Einsatz, Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz in der Justiz – Erkenntnisse und Schlussfolgerungen der Bundesregierung
der Abgeordneten Ulrich von Zons, Dr. Christoph Birghan, Stephan Brandner, Thomas Fetsch, Rainer Galla, Martina Kempf, Knuth Meyer-Soltau, Stefan Möller, Tobias Matthias Peterka, Dr. Christian Wirth, Sebastian Maack, Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Auf dem Jahrespressegespräch für das Jahr 2025 des Bundessozialgerichts (BSG) erklärte die Präsidentin Dr. Christine Fuchsloch die zunehmende Bedeutung digitaler Technologien und insbesondere Künstlicher Intelligenz (KI) für die Justiz. Im Gespräch wurde darauf hingewiesen, dass es vermehrt zu Erstellungen von Anträgen komme, die jedoch nicht durch Anwälte, sondern durch eine KI verfasst worden sind. Dies stelle die Sozialgerichte vor erhebliche Herausforderungen, etwa hinsichtlich Rechtssicherheit, Antragsformen und Bearbeitungsständen, sodass eine spürbare Mehrbelastung aufgrund der KI eintrete. Als einer der Hauptgründe wird die fehlende Anzahl an Fachanwälten für Sozialrecht benannt. Als Vergleich werden die Fachanwälte im Arbeitsrecht herangezogen, welche mit 11 314 Berufsträgern fasst zehnmal so viele Fachanwälte darstelle wie die Fachanwaltschaft im Sozialrecht mit knapp 1 619 Anwälten (www.lto.de/recht/justiz/j/bsg-jahresbericht-fuer-2025-ki-fachanwaelte-sozialstaat-reform; abgerufen am 16. April 2026).
Wir fragen die Bundesregierung
Fragen9
Ist der Bundesregierung eine Zunahme von durch KI verfassten Anträgen oder Schriftsätzen an den anderen Gerichtsbarkeiten bekannt?
Wenn Frage 1 positiv beantwortet wurde, welche Zahlen liegen der Bundesregierung dazu vor (bitte aufschlüsseln nach Gerichtsbarkeit)?
In welchen Bereichen der Justiz werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit KI-gestützte Verfahren eingesetzt oder pilotiert (z. B. Aktenanalyse, Terminmanagement, Entscheidungsassistenz, automatische Spracherkennung, Prognosemodelle, etc.) und mit welchen Ergebnissen?
Welche rechtlichen Voraussetzungen hält die Bundesregierung ggf. für erforderlich, um den Einsatz von KI in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren mit Blick auf Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten?
Welche Risiken von Verzerrungen oder mangelnder Qualität bei KI-gestützten Entscheidungen sind der Bundesregierung ggf. bekannt und welche konkreten Standards zur Risikominimierung schlägt sie vor?
Welche Rolle sieht die Bundesregierung ggf. für Fachanwälte, Richter, Staatsanwälte und sonstige Bedienstete in der Justiz in einem zunehmend KI-gestützten Justizsystem, und welche Maßnahmen plant sie ggf. zur Qualifikation und Fortbildung dieser Personengruppen im Umgang mit KI-Technologien?
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Plant die Bundesregierung gesetzgeberische Initiativen oder Förderprogramme, um den rechtsstaatlich unbedenklichen Einsatz von KI in der Justiz zu unterstützen?
Wenn Frage 7 bejaht wird, welche zeitlichen und inhaltlichen Eckpunkte und Zielvorgaben müssen hierbei beachtet werden?
Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung ggf. datenschutz- und haftungsrechtliche Fragestellungen, insbesondere im Hinblick auf die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten in der Justiz und welche Vorgaben müssen hierfür noch geschaffen werden?