Rückgabe von Kulturgütern zwischen Deutschland und Polen im Kontext des Zweiten Weltkrieges
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich, Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann, Gerold Otten, Jan Wenzel Schmidt, Uwe Schulz, Udo Theodor Hemmelgarn und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 1. Dezember 2025 gab die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) im Rahmen der deutsch-polnischen Regierungskonsultationen 73 Urkunden aus der Zeit des Deutschen Ordens aus dem Bestand des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz an Polen zurück (www.preussischer-kulturbesitz.de/meldung/artikel/2025/12/01/spk-restituiert-urkunden-aus-dem-warschauer-hauptarchiv-alter-akten-an-polen.html, letzter Zugriff am 21. Januar 2026). Die Präsidentin der SPK erklärte hierzu: „Ich freue mich sehr, dass wir diese wertvollen Urkunden nach einer Entscheidung des Stiftungsrates heute an Polen übergeben konnten. Gleichzeitig hoffe ich, dass es mit dieser Rückgabe wieder Bewegung in den Gesprächen mit unserem östlichen Nachbarland gibt, mit dem uns so viel verbindet“ (ebd.).
Der Zeremonie wohnten neben Bundeskanzler Friedrich Merz und dem polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk auch der Staatsminister für Kultur und Medien, Dr. Wolfram Weimer sowie die polnische Kulturministerin Marta Cienkowska bei, was den hohen politischen Rang dieses Vorgangs für die deutsch-polnischen Kulturbeziehungen unterstreicht. Der Kulturstaatsminister erklärte, diese Schritte seien „nicht nur symbolisch, sondern Ausdruck einer intensiven Auseinandersetzung mit der Vergangenheit“ und eröffneten „ein neues Kapitel einer gemeinsamen Erinnerungskultur“ (https://kulturstaatsminister.de/rueckgabe-historischer-kulturgueter, letzter Zugriff am 21. Januar 2026).
Vor diesem Hintergrund besteht für die Fragesteller Anlass zu der Frage, ob im Rahmen der Regierungskonsultationen auch über die Rückführung bedeutender deutscher Kulturgüter gesprochen wurde, die sich infolge des Zweiten Weltkrieges heute im polnischen Staatsbesitz befinden, insbesondere über die sogenannte Berlinka-Sammlung.
Zwischen den Jahren 2000 und 2001 soll der damalige polnische Außenminister Władysław Bartoszewski nach eigener Aussage die Gründung einer deutsch-polnischen Stiftung zur Lösung der Berlinka-Frage vorgeschlagen haben, was von der damaligen Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder jedoch abgelehnt worden sein soll (www.augsburger-allgemeine.de/kultur/Bartoszewski-Polen-wollte-Berlinka-zurueckgeben-id7152231.html, letzter Zugriff am 21. Januar 2026). Dieses Beispiel verdeutlicht nach Auffassung der Fragesteller, dass Fragen der Rückgabe kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter im deutsch-polnischen Verhältnis grundsätzlich nicht als Einbahnstraße verstanden werden müssen.
Die Berlinka-Sammlung besitzt für den Erhalt des deutschen Kulturerbes herausragende Bedeutung. Sie umfasst unter anderem rund 220 000 Autographen, darunter Briefe und Handschriften von Martin Luther, Johann Wolfgang von Goethe, Heinrich von Kleist, Jacob und Wilhelm Grimm, Alexander und Wilhelm von Humboldt, Gottfried Wilhelm Leibniz, Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Rainer Maria Rilke und Friedrich Schiller (vgl. https://paz.de/artikel/denkwuerdiger-akt-guten-willens-a16243.html, letzter Zugriff 21. Januar 2026).
Angesichts dessen erscheint es den Fragestellern geboten, dass die Bundesregierung in Gesprächen mit der polnischen Seite auch eigene berechtigte Erwartungen formuliert und die Rückgabe von Kulturgütern auf der Grundlage von Gegenseitigkeit, Tauschprinzipien oder anderen geeigneten Modellen verfolgt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wurde nach Kenntnisstand der Bundesregierung im Rahmen der Zeremonie am 1. Dezember 2025 oder der deutsch-polnischen Regierungskonsultationen von deutscher Seite auch die Rückführung kriegsbedingt verlagerter deutscher Kulturgüter aus Polen thematisiert, und wenn ja, in welcher Form?
Wurden nach Kenntnisstand der Bundesregierung dabei ausdrücklich die Berlinka-Sammlung oder andere konkrete Kulturgüter deutscher Herkunft angesprochen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Bundesministerien, nachgeordneten Behörden und kulturpolitischen Institutionen sind derzeit nach Kenntnisstand der Bundesregierung für die Wahrnehmung deutscher Ansprüche auf kriegsbedingt verlagerte Kulturgüter gegenüber Polen zuständig?
Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung grundsätzlich im Umgang mit deutschen Kulturgütern, die sich infolge des Zweiten Weltkrieges in polnischem Staatsbesitz befinden?
Welche Kulturgüter beansprucht die Bundesrepublik Deutschland gegenüber Polen, und welche Kulturgüter macht Polen gegenüber Deutschland geltend (bitte jeweils aufschlüsseln und angeben, ob hierzu interne oder bilaterale Übersichten bzw. Listen existieren)?
Auf welcher rechtlichen Grundlage (völkerrechtlich, staatsvertraglich oder politisch) werden nach Kenntnisstand der Bundesregierung diese Ansprüche jeweils erhoben?
Bestehen nach Kenntnisstand der Bundesregierung bilaterale Abkommen, Gemeinsame Erklärungen oder Arbeitsformate zwischen Deutschland und Polen zur Rückgabe oder zum Tausch kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter, und wenn ja, welche?
In welchem institutionellen und diplomatischen Rahmen (z. B. Regierungskonsultationen, Facharbeitsgruppen, Expertenkommissionen) werden nach Kenntnisstand der Bundesregierung Gespräche zur Klärung gegenseitiger Ansprüche geführt?
Gibt es nach Kenntnisstand der Bundesregierung seit 1990 eine vergleichende Übersicht über Rückgaben oder Restitutionen von Kulturgütern zwischen Deutschland und Polen?
a) Wenn ja, welchen Inhalts (bitte nach Jahren, Art der Kulturgüter und Richtung der Rückgabe aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum besitzt die Bundesregierung keinen Gesamtüberblick über die Rückgaben und Restitutionen beider Seiten?
Welche Rolle misst die Bundesregierung dem Prinzip der Gegenseitigkeit oder des Kulturgütertausches bei der Lösung offener Restitutionsfragen bei?
Beabsichtigt die Bundesregierung, künftig konkrete Initiativen zur Rückführung besonders bedeutender deutscher Kulturgüter – insbesondere der Berlinka-Sammlung – zu ergreifen, und wenn ja, welche?
Welche Position vertritt die polnische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Bezug auf die Berlinka-Sammlung?
Hat die polnische Seite in den vergangenen fünf Jahren gegenüber der Bundesregierung oder deutschen Kulturinstitutionen Gesprächsbereitschaft, konkrete Vorschläge oder Bedingungen zur Regelung der Berlinka-Frage signalisiert?
Teilt die polnische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung die Auffassung, dass Rückgaben kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter zwischen Deutschland und Polen auf der Grundlage von Gegenseitigkeit erfolgen sollten, und hat sie dies gegenüber der Bundesregierung entsprechend kommuniziert?
Wird von der Bundesregierung die zwischen 2000 und 2001 von polnischer Seite vorgeschlagene Gründung einer deutsch-polnischen Stiftung zur Regelung der Berlinka-Frage und weiterer strittiger Kulturgüter derzeit geprüft oder erwogen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?