und Reichweite zu erhöhen (vgl. dazu Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 9. September 2021 – I ZR 126/20, MMR 2021, 892.). Unter „Sharenting“ wird die Nutzung digitaler Medien durch Eltern, um Daten (insbesondere Fotos) ihrer eigenen Kinder mit anderen zu teilen, verstanden. Weitergehend ist das Agieren von Kindern im Rahmen von „Kinder-“ bzw. „Family-Influencing“. Eltern teilen Inhalte aus dem echten familiären Alltag bzw. gestellte Szenen, um beispielsweise durch Produktplatzierungen Einkommen zu generieren. Mit diesen Videos oder Fotos lassen sich besonders viele Klickzahlen und Follower gewinnen (vgl. Kutscher, Nadia, Bouillon, Ramona, 2018, Kinder. Bilder. Rechte. Persönlichkeitsrechte von Kindern im Kontext der digitalen Mediennutzung in der Familie, S. 6, www.dkhw.de/filestorage/1_Informieren/1.1_Unsere_Themen/Kinder_und_Medien/Studien/DKHW_Schriftenreihe_4_KinderBilderRechte.pdf, gesehen: 6. November 2025, sowie Neunter Familienbericht, 2021, Bundestagsdrucksache 19/27200, S. 215, gesehen: 6. November 2025).

Der Themenkomplex ist erstmals 2018 in den öffentlichen Diskurs gerückt (vgl. Kutscher, Nadia, Bouillon, Ramona, 2018, Kinder. Bilder. Rechte. Persönlichkeitsrechte von Kindern im Kontext der digitalen Mediennutzung in der Familie, S. 10, www.dkhw.de/filestorage/1_Informieren/1.1_Unsere_Themen/Kinder_und_Medien/Studien/DKHW_Schriftenreihe_4_KinderBilderRechte.pdf, gesehen: 6. November 2025). Im Fokus steht dabei der Spannungsbogen zwischen Medienkompetenz und Sensibilisierung der Eltern sowie dem rechtlichen Rahmen (u. a. Schutzwürdigkeit der Kinder, Kindeswohlgefährdung, Elternrechte und Elternpflichten, Persönlichkeitsrechte, Recht am Bild, Aufsicht und Regulierung, Jugendschutzgesetz und Kinderarbeit).

Die Bundesregierung hat sich in der 19. Legislaturperiode im Rahmen des Neunten Familienberichtes (Bundestagsdrucksache 19/27200) mit der Thematik des „Sharentings“ befasst. In einem Unterkapitel wurde „Sharenting“ im Zusammenhang mit digitaler elterlicher Sorge diskutiert (siehe Bundestagsdrucksache 19/27200, S. 215, gesehen: 6. November 2025). Weiterhin erfolgte eine Nennung des Begriffs im Sechzehnten Kinder- und Jugendbericht (Bundestagsdrucksache 19/24200) im Kontext von digital-medialen Bildungsprozessen in der informellen Bildung (siehe www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/162232/27ac76c3f5ca10b0e914700ee54060b2/16-kinder-und-jugendbericht-bundestagsdrucksache-data.pdf, S. 310, gesehen: 7. November 2025). In der 20. Legislaturperiode tauchte der Begriff des „Sharentings“ an einer Stelle im Zusammenhang mit der Mediennutzung und dem Onlinehandeln von Kindern im Siebzehnten Kinder- und Jugendbericht (Bundestagsdrucksache 20/12900) auf (siehe www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/244626/b3ed585b0cab1ce86b3c711d1297db7c/17-kinder-und-jugendbericht-data.pdf, S. 277, gesehen: 7. November 2025). Am 16. September 2024 hat eine Bürgerin eine Petition (ID 172605) „Verschärfung der Gesetze in Bezug auf das Posten und Vermarkten von Kindern im Internet“ an den Deutschen Bundestag übermittelt, welche das erforderliche Quorum erreicht hat. Die Petentin konnte wiederum am 15. September 2025 in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses zum Thema reden. Die anwesende Parlamentarische Staatssekretärin Mareike Wulf hat hierzu eine zeitnahe Ressortbesprechung angekündigt (vgl. Bericht zur Sitzung des Petitionsausschusses, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw38-pa-petitionen-1106420, gesehen: 13. November 2025).

Frankreich kann als Modell für eine Gesetzgebung im Zusammenhang mit „Kinder-Influencing“ herangezogen werden. Durch das Gesetz Nummer 2024-120 (LOI n° 2024-120 du 19 février 2024, visant à garantir le respect du droit à l’image des enfants (1), www.legifrance.gouv.fr/loda/id/JORFTEXT000049163317/, gesehen: 15. Dezember 2025) wird das Recht am Bild von Kindern ausdrücklich in das Zivilgesetzbuch innerhalb der Bestimmungen über die elterliche Sorgfaltspflicht aufgenommen (vgl. hierzu www.humanium.org/de/der-schutz-der-privatsphaere-von-kindern-in-frankreich-eine-gesetzesreform-bezueglich-des-rechts-am-eigenen-bild/, gesehen: 7. November 2025). Das Gesetz Nummer 2020-1266 (LOI no 2020-1266 du 19 octobre 2020 visant à encadrer l’exploitation commerciale de l’image d’enfants de moins de seize ans sur les plateformes en ligne (1), www.legifrance.gouv.fr/download/pdf?id=ZH19Uvg25Lf1vvwmpeAODXB0La5rYk6ys5dm_FwTPZs=, gesehen: 15. Dezember 2025) umfasst die Komponenten Einrichtung eines Treuhandkontos, Einwilligungsregelungen mit lokalen Behörden sowie das Recht auf Vergessen. Dies gilt nur im Zusammenhang mit einer kommerziellen Tätigkeit (vgl. www.derstandard.de/story/2000120549964/kinder-influencer-frankreich-beschliesst-gesetz-fuer-junge-internet-stars, gesehen: 6. November 2025). In einem Urteil aus dem Jahr 2016 in Portugal kommen die Richter zu dem Schluss, dass die Veröffentlichung von Fotos oder Informationen (durch Eltern) in sozialen Netzwerken, welche die Identifizierung eines Kindes ermöglichen, grundsätzlich zu unterlassen sind (vgl. dazu: Acórdão do Tribunal da Relação de Évora, ZD 2016, 227 ff., portugiesisch im Volltext BeckRS 2016, 02396; dazu Filgueiras, ZD 2016, 227 f.). Im November 2025 startete in Irland die Kampagne „Pause Before You Post“ der „Data Protection Commission“. Mit dieser sollen Eltern für das Problem und die Risiken des „Sharentings“ sensibilisiert werden. Die Kampagne umfasst u. a. Videobeiträge in den sozialen Medien (siehe hierzu: www.dataprotection.ie/en/children, gesehen: 1. Dezember 2025).

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur 21. Legislaturperiode treffen die koalitionstragenden Parteien mehrere grundlegende Aussagen zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt. Es soll mithilfe einer Expertenkommission, welche im Herbst 2025 ihre Arbeit aufnimmt (vgl. www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundesregierung-beruft-expertenkommission-ein-269648, gesehen: 7. November 2025), die Strategie „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ erarbeitet werden. Eltern sollen durch Informationsvermittlung gestärkt und Plattformanbieter sowie Anbieter von Inhalten mehr in die Pflicht genommen werden (vgl. Verantwortung für Deutschland, Koalitionsvertrag, S. 100: www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, gesehen: 6. November 2025). Die Fragesteller sind der Auffassung, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum ein wichtiges Anliegen darstellt. Insbesondere die erschütternden Beispiele zum „Influencing“ der Sachverständigen aus der Kinderkommission haben dies nachträglich untermauert. Letztendlich ist das „Kinder-“ bzw. „Family-Influencing“ nichts anderes als eine wahrgewordene „Truman Show“, in welcher das Aufwachsen und Leben der betroffenen Kinder im Internet und über die sozialen Medien zeitnah verfolgt werden kann.

Exekutive und Legislative sind hier nach Auffassung der Fragesteller zum Handeln aufgefordert. Daher haben die Fragesteller ein großes Interesse daran, zu erfahren, wie sich die Bundesregierungen seit Auftreten des Themas in der öffentlichen Debatte mit diesem befasst hat und wie sie sich damit in der laufenden Legislatur noch befassen wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Mit welcher Arbeitsdefinition der Begrifflichkeiten „Sharenting“, „Family-Influencing“, „Kinder-Influencing“, „Deep Fakes“ und „Deep Nudes“ arbeitet die Bundesregierung?

2

Was versteht die Bundesregierung unter einer gewerblichen Nutzung von digitalen Bildinhalten in Abgrenzung zu einer nichtkommerziellen Nutzung?

3

Welche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien greifen beim Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum, speziell zum Phänomen des „Influencings“?

4

Wie verteilen sich die entsprechenden Zuständigkeiten für das „Influencing“ auf die Ressorts der Bundesregierung (bitte nach zuständigem Bundesministerium inklusive untergeordneter Behörden aufschlüsseln)?

5

Welche Abwägungsinteressen identifiziert die Bundesregierung innerhalb des in Frage 3 erfragten Rechtsrahmens aufseiten der Kinder, Eltern und des Staates?

6

Hat sich die Bundesregierung zur Umsetzung von Artikel 8 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Kontext von „Sharenting“, insbesondere im Hinblick auf die Wirksamkeit der elterlichen Einwilligung, die Prüfung durch die Plattformen und den Schutz der Kinder vor unkontrollierter Datenverarbeitung, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, welche ist dies?

7

Welche Aufgaben und Zuständigkeiten kommen der Bundesnetzagentur ggf. als „Digital Services Coordinator“ im Kontext des Minderjährigenschutzes im digitalen Raum zu, und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um die Durchsetzung des Digital Services Acts (DSA) in diesem Bereich zu verbessern?

8

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen digitale Plattformen Hinweise oder Meldungen zu möglichen Kindeswohlgefährdungen an die Bundesnetzagentur oder an andere Bundesbehörden übermittelt haben (bitte nach Jahr, Plattform und Art der Vorfälle aufschlüsseln)?

9

Wenn Frage 8 bejaht wird, welche Maßnahmen werden in diesen Fällen ergriffen (bitte nach Art des Vorfalls aufschlüsseln und darlegen, wie jeweils verfahren wird)?

10

Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die durch die Parlamentarische Staatssekretärin Mareike Wulf als zeitnah angekündigte Ressortbesprechung bereits stattgefunden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, wann, mit welchen Teilnehmern, und mit welchen Ergebnissen?

b) Wenn nein, warum nicht?

11

Welche konkreten Aktivitäten (z. B. Programme, Veranstaltungen, Drucksachen, Gremien o. Ä.) haben die vorherigen Bundesregierungen zu dem in dieser Kleinen Anfrage thematisierten Phänomen „Influencing��� (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen)

a) in der 19. Wahlperiode,

b) in der 20. Wahlperiode unternommen?

12

Welche konkreten Aktivitäten plant die Bundesregierung ggf. zu dem in dieser Kleinen Anfrage thematisierten Phänomen „Influencing“ in der laufenden Legislaturperiode (bitte ausführen)?

13

Wird die durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) einberufene Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ das Themenfeld „Influencing“ bearbeiten?

a) Wenn ja, wie, und mit welchen Schwerpunktsetzungen?

b) Wenn nein, warum nicht?

14

Hat sich die Bundesregierung eine Haltung zu den französischen Gesetzen mit den Nummern 2024-120 und 2020-1266, die im Zusammenhang zum „Influencing“ und zu Kindern stehen, erarbeitet, und wie lautet diese (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen)?

15

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Elemente, z. B. Einrichtung eines Treuhandkontos, der in Frage 14 thematisierten Gesetze im Rahmen der deutschen Gesetzgebung adaptiert werden können?

a) Wenn ja, warum, und wie?

b) Wenn nein, warum nicht?

16

Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage erarbeitet, ob die Veröffentlichung von Fotos oder Informationen (durch Eltern) in sozialen Netzwerken, welche die Identifizierung eines Kindes ermöglichen, grundsätzlich zu unterlassen sind, und wenn ja, wie lautet diese (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn die Bundesregierung dieser Auffassung ist, warum?

b) Wenn die Bundesregierung nicht dieser Auffassung ist, warum nicht?

17

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es beim Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Nachbesserungen bedarf, um das „Influencing“ besser zu adressieren?

a) Wenn ja, warum, und wie?

b) Wenn nein, warum nicht?

18

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Jugendämter wegen Kindeswohlgefährdung durch „Influencing“ aktiv geworden sind?

19

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollen?

a) Wenn ja, warum?

b) Wenn nein, warum nicht?

20

In welchen Förderprogrammen haben die vorherigen Bundesregierungen ggf. die Medienkompetenz von Eltern, u. a. im Hinblick auf die Veröffentlichung von Kinderfotos, im digitalen Raum (bitte nach Bundesministerien und geförderten Projekten aufschlüsseln)

a) in der 19. Wahlperiode,

b) in der 20. Wahlperiode thematisiert?

21

Fördert die Bundesregierung die Medienkompetenz von Eltern, u. a. im Hinblick auf die Veröffentlichung von Kinderfotos, im digitalen Raum, wenn ja, seit wann, und mit welchen Programmen (bitte nach Bundesministerien und geförderten Projekten aufschlüsseln)?

22

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Schulen und Bibliotheken (auch in Kooperation) zur Ausbildung der Medienkompetenz von Kindern und Eltern im digitalen Raum eine wichtige Rolle einnehmen,

a) wenn ja, warum, und

b) wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)?

23

Gibt es konkrete Projekte mit den in Frage 22 benannten Akteuren, welche die vorherigen Bundesregierungen seit der 19. Legislaturperiode im Hinblick auf das genannte Themenfeld gefördert haben (bitte nach Bundesministerium und geförderten Projekten aufschlüsseln)?

24

Gibt es konkrete Projekte mit den in Frage 22 benannten Akteuren, welche die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode im Hinblick auf das genannte Themenfeld fördert (bitte ggf. nach Bundesministerium und geförderten Projekten aufschlüsseln)?

25

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung ggf., um Eltern und Gesellschaft für das Thema und die Folgen des „Sharentings“ und „Kinder-Influencings“ zu sensibilisieren (bitte ausführen)?

26

Ist der Bundesregierung die Kampagne „Pause Before You Post“ der „Data Protection Commission“ bekannt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), wenn ja, ist die Bundesregierung der Auffassung, dass dies ein wirkungsvolles Instrument ist, um Eltern für das in Frage 25 benannte Thema zu sensibilisieren?

27

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über die Erstellung und Verbreitung KI-generierter (KI = Künstliche Intelligenz) Bilder oder Videos von Minderjährigen – insbesondere im Zusammenhang mit „Deepfakes“ oder „Deep Nudes“ –, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um Minderjährige auf Online-Plattformen zu schützen, einschließlich der Frage, welche bestehenden gesetzlichen Regelungen hierfür einschlägig sind (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

28

Sieht die Bundesregierung im Hinblick auf „Deep Fakes“ und „Deep Nudes“ eine Notwendigkeit, den rechtlichen Rahmen für Künstliche Intelligenz anzupassen?

a) Wenn ja, warum, und wie?

b) Wenn nein, warum nicht?

29

Inwiefern sieht die Bundesregierung ggf. Betreiber digitaler Plattformen verpflichtet, KI-generierte Inhalte Minderjähriger zu erkennen, zu kennzeichnen und zu entfernen, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung möglicherweise zur Sicherstellung dieser Pflichten?

30

Hat sich die Bundesregierung zur Verwendung von digitalen Bildinhalten Minderjähriger zur Entwicklung und zum Training von KI-Systemen eine Positionierung erarbeitet, wenn ja, welche, und welche gesetzlichen Regelungen gelten bzw. welche Maßnahmen werden bereits ergriffen, um eine solche Nutzung zu verhindern?

31

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwieweit algorithmische Empfehlungssysteme auf Online-Plattformen dazu beitragen können, dass Nutzern wiederholt Inhalte angezeigt werden, die Minderjährige betreffen, und welche gesetzlichen Regelungen sowie aufsichtsrechtlichen Maßnahmen bestehen oder werden ergriffen, um eine Gefährdung Minderjähriger durch solche Empfehlungssysteme zu verhindern?

Berlin, den 7. Januar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen