BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Entwicklung der beruflichen Rehabilitation und Situation der Berufsförderungswerke

Berücksichtigung der demographischen Entwicklung bei der Reform des sog. Reha-Deckels in der Rentenversicherung, Rückgang der Leistungen zur beruflichen Rehabilitation trotz hohen Anteils gesundheitlich eingeschränkter Menschen im SGB-II-System, Einrichtung eines eigenen Reha-Budgets bei den Trägern des SGB-II-Systems und Herstellung vollständiger Transparenz, mehr Inklusion für Behinderte statt Werkstattbeschäftigung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

04.03.2013

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/1213016. 01. 2013

Entwicklung der beruflichen Rehabilitation und Situation der Berufsförderungswerke

der Abgeordneten Katja Mast, Anette Kramme, Hubertus Heil (Peine), Ingo Egloff, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Gabriele Hiller-Ohm, Josip Juratovic, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Gabriele Lösekrug-Möller, Thomas Oppermann, Anton Schaaf, Silvia Schmidt (Eisleben), Ottmar Schreiner, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Das Ziel der beruflichen Rehabilitation ist die (Wieder-)Eingliederung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen ins Erwerbsleben. Mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben soll die berufliche Ersteingliederung sichergestellt werden. Weiter geht es darum, die Arbeitsfähigkeit am jeweiligen Arbeitsplatz möglichst zu erhalten oder auch neue Berufschancen zu eröffnen. Voraussetzung hierfür sind unfall- oder krankheitsbedingte Beeinträchtigungen der Berufs- oder Ausbildungsfähigkeit, die eine besondere Hilfe zur Eingliederung in Beruf oder Arbeit nötig machen.

Während in Berufsbildungswerken körperlich und psychisch beeinträchtigte und benachteiligte junge Menschen eine Berufsvorbereitung oder Erstausbildung erhalten, sind die Berufsförderungswerke die „Experten für die Rückkehr in den Beruf“1 als vom Gesetzgeber explizit benannte Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Ihre Aufgabe ist es, Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen die volle Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Zu ihren Kernkompetenzen gehören neben der Prävention, Diagnostik und Beratung auch die Qualifizierung und Integration. Die Träger der beruflichen Rehabilitation sind unter anderem die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit (BA).

Die BA ist für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig, soweit kein anderer Rehabilitationsträger Vorrang hat. Dies gilt insbesondere für junge behinderte Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf sowie für jene (behinderten) Erwachsenen, die keine Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung haben, weil sie die Versicherungszeit von insgesamt 15 Jahren nicht nachweisen können. Dies gilt auch für behinderte erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) durch Jobcenter oder zugelassene kommunale Träger erhalten.

Gesundheitlich eingeschränkte und behinderte Menschen sind überdurchschnittlich oft arbeitslos. Ihr Anteil ist unter den Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfängern besonders hoch. Laut dem Deutschen Gewerkschafts-

1 Vergleiche www.arge-bfw.de.

bund (DGB) schätzt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB), dass fast jede/jeder zweite Arbeitslosengeld-II- Empfangende gesundheitlich eingeschränkt oder anerkannt schwerbehindert ist.

In einer Studie vom Oktober 2012 konstatiert der DGB, dass der Bestand an arbeitsmarktpolitisch geförderten Rehabilitanden seit dem Jahr 2005 kontinuierlich zurückgegangen ist2. Im Fürsorgesystem, wo der Personenkreis der gesundheitlich Eingeschränkten höher ist als im SGB-III-System, sind die Förderungen seit dem Jahr 2006 um 39 Prozent gesunken, während bei den von der Arbeitslosenversicherung geförderten Maßnahmen der Rückgang mit 23 Prozent niedriger ausfiel.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wird die Bundesregierung eine Reform des sogenannten Reha-Deckels in der Deutschen Rentenversicherung auf den Weg bringen, um bei der Fortschreibung des Reha-Budgets künftig – anders als bisher – auch die demografische Entwicklung zu berücksichtigen?

2. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass für den Bereich der beruflichen Rehabilitation die Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zwischen den Jahren 2004 und 2010 insgesamt gesunken sind (vgl. DGB, arbeitsmarkt aktuell, Nr. 7/Oktober 2012)?

3. Wie hat sich die wirtschaftliche Situation der Berufsförderungswerke in den letzten fünf Jahren entwickelt im Hinblick auf Belegungszahlen, Erlöse und Personalstand?

4. Liegen der Bundesregierung darüber Erkenntnisse vor, welche Bildungsträger für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation in den letzten fünf Jahren ausgewählt bzw. belegt wurden und wie sich diese Entwicklungen (Anzahl der belegten Maßnahmen, Belegungszahlen) für die einzelnen Träger darstellen?

5. Wie erklärt sich die Bundesregierung den Rückgang arbeitsmarktpolitisch geförderter Rehabilitanden im Fürsorgesystem (laut oben erwähnter DGB- Studie 39 Prozent seit dem Jahr 2006) angesichts der Tatsache, dass im SGB- II-System besonders viele Menschen gesundheitlich eingeschränkt oder anerkannt schwerbehindert sind?

6. Plant die Bundesregierung für die gemeinsamen Einrichtungen und die zugelassenen kommunalen Träger des SGB-II-Systems eine gesetzliche Verpflichtung, besondere Reha-Stellen einzurichten?

a) Falls ja, bis wann ist damit zu rechnen?

b) Falls nein, wie gedenkt die Bundesregierung zu gewährleisten, dass Reha- Bedarfe frühzeitig erkannt und potenziellen Rehabilitanden Angebote unterbreitet bzw. sie an die zuständige Agentur weitergeleitet werden?

7. Wird die Bundesregierung die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen schaffen und den Trägern des SGB-II-Systems ein eigenes Budget für Rehabilitation einrichten?

a) Wenn ja, bis wann?

b) Wenn nein, wie will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass kostspielige und längerfristige Reha-Maßnahmen vor dem Hintergrund eines Abschmelzens der zur Verfügung stehenden Mittel auch weiterhin angeboten, ausgeweitet und umgesetzt werden?

2 DGB, arbeitsmarkt aktuell Nr. 7/Oktober 2012, S. 3.

8. Bis wann müssen die zugelassenen kommunalen Träger des SGB-II- Systems vollständige Transparenz zur beruflichen Rehabilitation herstellen, und wie die BA z. B. Reha-Eintritte und -Maßnahmen erfassen sowie Angaben über Kundinnen und Kunden und eingesetztes Personal im Reha-Bereich machen?

9. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die Zahl der Eingangsverfahren in Werkstätten für behinderte Menschen seit dem Jahr 2005 kontinuierlich gestiegen sind, obwohl sich die Bundesregierung mit der Ratifizierung der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK), im Jahr 2009 dem Inklusionsgebot (welches Sondereinrichtungen für behinderte Menschen widerspricht) verpflichtet hat?

a) Will die Bundesregierung diesen Trend zu mehr Werkstattbeschäftigung umkehren? Wenn ja, mit welchen Mitteln?

b) Wenn nein, warum nicht?

10. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Situation der Ausbildung junger Menschen mit Behinderung im Lichte der UN-BRK, und wie wird die Bundesregierung die Situation im Sinne der Inklusion – also der betrieblichen und betriebsnahen Ausbildung – weiter entwickeln?

11. Wie stellt sich die aktuelle Situation des „Budgets für Arbeit“ in Zahlen bundesweit dar, und wird die Bundesregierung das „Budget für Arbeit“ fördern? Wenn ja, wie wird sie dies tun?

Fragen11

1

Wird die Bundesregierung eine Reform des sogenannten Reha-Deckels in der Deutschen Rentenversicherung auf den Weg bringen, um bei der Fortschreibung des Reha-Budgets künftig – anders als bisher – auch die demografische Entwicklung zu berücksichtigen?

2

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass für den Bereich der beruflichen Rehabilitation die Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zwischen den Jahren 2004 und 2010 insgesamt gesunken sind (vgl. DGB, arbeitsmarkt aktuell, Nr. 7/Oktober 2012)?

3

Wie hat sich die wirtschaftliche Situation der Berufsförderungswerke in den letzten fünf Jahren entwickelt im Hinblick auf Belegungszahlen, Erlöse und Personalstand?

4

Liegen der Bundesregierung darüber Erkenntnisse vor, welche Bildungsträger für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation in den letzten fünf Jahren ausgewählt bzw. belegt wurden und wie sich diese Entwicklungen (Anzahl der belegten Maßnahmen, Belegungszahlen) für die einzelnen Träger darstellen?

5

Wie erklärt sich die Bundesregierung den Rückgang arbeitsmarktpolitisch geförderter Rehabilitanden im Fürsorgesystem (laut oben erwähnter DGB- Studie 39 Prozent seit dem Jahr 2006) angesichts der Tatsache, dass im SGB- II-System besonders viele Menschen gesundheitlich eingeschränkt oder anerkannt schwerbehindert sind?

6

Plant die Bundesregierung für die gemeinsamen Einrichtungen und die zugelassenen kommunalen Träger des SGB-II-Systems eine gesetzliche Verpflichtung, besondere Reha-Stellen einzurichten?

Falls ja, bis wann ist damit zu rechnen?

Falls nein, wie gedenkt die Bundesregierung zu gewährleisten, dass Reha- Bedarfe frühzeitig erkannt und potenziellen Rehabilitanden Angebote unterbreitet bzw. sie an die zuständige Agentur weitergeleitet werden?

7

Wird die Bundesregierung die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen schaffen und den Trägern des SGB-II-Systems ein eigenes Budget für Rehabilitation einrichten?

Wenn ja, bis wann?

Wenn nein, wie will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass kostspielige und längerfristige Reha-Maßnahmen vor dem Hintergrund eines Abschmelzens der zur Verfügung stehenden Mittel auch weiterhin angeboten, ausgeweitet und umgesetzt werden?

8

Bis wann müssen die zugelassenen kommunalen Träger des SGB-II- Systems vollständige Transparenz zur beruflichen Rehabilitation herstellen, und wie die BA z. B. Reha-Eintritte und -Maßnahmen erfassen sowie Angaben über Kundinnen und Kunden und eingesetztes Personal im Reha-Bereich machen?

9

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die Zahl der Eingangsverfahren in Werkstätten für behinderte Menschen seit dem Jahr 2005 kontinuierlich gestiegen sind, obwohl sich die Bundesregierung mit der Ratifizierung der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK), im Jahr 2009 dem Inklusionsgebot (welches Sondereinrichtungen für behinderte Menschen widerspricht) verpflichtet hat?

Will die Bundesregierung diesen Trend zu mehr Werkstattbeschäftigung umkehren? Wenn ja, mit welchen Mitteln?

Wenn nein, warum nicht?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Situation der Ausbildung junger Menschen mit Behinderung im Lichte der UN-BRK, und wie wird die Bundesregierung die Situation im Sinne der Inklusion – also der betrieblichen und betriebsnahen Ausbildung – weiter entwickeln?

11

Wie stellt sich die aktuelle Situation des „Budgets für Arbeit“ in Zahlen bundesweit dar, und wird die Bundesregierung das „Budget für Arbeit“ fördern? Wenn ja, wie wird sie dies tun?

Berlin, den 16. Januar 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen