Zugang zu Schengen-Visa bei Nutzung externer Dienstleister (TLScontact) und Wahrnehmung der Aufsichtspflichten des Auswärtigen Amts
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Stefan Keuter, Gerold Otten, Diana Zimmer, Jan Wenzel Schmidt, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Ein deutscher Staatsbürger hat sich in einer dringenden konsularischen Angelegenheit an die Initianten dieser Kleinen Anfrage gewandt. Der Betroffene lebt mit seiner Ehefrau, einer russischen Staatsangehörigen, sowie einem minderjährigen gemeinsamen deutschen Kind in Hurghada (Ägypten). Seit mehreren Monaten ist es seiner Ehefrau trotz vielfach wiederholter Versuche unmöglich, über den vom Auswärtigen Amt beauftragten externen Dienstleister TLScontact einen regulären Termin zur Beantragung eines Schengen-Kurzzeitvisums zu buchen. Der Fall ist von humanitärer Dringlichkeit, weil der 74 Jahre alte Vater des deutschen Staatsbürgers in Deutschland gesundheitlich angeschlagen ist und ein zeitnaher Familienbesuch medizinisch und sozial geboten erscheint.
Der Betroffene berichtet, dass in mehreren Drittstaaten, darunter Ägypten, Marokko, Algerien, Nigeria und Indien, über Wochen oder Monate hinweg faktisch keine regulär verfügbaren Termine bei TLScontact bestehen würden. Gleichzeitig existierten Hinweise auf Manipulationen, namentlich auf eine systematische Abgreifung von Terminen durch automatisierte Verfahren („Bots“) sowie auf eine kostenpflichtige inoffizielle Terminvermittlung durch Drittanbieter, etwa über lokale Agenturen, Online-Foren oder Messenger-Dienste. Ferner berichtet er über ausbleibende oder lediglich standardisierte Antworten ohne erkennbare Abhilfe trotz mehrfacher Hinweise an die zuständigen Stellen – darunter die deutsche Auslandsvertretung, das Auswärtige Amt sowie Datenschutz- und Aufsichtsbehörden auf nationaler und europäischer Ebene.
Nach Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (EU-Visakodex) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Antragstellern einen effektiven Zugang zum Visumverfahren zu ermöglichen. Artikel 40 ff. des Visakodex regeln die Beauftragung und die Überwachung externer Dienstleister. National trifft das Auswärtige Amt eine entsprechende Aufsichts- und Organisationsverantwortung für konsularische Dienstleistungen. Vor diesem Hintergrund sehen die Fragesteller Klärungsbedarf hinsichtlich der Wahrnehmung staatlicher Verantwortung, der Funktionsfähigkeit des Visumverfahrens sowie des Schutzes deutscher Staatsangehöriger und ihrer Familien.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
In welchen Drittstaaten nutzt das Auswärtige Amt derzeit externe Dienstleister für die Entgegennahme von Schengen-Visumanträgen, und in welchen dieser Staaten ist TLScontact beauftragt?
Sind der Bundesregierung die Berichte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) bekannt, wonach in mehreren Ländern über längere Zeiträume faktisch keine regulären Termine zur Beantragung von Schengen-Visa über TLScontact verfügbar seien, hat sie sich ggf. dazu eine Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese ggf.?
Welche konkreten Mindeststandards hinsichtlich Terminverfügbarkeit und Wartezeiten legt das Auswärtige Amt bei der Beauftragung externer Dienstleister ggf. zugrunde?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Vorgaben des Artikels 9 EU-Visakodex (Zugang zum Visumverfahren) auch bei Nutzung externer Dienstleister tatsächlich eingehalten werden?
Welche Aufsichts-, Kontroll- und Auditmaßnahmen hat das Auswärtige Amt seit 2022 gegenüber TLScontact ggf. durchgeführt (bitte nach Jahr, Land und Art der Maßnahme aufschlüsseln)?
Liegen dem Auswärtigen Amt Erkenntnisse über den Einsatz automatisierter Verfahren (sog. Bots) oder über organisierte inoffizielle Terminvermittlung im Zusammenhang mit TLScontact vor, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen verlangt oder überprüft ggf. das Auswärtige Amt bei TLScontact zur Verhinderung von Bot-Zugriffen, Terminmissbrauch und Marktintermediation?
Verfügt das Auswärtige Amt über prüfbare Dokumentationen des Dienstleisters, etwa Termin-Release-Protokolle, Log-Dateien oder externe Auditberichte, und wenn ja, in welchem Umfang?
Welche Sanktionen oder vertraglichen Konsequenzen sind ggf. vorgesehen, wenn ein externer Dienstleister seine Pflichten aus Anhang X des EU‑Visakodex nicht oder nicht ausreichend erfüllt?
Wurden seit 2020 Vertragsstrafen, Abmahnungen oder Kündigungen gegenüber TLScontact oder anderen Visadienstleistern ausgesprochen, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Wie stellt die Bundesregierung ggf. sicher, dass besonders schutzwürdige Fälle, insbesondere von Familienangehörigen deutscher Staatsangehöriger, bei faktischer Terminnichtverfügbarkeit dennoch zeitnah Zugang zum Visumverfahren erhalten?
Existieren interne Weisungen oder Notfallmechanismen der Auslandsvertretungen zur Bearbeitung humanitär dringlicher Fälle bei Ausfall oder Fehlfunktion externer Dienstleister?
Wie bewertet die Bundesregierung die datenschutzrechtlichen Risiken bei der Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten durch externe Visadienstleister in Drittstaaten?
Welche Abstimmungen hat das Auswärtige Amt hierzu mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vorgenommen?
Sieht die Bundesregierung angesichts der geschilderten Problemlage Reform- oder Anpassungsbedarf bei der Auslagerung konsularischer Dienstleistungen auf externe Anbieter, und wenn ja, welchen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?