Besondere Ausgleichsregelungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz
der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Dorothea Steiner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Viele stromintensive Unternehmen sind von der EEG-Umlage (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz) weitgehend befreit, damit die vermeintliche internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen nicht gefährdet wird. Doch mittlerweile sind zahlreiche Unternehmen befreit, die in keinem internationalen Wettbewerb stehen, zum Beispiel die deutsche Braunkohlewirtschaft.
Durch die zum 1. Januar 2012 in Kraft getretene Novelle des EEG wurden die Eingangsgrenzwerte für den Stromverbrauch von 10 auf 1 Gigawattstunde und das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung von 15 auf 14 Prozent abgesenkt. Infolgedessen ist von einer erweiterten Anzahl der privilegierten Letztverbraucher auszugehen. In einem Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen Steffen Kampeter an die Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages gehen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und die IZES gGmbH Institut für ZukunftsEnergieSysteme von einem Anstieg von 1 122 auf 5 000 Abnahmestellen im Vergleichszeitraum von 2011 zu 2012 aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie viele Anträge (nach Unternehmen und Abnahmestellen) sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in diesem Jahr (bis zum Fristende am 30. Juni 2012) und in den letzten sechs Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln) nach § 40 ff. EEG eingegangen?
Wie vielen der Befreiungsanträge wurden in diesem Jahr (bis zum Eingang dieser Kleinen Anfrage) und in den letzten sechs Jahren stattgegeben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Auf welche Summe in Gigawattstunden summieren sich dabei die Anträge für die Befreiung im nächsten Jahr?
Wie sehen die Schätzungen der BAFA aus?
Wie viele Gigawattstunden sind dabei auf die EEG-Novelle vom 1. Januar 2012 zurückzuführen?
Wie viele Gigawattstunden sind jeweils in den unterschiedlichen Entlastungsstufen für das nächste Jahr beantragt?
Welche Entlastungssumme fällt rein rechnerisch durch die bis zum 30. Juni 2012 eingegangenen Anträge für das Jahr 2013 an (bitte nach alter und neuer Gesetzeslage differenzieren)?
Mit wie viel privilegierter Strommenge (in Gigawattstunden) rechnet die Bundesregierung für die Jahre 2012 und 2013, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Entlastungssumme jeweils in Euro ein?
Ist es zu erwarten, dass auf Grund der Ausweitung von § 40 ff. in der EEG-Novelle vom 1. Januar 2012 Unternehmen aus weiteren Branchen Anspruch auf Entlastung haben und deshalb vermehrt Anträge gestellt werden?
Wenn ja, um welche Branchen handelt es sich dabei mit welcher Höhe?
Wie hoch lag die finanzielle Belastung der nichtentlasteten Endverbraucher auf Grund der besonderen Ausgleichsregelung nach § 40 ff. EEG in den letzten sechs Jahren pro Kilowattstunde (bitte pro Jahr aufschlüsseln)?
Auf welche Branchen verteilen sich die einzelnen Fälle von unterschiedlich hohen Vergünstigungen nach § 41 Absatz 1 bis 3 EEG, und welche Strommengen werden hier jeweils von der Zahlung der EEG-Umlage ausgenommen (bitte je Vergünstigungsfall und Branche angeben)?
Wie hoch ist die Summe in Euro, die so nicht für die EEG-Umlage zur Verfügung steht (bitte je Vergünstigungsfall und Branche angeben)?
Wie viele Unternehmen aus jeweils welchen Branchen können eine Zertifizierung nach § 41 Absatz 1 Nummer 2 derzeit nachweisen?
Welche Definition legt die Bundesregierung für die Ausnahmetatbestände im Rahmen der EEG-Umlage zugrunde, und kann sie ausschließen, dass es weitere Unternehmen gibt, die nicht komplett unter diese Definition fallen, derzeit aber dennoch (teil-)befreit sind?
Wie begründet die Bundesregierung die annähernde Verdopplung der Begünstigungen des deutschen Stein- und Braunkohlebergbaus in den Jahren 2010 und 2011 (siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fragen 6 und 13, auf Bundestagsdrucksache 17/8533)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, an der Entlastung von der EEG-Umlage für Teile der Braunkohlewirtschaft festzuhalten, obwohl diese nicht im internationalen Wettbewerb steht und heute bereits große Gewinne für die Energieversorger erwirtschaftet, und wenn ja, warum?
Kann die Bundesregierung weitere Branchen nennen, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen, aber dennoch von der EEG-Umlage entlastet sind?
Wie verhindert die Bundesregierung, dass in Hinblick auf die Ausweitung von § 40 ff. EEG Mitnahmeeffekte entstehen und Unternehmen befreit werden, die nicht im direkten internationalen Wettbewerb stehen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es Unternehmen oder Unternehmensbranchen gibt, die von der EEG-Umlage entlastet sind, aber nicht im internationalen Wettbewerb stehen?
Wie viele zusätzliche Stellen mussten auf Grund der Ausweitung von § 40 ff. in der EEG-Novelle vom 1. Januar 2012 im Personalhaushalt 2012 des BAFA geschaffen werden?
Ist eine zusätzliche Aufstockung geplant?
Welche Personalkostensteigerung ist mit dieser Personalaufstockung verbunden?
Plant die Bundesregierung, die Ausgleichsregelung in Zukunft an schärfere Bedingungen zum Beispiel bei der Energieeffizienz zu knüpfen, um die Mitnahmeeffekte einzuschränken?