Zahlungs-, Förder- und Zuwendungsdatenbanken in den Bundesministerien und nachgeordneten Behörden
der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Thomas Ladzinski, Dr. Michael Kaufmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Bund leistet jährlich erhebliche Zahlungen in Form von Zuwendungen, Zuschüssen, Projektförderungen, institutionellen Förderungen sowie sonstigen finanziellen Leistungen an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung. Diese Zahlungen werden in den Bundesministerien und den ihnen nachgeordneten Behörden mittels unterschiedlicher IT-Fachverfahren, Datenbanken und sonstiger strukturierter Systeme erfasst und verwaltet. Für die parlamentarische Kontrolle der Haushalts- und Förderpolitik des Bundes ist es erforderlich, einen vollständigen Überblick darüber zu erhalten, welche Datenbanken hierfür genutzt werden und welche Informationen dort jeweils systematisch erfasst werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Datenbanken, IT-Fachverfahren, Programme oder sonstigen strukturierten elektronischen Systeme werden in den einzelnen Bundesministerien sowie in den ihnen nachgeordneten Behörden zur Erfassung von Zahlungen an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung genutzt (bitte nach Ressort und Behörde auflisten)?
Seit welchem Jahr sind die jeweiligen in Frage 1 erfragten Datenbanken oder Systeme jeweils im Einsatz?
Handelt es sich bei den in Frage 1 erfragten Systemen jeweils um ressortinterne, ressortübergreifende oder extern betriebene Lösungen?
Für welche Arten von Zahlungen werden die jeweiligen Datenbanken oder Systeme genutzt (z. B. Zuwendungen, Projektförderungen, institutionelle Förderungen, Zuschüsse, sonstige Zahlungen an Dritte)?
Werden in den jeweiligen Datenbanken ausschließlich haushaltsrechtliche Zahlungsdaten erfasst oder auch darüber hinausgehende inhaltliche oder förderpolitische Informationen?
Welche Angaben werden in den jeweiligen Datenbanken systematisch erfasst (bitte jeweils getrennt nach Datenbank angeben), insbesondere a) Name des Zahlungsempfängers, b) Rechtsform des Zahlungsempfängers, c) Sitz des Zahlungsempfängers, d) Projekt-, Maßnahmen- oder Programmtitel, e) Förder- oder Verwendungszweck, f) bewilligte Fördersumme, g) tatsächlich ausgezahlte Fördersumme, h) Laufzeit der Förderung oder Maßnahme, i) Angaben zu Unterauftragnehmern oder Mittelweiterleitungen, j) Angaben zu Eigenanteilen oder Kofinanzierungen, k) fachliche Bewertungen, Einstufungen oder Klassifizierungen, l) Prüfvermerke, Verwendungsnachweise oder Evaluationsergebnisse?
Werden in den jeweiligen Datenbanken darüber hinaus weitere Kategorien oder Klassifizierungen erfasst, und wenn ja, welche?
Welche Stellen innerhalb der Bundesregierung haben jeweils Zugriff auf die in Frage 1 erfragten Datenbanken, und wie ist der Zugriff konkret ausgestaltet (nur „lesend“ oder auch „schreibend“ bzw. welche weiteren Abstufungen gibt es)?
Sind die in Frage 1 erfragten Datenbanken technisch auswertbar nach a) thematischen Schwerpunkten, b) Förderprogrammen oder Förderlinien, c) einzelnen Zuwendungsempfängern, d) Haushaltsjahren?
Ist ein ressortübergreifender Abgleich oder eine Zusammenführung der in den jeweiligen Datenbanken erfassten Daten technisch möglich oder vorgesehen?
Welche der in Frage 1 erfragten Datenbanken oder der dort gespeicherten Informationen sind grundsätzlich geeignet, dem Deutschen Bundestag zur Wahrnehmung seiner Kontrollrechte zur Verfügung gestellt zu werden?
Welche rechtlichen, tatsächlichen oder organisatorischen Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine vollständige Offenlegung der in den jeweiligen Datenbanken erfassten Informationen gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Öffentlichkeit?
Werden die jeweiligen Datensätze laufend bei Zahlung aktualisiert oder erst mit dem Jahresabschluss?