Sozialversicherungsbeitragspflicht für Nebenerwerbslandwirte und Rente
der Abgeordneten Julian Schmidt, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, Christian Reck, Bernd Schattner, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Anteil der Nebenerwerbslandwirte liegt in Deutschland bei etwa 55 Prozent aller landwirtschaftlicher Einzelunternehmer. Sie bewirtschaften ca. 3 Mio. Hektar, welches etwa 30 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Fläche entspricht, und erzeugen knapp 10 Prozent der landwirtschaftlichen Gesamtproduktion (www.bmel-statistik.de/landwirtschaft/landwirtschaftliche-betriebe/rechtsformen-und-betriebstypen#:~:text=2023 Prozent20machten%20Einzelunternehmen%2085 Prozent20Prozent,Familienbetriebe%20wurden%20im%20Nebenerwerb%20gef%C3 ProzentBChrt). Diese Erwerbsform wird betrieben, weil die Einkommen für einen hauptberuflichen Vollerwerbsbetrieb aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit zum Lebensunterhalt nicht ausreichen (www.landundforst.de/betrieb/zweite-landwirt-braucht-zusaetzliche-einnahmequelle-566070#:~:text=Jeder%20zweite%20Landwirt%20braucht%20zus%C3 ProzentA4tzliche%20Einnahmequelle%20 Prozent7C%20LAND%20&%20FORST).
Durch die gesetzliche Versicherungspflicht im außerlandwirtschaftlichen Bereich sind die Nebenerwerbslandwirte in der jeweiligen Krankenkasse und der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Mit dieser Versicherung besteht die Möglichkeit sich von der landwirtschaftlichen Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen (www.topagrar.com/management-und-politik/news/befreiungsmoglichkeit-in-der-alterssicherung-der-landwirte-begrenzen-20019357.html). Mit dem Eintritt ins Rentenalter fallen für die gesetzlichen Renteneinkünfte aus dem Hauptberuf Krankenversicherungsbeiträge an.
Als Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Betriebes, auch als Rentner mit Rentenbezug, wird man Unternehmer und muss von seinem geschätzten landwirtschaftlichen Einkommen Beiträge an die landwirtschaftliche Krankenkasse bezahlen. Diese Beiträge sind zum Teil höher als die realen Gewinne die von dem landwirtschaftlichen Betrieb, welcher z. T. als Hobby oder Freizeitbeschäftigung betrieben wird, erzielt werden.
Die Beiträge berechnen sich nach dem sog. Standardeinkommen, wobei die Anpassung der Beiträge zur landwirtschaftlichen Krankenkasse zu starken Steigerungen besonders bei den tierhaltenden Betrieben geführt hat (www.agrarheute.com/management/betriebsfuehrung/neue-beitraege-krankenkasse-fuer-diese-landwirte-teurer-630283).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele landwirtschaftliche Unternehmer im Nebenerwerb waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils bis zum 31. Dezember von der Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Krankenkasse befreit?
Wie hoch waren die durchschnittlichen Gewinne der landw. Nebenerwerbsbetriebe nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich von unter 5 ha, 5-10ha, 10-20ha, 20-50ha und 50-100ha LF von 2020 – 2024 in Deutschland (www.statistikportal.de/de/landwirtschaftszaehlung-haupterhebung)?
Wie hoch waren die durchschnittlichen Gewinne der Haupterwerbsbetriebe nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich von unter 5ha, 5 bis 10ha, 10 bis 20ha, 20 bis 50ha, 50 bis 100ha und über 100ha landwirtschaftliche Flächen von 2020 bis 2024 in Deutschland?
Wie hoch waren die durchschnittlichen Beiträge der landw. Nebenerwerbsbetriebe nach Kenntnis der Bundesregierung für die Betriebsleiter zur LKK (Landwirtschaftlichen Krankenkasse), welche sich nicht von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen haben?
Wie hoch waren die durchschnittlichen Beiträge der landw. Nebenerwerbsbetriebe nach Kenntnis der Bundesregierung für die Betriebsleiter zur monatlichen Pflegeversicherung, welche sich nicht von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen haben?
In welcher durchschnittlichen Höhe entstanden den landwirtschaftlichen Betrieben nach Kenntnis der Bundesregierung Beitragspflichten zur LKK und Pflichtversicherung durch mitarbeitende Familienangehörige?
Wieviel Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus der Alterssicherung der Landwirte waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2025 zugleich in der LKK beitragspflichtig?
Um wieviel Prozent sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Beiträge zur LKK bei den landwirtschaftlichen Betrieben in den Jahren zwischen 2020 und 2025 gestiegen?
Um wieviel Prozent sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Beiträge zur LKK bei den landwirtschaftlichen Betrieben durch das Berechnungsmodell nach Standardeinkommen in den unterschiedlichen Beitragsklassen von 2024 auf 2025 gestiegen?
Um wieviel Prozent sind nach Wissen der Bundesregierung die Beiträge zur LKK bei den landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben mit Nutztierhaltung durch das Berechnungsmodell nach Standardeinkommen in den unterschiedlichen Beitragsklassen von 2024 auf 2025 gestiegen?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Härtefallregelung, damit Beiträge nicht die realen Gewinne kleiner oder nur im geringen Umfang bewirtschafteter Betriebe übersteigt?
Werden durch das derzeitige Beitragsberechnungsmodell tierhaltende landwirtschaftliche Betriebe nach Kenntnis der Bundesregierung besonders von einer Beitragserhöhung betroffen (wenn nein, bitte das Beitragsberechnungsmodell anfügen, wenn ja, wie wird dieses begründet)?
Gibt es bei der Bundesregierung Überlegungen zu Reformoptionen, die zur Vermeidung unverhältnismäßiger Belastungen für landwirtschaftliche Nutztierhalter führen würden?
Wie hoch war in den Jahren 2020 bis 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Zahlbetrag der Regelaltersrente aus der Alterssicherung der Landwirte in Deutschland pro Monat?
Bei wie vielen landwirtschaftlichen Betrieben ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Fall eingetreten, dass Bewirtschafter in die gesetzliche Altersrente gegangen sind, aber durch den Weiterbetrieb ihres Nebenerwerbsbetriebes als Bewirtschafter in die Pflicht zur Zahlung von LKK-Beiträgen gelangt sind?
Wieviel Prozent von der durchschnittlichen, landwirtschaftlichen Regelaltersrente müssen nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich als Beiträge der LKK an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau (SVLFG) gezahlt werden?
Besteht für landwirtschaftliche Rentner (sogenannte Altenteiler) die nach ihrem gesetzlichen Renteneintritt, ab dem 1. Januar 2026 noch weiter in einem landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten und bis zu 2000,- Euro pro Monat steuerfrei als Aktivrente hinzuverdienen, nach Kenntnis der Bundesregierung eine Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherbeiträgen an die SVLFG und wenn ja, in welcher Höhe?