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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Die Perspektive der rechtlichen Betreuung in Deutschland

Fraktion

AfD

Datum

15.01.2026

Aktualisiert

19.01.2026

Deutscher Bundestag21/368015.01.2026

Die Perspektive der rechtlichen Betreuung in Deutschland

der Abgeordneten Ulrich von Zons, Dr. Christoph Birghan, Thomas Fetsch, Rainer Galla, Knuth Meyer-Soltau, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Betreuungssachen sind nach § 271 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Diese betreffen die Anordnung, Änderung oder Aufhebung einer rechtlichen Betreuung für volljährige Personen. Gegenstand dieser Verfahren sind insbesondere die Bestellung eines Betreuers (§ 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuchs [BGB]), die Aufhebung der Betreuung (§ 1908d BGB) sowie die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (§ 1903 BGB). Die rechtliche Betreuung stellt ein wesentliches Instrument zur Unterstützung von Menschen dar, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht eigenständig regeln können.

In den vergangenen Monaten sind jedoch vermehrt Berichte über Schwierigkeiten im Bereich der rechtlichen Betreuung bekannt geworden, die insbesondere den Mangel an qualifizierten Betreuern sowie die daraus resultierende Überlastung thematisieren. Überlastung, hohe Fallzahlen, eine unausgewogene Altersstruktur und unzureichende Rahmenbedingungen führen dazu, dass die Betreuungsqualität vielerorts nicht mehr gewährleistet werden kann; insbesondere ländliche Regionen sollen von diesen Problemen vermehrt betroffen sein (vgl. beispielsweise www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/stendal/gardelegen/rechtliche-betreuer-mangel-kalbe-100.html, abgerufen am 21. November 2025).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Über welche Erkenntnisse oder statistischen Daten verfügt die Bundesregierung ggf., die auf strukturelle Defizite im Bereich der rechtlichen Betreuung in ländlich geprägten Regionen hinweisen?

2

Über welche Informationen zum Stand der Betreuungskapazitäten und regionalen Versorgungsdichte in ländlichen Regionen bundesweit verfügt die Bundesregierung ggf., und hat sich die Bundesregierung dazu ggf. eine Positionierung erarbeitet (wenn ja, bitte ausführen)?

3

Über welche Informationen zur regionalen Versorgungsdichte an rechtlichen Betreuern verfügt die Bundesregierung ggf., und hat sich die Bundesregierung insbesondere vor dem Hintergrund der Meldungen über Betreuermangel (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) eine eigene Positionierung dazu erarbeitet (bitte ggf. ausführen)?

4

Plant die Bundesregierung eventuell in Zusammenarbeit mit den Ländern Maßnahmen, damit die Attraktivität der Tätigkeit der rechtlichen Betreuung sichergestellt wird, um flächendeckend in Deutschland ausreichend qualifizierte Betreuungspersonen verfügbar zu haben?

5

Wenn die Frage 4 bejaht wird, welche Maßnahmen sind konkret geplant, um dem Fachkräftemangel im Bereich der Betreuung entgegenzuwirken?

6

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die durchschnittliche Betreuungsquote in den einzelnen Bundesländern, und hat sich die Bundesregierung zu regionalen Unterschieden eine Positionierung erarbeitet (bitte ggf. ausführen)?

7

Welche konkreten Herausforderungen erkennt die Bundesregierung ggf. im Bereich der Qualitätssicherung rechtlicher Betreuungen, insbesondere im Hinblick auf eine potenzielle Überlastung einzelner Betreuerinnen und Betreuer sowie überhöhte Fallzahlen pro Betreuungsperson?

8

Welche gesetzgeberischen oder strukturellen Maßnahmen werden von der Bundesregierung zur Verbesserung der in Frage 7 bezeichneten Situation ggf. derzeit geprüft oder in Erwägung gezogen?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Umsetzung der durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (Bundesratsdrucksache 564/20, Bundestagsdrucksache 19/24445 sowie Bundestagsdrucksache 19/27287) neu gesetzten Ziele, wie beispielsweise die Stärkung der Rechte der Pflegeperson, die ausreichend finanzielle Ausstattung der Betreuungsvereine sowie die Entlastung der Rechtspfleger im Bereich der Vergütungsfestsetzung oder der Prüfung von Schlussrechnungen?

10

Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung ggf. hinsichtlich der Bearbeitungsdauer zwischen der Antragstellung der Betreuervergütung sowie der tatsächlichen Auszahlung der beantragten Betreuervergütung?

Berlin, den 14. Januar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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