Tötung eines deutschen Staatsangehörigen durch einen US-Drohnenangriff
der Abgeordneten Wolfgang Neskovic, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Thomas Nord, Petra Pau, Jens Petermann, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Tötung des deutschen Staatsangehörigen Bünyamin E. durch einen US-Drohnenangriff am 4. Oktober 2010 im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet war mehrfach Gegenstand parlamentarischer Anfragen an die Bundesregierung (vgl. Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/3555; Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 17/3623; Schriftliche Fragen des Abgeordneten Wolfgang Neskovic auf Bundestagsdrucksachen 17/3620, 17/4275 und 17/4407; Schriftliche Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 17/4108; Schriftliche Fragen des Abgeordneten Christoph Strässer auf Bundestagsdrucksachen 17/4987 und 17/5016; Mündliche Fragen des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Plenarprotokolle 17/64 und 17/83).
Bislang hat die Bundesregierung hierzu keine detaillierten Mitteilungen gegenüber der Öffentlichkeit vorgenommen. Sie hat in ihren Antworten überwiegend auf in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegte Unterlagen verwiesen.
Am 16. Mai 2011 erschien im „SPIEGEL“ ein mit „Feuer und Schwefel“ überschriebener Artikel. Dieser enthält eine detaillierte Schilderung des Drohnenangriffs vom 4. Oktober 2010 sowie Informationen über die im Bundesministerium des Innern (BMI) nach der Tötung von Bünyamin E. veranlassten Konsequenzen. Seit Erscheinen dieses Artikels sind fast sechs Monate vergangen. Angesichts dessen stellt sich die Frage, ob nunmehr auch die Bundesregierung Informationen zum Fall Bünyamin E. erlangt hat, über die sie das Parlament informieren kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Hat die Bundesregierung inzwischen nähere Kenntnisse erlangt, wie Bünyamin E. umgekommen ist?
Wenn ja, welche Kenntnisse sind dies im Einzelnen?
Wann hat die Bundesregierung welche Anstrengungen unternommen, um neue Erkenntnisse über den Tod von Bünyamin E. zu erlangen?
War Bünyamin E. Ziel des Drohnenangriffs?
Haben deutsche Stellen vor dem Drohnenangriff am 4. Oktober 2010 Informationen über Bünyamin E. an ausländische (insbesondere US-amerikanische) oder internationale Stellen weitergegeben?
Wenn ja, welche Inhalte hatten die Informationen, und von wem wurden sie an wen weitergegeben?
Hatten deutsche Stellen die Mobilfunknummer des Bruders Emrah E.?
Wenn ja, wurde diese an ausländische (insbesondere US-amerikanische) oder internationale Stellen weitergegeben?
Wie bewertet die Bundesregierung den Drohnenangriff vom 4. Oktober 2010 völkerrechtlich?
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung wegen des Drohnenangriffs am 4. Oktober 2010 gezogen?
Sind diese Konsequenzen nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend, um Drohnenangriffen auf deutsche Staatsbürger wirksam vorzubeugen?
Verfügen die USA nach Kenntnis der Bundesregierung über die technischen Fähigkeiten, ein Mobiltelefon zu orten, wenn dessen Rufnummer bekannt ist?
Haben sich die USA gegenüber der Bundesregierung verbindlich verpflichtet, von der Bundesrepublik Deutschland übermittelte Informationen nicht zum Zwecke von Drohnenangriffen zu verwenden?
Wenn ja, welche rechtliche Qualität hat diese Verpflichtung?
Wenn ja, halten sich die USA nach Kenntnis der Bundesregierung an diese Verpflichtung?
Wie hat sich durch den Erlass des BMI vom 24. Oktober 2010 das Datenübermittlungsverhalten der Bundesregierung an die USA im Vergleich zum Zeitraum vorher geändert?
Wie häufig wurden seit dem 11. September 2001 Informationen über in Deutschland lebende „Gefährder“ an ausländische (insbesondere US-amerikanische) oder internationale Stellen weitergegeben?
Wie häufig folgten dieser Informationsweitergabe Verhaftungen oder Drohnenangriffe im zeitlichen Zusammenhang von ca. drei Monaten?
Hat die Bundesregierung bei amerikanischen Stellen gegen den Einsatz von Drohnen gegen deutsche Staatsbürger protestiert?
Wenn ja, in welcher Form hat sie das getan?
Wenn nein, weshalb nicht?
Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung weitere deutsche Staatsbürger im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet, und wie viele davon sind als „Gefährder“ eingestuft?
Stehen diese Personen nach ihrer Ausreise noch unter deutscher Beobachtung, und wenn ja, wie lange?
Wenn nein, erhält die Bundesregierung über diese Personen Informationen von ausländischen Stellen (insbesondere US-amerikanische und pakistanische Stellen)?
Sieht sich die Bundesregierung veranlasst, die Ausreise sogenannter Gefährder ins afghanisch-pakistanische Grenzgebiet künftig zu unterbinden?
Wenn ja, welche Mittel stehen hierfür zur Verfügung, und auf welchen Rechtsgrundlagen beruhen sie?