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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Vorschlag 72103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Datum

23.01.2026

Aktualisiert

29.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/379423.01.2026

Vorschlag 72103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die die Regierung tragenden Parteien der CDU/CSU und SPD haben sich in Ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, Seite 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).

Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).

In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).

Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der Bundesregierung nicht.

In der Verbändeabfrage, an der sich der Startup-Verband beteiligte, wurde der Vorschlag 72103 – Uneinheitliche Umsetzung DSGVO aufgenommen, der eine Anpassung der Datenschutzgesetzgebung vorsieht. Der Verband argumentiert wie folgt: „Aktuell führt die landesspezifische Beaufsichtigung des Datenschutzrechts durch Landesdatenschutzbeauftragte in Deutschland in der Praxis teilweise zu divergierenden Rechtsauslegungen in den einzelnen Bundesländern. Infolgedessen entstehen Rechtsunsicherheiten und Standortnachteile, die besonders für kleinere Unternehmen wie Startups einen erheblichen Mehraufwand mit sich bringen. Darüber hinaus stellen Auskunftsersuche und Anhörungen zu möglichen datenschutzrechtlichen Verstößen mit langen Fragenkatalogen und kurz gesetzten Fristen von oftmals nur vier Wochen gerade junge Unternehmen vor große Herausforderungen. Denn viele Startups arbeiten mit limitierten Ressourcen.“ Weiterhin spricht er sich für ein freiwilliges Kooperationssystem der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden aus, in dem bindende Mehrheitsentscheidungen getroffen werden können. Empfohlen wird eine Anpassung der Datenschutzgesetzgebung, in der diese Vorgehensweise verankert wird. Ferner sollten in der Folge die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung und Orientierungshilfen sowie Standardisierungen als Anwendungshilfen den Betroffenen, die sich mit der Datenschutzgesetzgebung befassen gegeben werden (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; Seite 479.).

Die Bundesregierung spricht sich für eine Umsetzung des Vorschlages 72103 und einer damit einhergehenden Anpassung der Datenschutzgesetzgebung aus (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 339;)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 72103 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?

2

Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Sinne des Vorschlags 72103 zur Bürokratieentlastung, um eine einheitliche Auslegung und Anwendung der DSGVO durch die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden zu fördern und so der in Artikel 51 Absatz 2 DSGVO geforderten Kohärenz innerhalb der EU gerecht zu werden?

3

Welche Initiativen plant oder unterstützt die Bundesregierung, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Startups im Rahmen der Bürokratieentlastung im Sinne des Vorschlags 72103 vor übermäßigen Belastungen durch umfangreiches und kurzfristig angesetztes datenschutzrechtliches Auskunftsersuchen zu schützen, und wie bewertet sie hierbei die Verhältnismäßigkeit der derzeitigen behördlichen Aufsichtspraxis?

4

Inwieweit wird die Umsetzung des Vorschlages 72103 der Verbändeabfrage von der Bundesregierung fortgeführt, um eine tatsächliche und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen, und wenn ja, wie und ab wann ist eine Umsetzung vorgesehen und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 12. Januar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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