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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Kosten und Nutzen des Vertrags von Aachen

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

29.01.2026

Aktualisiert

29.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/367715.01.2026

Kosten und Nutzen des Vertrags von Aachen

der Abgeordneten Diana Zimmer, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Gerold Otten, Jan Wenzel Schmidt, Stefan Keuter, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Rainer Rothfuß, Kay Gottschalk, Hauke Finger, Torben Braga, Christian Douglas, Rainer Groß, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Christian Reck und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der am 22. Januar 2019 unterzeichnete Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration (Vertrag von Aachen) verfolgt das Ziel, die bilateralen Beziehungen beider Staaten auf politischer, wirtschaftlicher, sicherheits- und gesellschaftspolitischer Ebene weiter zu vertiefen. Der Vertrag baut auf dem Élysée-Vertrag von 1963 auf und erweitert diesen um zahlreiche neue Kooperationsformate, institutionelle Strukturen sowie politische Abstimmungsmechanismen. Seit seinem Inkrafttreten wurden im Rahmen des Vertrags verschiedene neue Gremien, Programme und Initiativen etabliert oder bestehende Strukturen ausgeweitet.

Vor dem Hintergrund angespannter öffentlicher Haushalte, wachsender Staatsausgaben sowie der Notwendigkeit, staatliche Ausgaben konsequent auf ihren Nutzen und ihre Wirksamkeit zu überprüfen, stellt sich den Fragestellern zunehmend die Frage nach den konkreten finanziellen Auswirkungen des Vertrags von Aachen für Deutschland. Dabei ist für sie insbesondere relevant, in welchem Umfang dem deutschen Steuerzahler durch die Umsetzung des Vertrags laufende und einmalige Kosten entstehen, wie sich diese seit Inkrafttreten entwickelt haben und welchen messbaren Mehrwert die Bundesregierung hierin sieht. Zusätzlich geben vorliegende Berichte und Bewertungen zur praktischen Umsetzung einzelner Vertragselemente den Fragestellern Anlass zu Zweifeln an der Effizienz und Zielerreichung bestimmter Kooperationsformate (www.bundestag.de/resource/blob/1132150/20251201_kurzmission_aachen.pdf, zuletzt aufgerufen am 6. Januar 2026). Eine transparente Kosten-Nutzen-Bewertung erscheint ihnen daher geboten. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, die finanziellen, institutionellen und politischen Auswirkungen des Vertrags von Aachen für Deutschland für das deutsche Volk offenzulegen und eine sachliche Grundlage für eine Bewertung seiner Zweckmäßigkeit zu schaffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche direkten und indirekten Kosten sind der Bundesrepublik Deutschland seit Inkrafttreten des Vertrags von Aachen insgesamt entstanden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

2

Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sind an der Umsetzung des Vertrags beteiligt, und in welchem Umfang sind dort jeweils Haushaltsmittel gebunden?

3

Aus welchen Einzelplänen des Bundeshaushalts werden Maßnahmen im Rahmen des Vertrags von Aachen finanziert?

4

Welche neuen Institutionen, Gremien oder Koordinierungsstellen wurden seit 2019 im Zusammenhang mit dem Vertrag von Aachen geschaffen, und welche laufenden Kosten verursachen diese jeweils?

5

Wie hoch sind die jährlichen Personalkosten, die durch den Vertrag von Aachen entstanden sind (z. B. durch Abordnungen, neue Stellen oder Projektpersonal)?

6

Welche Projekt- und Fördermittel wurden seit 2019 im Rahmen des Vertrags von Aachen vergeben, und wie verteilen sich diese auf einzelne Politikfelder (z. B. Bildung, Verteidigung, Wirtschaft, Kultur)?

7

In welchem Umfang beteiligen sich die Bundesländer oder Kommunen finanziell an Maßnahmen, die aus dem Vertrag von Aachen resultieren?

8

In welchem Umfang erfolgt ggf. eine Kofinanzierung durch EU-Mittel, und welche nationalen Mittel sind jeweils erforderlich?

9

Wie haben sich die Gesamtausgaben für Maßnahmen im Rahmen des Vertrags von Aachen seit seinem Inkrafttreten entwickelt?

10

Welche konkret messbaren Erfolge oder Einsparungen führt die Bundesregierung auf die Umsetzung des Vertrags von Aachen zurück?

11

Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung den Erfolg und die Zweckmäßigkeit der im Vertrag von Aachen vorgesehenen Kooperationsformate?

12

Welche Maßnahmen oder Projekte wurden im Rahmen des Vertrags von Aachen seit 2019 nicht oder nur teilweise umgesetzt, obwohl dafür Haushaltsmittel bereitgestellt wurden?

13

Sieht die Bundesregierung Bereiche, in denen der Vertrag von Aachen Doppelstrukturen zu bestehenden bilateralen oder EU-Formaten erzeugt?

14

Welche Einsparpotenziale sieht die Bundesregierung ggf. bei der Umsetzung des Vertrags von Aachen, insbesondere vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung?

15

Plant die Bundesregierung eine umfassende Kosten-Nutzen-Evaluierung des Vertrags von Aachen, und wenn ja, wann?

Berlin, den 14. Januar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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