Deutscher Bundestag Drucksache 21/5645
21. Wahlperiode 27.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Danny Meiners, Stephan Protschka,
Bernd Schattner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5112 –
Wirksamkeit der Bundesmaßnahmen zur Nahversorgung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem Organisationserlass der Bundesregierung vom 6. Mai 2025 wurden
dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
(BMLEH) neue Zuständigkeiten im Bereich der Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse sowie der regionalen Kultur übertragen
(Bundestagsdrucksache 21/1062). Ziel dieses Zuschnitts war es wohl, auf Bundesebene eine
gebündelte Verantwortung für zentrale Fragen der Daseinsvorsorge und des
gesellschaftlichen Zusammenhalts zu schaffen, insbesondere mit Blick auf
ländliche und strukturschwache Räume.
Ein zentraler Bestandteil gleichwertiger Lebensverhältnisse ist die
Sicherstellung einer verlässlichen Nahversorgung. In zahlreichen ländlichen Regionen
Deutschlands ist diese jedoch zunehmend gefährdet. Der fortschreitende
Rückzug des stationären Einzelhandels, die Schließung von Dorfläden,
Apotheken und Arztpraxen sowie eingeschränkte Mobilitätsangebote führen dazu,
dass die wohnortnahe Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs und
grundlegenden Dienstleistungen für viele Bürger nur noch eingeschränkt oder
mit erheblichem zusätzlichem Aufwand möglich ist.
Nach Darstellung der Bundesregierung sollen Maßnahmen zur Stärkung
ländlicher Räume und zur Sicherung der Nahversorgung maßgeblich über das
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung
(BULEplus) umgesetzt werden (
www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderun
gen-Auftraege/BULE/BULE_node.html). Dieses Programm setzt
überwiegend auf zeitlich befristete Modell- und Pilotvorhaben. In welchem Umfang
diese Instrumente auf klar definierten Zielsetzungen beruhen, systematisch
ausgewertet werden und zu nachhaltigen Verbesserungen der Versorgungslage
beitragen, ist in den Augen der Fragesteller bislang nicht hinreichend
transparent.
Vor dem Hintergrund der sich weiter verschärfenden Versorgungslage hat auch
die Agrarministerkonferenz ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die
Sicherung der Nahversorgung eine zentrale Herausforderung für ländliche Räume
darstellt, und den Bund aufgefordert, entsprechende Fragestellungen im
Rahmen von BULEplus vertieft zu prüfen und belastbare
Handlungsempfehlungen abzuleiten (Ergebnisprotokoll der Agrarministerkonferenz vom 13. Sep-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 24. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tember 2024,
www.agrarministerkonferenz.de/documents/endgueltiges-ergebn
isprotokoll-amk-13092024-oberhof.pdf).
Zugleich wies der Haushaltsbericht des Deutschen Bundestages darauf hin,
dass sich der neue Zuständigkeitszuschnitt des BMLEH im Bereich
gleichwertiger Lebensverhältnisse bislang nicht eindeutig im Bundeshaushalt 2025
widergespiegelt hat (Bundestagsdrucksache 21/1062). Dies wirft bei den
Fragestellern Fragen nach der tatsächlichen Prioritätensetzung, der finanziellen
Unterlegung sowie der Wirksamkeit der eingesetzten Förderinstrumente auf.
Vor diesem Hintergrund besteht nach Auffassung der Fragesteller ein
erhebliches parlamentarisches Interesse daran, nachvollziehbar darzulegen, welche
Zielvorgaben der Bund im Bereich der Nahversorgung verfolgt, welche
Maßnahmen hierfür ergriffen wurden, wie diese ausgestaltet und finanziert sind
und in welchem Umfang sie tatsächlich zur Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen beigetragen haben.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Politik für gleichwertige Lebensverhältnisse ist eine Querschnittsaufgabe, die
alle staatlichen Ebenen gleichermaßen betrifft. Viele Aufgaben und
Maßnahmen fallen dabei in die Zuständigkeit von Ländern und Kommunen.
Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu schaffen, ist ein zentrales Ziel
der Bundesregierung. Mit der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“
der Jahre 2018 und 2019 wurden eine Vielzahl von Maßnahmen und Initiativen
der Bundesregierung in unterschiedlichen Politikfeldern gestartet. Im Jahr 2024
wurde erstmals ein Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung
veröffentlicht, in dem auch die Ziele, die Ausgestaltung und die Wirkung dieser
Maßnahmen und Initiativen dargestellt wurden. Teil V des Berichts stellt die
wesentlichen Bundesmaßnahmen zur Stärkung der gleichwertigen
Lebensverhältnisse in Deutschland dar. Insbesondere die unter dem Dach des
„Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen“ (GFS)
zusammengefassten Maßnahmen adressieren entweder explizit nur strukturschwache
Regionen oder tragen durch bessere Förderkonditionen oder einen überproportionalen
Mitteleinsatz für strukturschwache Regionen zur Stärkung dieser Regionen bei.
Die Bundesregierung wird in der 21. Legislaturperiode einen
Gleichwertigkeitsbericht vorlegen, in dem unter anderem der Stand und die Entwicklung der
Lebensverhältnisse in den Regionen Deutschlands dargestellt werden sollen.
Das Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für
Ländliche Räume, Wald und Fischerei (Thünen-Institut) und das Bundesinstitut für
Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) analysieren regelmäßig den Stand
und die Entwicklung der Nahversorgung als Teil der Daseinsvorsorge.
Daseinsvorsorgeangebote wie etwa Nahversorgungsangebote sind durch
vielfältige wirtschaftliche und gesellschaftliche Einflüsse gekennzeichnet.
Einflussfaktoren sind unter anderem veränderte Konsumpräferenzen, strukturelle
Veränderungen auf Herstellerebene, Veränderungen in der Marktstruktur des
Lebensmitteleinzelhandels. Auch fehlende Unternehmensnachfolge bereits
bestehender Nahversorgungsangebote sowie der fortbestehende allgemeine
Fachkräftemangel bedrohen Nahversorgungsangebote zunehmend. Verschiedene
Konzepte für eine lokale und digitale Nahversorgung wurden bereits praktisch
erprobt.
Letztlich liegt die Sicherstellung der Nahversorgung in der Zuständigkeit der
Länder. Die Sicherung von örtlichen Nahversorgungsangeboten ist als Teil der
Daseinsvorsorge Aufgabe der Kommunen. Den Bund trifft insoweit eine
Handlungspflicht, als die Daseinsvorsorge als Teil des Sozialstaatsprinzips in
Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich verankert ist. Nach
dem Raumordnungsgesetz ist das Ziel einer nachhaltigen Raumentwicklung,
die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen
ökologischen Funktionen in Einklang und zu einer dauerhaften, großräumig
ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen zu
bringen. Mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025
wurde die Querschnittskompetenz für gleichwertige Lebensverhältnisse dem
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zugeordnet,
ohne die vielfältigen fachlichen Zuständigkeiten der Ressorts, Länder und
Kommunen sowie auch der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen für
einzelne Bereiche der Daseinsvorsorge und Nahversorgung zu ändern.
Mit den Bundeshaushalten 2020, 2021 und 2022 hat die Bundesregierung
aufgrund der Bereitstellung entsprechender Mittel für Personalstellen durch den
Deutschen Bundestag die Ressortforschung zu ländlichen Räumen am Thünen-
Institut gestärkt. Dies gilt auch für den Arbeitsbereich „Sicherung der
Grundversorgung/Daseinsvorsorge“ der beiden Thünen-Institute für
Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen und für Innovation und Wertschöpfung in
ländlichen Räumen.
Im Rahmen seines Monitorings ländlicher Räume hat das Thünen-Institut für
Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen ein Erreichbarkeitsmodell entwickelt.
Dieses ermöglicht es, in einem flächendeckenden Raster mit einer Auflösung
von 250 m × 250 m zu analysieren, wie sich für in Deutschland lebende
Menschen bei der Nutzung verschiedener Verkehrsträger (Pkw, Fahrrad, zu Fuß und
öffentlicher Nahverkehr) die Erreichbarkeit unterschiedlicher
Nahversorgungsangebote darstellt. Bislang wurde damit die wohnortnahe Erreichbarkeit von
über 60 Infrastrukturen aus den Bereichen Einzelhandel, Medizin, Bildung,
Freizeit und öffentliche Verwaltung untersucht – und das zum Teil auch für
verschiedene Jahre. Die Ergebnisse können im Thünen-Landatlas (
www.landatla
s.de) sowohl aggregiert für Gemeinden und Kreise als auch auf Ebene des
kleinräumigen Analyserasters eingesehen und heruntergeladen werden.
1. Welche messbaren Zielvorgaben (einschließlich Zielwerte, Zeiträume
und Indikatoren) hat die Bundesregierung für die Sicherung der
Nahversorgung im Zuständigkeitsbereich des BMLEH festgelegt, und seit
welchem Zeitpunkt gelten diese Zielsetzungen?
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung bereits dargelegt, ist weder das
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat noch die
Bundesregierung unmittelbar für die intendierte Zielerreichung einer gesicherten
Nahversorgung bundesweit zuständig. Folglich legt das BMLEH keine
messbaren Zielwerte fest. Bezüglich messbarer Indikatoren wird auf die Antwort zu
den Fragen 12 und 13 (Raumbeobachtung BBSR) verwiesen.
2. Welche eindeutig benannten Maßnahmen, Förderlinien oder
Modellvorhaben verfolgt die Bundesregierung derzeit überwiegend oder
ausschließlich zur Sicherung der Nahversorgung, und welche dieser
Maßnahmen wurden seit dem 6. Mai 2025 neu eingeführt oder inhaltlich
angepasst (
www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/BU
LE/BULE_node.html)?
Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist eine Querschnittsaufgabe
und ein übergeordnetes Ziel einer Vielzahl von Maßnahmen und Initiativen der
Bundesregierung in unterschiedlichen Politikfeldern. Ein Schwerpunkt ist dabei
das „Gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen“ (GFS).
Der Bericht der Bundesregierung vom 2. April 2025 zur Weiterentwicklung des
GFS (
www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wir
tschaft/bericht-gesamtdeutsches-foerdersystem-fuer-strukturschwache-regione
n.pdf?__blob=publicationFile&v=4) enthält eine Übersicht dazu, welche
Programme des Fördersystems in der 20. Legislaturperiode angepasst wurden.
Zusätzlich wurden im ersten Jahr der 21. Legislaturperiode bereits weitere
Maßnahmen umgesetzt, um die Wirksamkeit regionalpolitischer Maßnahmen
und deren Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu
verbessern, wie beispielsweise die Neuaufstellung der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zum 1. Januar 2026.
Im Förderbereich 1 „Integrierte ländliche Entwicklung“ (ILE) der Bund-
Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK) dienen aus der Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung die
Förderung der Mehrfunktionshäuser, die Maßnahme 7.0 Kleinstunternehmen der
Grundversorgung und die Maßnahme 8.0 Einrichtungen für lokale
Basisdienstleistungen überwiegend beziehungsweise ausschließlich der Sicherung der
Nahversorgung in ländlichen Regionen. Von Seiten des Bundes werden 60
Prozent der Mittel bereitgestellt. Aufgrund der verfassungsmäßigen
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sind die Länder für die Umsetzung und
damit auch für die Antragsbearbeitung zuständig. Sie verfügen über eigene
Landesrichtlinien. Die vorgenannten Maßnahmen gab es bereits vor dem 6. Mai
2025.
Mit dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale
Wertschöpfung (BULEplus) zielt die Bundesregierung darauf ab, die Akteure vor Ort bei
ihren Aktivitäten für attraktive, lebenswerte und vitale ländliche Räume zu
unterstützen. Das BMLEH sowie die am BULEplus beteiligten Ressorts fördern
dazu bundesweit innovative Ansätze der ländlichen Entwicklung und setzen
Wettbewerbe um. Ziel des BULEplus ist es, bundesweit Impulse für die
ländliche Entwicklung zu geben und über praxisnahes, zielgruppengerecht
aufbereitetes Wissen eine langfristige Verbesserung der Umsetzungspraxis in ländlich
geprägten Städten, Gemeinden und Regionen zu erzielen. Erkenntnisse aus den
geförderten Vorhaben des BULEplus liefern das nötige Wissen und praktische
Empfehlungen, um erfolgreiche Konzepte auch auf andere ländliche Regionen
zu übertragen. Der Bund leistet so einen Beitrag dazu, dass gute Ideen über die
Grenzen der jeweiligen Bundesländer hinweg überregionale Wirkung entfalten.
Ab dem Jahr 2026 werden im Rahmen des BULEplus eingereichte
Projektideen über die Fördermaßnahme „Land.Heimat.Innovativ“ Zuwendungen
erhalten, um modellhafte und exemplarische Vorhaben in ländlichen Regionen
umzusetzen.
3. Wie viele Projekte mit dem Schwerpunkt Nahversorgung wurden seit
2020 bundesweit beantragt, bewilligt, abgeschlossen oder vorzeitig
beendet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Eine Übersicht über die erfragten Projekte kann der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
GAK-Förderbereich 1 „Integrierte ländliche Entwicklung“ und
Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“ 2020 bis 2024
Anzahl der Förderfälle nach Bearbeitungsstatus
Jahr Status/Maßnahme 3.0 d2 MFH 7.03 8.04
20205 Neubewilligung 23 191 148
laufendes Verfahren 12 93 114
Insgesamt 35 284 262
2021 Neubewilligung 34 179 196
laufendes Verfahren 24 95 175
Insgesamt 58 274 371
GAK-Förderbereich 1 „Integrierte ländliche Entwicklung“ und
Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“ 2020 bis 2024
Anzahl der Förderfälle nach Bearbeitungsstatus
Jahr Status/Maßnahme 3.0 d2 MFH 7.03 8.04
2022 Neubewilligung 19 186 142
laufendes Verfahren 29 65 229
Insgesamt 48 251 371
2023 Neubewilligung 31 127 130
laufendes Verfahren 20 89 145
Insgesamt 51 216 275
20241 Neubewilligung 31 56 128
laufendes Verfahren 16 71 117
Insgesamt 47 127 245
1 2024 – Wegfall des Sonderrahmenplans „Förderung der ländlichen Entwicklung“.
2 GAK-ILE-Fördermaßnahme 3.0 Dorfentwicklung, d) Mehrfunktionshäuser.
3 GAK-ILE-Fördermaßnahme 7.0 Kleinstunternehmen der Grundversorgung.
4 GAK-ILE-Fördermaßnahme 8.0 Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen.
5 2020 – Im GAK-Rahmenplan und im Sonderrahmenplan LE waren die aktuellen Maßnahmen 3.0, 7.0 und 8.0 unter den Ziffern 4.0 d,
8.0 bzw. 9.0 aufgeführt.
Die GAK wird von den Ländern durchgeführt. Zu Beantragung und Abschluss/
Beendigung liegen keine Informationen vor.
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) –
Projekte des BMLEH mit Schwerpunkt Nahversorgung
Jahre beantragt: 203 bewilligt: 226 abgeschlossen: 539
2020 27 41 123
2021 23 34 135
2022 17 16 117
2023 42 17 42
2024 51 59 30
2025 43 59 92
Hinweis: Die Zahlen der bewilligten und abgeschlossenen Projekte enthalten auch jene, die bereits vor dem Jahr 2020 beantragt und/oder
bewilligt wurden.
Seit dem Jahr 2020 wurden im Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sieben Maßnahmen mit Bezug zu
Nahversorgung aus BULEplus-Mitteln gefördert.
4. In welchen Bundesländern und Regionen wurden diese Projekte
umgesetzt, und wie stellt sich die räumliche Verteilung der Fördermittel dar?
Für den Zeitraum vor dem Jahr 2022 liegen keine Daten getrennt nach
Haushaltsjahren vor. Im Zeitraum der Jahre 2022 bis 2025 wurden aus BULEplus-
Mitteln des damaligen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
und des BMLEH Zuwendungsempfänger im Themenfeld Nahversorgung aus
allen Bundesländern außer aus dem Land Bremen gefördert. Es ergibt sich
folgende Verteilung nach Bundesländern:
Bundesland Fördersumme (in Euro)
Baden-Württemberg 2 296 587
Bayern 4 541 409
Berlin 1 214 297
Brandenburg 3 047 056
Bundesland Fördersumme (in Euro)
Bremen -
Hamburg 46 638
Hessen 1 434 456
Mecklenburg-Vorpommern 2 544 983
Niedersachsen 3 647 751
Nordrhein-Westfalen 4 681 202
Rheinland-Pfalz 4 019 860
Saarland 202 001
Sachsen 2 188 186
Sachsen-Anhalt 1 425 023
Schleswig-Holstein 1 779 824
Thüringen 2 136 919
Die Projekte in der Zuständigkeit des BMWSB wurden in ländlichen Räumen
der folgenden Länder umgesetzt:
Bundesland Fördersumme ausgezahlt (in Euro)
Nordrhein-Westfalen 1 102 395
Bayern 1 075 378
Saarland 699 993
Niedersachsen 370 878
Die entsprechenden Länderdaten der zu Frage 3 beigefügten Übersicht zum
GAK‑Förderbereich 1 (ILE) können den folgenden Berichterstattungstabellen
entnommen werden:
www.bmel-statistik.de/laendlicher-raum-foerderungen/ge
meinschaftsaufgabe-zur-verbesserung-der-agrarstruktur-und-des-kuestenschutz
es/gak-berichterstattung-2019-bis-2021 und
www.bmel-statistik.de/
laendlicherraum-foerderungen/gemeinschaftsaufgabe-zur-verbesserung-der-
agrarstrukturund-des-kuestenschutzes/gak-berichterstattung-2022-bis-2024.
5. Nach welchen festgelegten Auswahlmaßstäben (z. B. Förderrichtlinien,
Bewertungsmatrizen, Punktesysteme) erfolgt die Auswahl der
geförderten Nahversorgungsprojekte, und an welcher Stelle sind diese Maßstäbe
veröffentlicht oder dokumentiert?
Die Auswahlkriterien und das Verfahren von BULEplus-Bekanntmachungen
sind im Bekanntmachungstext beziehungsweise in den Förderaufrufen
aufgeführt. Die Bekanntmachungen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Nach § 2 Absatz 2 Satz 4 des GAK-Gesetzes sind nicht landwirtschaftliche
Kleinstbetriebe, kleine Infrastrukturen und Basisdienstleistungen nur in den
von den Ländern definierten Gebieten zur Umsetzung der europäischen
Agrarpolitik für den ländlichen Raum und nur dann förderfähig, wenn besondere
Anstrengungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge erforderlich sind.
Die Maßnahmen 7.0 Kleinstunternehmen der Grundversorgung und 8.0
Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können daher nur in den von den
Ländern definierten Gebieten zur Umsetzung der europäischen Agrarpolitik für
den ländlichen Raum durchgeführt werden und nur, wenn die zuständige
Behörde den Bedarf für die Bereitstellung des betreffenden Gutes oder der
betreffenden Dienstleistung der Grundversorgung unter Berücksichtigung
gleichartiger, bereits bestehender Einrichtungen in Ortsnähe festgestellt oder bestätigt
hat. Aufgrund der verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung zwischen Bund
und Ländern sind die Länder für die Umsetzung der GAK-ILE und damit auch
für die Auswahl und die Antragsbearbeitung zuständig. Sie verfügen über
eigene Landesrichtlinien.
6. Welche Versorgungsbereiche (z. B. Lebensmittelgrundversorgung,
medizinische Versorgung, Apotheken, soziale Infrastruktur) wurden vorrangig
berücksichtigt, und welche Bereiche blieben unberücksichtigt?
Die BULEplus-Bekanntmachungen des BMLEH und seines
Vorgängerministeriums (BMEL) umfassten seit dem Jahr 2020 sowohl Themen der sozialen
Dorfentwicklung als auch der Versorgung mit Gütern und Waren sowie mit
(regionalen) Lebensmitteln bis hin zur Verbesserung der Mobilitätssituation in
ländlichen Regionen. Die Projekte des BMWSB betrafen die
Versorgungsbereiche Gesundheit/Pflege, Lebensmittelversorgung, Mobilität, Arzneimittel,
Nahversorgung.
Zur Umsetzung in den Ländern liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor, da die Meldungen der Länder zum Vollzug der GAK-ILE nicht nach
den erfragten Versorgungsbereichen differenzieren.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die
unterschiedlichen Verantwortungsbereiche verwiesen.
7. Welche Bundesmittel wurden seit 2020 jährlich für
Nahversorgungsprojekte bereitgestellt und tatsächlich ausgezahlt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln; vgl. Bundeshaushalt, Einzelplan 10:
www.bundeshaushal
t.de)?
Eine Übersicht der Bundesmittel für Nahversorgungsprojekte kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung
(BULEplus) (in Euro) (BMEL-/BMLEH-Anteil)
Jahr Bereitgestellt (laut EP 10 – Alle Ressorts,
Kapitel 1005 Titel BULEplus 686 05 und 893 05)
Ausgezahlt
2020/2021 130 890 000
(für beide Haushaltsjahre)
Für den Zeitraum vor 2022 liegen keine
Daten getrennt nach Haushaltsjahren
vor.
2022 42 980 000 10 665 848
2023 45 000 000 9 999 157
2024 39 000 000 8 902 587
2025 36 000 000 5 809 819
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung
(BULEplus) (in Euro) (BMWSB-Anteil)
Jahr bewilligtes Mittelvolumen ausgezahltes Mittelvolumen
2021 594 252 442 230
2022 1 403 807 1 329 648
2023 1 517 368 1 347 656
2024 188 986 129 110
Auf die Tabelle „Verausgabte GAK-Bundes- und -Landesmittel und Anzahl der
Förderfälle nach Bearbeitungsstatus für den FB 1 – Bund insgesamt“ in der
Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
8. Welche Unter- und Obergrenzen galten für Eigenanteile der
Projektträger, und in welchem Umfang wurden hiervon Abweichungen
zugelassen?
Die BULEplus-Bekanntmachungen seit dem Jahr 2020 sehen in der Regel
Eigenmittelanteile von mindestens 10 Prozent der Gesamtaufwendungen für
das beantragte Projekt vor. Eine Vollfinanzierung war in Projekten des
BMWSB in begründeten Ausnahmefällen möglich, etwa bei Kommunen unter
Haushaltssicherung.
Bei der GAK-ILE variieren die maximalen Fördersätze in Abhängigkeit von
der Maßnahme, von der Art und der Rechtsform der Zuwendungsempfänger,
vom Vorhandensein eines ILEK (Integriertes ländliches Entwicklungskonzept)
oder einer lokalen Entwicklungsstrategie (LES nach LEADER) und vom Status
des Zuwendungsempfängers als finanzschwache Kommune zwischen 35
Prozent und maximal 90 Prozent. In der Dorfentwicklung liegt der maximale
Fördersatz bei Zuwendungsempfängern in Form von Gemeinden,
Gemeindeverbänden, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüssen sowie bei
gemeinnützigen juristischen Personen bei 65 Prozent (75 Prozent bei
Umsetzung eines ILEK/einer LES); bei natürlichen Personen, Personengesellschaften
sowie anderen als den vorgenannten juristischen Personen des öffentlichen
Rechts sowie des privaten Rechts bei 35 Prozent (45 Prozent bei Umsetzung
eines ILEK/einer LES). Der Fördersatz für Kleinstunternehmen der
Grundversorgung liegt bei maximal 45 Prozent (55 Prozent bei Umsetzung eines ILEK
bzw. einer LES). Der Fördersatz für Einrichtungen für lokale
Basisdienstleistungen liegt bei maximal 65 Prozent (75 Prozent bei Umsetzung eines ILEK
bzw. einer LES). Die Eigenanteile der Zuwendungsempfänger ergeben sich
kalkulatorisch aus 100 Prozent minus Fördersatz. Es wird verwiesen auf die
Ziffern 3.4.2, 3.4.3, 3.4.4, 7.4.1, 7.4.2, 8.4.2 und 8.4.3 im Fördergrundsatz zum
Förderbereich 1 „Integrierte ländliche Entwicklung“ (
www.bmleh.de/SharedDo
cs/Downloads/DE/_laendliche-Regionen/Foerderung-des-laendlichen-Raumes/
GAK/Foerderbereich-1-26.html#Download=1).
9. Welche wissenschaftlichen Untersuchungen, Gutachten oder
Evaluationen zur Nahversorgung wurden seit 2020 durch das BMLEH ggf.
beauftragt oder gefördert, welche finanziellen Aufwendungen sind hierfür
angefallen, und wann wurden die Ergebnisse vorgelegt?
Von September 2017 bis Juli 2021 förderte das BMLEH über das BULEplus
das Forschungsprojekt „Dynamik der Nahversorgung in ländlichen Räumen“
(Projektfördernummer: 2817LE018) mit einem Betrag von 487 723 Euro am
Thünen-Institut für Ländliche Räume (seit dem Jahr 2021 Thünen-Institut für
Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen). Im Jahr 2020 sind finanzielle
Auswendungen in Höhe von 124 056 Euro und 69 425 Euro im Jahr 2021
angefallen. Die praxisrelevanten Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt wurden im
Jahr 2021 in der folgenden Publikation zusammengefasst: Eberhardt, W.,
Küpper, P., Seel, M., (2022): Dynamik der Nahversorgung in ländlichen Räumen
verstehen und gestalten: Impulse für die Praxis, Braunschweig, Thünen-Institut
für Ländliche Räume (
https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn064077.pdf).
Darüber hinaus wurden die Ergebnisse aus dem Projekt in zahlreichen
Publikationen veröffentlicht, die auf der Projekthomepage aufgelistet sind (
www.thuen
en.de/de/fachinstitute/laendliche-raeume/lebensverhaeltnisse-in-laendlichen-rae
umen/projekte/dynamik-der-nahversorgung-in-laendlichen-raeumen).
Von Juli 2015 bis März 2021 förderte das damalige BMEL das
Forschungsprojekt „Begleitforschung Land(auf)Schwung“ (Projektfördernummer:
2815LE007) am Thünen-Institut für Ländliche Räume (seit 2021 Thünen-
Institut für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen). Dabei wurde das
gleichnamige Modellvorhaben in 13 Modellregionen in ganz Deutschland untersucht.
Einer von drei Schwerpunkten der Begleitforschung lag auf dem Themenfeld
Daseinsvorsorge, das große Schnittmengen mit dem hier verwendeten
Verständnis von Nahversorgung aufweist. Neben den Aufwendungen für die
Projektkoordination und die Forschung in den beiden anderen inhaltlichen
Schwerpunkten (regionale Wertschöpfung und Governance) wurde vom gesamten
Projektvolumen in Höhe von 1 200 287 Euro (davon 243 759 Euro im Jahr 2020
und 30 156 Euro im Jahr 2021) etwas weniger als ein Drittel für den
Schwerpunkt Daseinsvorsorge verausgabt. Der Abschlussbericht zum Projektteil
Daseinsvorsorge wurde im Jahr 2021 veröffentlicht: Mettenberger, T., Küpper, P.
(2021): Innovative Versorgungslösungen in ländlichen Regionen: Ergebnisse
der Begleitforschung zum Modellvorhaben Land(auf)Schwung im
Handlungsfeld „Daseinsvorsorge“, Braunschweig, Johann Heinrich von Thünen-Institut,
Thünen Rep 90, Band 1, DOI:10.3220/REP1634815865000,
https://literatur.thu
enen.de/digbib_extern/dn064064.pdf. Weitere Publikationen aus dem
Projektteil sind auf der Projekthomepage aufgelistet (
www.thuenen.de/de/fachinstitut
e/laendliche-raeume/lebensverhaeltnisse-in-laendlichen-raeumen/projekte/begle
itforschung-landaufschwung#testtest).
Die Ergebnisse der BULEplus-Forschungsmaßnahme „Digitalisierung in
ländlichen Räumen“ zu digitalen Angebotsstrukturen wurden im Januar 2025
veröffentlicht. Die Ergebnisse der noch nicht abgeschlossenen BULEplus-
Forschungsmaßnahme „Faktor Kultur in ländlichen Räumen“ zu Kulturangeboten
in ländlichen Regionen sind für das Jahr 2026 geplant. Die Fördersummen in
den Maßnahmen betragen insgesamt 9 678 456 Euro.
Zudem forscht das Thünen-Institut im Rahmen seiner Haushaltsmittel auch zur
Nahversorgung. Die finanziellen Aufwendungen hierfür sind nicht eigenständig
quantifizierbar. Ergebnisse wurden in zahlreichen Veröffentlichungen
publiziert.
10. In welchem Umfang enthalten diese in Frage 9 erfragten möglichen
Untersuchungen räumliche Differenzierungen oder Auswertungen nach
Raumtypen (z. B. ländlich, strukturschwach, peripher)?
Das Projekt „Dynamik der Nahversorgung in ländlichen Räumen“ fokussiert
sich auf kleinere Orte mit weniger als 5 000 Einwohnern. Im Rahmen des
Projektes wurde zudem eine für Deutschland flächendeckende
Erreichbarkeitsanalyse zum nächstgelegenen Lebensmittelgeschäft durchgeführt. Diese
Ergebnisse wurden nach der Thünen-Typologie, die auch im Monitoring ländlicher
Räume unter anderem zur räumlichen Differenzierung von Erreichbarkeitsdaten zu
zahlreichen Nahversorgungseinrichtungen genutzt wird (
www.landatlas.de),
räumlich differenziert ausgewertet. Die zweidimensionale Typologie
unterscheidet nach Ländlichkeit (sehr ländlich, eher ländlich und nicht-ländlich)
sowie nach sozioökonomischer Lage (gut und weniger gut).
Das Projekt „Begleitforschung Land(auf)Schwung“ untersuchte Maßnahmen
zur Sicherung der Daseinsvorsorge in 13 Modellregionen, die gezielt danach
ausgewählt wurden, dass sie besonders vom demographischen Wandel (d. h.
von Bevölkerungsabnahme und -alterung) betroffen waren. Daher bilden
Strukturprobleme eine zentrale Kontextbedingung für die Untersuchung. Da die
Aktivitäten in den einzelnen Modellregionen sehr unterschiedlich waren, wurde
ein Fallstudienansatz verfolgt, sodass eine Generalisierung auf einen Raumtyp
nicht möglich ist. Allerdings wurden zur Einordnung der Fälle Vergleiche
hinsichtlich zentraler Strukturindikatoren mit den Raumtypen der Thünen-
Typologie vorgenommen.
11. Welche nachprüfbaren Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus
den ggf. vorliegenden Untersuchungen (vgl. Fragen 9 und 10) gezogen,
und welche dieser Schlussfolgerungen wurden bislang in Förderpraxis
oder Programmausrichtung umgesetzt?
12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in unmittelbarer Reaktion
auf die Beschlüsse und Empfehlungen der Agrarministerkonferenz vom
13. September 2024 zur Nahversorgung ergriffen, und welche
Empfehlungen wurden nicht aufgegriffen (
www.agrarministerkonferenz.de/docu
ments/endgueltiges-ergebnisprotokoll-amk-13092024-oberhof.pdf)?
13. Welche Bewertungsmaßstäbe und Kennzahlen (einschließlich
Erhebungsmethodik und Erhebungszeitpunkt) nutzt die Bundesregierung zur
Erfolgskontrolle von Nahversorgungsprojekten, und seit wann werden
diese systematisch angewandt?
Die Fragen 11 bis 13 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bereitstellung der Daseinsvorsorge ist zuvorderst die hoheitliche Aufgabe
der Länder, die auch auf die Erkenntnisse der in der Antwort zu Frage 9
genannten vielfältigen Untersuchungen und Projekte zurückgreifen können.
Zudem berechnet das BBSR im Rahmen seiner Laufenden Raumbeobachtung
nach § 22 I ROG seit dem Jahr 2015 Indikatoren zur Nahversorgung. Sie finden
Verwendung in Berichten der Bundesregierung wie dem
Jahreswirtschaftsbericht und sind Bestandteil der Indikatoren für nachhaltige Entwicklung (SDG-
Indikatoren) für Kommunen.
Im Auftrag der Bundesregierung stellt das Thünen-Institut für
Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen in seinem Thünen-Landatlas Erreichbarkeiten
diverser Nahversorgungseinrichtungen anhand von Distanzanalysen dar. Dabei
wird die Erreichbarkeit nach den jeweiligen Verkehrsträgern aufgeschlüsselt.
Fußläufig bedeutet dabei, dass Angebote in zehn Gehminuten oder 1 000
Metern erreichbar sind (
www.landatlas.de).
Die Bundesregierung unterstützt die Länder mit der Integrierten ländlichen
Entwicklung (ILE) über ein Maßnahmenbündel, das entsprechend den örtlichen
Bedarfen genutzt werden kann. Die tatsächliche Schwerpunktsetzung und die
Umsetzung erfolgen durch die Länder.
14. In wie vielen Fällen wurden geförderte Nahversorgungsprojekte nach
Kenntnis der Bundesregierung über den Förderzeitraum hinaus
fortgeführt, und in wie vielen Fällen kam es zur Beendigung?
Im Rahmen des BULEplus werden keine Daten zum außerhalb des mit
Bundesmitteln finanzierten Förderzeitraumes erhoben. Die Berichtspflichten für die
Zuwendungsempfänger sind entsprechend nur auf diesen Zeitraum bezogen.
15. Welche benannten Ursachen hat die Bundesregierung bei eingestellten
oder gescheiterten Nahversorgungsprojekten festgestellt, und in welchem
Umfang waren Förderkonzeption, Förderrichtlinien oder
Verwaltungsanforderungen hierfür mitverantwortlich?
16. Welche maßgeblichen Hindernisse für die Sicherung der Nahversorgung
in ländlichen Räumen identifiziert die Bundesregierung derzeit (z. B.
Bürokratie, Fachkräftemangel, rechtliche Vorgaben, Kostensteigerungen)?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Die im Rahmen der GAK geförderten Nahversorgungsmaßnahmen liegen in
der Verantwortung der Länder. Hierzu liegen dem Bund keine Erkenntnisse zu
bestimmten Einzelmaßnahmen vor.
Die im Rahmen des BULEplus geförderten exemplarischen Projekte
kennzeichnen aufgrund ihres Erprobungs- oder Modellcharakters oft anspruchsvolle
Problemlagen, die die Antragstellenden durch innovative und vielfältige
Lösungsansätze bewältigen. Auch im Falle eines Scheiterns an bestimmten
Herausforderungen können andere Bestandteile des Projektes planmäßig
durchgeführt werden. Die Förderkonzeption des BMLEH für das BULEplus und die
bewusst intensive Begleitung der BULEplus-geförderten Akteure seitens der
Bewilligungsbehörde trägt dieser Situation der Verantwortlichen vor Ort
Rechnung.
Hauptursachen für eingestellte und gescheiterte Nahversorgungsprojekte sind
vor allem überschätzte Nachfrage und unzureichende Bedarfsanalysen,
wodurch Angebote nicht zum realen Kaufverhalten passten.
Maßgebliche Hindernisse sind dabei vor allem das Fehlen tragfähiger
Geschäfts- und Verstetigungskonzepte, insbesondere wegen geringer Kaufkraft
und schwieriger Verbindung von Gemeinwohl- und Wirtschaftslogik. Auch
gestiegene Kosten durch die Corona-Pandemie oder die erhöhte Inflation
erschweren die Tragbarkeit von Nahversorgungskonzepten im ländlichen Raum.
Die aktuell veröffentlichte Publikation „Regionale Wertschöpfung stärken,
ländliche Nahversorgung sichern“ hat vom BMLEH im Zeitraum der Jahre
2016 bis 2025 geförderte Modell- und Demonstrationsvorhaben evaluiert und
stellt Erkenntnisse und Praxisempfehlungen dar (
https://land-zukunft.de/filead
min/redaktion/dokumente/regionalit%C3 ProzentA4t_landversorgt_regionale_
wertsch%C3 ProzentB6pfung_st%C3 ProzentA4rken.pdf).
17. Welche terminierten Schritte plant die Bundesregierung zur
Verbesserung der Nahversorgung, welche Haushaltsmittel sind hierfür
vorgesehen, und in welchem Haushaltsjahr sollen diese wirksam werden?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu den
Fragen 11 bis 13 wird verwiesen.
18. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den durchschnittlichen
Verwaltungsaufwand für Projektträger ein (z. B. Antrags-, Nachweis- und
Prüfpflichten), und welche Maßnahmen zur Entlastung wurden seit 2025
umgesetzt?
Der Verwaltungsaufwand für die Akteure, die Nahversorgungsprojekte mit
Hilfe von Fördermitteln durchführen, ist stark abhängig von Strukturmerkmalen,
Zielstellung und Umfang des jeweiligen Projektes und ggf. davon, in welchem
Maße Vorerfahrungen in zum Beispiel Projektplanung und -steuerung auf
Seiten des Antragstellers bestehen. Er kann daher nicht generell beziffert werden.
Ein Projekt, welches wie beantragt und geplant durchgeführt und
abgeschlossen werden kann, ist im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand zudem deutlich
weniger aufwendig für den Zuwendungsempfänger als ein Projekt, in dem
mehrfache Änderungen des Projektverlaufes, zum Beispiel von geplanten
Ausgaben oder Zeitplänen, erforderlich wurden, die verstärkt Abstimmungen mit
dem Fördermittelgeber notwendig machten. Die mit dem Fördermittelerhalt
einhergehenden Pflichten richten sich – auch im Bereich Nahversorgung –
dabei insbesondere nach den Anforderungen des geltenden Zuwendungsrechtes.
19. Wie stellt sich die Bearbeitungsdauer von Förderanträgen im Bereich
Nahversorgung dar (Ober- und Untergrenze, Durchschnittswert), und
welche Verfahrensänderungen wurden vorgenommen, um diese zu
verkürzen?
Die Bearbeitungsdauer von Förderanträgen im Bereich Nahversorgung
unterscheidet sich beim Projektträger nicht wesentlich von Anträgen in anderen
thematischen Bereichen. Vielmehr ist sie abhängig von Strukturmerkmalen,
Zielstellung und Umfang des jeweiligen Projektes und ggf. davon, in welchem
Maße Vorerfahrungen in zum Beispiel Projektplanung und -steuerung auf Seiten
des Antragstellers bestehen. Die Bundesregierung ist laufend bestrebt,
Verfahren optimal zu gestalten und an die jeweiligen Erfordernisse anzupassen.
20. In welcher Form organisiert die Bundesregierung die
ressortübergreifende Abstimmung sowie die Zusammenarbeit mit den Ländern zur
Sicherung der Nahversorgung, und welche verbindlichen Formate
bestehen hierfür?
Die gegenseitige Information der Bundesministerien wird über die Einstellung
aller Vorhaben in die Koordinierungsdatenbank des Bundes geleistet. Alle
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) über 300 000 Euro
werden spätestens drei Wochen vor Vergabe/Bewilligung/Zuweisungsentscheidung
zur gegenseitigen Information in die Koordinierungsdatenbank des Bundes
eingestellt. Fachlich betroffene Bundesministerien können Information, beratende
Beteiligung und Mitwirkung vor der Vergabe/Bewilligung/
Zuweisungsentscheidung verlangen. Streitfälle werden gemäß der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien entschieden. Den Bundesministerien bleibt es
unbenommen, auch Vorhaben unterhalb des Schwellenwertes von 300 000 Euro
vorab in die Datenbank einzustellen beziehungsweise zu koordinieren.
Fragen der Sicherung der Nahversorgung sind ein Thema, das in den
unterschiedlichsten Konstellationen der Bund-Länder-Zusammenarbeit behandelt
wird, wie zum Beispiel in der in Frage 12 erwähnten Agrarministerkonferenz.
Entsprechend den jeweiligen Geschäftsordnungen können die Teilnehmenden
Themen der Nahversorgung auf die Tagesordnungen setzen lassen.
21. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung digitalen Instrumenten
und Anwendungen bei der Sicherung der Nahversorgung bei, und welche
Projekte wurden bislang gefördert (vgl. Haushaltstitel „Digitalisierung in
ländlichen Räumen“, Einzelplan (EPl) 10;
www.bundeshaushalt.de)?
Digitale Informations- und Kommunikationstechnologien bieten zum einen die
Möglichkeit, physische Distanzen zu überbrücken, Wege für Nutzer der
Nahversorgung sowie für das Personal der Anbieter zu vermeiden. Zum anderen
besteht die Möglichkeit, mit digitalen Lösungen dezentrale Angebote
kostendeckend zu betreiben oder knappe Fachkräfte effizienter einsetzen zu können.
Digitale Instrumente haben zumeist einen ergänzenden Charakter.
Über den Titel „Digitalisierung in ländlichen Räumen“ (Kapitel 1005 Titel
686 63) wird über verschiedene Bekanntmachungen der ländliche Raum
gestärkt.
Das Ziel der „Bekanntmachung über die Förderung der Einrichtung von
Experimentierfeldern als Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen der Digitalisierung
in der Landwirtschaft sowie in vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten“
ist es, Ideen und Handlungsansätze für landwirtschaftliche, klimaeffiziente
Zukunftsbetriebe und ländliche Zukunftsregionen zu identifizieren, die die
nachhaltige digitale Transformation im Agrarbereich vorantreiben und zudem auch
die landwirtschaftlich geprägten ländlichen Räume stärken. Im Rahmen der
„Bekanntmachung zur Förderung der Interoperabilität in der Landwirtschaft bei
Anwendungsfällen für die Außen- und Innenwirtschaft und entlang der
Wertschöpfungskette im Rahmen von Forschungsvorhaben“ werden ebenfalls
Ansätze zur Digitalisierung in der Nahversorgung gefördert.
22. Welche Weiterentwicklungen der Förderinstrumente zur Nahversorgung
beabsichtigt die Bundesregierung, um die Versorgungslage in ländlichen
Räumen dauerhaft und überprüfbar zu verbessern?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Im Übrigen wird die
Bundesregierung im Verlauf der Legislaturperiode weitere Maßnahmen prüfen, um die für
die Nahversorgung primär Verantwortlichen zu unterstützen.
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