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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet
Datenlage zur SafeVac2.0-Studie
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Gesundheit
Datum
27.03.2026
Aktualisiert
07.04.2026
BT21/464512.03.2026
Datenlage zur SafeVac2.0-Studie
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4645
21. Wahlperiode 12.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Hess, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina
Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias
Ebenberger, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis
Leonard Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon
Bollmann, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Datenlage zur SafeVac-2.0-Studie
Öffentliche, parlamentarische und gerichtliche Angaben und Aussagen des
Paul-Ehrlich-Institutes zur SafeVac-2.0-Studie hinsichtlich Datenstand,
Auswertungsgrad und gemeldeter Fallzahlen stimmen nach Angaben in
Onlinemedienberichten in einigen Fällen nicht überein. So besteht eine Abweichung von
rund 42 Prozent bei der Zahl der zu EudraVigilance gemeldeten
schwerwiegenden SafeVac-2.0-Studienfälle (www.barucker.press/p/safevac-gericht-pei).
Insbesondere hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) wiederholt
Sicherheitsbewertungen und relative Kennzahlen veröffentlicht und zeitlich nachfolgend erklärt, die
Datenauswertung dauere noch an und vollständige Zahlen lägen nicht vor
(https://multipolar-magazin.de/meldungen/0298; https://norberthaering.de/new
s/safevac2-0-auswertung/). Damit ergeben sich für die Fragesteller Fragen
bezüglich der belastbaren Datengrundlage, auf welcher sicherheitsrelevante
Aussagen zu den COVID-19-Impfstoffen getroffen und staatliche Stellen diese
gegenüber Parlament, Öffentlichkeit und Gerichten vertreten haben. Die
Fragesteller erkennen hier parlamentarischen Klärungsbedarf.
Bisher ist weder eine Veröffentlichung der Ergebnisse der SafeVac-2.0-Studie
noch die öffentliche Zugänglichmachung eines Abschlussberichts binnen der
Jahresfrist gemäß § 67 Absatz 6 Satz 7 des Arzneimittelgesetzes ersichtlich
(Schriftsatz des PEI an das Verwaltungsgericht [VG] Darmstadt, vom 1.
Oktober 2025, S. 11, der den Fragestellern vorliegt). Der vom Paul-Ehrlich-Institut
(PEI) angekündigte Zeitpunkt für die Veröffentlichung der Studienergebnisse
„im Laufe des Jahres 2024“ wurde nicht umgesetzt (Schriftsatz des PEI vom
5. Juli 2023 an VG Darmstadt, Aktenzeichen 6 K 716/22.DA und Presseartikel
von Lena Böllinger, 25. August 2025, https://multipolar-magazin.de/artikel/safe
vac-daten-geheim).
Im August 2023 veröffentlichte das PEI eine Stellungnahme, wonach
unerwünschte Ereignisse („Adverse Events“) zum COVID-19-Impfstoff Comirnaty
chargenbezogen und nach Schweregrad ausgewertet worden sind. Dabei sollen
keine sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten festgestellt worden sein
(Stellungnahme des PEI vom 18. August 2023, www.pei.de/SharedDocs/Downloads/D
E/newsroom/positionen/stellungnahme-keine-chargenbezogene-haeufung-covi
d-19-impfstoffe.pdf). Diese Aussage prägte laut nachstehender Quelle die
öffentliche Wahrnehmung, obwohl in den Folgejahren institutsintern
Zehntausende unerwünschte Reaktionen erst nachträglich identifiziert wurden
(Presseartikel Barucker vom 27. Juli 2025, www.barucker.press/p/pei-keine-protokolle-ph
armakovigilanz?hide_intro_popup=true).
Im Oktober 2024 hat das PEI im Rahmen einer internationalen Fachpublikation
bzw. Konferenzdarstellung zur SafeVac-2.0-Studie eine relative Quote von
1,28 Prozent schwerwiegender Adverse Events Following Immunisation
(serious AEFI) veröffentlicht, ohne die zugrunde liegenden absoluten
Ereigniszahlen oder den berücksichtigten Datenstand offenzulegen (23rd ISoP Annual
Meeting „Global Perspectives on Pharmacovigilance in the Digital Age and
Advanced Therapeutics“, 1–5 October 2024 Montreal, Canada. Drug Saf 47,
1307–1439; 2024 – https://doi.org/10.1007/s40264-024-01477-7). Zugleich
erklärte das PEI gegenüber der Presse auch nach diesem Zeitpunkt wiederholt,
letztmals am 30. Dezember 2025, dass die Auswertung der SafeVac-2.0-Daten
noch andauere und belastbare Gesamtergebnisse noch nicht vorlägen (https://
x.com/bbarucker/status/2012101520787996963?s=52).
Im Dezember 2024 sollen die Ergebnisse zur SafeVac-2.0-Studie laut
Protokollen institutsintern im PEI vorgestellt worden sein (https://blog.bastian-barucke
r.de/wp-content/uploads/2025/11/PharmakovigilanzPEI.pdf).
In einer Antwort der Bundesregierung vom 1. August 2025 an die Journalistin
Lena Böllinger hieß es: „Nach Sichtung, Konsistenzprüfung und Validierung
der übermittelten Daten sind die Analysen der SafeVac-2.0-Daten gemäß
Studienprotokoll inzwischen abgeschlossen. Die Ergebnisse werden aktuell für eine
Publikation in einer Fachzeitschrift zusammengefasst“ (Presseartikel vom
25. August 2025: https://multipolar-magazin.de/artikel/safevac-daten-geheim).
Im Rahmen eines Eilverfahrens hat das PEI im Herbst 2025 vor Gericht
angegeben, die Zahl der Verdachtsfälle bei SafeVac 2.0 nicht benennen zu können
(vgl. Beschluss des VG Darmstadt vom 3. Dezember 2025 zum
Aktenzeichen 3 L 3012/25.DA). Es hat in diesem Verfahren auf gerichtliche Nachfrage
die Zahl der zu EudraVigilance übermittelten schwerwiegenden SafeVac-2.0-
Fälle am 2. Dezember 2025 mit „2 053“ angegeben. Das liegt fast 42 Prozent
unter dem Wert, der in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 154 auf Bundestagsdrucksache 21/747 im Juli 2025 mitgeteilt wurde.
Damals wurden 3 506 Studienteilnehmer mit schwerwiegenden Ereignissen
genannt, die entsprechend als Verdachtsfall zur Datenbank EudraVigilance
gemeldet worden sein sollen (www.barucker.press/p/safevac-gericht-pei).
In der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 154 auf
Bundestagsdrucksache 21/747 heißt es zu SafeVac 2.0 u. a.: „Alle gemeldeten und
gemäß § 4 Absatz 13 Arzneimittelgesetz (AMG) als schwerwiegend eingestuften
unerwünschten Ereignisse wurden innerhalb von 15 Tagen an die
EudraVigilance-Datenbank der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) als
schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis aus einer klinischen Studie
berichtet.“
In einer Antwort des PEI auf eine Presseanfrage des Journalisten Bastian
Barucker vom 5. September 2025 heißt es hingegen: „Wie bereits unter Frage 1
dargestellt, sind die Ergebnisse aus der -2.0 Studie noch nicht abschließend
ausgewertet. Somit sind noch nicht sämtliche Verdachtsfälle von Nebenwirkungen an
die Eudravigilance-Datenbank der Europäischen Arzneimittelagentur
(European Medicines Agency, EMA) gemeldet worden“ (das Dokument liegt den
Fragestellern vor).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Gründe hat die laut Vorbemerkung der Fragesteller aufgezeigte
Abweichung von ca. 42 Prozent der schwerwiegenden SafeVac-2.0-
Studienfälle in EudraVigilance gegenüber der Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 154 auf Bundestagsdrucksache 21/747?
2. Hält die Bundesregierung an der Aussage fest, dass „alle gemeldeten und
gemäß § 4 Absatz 13 Arzneimittelgesetz (AMG) als schwerwiegend
eingestuften unerwünschten Ereignisse […] innerhalb von 15 Tagen an die
Eudravigilance-Datenbank der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA)
als schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis aus einer klinischen Studie
berichtet“ wurden (vgl. Frage 1)?
3. Wenn Frage 2 bejaht wird, wie ist diese Einschätzung mit der Erklärung
des Paul-Ehrlich-Instituts vor dem VG Darmstadt vom 2. Dezember 2025
vereinbar, wonach die Zahl von 2 053 schwerwiegenden SafeVac-Fälle
(„serious hospitalisation“, „serious other“) lediglich eine
„Momentaufnahme“ und ein „vorläufiger Stand“ ist (vergl. www.barucker.press/p/safeva
c-gericht-pei)?
4. Wie viele SafeVac-2.0-Fälle, d. h. Studienfälle bzw. teilnehmerbezogene
World Wide Unique Identifiers (WWIDs), sind vom PEI für die
SafeVac-2.0-Studie
a) bis zum 31. Dezember 2021,
b) bis zum 30. Juni 2024,
c) bis zum 31. Dezember 2024,
d) bis zum 30. August 2025,
e) bis zum 31. Dezember 2025
insgesamt zu EudraVigilance gemeldet worden (bitte jeweils nach nicht
schwerwiegenden und schwerwiegenden Studienfällen aufschlüsseln)?
5. Wie viele der in Frage 4 d erfragten Fälle wurden mit einer anderen als
der Studienkennung DE-SVPEI[Jahr][Fallnummer] zu EudraVigilance
gemeldet (bitte nach nicht schwerwiegenden und schwerwiegenden
Studienfällen aufschlüsseln)?
6. Wie viele WWIDs wurden vom PEI insgesamt für die SafeVac-2.0-App
vergeben bzw. jemals generiert?
7. In welcher Anzahl waren, ungeachtet ihrer Schweregrad-Einstufung,
SafeVac-2.0-Studienfälle
a) bis zum 30. August 2025 und
b) bis zum 31. Dezember 2025
vom PEI nicht zu EudraVigilance übermittelt worden?
8. Wie viele Studienfälle (teilnehmerbezogene WWIDs für die SafeVac-2.0-
Studie) mit einer Einstufung als schwerwiegend waren
a) bis zum 30. August 2025 und
b) bis zum 31. Dezember 2025
vom PEI nicht zu EudraVigilance übermittelt worden?
9. Werden die SafeVac-2.0-Rohdaten und die auf dieser Basis vom PEI
erzeugten SafeVac-2.0-Meldedaten nach denselben Regeln und Standards
wie die Daten aus dem Spontanerfassungssystem, d. h. nach den
Vorschriften des AMG und den Regeln der Good Pharmacovigilance Practice
(GVP), aufbewahrt und gespeichert, und gab es im Zeitraum zwischen den
27. Dezember 2020 und dem heutigen Tage Löschungen und/oder
Datenverluste bei diesen Daten?
10. Hat das PEI Zwischenberichte für die SafeVac-2.0-Studie erstellt, und
wenn ja, wann, und mit welchen Auswertungsstichtagen, und fanden
hierzu Übermittlungen an die EMA statt, und wenn ja, wann?
11. Wie viele Adverse Events Following Immunisation (AEFI) wurden vom
PEI im Rahmen der SafeVac2.0-Studie bisher insgesamt registriert,
unabhängig davon, ob diese als Verdachtsfallmeldung klassifiziert wurden oder
nicht?
12. Wie viele AEFI wurden vom PEI
a) bis zum 30. August 2025
b) und bis zum 31. Dezember 2025
im Rahmen von sogenannten Studienfällen bzw. Studienfallmeldungen an
die EMA für SafeVac 2.0 übermittelt?
13. Auf welchen Daten- und Auswertungsstand bei SafeVac 2.0 hat das PEI
für seine Stellungnahme vom 18. August 2023 zurückgegriffen?
14. Welche Veränderungen bei der Anzahl der AEFI haben sich bei Safe-
Vac 2.0 ergeben
a) seit dem 18. August 2023,
b) per Ende September 2024,
c) per 31. Dezember 2024,
d) sowie per 31. Dezember 2025,
aufgeschlüsselt nach dem Daten- und Auswertungsstand der SafeVac-2.0-
Studie für „adverse events (AEFI)“ insgesamt und „serious adverse events
(serious AEFI)“?
15. Hat im Dezember 2024 beim PEI eine institutsinterne Vorstellung von
Ergebnissen zu der SafeVac-2.0-Studie stattgefunden, wenn ja, wann?
16. Welche Maßnahmen wurden seitens des PEI und seitens der
Bundesregierung getroffen, um eine baldige Veröffentlichung der Studienergebnisse
sicherzustellen?
Berlin, den 12. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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