Vorschlag 31210 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die die Regierung tragenden Parteien CDU/CSU und SPD haben sich in Ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, Seite 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Der Mittelstandsverbund – ZGV e. V.“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 31210 – „Behörden-Dashboard mit automatisierten Benachrichtigungen“ eine Anpassung der Onlinezugangsgesetzgebung gefordert (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; Seite 311).
Der Verband spricht sich für ein „möglichst einheitliches Unternehmensportal“ aus, das ein Dashboard enthalten soll, auf dem die Unternehmen sehen, welche Verpflichtungen, wie beispielsweise Berichtspflichten sie gegenüber der Behörde zu erfüllen haben. Dieser Ansatz würde nach Ansicht des ZGV zu einer Entlastung gerade von Kleinen und mittleren Unternehmen führen und Unsicherheiten, Versäumnisse und sowie einen unnötigen Aufwand reduzieren (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; Seite 311).
Die Bundesregierung befürwortete den Vorschlag des ZGV und gab an, die Umsetzung des Vorschlages 31210 sei durch Alternative/sonstige Lösung bereits erfolgt. (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 184).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 31210 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Welches Entlastungspotenzial in Form von Zeitersparnis würde nach Ansicht der Bundesregierung durch die Umsetzung des Vorschlages 31210 für kleine und mittlere Unternehmen erreicht?
Wie viele kleine und mittlere Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der Umsetzung des Vorschlages 31210 betroffen?
Welche Probleme wurden bei der Umsetzung des Vorschlages 31210 nach Kenntnis der Bundesregierung auf Bundes- und Länderebene gelöst?
Welche Kompetenz- und Zuständigkeitsprobleme bzw. -fragen stellen sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Umsetzung des Vorschlages 31210?
Wie viele proaktive und termingerechte Erinnerungen von unternehmensbezogenen Meldepflichten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die jeweils zuständigen Behörden durchgeführt und wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Einrichtung eines Dashboards für Unternehmen von den zuständigen Behörden angedacht bzw. umgesetzt und welche Kenntnisse konnte die Bundesregierung daraus erzielen?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Mittelstandsverbunds – ZGV e. V., dass mit der Einführung eines Dashboards für Unternehmer ein Entlastungseffekt im Sinne einer Erhöhung der Transparenz, der Kostenersparnis und Effizienzsteigerung eintreten würde?
Wenn ja, inwiefern und welche konkreten Maßnahmen würden zu einer Erhöhung der Transparenz, der Kostenersparnis und Effizienzsteigerung nach Ansicht der Bundesregierung führen?