Beurlaubung von Beamten des Auswärtigen Amts zur Tätigkeit in privatwirtschaftlichen Unternehmen
der Abgeordneten Stefan Keuter, Torben Braga, Gerold Otten, Dr. Alexander Gauland, Jan Wenzel Schmidt, Uwe Schulz, Dr. Malte Kaufmann, Udo Theodor Hemmelgarn und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Seit mehreren Jahren wird in der Öffentlichkeit über Fälle berichtet, in denen Beamte des Auswärtigen Amts (AA) für Tätigkeiten in privatwirtschaftlichen Unternehmen beurlaubt wurden. Besonders im Fokus stehen dabei Beurlaubungen zu großen deutschen Konzernen wie Volkswagen, Daimler, Siemens oder der Deutschen Telekom (www.welt.de/newsticker/news1/article176835110/Unternehmen-Bericht-VW-Lobbyist-ist-beurlaubter-Beamter-des-Auswaertigen-Amtes.html und https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2018/09/vw-lobbyist-jens-hanefeld/).
Diese und andere Recherchen werfen bei den Fragestellern Fragen nach der Rechtsgrundlage, dem öffentlichen Interesse, der Transparenz, der Kontrolle, der Besoldung, der Ruhegehaltsfähigkeit, der Erwerbung zusätzlicher Versorgungsansprüche sowie nach möglichen Interessenkonflikten auf.
Juristisch stützen sich Beurlaubungen von Beamten regelmäßig auf die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV), das Bundesbeamtengesetz (BBG) und das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Nach § 12 SUrlV kann Sonderurlaub ohne Bezüge gewährt werden, wenn ein dienstliches oder öffentliches Interesse vorliegt. Der Begriff des öffentlichen Interesses ist jedoch nicht gesetzlich definiert. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verlangt, dass ein öffentliches Interesse konkret, objektiv nachvollziehbar und einzelfallbezogen dargelegt werden muss. Eine bloße allgemeine Erwartung eines möglichen Nutzens genügt nicht (vgl. Veröffentlichung der Wissenschaftlichen Dienste [WD] des Deutschen Bundestages, WD 3 - 3000 - 043/18).
Gerade bei Tätigkeiten in privatwirtschaftlichen Unternehmen, deren Interessenlage naturgemäß nicht unbedingt deckungsgleich mit staatlichen Interessen ist, stellt sich für die Fragesteller die Frage, ob und wie ein solches öffentliches Interesse im Einzelfall begründet wurde.
Weiterhin bestehen beamtenrechtliche Fragestellungen zu Besoldungsgruppen der beurlaubten Beamten, zur Ruhegehaltsfähigkeit der Beurlaubungszeiträume, zum Erwerb zusätzlicher betrieblicher Versorgungsansprüche, zur Verwendung dienstlich erlangter vertraulicher Informationen, zu Compliance‑Regeln, zu Kontrollmechanismen, zur Rückkehr in sensible Funktionen sowie zur Vermeidung von Interessenkonflikten.
Vor diesem Hintergrund erscheint den Fragestellern eine umfassende parlamentarische Aufklärung der aktuellen zugrunde liegenden Verwaltungspraxis erforderlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Seit welchem Jahr beurlaubt das Auswärtige Amt Beamte zur Tätigkeit in privatwirtschaftlichen Unternehmen, und wie viele Fälle wurden seit 2013 jährlich registriert (bitte tabellarisch nach Jahr, Unternehmen, Organisation, Dauer der Beurlaubung und Funktion der Beamten aufschlüsseln)?
Welche Unternehmen und Organisationen haben seit 2013 Beamte des Auswärtigen Amts im Rahmen einer Beurlaubung aufgenommen (bitte vollständige Liste aller Unternehmen, Konzerne, Verbände, Stiftungen oder sonstigen Organisationen angeben)?
Auf welche konkrete Rechtsgrundlage stützt die Bundesregierung die Beurlaubung von Beamten des Auswärtigen Amts zur Tätigkeit in privatwirtschaftlichen Unternehmen (z. B. SUrlV, BBG, BeamtStG), und was versteht sie in diesem Zusammenhang unter „öffentlichem Interesse“ (bitte die jeweiligen Paragraphen und internen Verwaltungsvorschriften angeben)?
Welche internen Kriterien, Prüfschritte und Zuständigkeiten bestehen im Auswärtigen Amt, um über die Genehmigung einer solchen Beurlaubung zu entscheiden (bitte den vollständigen Prüfablauf, einschließlich Compliance‑Bewertung, darstellen)?
In welchen Besoldungsgruppen befanden sich die seit 2013 beurlaubten Beamten des Auswärtigen Amts jeweils zum Zeitpunkt der Beurlaubung, und war der Zeitraum der Tätigkeit im Unternehmen ganz oder teilweise ruhegehaltsfähig (bitte tabellarisch nach Fall, Besoldungsgruppe, ruhegehaltsfähiger Zeitraum darstellen)?
Haben die beurlaubten Beamten des Auswärtigen Amts während ihrer Tätigkeit bei den aufnehmenden Unternehmen zusätzliche Renten‑ oder Versorgungsansprüche erworben, und wenn ja, in welcher Form (bitte nach Art der Anwartschaft, Träger, Zeitraum und Höhe angeben)?
Welche Vorgaben bestehen für beurlaubte Beamte des Auswärtigen Amts hinsichtlich der Nutzung dienstlich erworbener Informationen, Kontakte und vertraulicher Daten während ihrer Tätigkeit in privatwirtschaftlichen Unternehmen (bitte alle einschlägigen Vorschriften, Dienstanweisungen und Geheimschutzregelungen angeben)?
Wie wird die Einhaltung dieser Vorgaben (vgl. Frage 7) kontrolliert, und welche Sanktionen sind vorgesehen, wenn gegen sie verstoßen wird (bitte die zuständigen Stellen und Kontrollmechanismen angeben)?
Gab es entsprechende Verstöße (vgl. Vorfragen), und wenn ja, wurden diese sanktioniert (bitte samt Art der Sanktionen auflisten)?
In wie vielen Fällen sind beurlaubte Beamte des Auswärtigen Amts nach ihrer Tätigkeit in Unternehmen wie Volkswagen, Daimler, Siemens oder der Deutschen Telekom in Positionen zurückgekehrt, in denen sie unmittelbar oder mittelbar mit den Interessen dieser Unternehmen befasst waren (bitte tabellarisch nach Fall, Funktion, Zeitraum und Art der Berührungspunkte darstellen)?
Welche Maßnahmen seitens des Auswärtigen Amts bestehen, um mögliche Interessenkonflikte bei der Rückkehr in den Auswärtigen Dienst zu vermeiden oder zu minimieren (z. B. Karenzzeiten, Funktionswechsel, Compliance‑Prüfungen)?
Welche Rolle spielten beurlaubte Beamte des Auswärtigen Amts in Fällen, in denen die aufnehmenden Unternehmen in internationale Krisen oder Skandale verwickelt waren (z. B. Abgasskandal bei Volkswagen), und wurden diese Beamten oder ihre früheren Dienststellen in die politische oder diplomatische Kommunikation eingebunden (bitte alle relevanten Fälle seit 2013 auflisten)?
Plant die Bundesregierung, die Transparenz solcher Beurlaubungen zu erhöhen (z. B. durch jährliche Berichte, Veröffentlichung anonymisierter Statistiken oder strengere Dokumentationspflichten)?
Hält die Bundesregierung die derzeitigen Regelungen insgesamt für ausreichend, um die Unabhängigkeit des Auswärtigen Dienstes und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität staatlichen Handelns zu gewährleisten (bitte die zugrunde liegende Bewertung angeben)?
Welche Konsequenzen wurden aufgrund der seinerzeit und aktuell in der Öffentlichkeit geäußerten Kritik (www.focus.de/politik/deutschland/managergehalt-plus-pension-wie-die-spd-steuergeld-verblaest_582448f4-3e86-4b00-928a-daf73249c5fd.html) an der Praxis der Beurlaubung von Beamten – in die Privatwirtschaft oder in zivile Organisationen – auf Bundesebene gezogen (bitte angeben, ob disziplinarische, verwaltungsinterne, rechtliche oder organisatorische Maßnahmen ergriffen wurden, und wenn ja, bitte Art der Maßnahme, Zeitpunkt, zuständige Stelle und Ergebnis nennen)?