Vorschlag 31201 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die die Regierung tragenden Parteien der CDU/CSU und SPD haben sich in Ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, Seite 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine Bürokratiebelastung darstellen zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6f).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Der Mittelstandsverbund – ZGV e. V.“ beteiligte wurde unter dem Vorschlag 31201 – „Vollständig digitalisierte, effizientere öffentliche Verwaltung durch Ziel- und Laufzeitvorgaben“ eine Anpassung der Onlinezugangsgesetzgebung gefordert. Eine nicht ausreichend schnelle Umsetzung des OZG aufgrund fehlender Einflussmöglichkeiten übergeordneter Verwaltungsebenen gegenüber untergeordneter Ebenen, die nach Auffassung des Mittelstandverbundes ihren Verpflichtungen nicht nachkommen erfordern eine Anpassung der aktuell bestehenden Gesetzgebung. Des Weiteren soll auch die Vergleichbarkeit und Transparenz zwischen den Verwaltungen auf gleicher Ebene ermöglicht werden. Um neben den v.g. auch weitergehende Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Punkte des OZG umsetzen zu können (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; Seite 302).
Die Bundesregierung erklärte, dass die Umsetzung des eingebrachten Vorschlages nur schrittweise umgesetzt werden kann. Begründet wurde dies mit weiteren Maßnahmen, wie der Fortsetzung der Neuausrichtung des IT-Planungsrates und leistungsfähigen Governance Strukturen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 176).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 31201 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Inwiefern wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 31201 der Verbändeabfrage fortführen und, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, und wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das OZG evaluiert, und wenn ja, wie wurden die Ergebnisse durch die Bundesregierung bewertet und welche Maßnahmen wurden durch die Bundesregierung in Folge der Evaluierung ergriffen und wenn nein, wieso nicht?