Arbeitsmarkt, Qualifizierung und Fachkräftesicherung in der Europäischen Union – Auswirkungen und Steuerung auf nationaler Ebene
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Christoph Birghan, Ulrich von Zons, Jan Feser, Achim Köhler, Stefan Keuter, Gerrit Huy, Erhard Brucker, Lukas Rehm, Dr. Malte Kaufmann, Edgar Naujok, Alexis L. Giersch, Dr. Christina Baum, Thomas Korell, Jan Wenzel Schmidt, Kerstin Przygodda, Kurt Kleinschmidt, Udo Theodor Hemmelgarn, Mirco Hanker, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) bildet seit 2021 das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er verfolgt das Ziel, Qualifizierung, Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe in den Mitgliedstaaten zu stärken und wird dazu mit erheblichen finanziellen Mitteln aus dem EU-Haushalt ausgestattet. Deutschland erhält für den Förderzeitraum von 2021 bis 2027 Mittel rund 6,56 Mrd. Euro (www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-27/inhalt.html), die ausschließlich gegen eine nationale Kofinanzierung abgerufen werden können (s. o.). Damit wirkt der ESF+ nicht nur finanziell, sondern auch politisch und strukturell auf die Gestaltung der nationalen Arbeitsmarktpolitik ein.
Die Rechtsgrundlage der Förderung bildet die Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nummer 1296/2013. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihre Programme an unionsweit definierten politischen Zielen auszurichten. Ergänzend sieht die Verordnung (EU) 2021/1060 mit gemeinsamen Bestimmungen für die EU-Strukturfonds verbindliche Anforderungen an die thematische Konzentration der Mittel vor. Diese gesetzlichen Vorgaben legen fest, dass bestimmte Mindestanteile der nationalen Programme auf definierte Förderbereiche entfallen müssen, sodass die Verwendung der Mittel mit den strategischen Prioritäten der Europäischen Union übereinstimmt. Die Mitgliedstaaten sind bei der Ausgestaltung ihrer Programme zudem gehalten, die länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters zu berücksichtigen.
Dieser europarechtliche Rahmen hat erhebliche praktische Auswirkungen: Da Deutschland ESF-Mittel nur in Verbindung mit einer nationalen Kofinanzierung abrufen kann, sind nationale arbeitsmarktpolitische Schwerpunkte faktisch an die Vorgaben der Europäischen Union gebunden. Die Festlegung von Prioritäten im nationalen Haushalt darf, soweit ESF-Plus-Mittel eingesetzt werden sollen, mit den ESF-Zielen nicht kollidieren, was zu strukturellen Steuerungsimpulsen und faktischen Einschränkungen der nationalen Handlungsspielräume führt. Der ESF+ ist damit nicht nur ein Förderinstrument, sondern auch ein politisches Steuerungsinstrument mit deutlicher Auswirkung auf die nationale Arbeitsmarktpolitik.
Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern Fragen nach der Transparenz, der Wirkungslogik und der demokratischen Kontrolle der durch das EU-Recht vorgegebenen Prioritätensetzung. Ebenso stellt sich ihnen die Frage, wie die Bundesregierung sicherstellt, dass nationale arbeitsmarktpolitische Bedürfnisse und regionale Besonderheiten innerhalb der engen europarechtlichen Rahmenbedingungen angemessen berücksichtigt werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass der Europäische Sozialfonds Plus finanzielle Förderung ausschließlich bei gleichzeitiger nationaler Kofinanzierung ermöglicht und dadurch zwingend Einfluss auf deutsche arbeitsmarktpolitische Schwerpunktsetzungen nimmt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie für die hieraus resultierenden Bindungen für nationale Handlungsspielräume?
In welchem Umfang setzt die Bundesregierung arbeitsmarktpolitische Programme und Maßnahmen des Bundes inhaltlich so ausgerichtet um, dass sie mit den thematischen Konzentrationsvorgaben der Verordnung (EU) 2021/1057 und den prioritären Zielsetzungen der Europäischen Union übereinstimmen, und wie stellt sie sicher, dass nationale Prioritäten nicht durch europäische Vorgaben verdrängt werden?
Welche Bereiche der Arbeitsmarkt-, Qualifizierungs- und Weiterbildungsförderung in Deutschland sind nach Einschätzung der Bundesregierung besonders stark durch ESF+-Vorgaben beeinflusst, und welche nationalen Maßnahmen wären ohne diese Bindungen konzeptionell oder finanziell anders gestaltet (bitte nach einzelnen Maßnahmen [Name der Maßnahme, Richtlinie der Maßnahmen, Ressortverantwortung der Maßnahme] aufschlüsseln)?
Welche Schussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die Inanspruchnahme von ESF+-Mitteln an Mindestquoten, thematische Vorgaben und unionsweite Zielstrukturen gebunden ist, und welche Auswirkungen ergeben sich hieraus auf die strategische Ausrichtung der Programme der Bundesagentur für Arbeit sowie der Bundesministerien?
In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung arbeitsmarktpolitische Entscheidungen Deutschlands davon abhängig, dass die jeweiligen Maßnahmen nicht mit den länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters kollidieren, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass deutsche Prioritäten in diesem Rahmen weiterhin eigenständig gesetzt werden können?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung ggf., um Transparenz darüber herzustellen, in welchen Bereichen europäische Vorgaben faktisch zu einer Verengung nationaler Entscheidungsspielräume führen, und welche Maßnahmen hält sie für erforderlich, um die Eigenständigkeit der deutschen Arbeitsmarkt-, Qualifizierungs- und Weiterbildungspolitik langfristig zu sichern?
Inwiefern sieht die Bundesregierung ggf. Risiken darin, dass arbeitsmarktpolitische Prioritäten der Europäischen Union – etwa im Bereich sozialer Integration, Jugendbeschäftigung oder digitaler Kompetenzen – strukturell Vorrang vor deutschen Schwerpunktsetzungen erhalten, und wie bewertet sie diese Entwicklung politisch (bitte getrennt nach Bereich [Integration, Jugendbeschäftigung oder digitale Kompetenzen] beantworten)?
Wie stellt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Koordinierungsmechanismen ggf. sicher, dass der Einfluss der EU-Fördersystematik nicht dazu führt, dass nationale Programme inhaltlich stärker auf europäische Zielsysteme ausgerichtet werden als auf inländische Engpasslagen, demografische Erfordernisse oder spezifische Bedürfnisse der deutschen Arbeitswirtschaft (bitte getrennt nach den Themenfeldern inländische Engpasslagen, demografische Erfordernisse, spezifische Bedürfnisse beantworten)?
Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung ggf., um sicherzustellen, dass die durch ESF+ geförderten Programme einer wirksamen Erfolgsmessung unterzogen werden, und wie wird überprüft, ob die europäisch vorgegebenen Förderlogiken den tatsächlichen arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen in Deutschland entsprechen?
Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Pflicht zur nationalen Kofinanzierung auf die Gestaltungsspielräume insbesondere kleinerer Programme in Bund und ggf. Ländern, und sieht sie Reformbedarf hinsichtlich der Abstimmung zwischen europäischen Fördervorgaben und nationalen Steuerungsinteressen?
Welche Rolle spielen aus Sicht der Bundesregierung europäische Fördervorgaben bei der Priorisierung nationaler Haushaltsmittel im Bereich Qualifizierung, Weiterbildung und Fachkräftesicherung, und in welchem Umfang beeinflussen die ESF+-Regeln die nationale Schwerpunktsetzung bei arbeitsmarktpolitischen Investitionen?
Inwieweit sieht die Bundesregierung ggf. Anpassungsbedarf im europäischen Regelwerk oder im deutschen Umsetzungssystem, um sicherzustellen, dass nationale arbeitsmarktpolitische Strategien nicht durch europäische Vorgaben strukturell eingeschränkt werden, und welche Diskussionen führt sie hierzu ggf. mit der Europäischen Kommission (bitte nach dem Format der Diskussion [EU-Gipfel, Arbeitsgruppe etc.], nach Zeitpunkt, Ort, Teilnehmerzahl, Themenschwerpunkt, Ergebnis aufschlüsseln)?