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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Abschiebungen und freiwillige Ausreisen im Jahr 2025 - Fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreispflicht

(insgesamt 58 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Datum

16.01.2026

Aktualisiert

19.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/369216.01.2026

Abschiebungen und freiwillige Ausreisen im Jahr 2025 – Fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht

der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Mitte des Jahres 2025 waren im Ausländerzentralregister 949 086 Ausländer mit einem abgelehnten Asylantrag erfasst. Dies schließt auch die Personen ein, die zunächst nach Ablehnung des Antrages ausreisepflichtig waren, heute aber mehrheitlich über einen Aufenthaltstitel verfügen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 21/1532). Nach Ansicht der Fragesteller drücken sich in dieser Zahl jahrzehntelange und bis heute andauernde Versäumnisse bei der Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer aus.

Aktuell haben sich zur Mitte des Jahres 2025 226 506 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland aufgehalten, von denen 184 988 geduldet waren. Die Zahl der Ausreisepflichtigen ist damit im ersten Halbjahr 2025 um 5 698 Personen gestiegen (vgl. Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 10 bzw. 12 auf den Bundestagsdrucksachen 20/15103 bzw. 21/1532).

Abgeschoben wurden im ersten Halbjahr 2025 11 807 Personen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/1532). Bezogen auf ihre Gesamtzahl zu Jahresbeginn wurden damit lediglich ca. 5 Prozent der Ausreisepflichtigen zwangsweise zurückgeführt. Es zeichnet sich damit ab, dass Deutschland mit seiner Abschiebungsrate deutlich hinter dem Durchschnitt in der EU zurückbleibt, welcher nach dem dritten Quartal des Jahres 2025 bei 27 Prozent lag (www.welt.de/politik/ausland/article69578139a42fa187f142c859/migrationspolitik-hoechste-abschiebungsrate-seit-2019-eu-kommissar-verbucht-erfolg.html). Nach wie vor scheitern weitaus mehr Abschiebungen, als dass sie gelingen: Im ersten Halbjahr 2025 standen den 11 807 erfolgreichen Abschiebungen 16 918 gescheiterte Abschiebeversuche gegenüber (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 18a und 18b auf Bundestagsdrucksache 21/1532). Überdies wurden im selben Zeitraum wieder tausende Ausreisepflichtige legalisiert: So erhielten 5 812 Ausreisepflichtige eine Aufenthaltserlaubnis gemäß den §§ 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und weitere 2 525 Ausreisepflichtige eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104c Absatz 1 AufenthG (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 15 und 15c auf Bundestagsdrucksache 21/1532).

Die Zahl der Abschiebungen hält schließlich nicht einmal ansatzweise Schritt mit der Zahl der im Jahr 2025 bis einschließlich November abgelehnten Antragsteller auf Asyl, die sich bei 288 320 Entscheidungen und einer Ablehnungsquote von 72,80 Prozent auf 209 824 Personen beläuft (vgl. Monatsbericht des Bundesamts für Flüchtlinge und Migration [BAMF] „Aktuelle Zahlen, Ausgabe November 2025“, S. 11), woraus sich spätestens nach Ablehnung hiergegen gerichteter Rechtsbehelfe im Regelfall eine Ausreisepflicht des Asylbewerbers ergibt.

Unverändert bilden die Hindernisse bei Überstellungen von Deutschland in den zuständigen Mitgliedstaat nach der Dublin-III-Verordnung (Dublin-III-VO; Verordnung (EU) Nummer 604/2013) eine wichtige Ursache für die Probleme beim Vollzug der Ausreisepflicht. Infolge unterbliebener Überstellungen in den zuständigen Mitgliedstaat bis Fristablauf gingen allein im Jahr 2024 über 40 000 und im ersten Halbjahr 2025 noch einmal 18 145 Asylverfahren auf Deutschland über, für welche es ursprünglich gar nicht zuständig war (vgl. jeweils Antwort der Bundesregierung zu Frage 33 auf den Bundestagsdrucksachen 20/15103 und 21/1532). Im laufenden Jahr 2025 gelangen bis einschließlich November erst 5 112 Überstellungen, obwohl andere Mitgliedstaaten bereits in 22 245 Fällen einer solchen zugestimmt haben (BAMF, „Aktuelle Zahlen, Ausgabe November 2025“, S. 10). Die Erfolgsquote bei Überstellungen liegt damit unter 25 Prozent. Auch die amtierende Bundesregierung geht von einer Dysfunktionalität des Dublin-Systems aus und begründet u. a. hiermit ihre Anweisung zu Zurückweisungen an der Grenze auch bei Äußerung eines Asylgesuchs (www.dw.com/de/migration-deutschland-alexander-dobrindt-grenzen-fl%C3%BCchtlinge-innenpolitik-sicherheit/a-72562877). Neben internen Organisationsdefiziten, welchen mit einer beim Bund zentralisierten Zuständigkeit für Dublin-Überstellungen begegnet werden soll (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Randnummern 3041, 3042, www.koalitionsvertrag2025.de/ ), scheitern Überstellungen vornehmlich daran, dass sich mehrere Staaten an der EU-Außengrenze ihrer regelhaften Zuständigkeit für Asylverfahren als Land der Ersteinreise gemäß Artikel 17 Dublin-III-VO seit Jahren europarechtswidrig entziehen. Besonders unkooperativ sind hierbei Italien und Griechenland, wohin im ersten Halbjahr 2025 bei jeweils über 3 500 deutschen Übernahmeersuchen gar keine bzw. nur 20 Überstellungen erfolgten (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 39a und 39b auf Bundestagsdrucksache 21/1532). Hinsichtlich beider Staaten hat das Bundesverwaltungsgericht in Grundsatzurteilen entschieden, dass eine Abschiebung von nichtvulnerablen, bereits als schutzberechtigt anerkannten Asylbewerbern dorthin rechtlich zulässig ist (www.bverwg.de/de/pm/2024/57 und www.bverwg.de/de/pm/2025/309). Anstatt gegenüber Griechenland und Italien darauf hinzuwirken, dass diese ab sofort wieder rechtskonform Überstellungen zulassen, hat die Bundesregierung deren rechtswidriges Verhalten sogar zum Inhalt einer Abrede des Inhalts gemacht, dass Deutschland bis Mitte 2026 von Überstellungen nach Griechenland und Italien absieht und die Asylverfahren übernimmt, soweit die Asylbewerber dort noch nicht als schutzberechtigt anerkannt wurden (www.welt.de/politik/deutschland/plus6937e0b017663b2de93107e2/deal-mit-italien-und-griechenlandform-der-solidaritaet-deutschland-uebernimmt-verantwortung-fuer-illegal-weitergereiste-migranten.html). Im Gegenzug sagen beide Länder lediglich zu, ab Mitte 2026 mit Geltung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wieder Überstellungen zuzulassen, wozu sie aber ohnehin nach EU-Recht verpflichtet sind. Nach Einschätzung der Fragesteller belohnt die Bundesregierung mit dem jetzt formal verabredeten weiteren Verzicht auf Überstellungen das jahrelange rechtswidrige und zulasten Deutschlands gehende Verhalten der beiden Länder auch noch. Zudem riskiert die Bundesregierung als Folge des öffentlichen Bekanntwerdens der Abrede, dass sich Asylbewerber im Laufe des nächsten halben Jahres in größerer Zahl gezielt auf den Weg nach Deutschland machen, um von der Abrede zu profitieren.

Einem weiteren Haupthindernis für Rückführungen, der mangelnden Kooperation vieler Herkunftsstaaten bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger, will die neue Bundesregierung mit einem kohärenten Ansatz begegnen, der Visavergabe, Entwicklungszusammenarbeit sowie Wirtschafts- und Handelsbeziehungen als Instrumente nutzt (Koalitionsvertrag, Randnummer 3026 ff.). Bislang wurde von dem „Visahebel“ gemäß Artikel 25a des Visakodex nur gegenüber zwei Staaten – Gambia und Äthiopien – Gebrauch gemacht (vgl. www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2021/10/07/council-adopts-visa-measures-against-the-gambia/ und Antwort zu Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 21/1532).

Ein neuer Ansatz zum Umgang mit Ausreisepflichtigen aus unkooperativen Herkunftsstaaten könne deren Überführung in aufnahmebereite sichere Drittstaaten sein. Insoweit hat man sich kürzlich auf EU-Ebene auf erweiterte Möglichkeiten verständigt (www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-asylrecht-100.html).

Auch eine aus Sicht der Fragesteller praxisfremde und einseitig an den Interessen der Ausreisepflichtigen orientierte Rechtsprechung internationaler und deutscher Gerichte bildet ein Hindernis für Abschiebungen. Mit Blick auf die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) haben deshalb 27 der 46 Staaten des Europarates, darunter eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten, eine Neubewertung der bei Abschiebungen greifenden Abwägungskriterien mit dem Ziel, weitergehend als bislang Straftäter abschieben zu können, gefordert. Deutschland hat sich der Initiative nicht angeschlossen (www.puls24.at/news/politik/27-europaratsstaaten-fordern-kurswechsel-bei-migration/454851). Eine weitere Erschwernis bedeutet zudem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom November 2025, wonach verschlossene Räume von Abzuschiebenden nur noch mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss betreten werden dürfen. Die Berliner Gewerkschaft der Polizei sieht als Konsequenz des Urteils, dass sich Ausreisepflichtige den Maßnahmen relativ leicht entziehen können (www.morgenpost.de/berlin/article410710463/abschieben-wird-schwieriger-was-berlins-politik-von-der-justiz-erwartet.html).

Die von der seit Mai 2025 amtierenden Bundesregierung ausgerufene Migrationswende bleibt ausweislich von Umfragen weit hinter den Vorstellungen der Mehrheit der Bevölkerung zurück: Danach wollen 53 Prozent einen Aufnahmestopp, verbunden mit der Rückkehr einer größeren Zahl von Migranten in ihre Heimat (www.welt.de/politik/deutschland/plus693f4e04f679420e000b4eba/migration-deutsche-halten-zuwanderung-insgesamt-fuer-zu-hoch-auch-legale-einwanderung.html). Eine Mehrheit der Bürger will also eine Minuszuwanderung von Drittstaatenangehörigen, die sich nach Auffassung der Fragesteller nur mit einer signifikanten Steigerung sowohl der freiwilligen Ausreisen als auch der Abschiebungen erreichen lassen wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen58

1

Wie viele Ausländer sind im Jahr 2025 bundesweit abgeschoben worden (bitte monatsweise aufschlüsseln)?

2

Wie verteilen sich die Abschiebungen im Jahr 2025 auf die einzelnen Bundesländer und die Bundespolizei?

3

Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind 2025 in ihre Herkunftsländer und wie viele im Rahmen einer Rücküberstellung gemäß Dublin-III-VO in andere Dublin-Staaten überführt worden?

4

Wie verteilen sich die abgeschobenen Ausländer 2025 nach Nationalitäten?

5

Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind nach Kenntnis der Bundesregierung 2025 per Charterflug abgeschoben worden, wie viele Charterflüge zwecks Abschiebung sind im Jahr 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung von Deutschland aus durchgeführt worden, und welche waren die Zielländer dieser Charterflüge?

6

Wie lange haben sich die Ausländer durchschnittlich im Bundesgebiet aufgehalten, bevor sie abgeschoben wurden?

7

Wie viele der abgeschobenen Ausländer 2025 waren abgelehnte Asylbewerber, und wie viele waren aus anderen Gründen ausreisepflichtig?

8

Wie viele ausreisepflichtige Ausländer sind im Jahr 2025 freiwillig (unter Vorlage einer Grenzübertrittsbescheinigung) ausgereist?

9

Welche sind die zehn Nationalitäten, die im Jahr 2025 am häufigsten freiwillig ausreisten (bitte jeweils die absolute Zahl der freiwilligen Ausreisen mit anführen)?

10

Wie viele ausreisepflichtige Personen und wie viele weitere Personen aus Drittstaaten haben in Verbindung mit ihrer freiwilligen Ausreise im Jahr 2025 Fördermittel zur Rückkehrförderung bzw. Integration vor Ort aus Programmen des Bundes oder nach Kenntnis der Bundesregierung aus Programmen der Länder erhalten?

11

Welchen Aufenthaltsstatus hatten die im Zuge einer Rückkehrförderung 2025 freiwillig Ausgereisten?

12

Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrages auf Rückkehrförderung im Rahmen eines Bundesprogrammes im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr?

13

Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer haben sich zum 31. Dezember 2025 in Deutschland aufgehalten, wie viele davon sind geduldet, und bei wie vielen davon ist im Ausländerzentralregister (AZR) ein abgelehnter Asylantrag gespeichert?

14

Welche sind die 15 häufigsten Nationalitäten der 2025 vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer (bitte die absolute Zahl und den Prozentsatz, welcher auf die jeweilige Nationalität entfällt, angeben)?

15

Wie lange halten sich die derzeit vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer jeweils bereits in Deutschland auf (bitte die Aufenthaltsdauer nach 0 bis 2 Jahre; 2 bis 4 Jahre; 4 bis 6 Jahre und mehr als 6 Jahre aufschlüsseln)?

16

Wie viele Personen haben bislang einen Aufenthaltstitel nach dem sog. Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c Absatz 1 AufenthG) erhalten, und wie viele davon haben den Aufenthaltstitel im zweiten Halbjahr 2025 erhalten?

a) In wie vielen Fällen ist bislang über die Stichtagsregelung ein Übergang auf eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a oder § 25b AufenthG (vgl. § 104c Absatz 3 Satz 4 AufenthG) erfolgt, und wie viele Fälle davon entfallen auf das zweite Halbjahr 2025?

b) In wie vielen Fällen ist bislang nach Ablauf der Frist des § 104c Absatz 3 Satz 3 AufenthG wieder ein Rückfall in den Status der Duldung erfolgt, und wie viele Fälle davon entfallen auf das Jahr 2025?

c) An wie viele Personen wurden seit Inkrafttreten der Neufassung der Regelungen im Chancen-Aufenthaltsgesetz Aufenthaltserlaubnisse direkt gemäß § 25a bzw. § 25b AufenthG, also ohne den Zwischenschritt über § 104c AufenthG, erteilt, und wie viele Fälle davon entfallen auf das Jahr 2025?

17

Wie viele ehemals oder aktuell abgelehnte Asylbewerber haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum 31. Dezember 2025 in Deutschland aufgehalten?

18

Wie viele Ausländer hatten Ende Dezember 2025 den Status einer Duldung mit ungeklärter Identität gemäß § 60b AufenthG, und welche sind die zehn häufigsten Nationalitäten in dieser Gruppe (bitte jeweils die absolute Zahl und den prozentualen Anteil angeben)?

19

Wie viele geplante Abschiebungen sind im Jahr 2025

a) vor und

b) nach

Übergabe an die Bundespolizei gescheitert, wie verteilen sich die gescheiterten Abschiebungen auf die Bundesländer, und welche Gründe für das Scheitern der Abschiebungen wurden statistisch erfasst?

20

Welche der im Koalitionsvortrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen und welche sonstigen Maßnahmen hat die neue Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2025 ergriffen, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen, ihre Durchführung zu beschleunigen und Abschiebehindernisse abzubauen?

21

In welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung, das auf EU-Ebene vereinbarte erweiterte Konzept der sicheren Drittstaaten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zu nutzen, und sollen

a) Asylbewerber aus bei Rückführungen unkooperativen Herkunftsstaaten, nachdem sie ihr Asylverfahren in Deutschland mit für sie negativem Ausgang durchlaufen haben, künftig in aufnahmebereite Drittstaaten abgeschoben werden, oder sollen

b) auch bereits die Asylverfahren in einem sicheren Drittstaat durchgeführt werden, wo die tatsächlich schutzbedürftigen Asylbewerber dann auch Aufnahme finden (wie beim Ruanda-Modell des Vereinigten Königreichs)?

22

Weshalb hat sich die Bundesregierung der Initiative der 27 Staaten des Europarates zur Neuausrichtung der Auslegung der EMRK nicht angeschlossen, und wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Anliegen der Initiative (vgl. jeweils Vorbemerkung der Fragesteller)?

23

Wie viele Plätze für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bundesweit, und wie verteilen sich diese auf die Bundesländer?

24

Wie viele Personenbegleiter Luft stehen derzeit bei der Bundespolizei für Abschiebungen zur Verfügung, und erachtet die Bundesregierung es für nötig, deren Zahl zu erhöhen, um künftig die Zahl der Abschiebungen zu steigern?

25

Haben die „andauernden Gespräche“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 21/1532) über die Einrichtung vom Bund betriebener Ausreisezentren inzwischen zu Ergebnissen geführt?

26

In wie vielen Fällen wurde beim Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) im Jahr 2025 seitens eines Bundeslandes oder der Bundespolizei die Vermittlung eines Platzes für Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam angefragt, und in wie vielen Fällen konnte ein solcher vermittelt werden?

27

Für wie viele Ausländer war im Jahr 2025 im AZR eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung oder zur Festnahme erfasst?

28

Wie viel Prozent der abgelehnten Asylbewerber gaben im Jahr 2025 an, über keine Identitätspapiere zu verfügen?

29

Wurde im letzten Halbjahr 2025 gegenüber weiteren Herkunftsländern erreicht, dass diese Laissez-Passer-Dokumente akzeptieren, und wenn ja, um welche Länder handelt es sich?

30

In wie vielen Fällen wurde das BAMF von den Bundesländern im Jahr 2025 um Amtshilfe bei der Beschaffung von Passersatzpapieren gemäß § 75 Nummer 13 AufenthG ersucht, und in wie viel Prozent der Fälle konnten die Ersuchen zu einem positiven Abschluss gebracht werden?

31

Wie viel Prozent der Asylbewerber, die im Jahr 2025 einen Erstantrag in Deutschland stellten, waren gemäß Eurodac-Verordnung (Eurodac = europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken) erfasst, und wie hoch war dieser Anteil unter den Asylbewerbern, deren Antrag im zweiten Halbjahr 2025 abgelehnt wurde?

32

In wie vielen Asylverfahren ist im Jahr 2025 die Zuständigkeit auf Deutschland wegen des Versäumens der Überstellungsfrist gemäß Artikel 29 Absatz 2 Dublin-VO übergegangen, und wie viele davon entfallen auf das zweite Halbjahr?

33

Welche zentralen Ergebnisse hat die noch unter der Vorgängerregierung eingesetzte Dublin-Task-Force von Bund und Ländern in ihrem im Sommer 2025 finalisierten Bericht festgehalten (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 21/1532)?

34

Welche der von der Task-Force vorgeschlagenen Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, und mit welchem Ergebnis (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

35

Wie viele Fälle des sog. Kirchenasyls sind der Bundesregierung mit Stand Ende 2025 bekannt, und wie verteilen sich diese auf die Bundesländer?

36

In wie vielen Fällen des sog. Kirchenasyls ist im Jahr 2025 die Zuständigkeit infolge des Ablaufs der Überstellungsfrist auf Deutschland übergegangen?

37

In wie vielen Fällen des sog. Kirchenasyls hat das BAMF im Jahr 2025 einen Selbsteintritt wegen einer besonderen Härte vollzogen, und in wie vielen Fällen hat es einen solchen abgelehnt?

38

Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen und tatsächlich erfolgte Dublin-Überstellungen gab es im Jahr 2025 im Verhältnis zu

a) Italien,

b) Griechenland,

c) Kroatien,

d) Bulgarien und

e) Polen?

39

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Vereinbarung der Bundesregierung mit Griechenland und Italien, in aus Sicht der Fragesteller rechtswidriger Abweichung von der durch Artikel 17 Dublin-VO vorgegebenen Regelzuständigkeit des Landes der Ersteinreise für Asylverfahren auf Überstellungen dorthin bis Mitte 2026 zu verzichten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

40

Weshalb hält es die Bundesregierung für opportun, Länder, die jahrelang zulasten Deutschlands mit der Verweigerung von Dublin-Überstellungen europäisches Recht gebrochen haben, auch noch dadurch entgegenzukommen, dass sie dieses rechtswidrige Verhalten bis Mitte 2026 auf Grundlage einer Abrede mit Deutschland fortsetzen können (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

41

Für wie viele Asylverfahren von bereits in Deutschland aufhältigen Asylbewerbern geht die Zuständigkeit aufgrund der Abrede mit Griechenland und Italien auf Deutschland über?

42

Mit wie vielen weiteren, also noch nicht in Deutschland aufhältigen Zugängen in das deutsche Asylverfahren als Folge der Abrede rechnet die Bundesregierung bis Mitte 2026?

43

Wie groß ist nach Erkenntnis der Bundesregierung die Zahl der derzeit in Griechenland und Italien aufhältigen Asylbewerber mit offenen Asylverfahren, die nach Deutschland weiterziehen und so auf Grundlage der Abrede in das deutsche Asylverfahren gelangen können?

44

Hat die Abrede mit Griechenland und Italien zur Folge, dass aus diesen Ländern weiterreisende Asylbewerber an der deutschen Landgrenze bei Äußerung eines Asylgesuchs nicht mehr zurückgewiesen werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

45

Wie groß ist nach Erkenntnis der Bundesregierung das Risiko, dass noch in Drittstaaten aufhältige potenzielle Asylbewerber sich nunmehr über Italien oder Griechenland auf den Weg nach Deutschland machen, um auf Grundlage der Abrede in das deutsche Asylverfahren zu gelangen?

46

Weshalb hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Risikos, dass Asylbewerber nunmehr gezielt aus Italien und Griechenland nach Deutschland weiterziehen oder aus Drittstaaten aufbrechen, um in das hiesige Asylverfahren zu gelangen, nicht sichergestellt, dass die Abrede bis Mitte 2026 geheim bleibt?

47

Welchen Inhalt haben die von Italien und Griechenland im Zuge der Abrede gegenüber Deutschland gemachten Zusagen, und was wurde insbesondere hinsichtlich der Erfassung in Eurodac, der Kooperation bei Überstellungen sowie hinsichtlich der Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern zugesagt?

48

Beinhaltet die Zusage Griechenlands und Italiens, bei Überstellungen ab Mitte 2026 wieder zu kooperieren, dass dort im Verfahren befindliche oder bereits anerkannte Asylbewerber im Einklang mit europäischem Recht versorgt werden, sodass deutsche Gerichte Überstellungen nicht mehr unter Verweis auf die in Italien und Griechenland drohende unmenschliche Behandlung verhindern werden, und schließt dies auch vulnerable Gruppen wie insbesondere Familien mit Kindern mit ein, sodass auch deren Überstellung wieder möglich sein wird?

49

Beinhaltet die Zusage Griechenlands, dass nach Deutschland weitergezogene Asylbewerber, die bereits in Griechenland einen Schutzstatus erhalten haben, ab sofort wieder uneingeschränkt nach Griechenland rücküberstellt werden können?

50

Hat die Bundesregierung mit Blick auf die Kooperation bei Überstellungen nach

a) Bulgarien,

b) Polen und

c) Kroatien

im Vergleich zum Stand Mitte 2025 konkrete Fortschritte erreicht?

51

Wie viele Personen haben im Jahr 2025 in Deutschland Asyl beantragt, denen

a) zuvor bereits in Griechenland ein Schutzstatus gewährt worden oder

b) bei denen bereits ein Asylverfahren in Griechenland anhängig war?

52

Hat die Bundesregierung im Rahmen des freiwilligen europäischen Solidaritätsmechanismus trotz der rechtswidrigen Verweigerung von Überstellungen durch Griechenland, Italien, Bulgarien und Kroatien (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Asylbewerber oder anerkannte Schutzberechtigte aus diesen Ländern im Jahr 2025 übernommen, und wenn ja, wie viele Personen wurden im Jahr 2025 von dort übernommen?

53

Wie viele Herkunftsstaaten hat die Bundesregierung im Rahmen der jährlichen Abfrage durch die EU-Kommission bei den Mitgliedstaaten zur Qualität der Kooperation bei Rückführungen (vgl. Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 20/15103) im Jahr 2025 als unkooperativ gemeldet?

54

a) Stellt sich die Kooperationsbereitschaft von Äthiopien vor dem Hintergrund des Einsatzes des sog. Visahebels gemäß Artikel 25a Absatz 1 des Visakodex bezüglich Abschiebungen aus Deutschland im Jahr 2025 weiterhin positiv dar (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 45 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1532)?

b) Wie viele äthiopische Staatsbürger konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 aus Deutschland zurückgeführt werden, und wie viele davon in Charterflügen?

c) Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Äthiopier haben sich Ende 2025 in Deutschland aufgehalten?

55

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt im Rahmen des von ihr angekündigten „kohärenten Ansatzes“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zur Verbesserung der Kooperation der Herkunftsstaaten bei Rückführungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit ggf. bereits ergriffen, und was hat die ressortkohärente Abstimmung (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 46 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1532) insoweit ergeben?

56

Wie lange war im Jahr 2025 die durchschnittliche Dauer eines Gerichtsverfahrens gegen die Ablehnung eines Schutzbegehrens, und wie hoch war die Erfolgsquote in Gerichtsverfahren gegen die Ablehnung eines Schutzbegehrens während dieses Zeitraums?

57

Wie viele Ausländer sind im Jahr 2025 erneut nach Deutschland eingereist, nachdem sie zuvor

a) in einen anderen Dublin-Staat überstellt worden waren,

b) unter Gewährung einer Rückkehrförderung des Bundes freiwillig ausgereist waren,

c) mit einer noch geltenden Wiedereinreisesperre belegt worden sind?

58

Wie viele dieser in Frage 57 erfragten Ausländer haben 2025 nach ihrer erneuten Einreise einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt?

Berlin, den 14. Januar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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