Deutscher Bundestag Drucksache 21/3981
21. Wahlperiode 03.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maximilian Kneller, Wolfgang Wiehle,
René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3778 –
Technischer Zustand, Investitionskosten und Einsatzeffektivität von
Taumittelsprühanlagen im Bundesfernstraßennetz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit im Bundesfernstraßennetz werden
sogenannte Taumittelsprühanlagen (TMS) eingesetzt. Insbesondere auf
Brücken, Steigungsstecken und anderen potenziell verkehrstechnisch gefährdeter
Stellen im Bundesfernstraßennetz kommen Taumittelsprühanlagen zum
Einsatz (
www.strassen.nrw.de/de/winterdienst.html).
1. Wie viele Taumittelsprühanlagen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
zum derzeitigen Zeitpunkt auf Bundesstraßen und Bundesautobahnen
installiert (bitte nach Standorten einzeln auflisten)?
2. Wann wurden die in Frage 1 erfragten jeweiligen Taumittelsprühanlagen
in den Erstbetrieb genommen?
3. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung alle installierten
Taumittelsprühanlagen in einem voll funktionsfähigen Zustand?
a) Wenn nein, welche Taumittelsprühanlagen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht in einem voll funktionsfähigen Zustand?
b) Wenn nein, weshalb ist nach Kenntnis der Bundesregierung die
jeweilige Taumittelsprühanlage nicht mehr in einem voll funktionsfähigen
Zustand?
c) Wenn nein, wann plant man nach Kenntnis der Bundesregierung, die
jeweilige Taumittelsprühanlage in einen voll funktionsfähigen Betrieb
zurückzuversetzen?
Die Fragen 1 bis 3c werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit Taumittelsprühanlagen (TMS) wird eine Taustofflösung durch ein
ortsfestes hydraulisches System mit Sprühdüsen auf die Fahrbahn aufgebracht. Die
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 3. Februar 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Sprühung kann automatisch durch Sensoren oder bei Bedarf von Hand
ausgelöst werden.
TMS können unmittelbar und schneller als der Streudienst auf sich bildende
Glätte reagieren und eignen sich daher besonders für den Einsatz an Punkten
mit besonderer Glättegefahr (Brücken). Einsatzkriterien und Detailfragen der
Planung und Ausführung von TMS sind in dem „Merkblatt für Planung, Bau
und Betrieb von Taumittelsprühanlagen“ zusammengestellt. Hiernach ist in
jedem Einzelfall ein detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis zu führen.
Die nachfolgende Tabelle enthält die Auflistung der Taumittelsprühanlagen an
Bundesfernstraßen mit der Angabe der Erstinbetriebnahme.
Autobahn
Bundesstr. Lokalisierung Funktionsfähig Erstbetrieb
Jahr
A 30 Brücke über Dortmund-Ems-Kanal bei Rheine (km
31,2)
Ja 1990
A 1 Brücke über Dortmund-Ems-Kanal bei Münster (km
283,1)
Ja 1992
A 45 Steigungsstrecke Kalteiche (km 121,700 – 125,000) ja 1999
A 4 Talbrücke Elben (km 150,500 – 150,900) ja 2005
A 4 Wiehltalbrücke (km 119,685 – 120,395) ja 2003
A 48 Lindemannbauwerk (km 1,084) im AD Dernbach ja 2006
A 81 Weitinger Talbrücke (km 629,201 – 630,181) ja 2001
A45 Steigung – Sauerlandaufstieg (km 37,8 – 43,9) nein 1984
A1 Brücke über Dortmund-Ems-Kanal (km 252,5) nein 1992
A2 Steigung – Bielefelder Berg nein 1995
A8 Brücke „Priental“ (km 71,8 – 72,0) nein 1995
A3 Brücke „Haseltal“ (km 241,4 – 242,0) nein 1990
A8 Steigung – Drackensteiner Hang (km 152,0 – 153,6) nein 1984
A11 Brücke über Oder-Havel-Kanal (km 30,6 – 30,7) nein 1993
B 54 (NW) Hüttentalstraße Ja 2006
B 76 (SH) Haselholmer Talbrücke Ja 1993
B 184 (ST) Elbebrücke ja 1994
B 10 (BW) Stahlhochbrücke Stuttgart-Zuffenhausen ja 1994
Die hohen Kosten für eine Instandsetzung der vorhandenen, abgängigen
Anlagen machen dies unwirtschaftlich und der ordnungsgemäße Winterdienst wird
durch den Einsatz von Winterdienstfahrzeugen gewährleistet. Aus den
genannten Gründen stehen die Anlagen zum Rückbau an.
4. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Einsatz von
Taumittelsprühanlagen einen konkreten Einfluss auf die aktive Reduzierung von
Verkehrsunfällen?
Die Ergebnisse des Forschungsberichts „Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit
von Taumittelsprühanlagen“ aus dem Jahr 2006 der Bundesanstalt für Straßen-
und Verkehrswesen ergaben eine Verringerung der Verkehrsunfälle nach
Installation der Taumittelsprühanlage bei nahezu allen Anlagen.
5. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
vergangenen fünf Jahren für Wartung, Instandhaltung und Betrieb von
Taumittelsprühanlagen entstanden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Kosten für Wartung, Instandhaltung und Betrieb von TMS variieren nach
Angaben der Länder und der Autobahn GmbH und können bis zu 50.000 Euro
jährlich je nach Instandhaltungs- bzw. Reparaturaufwand der einzelnen
Anlage betragen.
Hinzu kommen ggf. Mehrkosten, die im Rahmen der
Straßenerhaltungsmaßnahmen aufgewendet werden, sowie die Kosten für die Streumittel (Sole). Eine
differenzierte Kostenzuordnung je Anlage der vergangenen Jahre 5 Jahre wurde
nicht erhoben.
6. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen,
um die Funktionsfähigkeit der Anlagen während der Winterdienstsaison
sicherzustellen?
Vor Beginn der Winterdienstsaison erfolgt eine turnusmäßige Wartung und die
Reparaturen der ggf. festgestellten Mängel. Während der Winterdienstsaison
erfolgt eine wöchentliche Kontrolle vor Ort und Füllstandsablesung am Behälter
durch die zuständigen Straßen- und Autobahnmeistereien. Für kurzfristig
erforderliche Reparaturen steht der Notdienst einer beauftragten Fachfirma zur
Verfügung.
7. In welchem Umfang konnten nach Kenntnis der Bundesregierung durch
den Einsatz von Taumittelsprühanlagen klassische Winterdiensteinsätze
(z. B. Streufahrzeuge) reduziert werden?
TMS können unmittelbar auf sich bildende Glätte reagieren und eignen sich
daher besonders für den Einsatz an Punkten mit besonderer Glättegefahr (z. B.
exponierte Brücken über Gewässer). Nach Kenntnis der Bundesregierung
konnten durch den Einsatz der vorhandenen TMS die konventionellen
Winterdiensteinsätze mit Streufahrzeugen partiell sinnvoll ergänzen.
8. Liegen der Bundesregierung Vergleichsuntersuchungen zur
Wirtschaftlichkeit und Effektivität von Taumittelsprühanlagen im Vergleich zu
konventionellen Winterdienstmaßnahmen vor?
a) Wenn ja, welche Erkenntnis gewann die Bundesregierung aus diesen
Untersuchungen?
b) Wenn nein, weshalb wurden keine Vergleichsuntersuchungen zur einer
Entscheidungsfindung zur Hilfe genommen?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Die der Bundesregierung vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen zur
Wirtschaftlichkeit und Effektivität von TMS datieren auf den Anfang der
2000er und bilden den damaligen Stand der Technik ab. Seitdem hat sich die
Winterdiensttechnik weiterentwickelt. Durch den vermehrten Einsatz der
Flüssigstreuung (FS°100) und der damit verbundenen längeren Liegedauer besteht
die Möglichkeit den Winterdiensteinsatz zur präventiven Streuung vor dem
Einsetzen des Frostes/Schneefalls durchzuführen, hierdurch sind die zeitlichen
Vorteile der TMS nicht mehr gegeben. Daher wurden in den letzten Jahren
keine neuen Anlagen in Betrieb genommen. Bei den noch im Betrieb
befindlichen Anlagen muss im Falle einer anstehender Generalinstandsetzungen eine
entsprechende Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt werden. Dies kann im
Ergebnis zu einer Stilllegung der Anlage führen.
9. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund der
bisherigen Erkenntnisse zum Einsatz Pläne für die Ausweitung oder die
technische Weiterentwicklung des Einsatzes von Taumittelsprühanlagen?
a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung zur Umsetzung geplant (bitte Maßnahme mit der
jeweiligen Kostenannahme auflisten)?
b) Wenn nein, weshalb entscheidet man sich nach Kenntnis der
Bundesregierung, gegenwärtig nicht für den infrastrukturellen Ausbau von
Taumittelsprühanlagen?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Nein. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile, sowie der Berücksichtigung von
Wirtschaftlichkeit und Effizienz, ist eine Ausweitung bzw. die technische
Weiterentwicklung von TMS aus den vorgenannten Gründen nicht geboten.
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