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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Vorschlag 19109 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

05.05.2026

Aktualisiert

05.05.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/507630.03.2026

Vorschlag 19109 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).

Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).

In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und den Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).

Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht.

In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 19109 – „Deutliche Verringerung d. Umfangs d. Erhebungen zum jährl. BNetzA-Monitoringbericht / Nutzung v. Verwaltungsdaten / Anwendung des Once-Only-Prinzips“ – eine Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes gefordert.

Die gesetzlichen Berichtspflichten im Rahmen der Erstellung des BNetzA (Bundesnetzagentur)-Monitoringberichtes betreffen alle Unternehmen auf alle Ebenen der Strom- und Gaswirtschaft. Geschätzt verursachen sie einen jährlichen Aufwand in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages in Euro. Seit der Einführung des Monitoringberichtes ist die Anzahl der Fragebögen und die Anzahl der Erhebungsmerkmale stetig gestiegen. Dies führte folglich zu einer Belastung der Unternehmen. Mit der Veröffentlichung des Monitoringberichtes wurde festgestellt, dass Angaben, die gemäß der gesetzlichen Berichtspflicht der BNetzA bereitgestellt wurden, teilweise nicht in den Monitoringbericht Einzug erhielten. Die Wertung der nicht ausgewiesenen Angaben und deren ggf. interne Nutzung durch die BNetzA ist aktuell nicht geklärt. Der BDEW sieht eine effiziente Verwaltung der Daten, die der gesetzlichen Berichtspflicht unterliegen, in der Einrichtung einer Erhebungsplattform (Once-Only-Prinzip), auf die alle Unternehmen und Behörden, wie die obersten Bundesbehörden, die BNetzA, das Statistische Bundesamt, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das Umweltbundesamt und die oberste Zollbehörde etc., zugreifen können (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; Seite 246).

Die Bundesregierung sprach sich für eine weitergehende Prüfung des Vorschlages 19109 aus und begründete dies mit der Umsetzbarkeit. Verwiesen wurde hierbei auf die Berichtspflichten, die im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) auf nationaler Ebene verankert, jedoch auf die Energiegesetzgebung der EU, d. h. europäische Rechtsnormen zurückzuführen sind (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 122).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine tiefergehende Prüfung des Vorschlages 19109 abgeschlossen?

a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Prüfung?

b) Wenn nein, aus welchem Grund wurde die Prüfung nicht abgeschlossen?

2

Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 19109 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?

3

Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 19103 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?

a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

4

In welchen europäischen Rechtsnormen sind die Berichtspflichten gemäß Vorschlag 19109 nach Kenntnis der Bundesregierung festgeschrieben?

5

Welche Erfahrungen haben die Länder Niederlande, Belgien oder Österreich nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Anwendung des Once-Only-Prinzips zur Erfüllung der gesetzlichen Berichtspflichten entsprechend dem Vorschlag 19109 gewonnen (bitte nach Land, Studie, Link zur Studie aufschlüsseln)?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW), dass mit Umsetzung des Vorschlages 19109 eine deutliche Kostenersparnis bei den Unternehmen der Energiewirtschaft sowie bei den obersten Bundesbehörden wie BNetzA, Statistisches Bundesamt, BAFA, Umweltbundesamt, oberste Zollbehörde, etc. gegeben wäre, und wenn nein, warum nicht?

7

Wenn, so wie die Bundesregierung im Monitoringbericht zur Umsetzung der Vorschläge festschreibt, die Vorschriften zum Monitoring im EnWG im Wesentlichen auf EU-Recht beruhen, wie haben die Länder Niederlande, Belgien oder Österreich nach Kenntnis der Bundesregierung in nationalen Gesetzen umgesetzt?

Berlin, den 24. März 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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