Wirksamkeit der Bundesmaßnahmen zur Nahversorgung
der Abgeordneten Danny Meiners, Stephan Protschka, Bernd Schattner, Peter Felser, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Christian Reck, Stefan Schröder, Lars Schieske, Enrico Komning, Steffen Janich, Dario Seifert, Dr. Michael Blos und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mit dem Organisationserlass der Bundesregierung vom 6. Mai 2025 wurden dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) neue Zuständigkeiten im Bereich der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie der regionalen Kultur übertragen (Bundestagsdrucksache 21/1062). Ziel dieses Zuschnitts war es wohl, auf Bundesebene eine gebündelte Verantwortung für zentrale Fragen der Daseinsvorsorge und des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu schaffen, insbesondere mit Blick auf ländliche und strukturschwache Räume.
Ein zentraler Bestandteil gleichwertiger Lebensverhältnisse ist die Sicherstellung einer verlässlichen Nahversorgung. In zahlreichen ländlichen Regionen Deutschlands ist diese jedoch zunehmend gefährdet. Der fortschreitende Rückzug des stationären Einzelhandels, die Schließung von Dorfläden, Apotheken und Arztpraxen sowie eingeschränkte Mobilitätsangebote führen dazu, dass die wohnortnahe Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs und grundlegenden Dienstleistungen für viele Bürger nur noch eingeschränkt oder mit erheblichem zusätzlichem Aufwand möglich ist.
Nach Darstellung der Bundesregierung sollen Maßnahmen zur Stärkung ländlicher Räume und zur Sicherung der Nahversorgung maßgeblich über das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) umgesetzt werden (www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/BULE/BULE_node.html). Dieses Programm setzt überwiegend auf zeitlich befristete Modell- und Pilotvorhaben. In welchem Umfang diese Instrumente auf klar definierten Zielsetzungen beruhen, systematisch ausgewertet werden und zu nachhaltigen Verbesserungen der Versorgungslage beitragen, ist in den Augen der Fragesteller bislang nicht hinreichend transparent.
Vor dem Hintergrund der sich weiter verschärfenden Versorgungslage hat auch die Agrarministerkonferenz ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherung der Nahversorgung eine zentrale Herausforderung für ländliche Räume darstellt, und den Bund aufgefordert, entsprechende Fragestellungen im Rahmen von BULEplus vertieft zu prüfen und belastbare Handlungsempfehlungen abzuleiten (Ergebnisprotokoll der Agrarministerkonferenz vom 13. September 2024, www.agrarministerkonferenz.de/documents/endgueltiges-ergebnisprotokoll-amk-13092024-oberhof.pdf).
Zugleich wies der Haushaltsbericht des Deutschen Bundestages darauf hin, dass sich der neue Zuständigkeitszuschnitt des BMLEH im Bereich gleichwertiger Lebensverhältnisse bislang nicht eindeutig im Bundeshaushalt 2025 widergespiegelt hat (Bundestagsdrucksache 21/1062). Dies wirft bei den Fragestellern Fragen nach der tatsächlichen Prioritätensetzung, der finanziellen Unterlegung sowie der Wirksamkeit der eingesetzten Förderinstrumente auf.
Vor diesem Hintergrund besteht nach Auffassung der Fragesteller ein erhebliches parlamentarisches Interesse daran, nachvollziehbar darzulegen, welche Zielvorgaben der Bund im Bereich der Nahversorgung verfolgt, welche Maßnahmen hierfür ergriffen wurden, wie diese ausgestaltet und finanziert sind und in welchem Umfang sie tatsächlich zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen beigetragen haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche messbaren Zielvorgaben (einschließlich Zielwerte, Zeiträume und Indikatoren) hat die Bundesregierung für die Sicherung der Nahversorgung im Zuständigkeitsbereich des BMLEH festgelegt, und seit welchem Zeitpunkt gelten diese Zielsetzungen?
Welche eindeutig benannten Maßnahmen, Förderlinien oder Modellvorhaben verfolgt die Bundesregierung derzeit überwiegend oder ausschließlich zur Sicherung der Nahversorgung, und welche dieser Maßnahmen wurden seit dem 6. Mai 2025 neu eingeführt oder inhaltlich angepasst (www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/BULE/BULE_node.html)?
Wie viele Projekte mit dem Schwerpunkt Nahversorgung wurden seit 2020 bundesweit beantragt, bewilligt, abgeschlossen oder vorzeitig beendet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In welchen Bundesländern und Regionen wurden diese Projekte umgesetzt, und wie stellt sich die räumliche Verteilung der Fördermittel dar?
Nach welchen festgelegten Auswahlmaßstäben (z. B. Förderrichtlinien, Bewertungsmatrizen, Punktesysteme) erfolgt die Auswahl der geförderten Nahversorgungsprojekte, und an welcher Stelle sind diese Maßstäbe veröffentlicht oder dokumentiert?
Welche Versorgungsbereiche (z. B. Lebensmittelgrundversorgung, medizinische Versorgung, Apotheken, soziale Infrastruktur) wurden vorrangig berücksichtigt, und welche Bereiche blieben unberücksichtigt?
Welche Bundesmittel wurden seit 2020 jährlich für Nahversorgungsprojekte bereitgestellt und tatsächlich ausgezahlt (bitte nach Jahren aufschlüsseln; vgl. Bundeshaushalt, Einzelplan 10: www.bundeshaushalt.de)?
Welche Unter- und Obergrenzen galten für Eigenanteile der Projektträger, und in welchem Umfang wurden hiervon Abweichungen zugelassen?
Welche wissenschaftlichen Untersuchungen, Gutachten oder Evaluationen zur Nahversorgung wurden seit 2020 durch das BMLEH ggf. beauftragt oder gefördert, welche finanziellen Aufwendungen sind hierfür angefallen, und wann wurden die Ergebnisse vorgelegt?
In welchem Umfang enthalten diese in Frage 9 erfragten möglichen Untersuchungen räumliche Differenzierungen oder Auswertungen nach Raumtypen (z. B. ländlich, strukturschwach, peripher)?
Welche nachprüfbaren Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus den ggf. vorliegenden Untersuchungen (vgl. Fragen 9 und 10) gezogen, und welche dieser Schlussfolgerungen wurden bislang in Förderpraxis oder Programmausrichtung umgesetzt?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in unmittelbarer Reaktion auf die Beschlüsse und Empfehlungen der Agrarministerkonferenz vom 13. September 2024 zur Nahversorgung ergriffen, und welche Empfehlungen wurden nicht aufgegriffen (www.agrarministerkonferenz.de/documents/endgueltiges-ergebnisprotokoll-amk-13092024-oberhof.pdf)?
Welche Bewertungsmaßstäbe und Kennzahlen (einschließlich Erhebungsmethodik und Erhebungszeitpunkt) nutzt die Bundesregierung zur Erfolgskontrolle von Nahversorgungsprojekten, und seit wann werden diese systematisch angewandt?
In wie vielen Fällen wurden geförderte Nahversorgungsprojekte nach Kenntnis der Bundesregierung über den Förderzeitraum hinaus fortgeführt, und in wie vielen Fällen kam es zur Beendigung?
Welche benannten Ursachen hat die Bundesregierung bei eingestellten oder gescheiterten Nahversorgungsprojekten festgestellt, und in welchem Umfang waren Förderkonzeption, Förderrichtlinien oder Verwaltungsanforderungen hierfür mitverantwortlich?
Welche maßgeblichen Hindernisse für die Sicherung der Nahversorgung in ländlichen Räumen identifiziert die Bundesregierung derzeit (z. B. Bürokratie, Fachkräftemangel, rechtliche Vorgaben, Kostensteigerungen)?
Welche terminierten Schritte plant die Bundesregierung zur Verbesserung der Nahversorgung, welche Haushaltsmittel sind hierfür vorgesehen, und in welchem Haushaltsjahr sollen diese wirksam werden?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den durchschnittlichen Verwaltungsaufwand für Projektträger ein (z. B. Antrags-, Nachweis- und Prüfpflichten), und welche Maßnahmen zur Entlastung wurden seit 2025 umgesetzt?
Wie stellt sich die Bearbeitungsdauer von Förderanträgen im Bereich Nahversorgung dar (Ober- und Untergrenze, Durchschnittswert), und welche Verfahrensänderungen wurden vorgenommen, um diese zu verkürzen?
In welcher Form organisiert die Bundesregierung die ressortübergreifende Abstimmung sowie die Zusammenarbeit mit den Ländern zur Sicherung der Nahversorgung, und welche verbindlichen Formate bestehen hierfür?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung digitalen Instrumenten und Anwendungen bei der Sicherung der Nahversorgung bei, und welche Projekte wurden bislang gefördert (vgl. Haushaltstitel „Digitalisierung in ländlichen Räumen“, Einzelplan (EP) 10; www.bundeshaushalt.de)?
Welche Weiterentwicklungen der Förderinstrumente zur Nahversorgung beabsichtigt die Bundesregierung, um die Versorgungslage in ländlichen Räumen dauerhaft und überprüfbar zu verbessern?