Weihnachtsstaus in die Ukraine – Erkenntnisse und Eindrücke der Bundesregierung
des Abgeordneten Markus Frohnmaier, René Springer, Diana Zimmer, Gerold Otten, Dr. Malte Kaufmann, Stefan Keuter, Uwe Schulz, Jürgen Koegel, Heinrich Koch, Jan Wenzel Schmidt, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Alexander Wolf, Dr. Rainer Rothfuß, Dr. Christoph Birghan, Stephan Brandner, Dr. Christian Wirth, Tobias Matthias Peterka, Ulrich von Zons, Rainer Galla, Peter Bohnhof, Gereon Bollmann, Knuth Meyer-Soltow, Sascha Lensing, Martin Hess und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
An der polnisch-ukrainischen Grenze wurden vor den Weihnachtsfeiertagen nach Medienberichten kilometerlange, bis zu 24-stündige Verkehrsstaus festgestellt – nicht aus der Ukraine, sondern in ihre Richtung. Dabei rührten die „extremen Wartezeiten“ an den Grenzübergängen daraus, dass „Zehntausende Ukrainer“, die in Deutschland und anderen EU-Ländern Aufnahme gefunden haben, über die Feiertage „temporär“ zurück wollten, um die Feste „mit ihren Freunden und Angehörigen zu feiern“ (www.welt.de/videos/video694b83a4f6fc544dba9b2991/staus-in-richtung-ukraine-diese-menschen-wollen-rein-ins-land-und-nicht-etwa-raus.html).
Mithin unterbrachen diese Menschen, die Schutz vor einem Krieg erhalten haben, ihre Flucht faktisch für einen freiwilligen Aufenthalt in dem Kriegsgebiet, aus ebendem sie geflohen sind. Ein Pressebericht folgerte: „Ukrainer, die in Deutschland leben, finanzieren [hierbei] diesen Heimaturlaub aus Sozialleistungen, bezahlt vom Steuerzahler“ (www.nius.de/ausland/news/weihnachtsurlaubin-der-heimat-24-stunden-stau-richtung-ukraine-finanziert-vom-buergergeld).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Liegen der Bundesregierung eigene Erkenntnisse vor zu den massenhaften (vgl. Vorbemerkung) Rückreisen ukrainischer Schutzberechtigter über die polnisch-ukrainische Grenze während der vergangenen Weihnachtsfeiertage und des Jahreswechsels, insbesondere im Hinblick auf das EU-Aufnahmeland sowie den zahlenmäßigen Umfang und Zeitraum dieser Rückreisen, und wenn ja, welche?
Lässt der Sachverhalt, in dem aus Motiven, zu feiern, Schutzberechtigte zahntausendfach freiwillig in das Kriegsgebiet Ukraine temporär zurückkehren (vgl. Vorbemerkung), nach Auffassung der Bundesregierung gegebenenfalls Rückschlüsse zu
a) auf ein fortbestehendes oder entfallenes individuelles, faktisches Schutzbedürfnis im Rahmen der sicherheitspolitischen Einschätzungen der Bundesregierung (bitte begründen) und
b) betreffend die mögliche Notwendigkeit von Gesetzesänderungen etwa beim vorübergehendem Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz und oder Leistungsbezug nach dem SGB II (bitte begründen)?
Wenn die Bundesregierung weder das Schutzbedürfnis berührt sieht noch Gesetzesänderungen für erforderlich hält (vgl. Vorfrage), zieht die Bundesregierung gegebenenfalls andere Konsequenzen für ihr politisches Handeln daraus, wenn wie im vorliegenden Fall Leistungsbezieher mit gewährtem Schutz vor einem bewaffneten Konflikt ohne zwingenden Grund und vielmehr aus rein privaten oder touristischen Motiven in ein aktives Kriegsgebiet zurückkehren, und wenn ja, welche?
Sieht die Bundesregierung grundsätzlich die Gefahr, dass solche Rückreisen die Glaubwürdigkeit des Instruments des vorübergehenden Schutzes insgesamt beeinträchtigen (bitte begründen), und wie stellt die Bundesregierung gegebenenfalls sicher, dass der Zweck des Schutzstatus – der Schutz vor ernsthafter Gefahr für Leib und Leben – nicht durch freiwillige Rückreisen konterkariert wird (bitte ausführen)?
Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich den Umstand, dass Personen, denen in Deutschland Schutz vor einem bewaffneten Konflikt gewährt wird, diesen Schutz faktisch dadurch relativieren, dass sie freiwillig in das betreffende Kriegsgebiet zurückreisen?