Fortbestehende Kritik des Bundesrechnungshofs an der fehlenden Transparenz bei deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Stefan Keuter, Udo Theodor Hemmelgarn, Uwe Schulz, Dr. Alexander Wolf, Dr. Malte Kaufmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Bundesrechnungshof hat in seiner Information über die Entwicklung des Einzelplans 05 (Auswärtiges Amt) für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2026 vom 23. September 2025 erneut darauf hingewiesen (vgl. www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/einzelplan-2026/05-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2; S. 16), dass der Bundesregierung ein vollständiger und verlässlicher Gesamtüberblick über die deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen fehle. Der Bundesrechnungshof stellt fest, dass bislang lediglich Beitragszahlungen an Organisationen der Vereinten Nationen systematisch erfasst werden, während Zahlungen an andere internationale Organisationen nicht vollständig berücksichtigt sind.
Beitragszahlungen an internationale Organisationen dienen der Verwirklichung außenpolitischer Interessen Deutschlands. Ohne einen solchen Gesamtüberblick kann die Bundesregierung diese Zahlungen weder hinreichend koordinieren, noch das Parlament angemessen darüber unterrichten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages hat diese Bemerkung des Bundesrechnungshofs zustimmend zur Kenntnis genommen und die Bundesregierung aufgefordert, spätestens ab dem Jahr 2026 einen automatisierten Gesamtüberblick über alle deutschen Zahlungen an internationale Organisationen mit korrekter Zuordnung sämtlicher Beitragsarten vorzuhalten. Das Auswärtige Amt soll diese Übersicht zentral führen; sie soll allen Ressorts leicht zugänglich sein und laufend aktualisiert werden. Darüber hinaus wurde das Auswärtige Amt aufgefordert, mit aktiver Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen dem Deutschen Bundestag ab den Haushaltsberatungen 2027 regelmäßig über die deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen zu berichten.
Zur Konkretisierung dieses Befundes hatte der Bundesrechnungshof bereits in seinen Bemerkungen 2024 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes aufgezeigt (vgl. www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/hauptband-2024/gesamtband-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2; S. 90 ff.), dass sich die deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen im Jahr 2022 auf insgesamt 8,7 Mrd. Euro beliefen, während die Bundesregierung lediglich 6,8 Mrd. Euro erfasst hatte. Beitragszahlungen in Höhe von 1,9 Mrd. Euro blieben damit unberücksichtigt. Diese Zahlen verdeutlichen das strukturelle Defizit, das der Bundesrechnungshof seit dem Jahr 2004 wiederholt beanstandet hat.
Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag mit Antrag vom 14. Oktober 2025 (Bundestagsdrucksache 21/2209) gefordert, einen vollständigen, transparenten und systematischen Überblick über sämtliche deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen herzustellen und dem Parlament regelmäßig vorzulegen.
Die Fragesteller halten es daher für erforderlich, erneut nach dem aktuellen Umsetzungsstand zu fragen. Eine vollständige, transparente und systematische Erfassung aller deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen – einschließlich der korrekten Unterscheidung zwischen Pflicht- und freiwilligen Beiträgen – ist in ihren Augen für die Wahrnehmung des Budgetrechts des Deutschen Bundestages, für eine sachgerechte haushaltsrechtliche Steuerung sowie für eine angemessene Unterrichtung von Parlament und Öffentlichkeit von zentraler Bedeutung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Verfügt die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage über einen vollständigen, ressortübergreifenden Gesamtüberblick über alle deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen (bitte unter Angabe des Stichtags beantworten)?
Wenn Frage 1 verneint wird, a) welche Beitragszahlungen (bitte nach Organisation, Ressort und Beitragsart differenzieren) sind derzeit nicht in einem solchen Gesamtüberblick enthalten, und b) welches Gesamtvolumen betreffen diese nicht erfassten Zahlungen?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der zustimmenden Kenntnisnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zur Bemerkung des Bundesrechnungshofs ggf. ergriffen, um spätestens ab dem Jahr 2026 einen automatisierten Gesamtüberblick über alle deutschen Zahlungen an internationale Organisationen vorzuhalten?
Welche verbindlichen Zeitpläne bestehen für a) die technische Umsetzung, b) die vollständige Datenzulieferung aller Ressorts und c) die erstmalige Vorlage eines vollständigen Gesamtüberblicks (vgl. Frage 3)?
Welche Organisationseinheit im Auswärtigen Amt trägt die fachliche Gesamtverantwortung für die Erstellung, Pflege und Aktualisierung dieses Gesamtüberblicks?
Welche konkreten Aufgaben übernimmt das Bundesministerium der Finanzen bei der Umsetzung der vom Rechnungsprüfungsausschuss geforderten Maßnahmen?
Hat das Bundesministerium der Finanzen verbindliche haushaltstechnische Vorgaben erlassen oder vorbereitet, um eine einheitliche Erfassung und Kennzeichnung aller Beitragszahlungen an internationale Organisationen sicherzustellen, wenn ja, seit wann gelten diese, und wenn nein, aus welchen Gründen bislang nicht, und bis wann ist der Erlass solcher Vorgaben vorgesehen?
Welche einheitlichen Arbeitsdefinitionen für Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge gelten derzeit ressortübergreifend bei Beitragszahlungen an internationale Organisationen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Fehlzuordnungen von Beitragsarten künftig ausgeschlossen werden, und welche Kontrollmechanismen sind hierfür vorgesehen?
Welche Rolle spielt die Datenbank portfolio.atlas bei der Herstellung des geforderten Gesamtüberblicks?
Welche Arten von Beitragszahlungen an internationale Organisationen können derzeit tatsächlich in portfolio.atlas erfasst und ausgewertet werden, und welche nicht oder noch nicht?
Bis wann plant die Bundesregierung ggf., portfolio.atlas so weiterzuentwickeln, dass sämtliche Pflicht- und freiwilligen Beitragszahlungen an internationalen Organisationen vollständig, korrekt und automatisiert abgebildet werden können?
Ab welchem Haushaltsjahr plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag erstmals eine vollständige, konsolidierte Übersicht über alle deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen vorzulegen?
In welcher Form wird die Bundesregierung dabei (vgl. Frage 13) sicherstellen, dass a) Pflicht- und freiwillige Beiträge eindeutig unterschieden und b) die Zahlungen den jeweiligen Ressorts eindeutig zugeordnet werden?
Welche Folgen zieht die Bundesregierung ggf. in Betracht, falls die vom Rechnungsprüfungsausschuss geforderte Herstellung eines automatisierten Gesamtüberblicks bis zum Jahr 2026 nicht umgesetzt wird?
Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund (vgl. Frage 15) die Risiken für das Budgetrecht des Deutschen Bundestages, wenn weiterhin Beitragszahlungen in Milliardenhöhe ohne vollständige Transparenz verausgabt werden?
Plant das Auswärtige Amt nach Vorbild der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH eine öffentlich zugängliche Datenbank über alle vom Auswärtigen Amt geförderten Projekte bzw. institutionell geförderte Nichtregierungsorganisationen (NGOs), wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht (vgl. https://projectdata.giz.de/projektdaten/region/-1/countries/)?