Entlastungskabinett der Bundesregierung vom 5. November 2025
der Abgeordneten Lars Haise, Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Tobias Ebenberger, Sebastian Maack, Edgar Naujok, Steffen Janich, Prof. Dr. Michael Kaufmann, Pierre Lamely, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) hat am 5. November 2025 ein sogenanntes Entlastungskabinett einberufen und dabei ein Paket aus acht Gesetzentwürfen sowie rund 50 Eckpunkten für weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau vereinbart. Nach Angaben der Bundesregierung soll dies zu einer Entlastung von mindestens 100 Mio. Euro führen und den Weg für weitere Entlastungen in Milliardenhöhe ebnen. Gleichzeitig werden ambitionierte Zielmarken genannt, darunter eine Reduzierung der Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent (rund 16 Mrd. Euro) sowie eine Senkung des Erfüllungsaufwands um mindestens 10 Mrd. Euro (https://bmds.bund.de/themen/staatsmodernisierung/buerokratierueckbau).
Vor dem Hintergrund der anhaltenden wirtschaftlichen Stagnation und der weiterhin hohen Bürokratiebelastung, die nach Erhebungen des Ifo-Instituts 146 Mrd. Euro Wirtschaftsleistung kostet, werden diese Ankündigungen jedoch vielfach als unzureichend bewertet (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/buerokratieabbau-entlastungskabinett-diese-reformen-sollen-deutschland-helfen/100170844.html). Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) spricht lediglich von einem „durchschnittlichen Ergebnis“ und fordert mit Blick auf den Umfang der Bürokratie provokant „mindestens weitere 100 Entlastungskabinette“ (www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025-11-05-entlastungskabinett.html). Auch Wirtschaftsverbände wie BDI, VCI und DIHK kritisieren, dass die beschlossenen Maßnahmen zu wenig konkret und für Unternehmen kaum spürbar seien und warnen vor einem drohenden „Bürokratieinfarkt“ (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/buerokratie-regierung-beschliesst-umfassendes-paket-zum-buerokratieabbau/100168506.html).
In diese Richtung argumentiert auch die Hauptgeschäftsführerin des BDI, Tanja Gönner, die vor allem eine konsequente Umsetzung einfordert: „Die Koalition hat sehr viel angekündigt, dem steht bisher aber wenig gegenüber, das schon tatsächlich umgesetzt und für die Unternehmen spürbar ist“ (www.welt.de/wirtschaft/article690b0ba0c629456c30f8aa0f/buerokratieabbau-wenig-umgesetzt-und-spuerbar-was-das-entlastungskabinett-wirklich-bringt.html).
Ähnlich kritisch äußert sich DIHK-Präsident Peter Adrian. Im IHK-Unternehmensbarometer 2025 fordert er ein „Aufschwung-Gesetz“ nach dem Prinzip der „One-in-two-out“-Regel, wonach für jede neue gesetzliche Verpflichtung mindestens zwei, besser drei bestehende Vorschriften gestrichen werden sollen. Nur so lasse sich der Bürokratieabbau spürbar beschleunigen – Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
insbesondere im Hinblick auf die nationale Gesetzgebung und die Vermeidung von EU-Übererfüllung (www.dihk.de/de/themen-und-positionen/aufbruchssignale-fuer-deutschland-131512).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche konkreten Kosten-Nutzen-Analysen liegen der Auswahl der acht Gesetzentwürfe zugrunde, und warum wurde keine umfassende Priorisierung der Maßnahmen mit dem größten Entlastungspotenzial vorgenommen?
Wie wird die von der Bundesregierung genannte Entlastungssumme genau berechnet, und warum ist sie im Vergleich zu den insgesamt angestrebten 16 Mrd. Euro jährlich so marginal (die Bundesregierung spricht von einer Entlastung von „etwa 100 Mio. Euro“ durch die acht Entwürfe, vgl. Vorbemerkung)?
Wie hoch sind die jeweiligen Entlastungsziele für die Jahre 2026, 2027 und 2028?
Welche unabhängigen Gutachten (z. B. des NKR) bestätigen diese Schätzung (der Entlastungssumme) ggf.?
Welche Bundesministerien haben, gemäß der Kritik des NKR-Vorsitzenden, keine oder nur minimale Entlastungsvorschläge eingebracht (Liste aller Ministerien mit der Zahl der jeweiligen Entlastungsvorschläge)?
Welche Konsequenzen sieht die Bundesregierung ggf. für Bundesministerien vor, die keine oder nur minimale Entlastungsvorschläge eingebracht haben?
Gibt es für die Bundesministerien Sanktionen bei Verzögerungen und falls ja, um welche Sanktionen handelt es sich und wie werden diese durchgesetzt?
Wenn der Bundesminister für Digitalisierung und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger (CDU) von einem „Ergebnis, wie Deutschland es seit vielen Jahren nicht erlebt hat“, spricht (www.mz.de/deutschland-undwelt/deutschland/burokratieabbau-regierung-strebt-milliarden-entlastung - 4143222), welche vergleichbaren Entlastungspakete aus früheren Legislaturperioden, etwa unter den Merkel-Regierungen, dienten dabei als Richtwert, und warum scheiterten sie nach Einschätzung der jetzigen Bundesregierung letztlich an der Umsetzung?
Hat sich die Bundesregierung zu der vom DIHK-Präsidenten Peter Adrian geforderten Regel eines „Aufschwung-Gesetzes“, nach der für jede neue Verpflichtung mindestens zwei (besser drei) bestehende Vorschriften gestrichen werden sollen (siehe Vorbemerkungen), eine eigene Auffassung erarbeitet, wenn ja, unterstützt sie diese Forderung und wie will sie diese ggf. insbesondere mit Blick auf die EU-Übererfüllung national umsetzen?
Welche Folgetermine für weitere Entlastungskabinette sind bereits terminiert und welche Bundesministerien, Behörden und Länder sind hierzu eingeladen?