Fragen zum Jahreswirtschaftsbericht 2026 und zur Sozialen Marktwirtschaft
der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Uwe Schulz, Raimond Scheirich, Adam Balten, Christian Reck und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Soziale Marktwirtschaft ist die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland, die freien Wettbewerb mit sozialem Ausgleich verbindet. Sie basiert auf Privateigentum und freier Preisbildung, wobei der Staat die Rahmenbedingungen festlegt und ansonsten nur interveniert, um soziale Härten abzufedern, Monopole zu verhindern und faire Chancen zu sichern. Die Zielsetzung der sozialen Marktwirtschaft ist ein größtmöglicher Wohlstand bei bestmöglicher sozialer Absicherung (Ludwig Erhard [CDU]: www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20642/soziale-marktwirtschaft/). Die Fragesteller teilen diese Definition und bekennen sich ausdrücklich zur Sozialen Marktwirtschaft.
Die Bundesregierung bekennt sich in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2026 auf Bundestagsdrucksache 21/3700 zur Sozialen Marktwirtschaft. Sie schreibt ausdrücklich, in der aktuellen Situation „bedarf es zeitgemäßer ordnungspolitischer Leitlinien für die Wirtschafts- und Finanzpolitik, die sich an bewährten Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft orientieren“ (S. 9 f.). In diesem Sinne möchte die Bundesregierung auf „marktwirtschaftliche Instrumente“ (S. 62) setzen und den Ausbau der erneuerbaren Energien „marktlich“ gestalten (S. 64). Auch im Hinblick auf den Bürokratierückbau sowie den gezielten Abbau von Überregulierung brauche es „ein grundsätzliches Umdenken in Staat und Gesellschaft“ (S. 13). Die Bundesregierung kritisiert in diesem Zusammenhang das Vorgehen vorhergehender Regierungskoalitionen: „Häufig wurden neue Regeln und Pflichten in der Vergangenheit keiner Kosten-Nutzen-Abwägung unterzogen“ (S. 36). Mit ihrem Bekenntnis zur Sozialen Marktwirtschaft möchte die Bundesregierung die Weichen neu stellen.
Anderen Ländern, insbesondere China, wirft die Bundesregierung dagegen vor, „Wettbewerbsverzerrungen durch nicht-marktwirtschaftliche Praktiken“ zu verursachen (S. 97). Letztere sowie die Zollpolitik der US-Regierung stellt die Bundesregierung ausdrücklich in Kontrast zu „Deutschland und der EU mit ihrer auf Offenheit und Regeln basierenden Handelspolitik“ (S. 95).
Die Fragesteller machen darauf aufmerksam, dass laut Forschern des Internationalen Währungsfonds (IWF) allein die innereuropäischen nichttarifären Handelshemmnisse im Warenverkehr einem Zoll von 44 Prozent entsprechen, diejenigen bei Dienstleistungen sogar einem Zoll von 110 Prozent (www.zeit.de/wirtschaft/2026-02/eu-gipfel-binnenmarkt-unternehmen-wirtschaft). Wie der Zollstreit mit den USA erneut gezeigt hat, wird im nichteuropäischen Ausland außerdem häufig der Vorwurf erhoben, die EU erzeuge durch zahlreiche nichttarifäre Handelshemmnisse eine Wettbewerbsverzerrung zu eigenen Gunsten (www.wiwo.de/politik/ausland/handelskonflikt-kommt-jetzt-die-einigung-im-zollstreit-zwischen-eu-und-usa/100138539.html). Selbst der Jahreswirtschaftsbericht 2026 weist darauf hin, es werde aktuell versucht, „die Produktion in Europa in bestimmten Produktionsbereichen zu stärken“, weswegen „auf EU-Ebene verstärkt Kriterien einer sogenannten EU-Präferenz diskutiert“ würden. „Diese kann Politikmaßnahmen zur Bevorzugung europäischer Anbieter oder Bestimmungen zu Wertschöpfungsanteilen (Local Content Requirements) im Rahmen öffentlicher Fördermaßnahmen umfassen“ (S. 96).
Auch die Energiepolitik der Bundesregierung lässt die Fragesteller daran zweifeln, ob es die Bundesregierung mit ihrem Bekenntnis zur Sozialen Marktwirtschaft ernst meint. Die Bundesregierung selbst sieht „in der laufenden Transformation hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung“ (S. 9) einen der Gründe für die im internationalen Vergleich hohen deutschen Energiepreise. Bei dieser Transformation handelt es sich aber um eine bewusste Entscheidung der Regierung, die mit massiven Markteingriffen und künstlich verursachten Marktverzerrungen verbunden ist. Ein von der Bundesregierung geplanter „gezielter Hochlauf von Sekundärrohstoffmärkten“ (S. 100) deutet nach Ansicht der Fragesteller ebenfalls darauf hin, dass die Bundesregierung nicht nur im Detail, sondern ganz grundsätzlich von der Idee der Sozialen Marktwirtschaft abweicht. Den Fragestellern erscheint dieses Abweichen von der bewährten deutschen Wirtschaftsordnung umso fragwürdiger, als der Bundesregierung durchaus bewusst ist, dass der sogenannte Klimawandel „als globales Kooperationsproblem nur global bewältigt werden“ kann (S. 112). Ehe dieses Koordinationsproblem gelöst ist, scheint den Fragestellern eine einseitige radikale Umstellung der deutschen Wirtschaft und Industrie Gift für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sein. Der Plan einer konsequenten CO2-Bepreisung, der die Investitionsbedingungen für erneuerbare Energien verbessern und zugleich dazu beitragen soll, den Förderbedarf zu begrenzen (S. 15), verringert die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zum Beispiel, solange das Ausland nicht mitzieht (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energie-so-beeinflusst-die-co-preisverschiebung-deutsche-unternehmen/100171345.html). Die genannten Probleme manifestieren sich nach Ansicht der Fragesteller in den seit Jahren schlechten Wachstumszahlen Deutschlands im Vergleich zu anderen Industrienationen. Die Probleme in der deutschen Industrie sind also hausgemacht.
Klärungsbedarf besteht nach Ansicht der Fragesteller außerdem bei der externen Expertise, auf welche die Bundesregierung bei der Evaluierung der Ausgabeneffizienz setzen möchte (S. 47), und dem Beschluss auf dem 30. Weltklimagipfel (COP 30), im Rahmen des bestehenden Ziels die Finanzierung für Klimaanpassungsmaßnahmen bis 2035 zu verdreifachen (S. 113).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „nicht-tarifäre Handelshemmnisse“, den sie zum Beispiel auf Bundestagsdrucksache 21/1898 (S. 61) verwendet?
Welche nationalen und unionsrechtlichen Maßnahmen werden von der Bundesregierung als „nicht-tarifäre Handelshemmnisse“ eingestuft?
Welche technischen Handelshemmnisse (TBT) hat Deutschland bisher gemäß dem WTO (Welthandelsorganisation)-TBT-Abkommen notifiziert?
Wie viele „nicht-tarifäre Handelshemmnisse“ bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in den USA, China und der EU jeweils?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die geschätzten „Advalorem-Äquivalente“ (Zolläquivalente) für „nicht-tarifäre Handelshemmnisse“ in der EU im Vergleich zu den USA und China?
Hat sich die Bundesregierung zu den in der Vorbemerkung genannten IWF-Schätzungen zu innereuropäischen „nicht-tarifären Handelshemmnissen“ eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um „nicht-tarifäre Handelshemmnisse“ auf nationaler oder EU-Ebene zu reduzieren, und wenn ja, welche?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit von industriepolitischen Instrumenten (z. B. Beihilfen) mit dem Anspruch auf freien, internationalen marktbasierten Wettbewerb?
Hat sich die Bundesregierung zur Vereinbarkeit der sogenannten EU-Präferenz und der Local Content Requirements mit dem Anspruch auf freien, internationalen Wettbewerb eine eigene Positionierung erarbeitet, und wenn ja, welche?
Wenn die Bundesregierung schreibt, dass neue Regeln und Pflichten in der Vergangenheit häufig keiner Kosten-Nutzen-Abwägung unterzogen wurden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), welche Regeln und Pflichten meint sie damit konkret (bitte alle der Bundesregierung bekannten Beispiele anführen und nach Ressorts und Einzelplan aufschlüsseln)?
a) Auf welchen Informationen beruht jeweils die Beurteilung der Bundesregierung, es habe bei bestimmten neuen Regeln und Pflichten in der Vergangenheit keine Kosten-Nutzen-Abwägung gegeben?
b) Wie hoch sind nach Auffassung der Bundesregierung jeweils die Kosten und der Nutzen der betroffenen Maßnahmen?
c) Gibt es unter den Regeln und Pflichten, die keiner Kosten-Nutzen-Abwägung unterzogen wurden, nach Ansicht der Bundesregierung solche, bei denen die Kosten den Nutzen übersteigen, und wenn ja, woran macht die Bundesregierung das jeweils fest?
d) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung jeweils im Hinblick auf die Maßnahmen, die ihrer Ansicht nach keiner Kosten-Nutzen-Abwägung unterzogen wurden und deren Kosten den Nutzen ggf. übersteigen?
Inwiefern verbessert der Plan einer konsequenten CO2-Bepreisung nach Ansicht der Bundesregierung die Investitionsbedingungen für erneuerbare Energien und trägt zugleich dazu bei, den Förderbedarf zu begrenzen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Hat die Bundesregierung eine Kosten-Nutzen-Analyse dieser Maßnahme durchgeführt, und wenn ja, was sind nach Ansicht der Bundesregierung ihre Kosten und ihr Nutzen?
b) Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Folgen dieser Maßnahme für die Investitionsbedingungen und Förderbedarfe anderer Branchen außer den erneuerbaren Energien?
c) Hat die Bundesregierung eine Abwägung durchgeführt zwischen den möglichen zusätzlichen Investitionen im Bereich erneuerbare Energien durch eine konsequente CO2-Bepreisung einerseits und möglichen Investitionsrückgängen in Branchen, die einen erhöhten CO2-Preis zu zahlen haben, andererseits, und wenn ja, was war das Ergebnis?
Hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Evaluierung der Ausgabeneffizienz bereits externe Expertise in Anspruch genommen und bzw. oder Aufträge ausgeschrieben oder vergeben?
a) Wenn sie bereits Aufträge vergeben hat, wer hat die Aufträge jeweils bekommen, wie hoch waren sie jeweils dotiert, auf welche Art und Weise waren sie ggf. ausgeschrieben, und was soll bzw. sollte jeweils konkret geprüft werden?
b) Liegen bereits Ergebnisse von ggf. vergebenen Aufträgen vor, und wie sehen diese Ergebnisse ggf. aus?
c) Wenn die Bundesregierung aktuell Aufträge zur Evaluierung der Ausgabeneffizienz ausgeschrieben hat, auf welche Art sind sie jeweils ausgeschrieben, wie hoch sind sie jeweils dotiert, und was soll jeweils konkret geprüft werden?
d) Wenn die Bundesregierung plant, in Zukunft Aufträge zur Evaluierung der Ausgabeneffizienz auszuschreiben oder zu vergeben, auf welche Art sollen sie nach den Plänen der Bundesregierung jeweils ausgeschrieben oder vergeben werden, wie hoch sollen sie jeweils dotiert sein, und was soll jeweils konkret geprüft werden?
Was bedeutet der Beschluss der 30. Weltklimakonferenz, die internationale Unterstützung für Entwicklungsländer bei der Anpassung an den Klimawandel im Rahmen des vor einem Jahr beschlossenen Klimafinanzierungsziels bis 2035 zu verdreifachen, für Deutschland?
a) Wie werden sich nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung die Zahlungen Deutschlands zu dem genannten Zweck durch diesen Beschluss bis 2035 verändern?
b) Aus welchen Mitteln sollen nach den Plänen der Bundesregierung ggf. die zusätzlichen Zahlungen geleistet werden?
c) An welche Institutionen oder Fonds sollen ggf. die zusätzlichen Zahlungen Deutschlands geleistet werden, und inwiefern hat Deutschland innerhalb dieser Institutionen oder Fonds einen Einfluss auf die Art und Höhe der Mittelvergabe?