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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2016

Gesamtschutzquote nach Herkunftsländern und Art der Anerkennung; staatliche, nichtstaatliche bzw. geschlechtsspezifische Verfolgung; Widerrufsverfahren, Asylverfahrensdauer, Registrierung Asylsuchender im EASY-System, Anzahl formeller Asylanträge, Datenbestand im Kerndatensystem des AZR, Sinnhaftigkeit des Ankunftsnachweises, schriftliche Verfahren, Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung, Asylanträge für Kinder und Jugendliche sowie von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, abgelehnte Asylanträge, Flughafenverfahren, Klageverfahren, Asylanhörungen, Einstellung von Asylverfahren, Personalsituation im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Qualitätskontrollen, Wahrung der Einheit von Anhörer und Entscheider, Dauer der Asylanhörungen, Abschiebepraxis, Einreise- und Aufenthaltsverbote, geprüfte und beanstandete Dokumente Asylsuchender<br /> (insgesamt 38 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

06.12.2016

Aktualisiert

02.01.2023

BT18/1000512.10.2016

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2016

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/10005 18. Wahlperiode 12.10.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, Jan Korte, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE. Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2016 Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung zumeist nur wenig Beachtung finden. So ist kaum bekannt, dass die Anerkennungsquote bei inhaltlichen Asylentscheidungen weitaus höher liegt als die offiziellen Zahlen vermuten lassen (vgl. hierzu und zum Folgenden, soweit nicht anders angegeben, die Bundestagsdrucksache 18/7625). Die so genannte bereinigte Schutzquote, bei der rein formelle Entscheidungen unberücksichtigt bleiben, lag im Jahr 2015 bei 60,6 Prozent – und das, obwohl z. B. Flüchtlinge aus den Westbalkanländern zu beinahe 100 Prozent abgelehnt werden. Hinzu kommen noch Anerkennungen, die nach Überprüfung ablehnender Behördenentscheidungen von den Gerichten ausgesprochen werden. Bei 10 Prozent aller Asylsuchenden, in knapp 45 000 Fällen, stellte das BAMF im Jahr 2015 ein Rückübernahmeersuchen nach der Dublin-Verordnung der Europäischen Union (EU). In 5 436 Fällen wurde die Zuständigkeit Griechenlands vermutet. Wegen der dortigen systemischen Mängel im Asyl- und Aufnahmesystem gibt es jedoch seit dem Jahr 2011 einen Überstellungsstopp. Übernahmeersuchen wurden im Jahr 2015 vor allem an Ungarn gerichtet (32,5 Prozent), danach folgten Italien, Bulgarien und Polen. Syrische Flüchtlinge stellen dabei mit 21,4 Prozent die größte Betroffenengruppe dar, gefolgt von afghanischen und irakischen Asylsuchenden. Den insgesamt 44 892 Dublin-Ersuchen im Jahr 2015 standen nur 3 597 tatsächliche Überstellungen gegenüber, das sind gerade einmal 8 Prozent. Gemessen an den Zustimmungen der anderen EU-Staaten zur Rückübernahme (29 699) betrug die so genannte Überstellungsquote 12,1 Prozent (in Bezug auf Ungarn 2 Prozent). Nicht selten verhindern Gerichte geplante Überstellungen wegen erheblicher Mängel in den Asylsystemen anderer Mitgliedstaaten oder aufgrund individueller Umstände (47,3 Prozent der Rechtsschutzanträge gegen eine Überstellung nach Ungarn waren 2015 erfolgreich, in Bezug auf Italien lag die Quote bei 26 Prozent). Manche Schutzsuchende tauchen in ihrer Not eher unter, als sich gegen ihren Willen in ein Land überstellen zu lassen, in dem sie ein unfaires Asylverfahren, unwürdige Lebensbedingungen, rassistische Ablehnung, Obdachlosigkeit oder eine Inhaftierung fürchten. Die geringe Überstellungsquote erklärt sich aber auch dadurch, dass einzelne Mitgliedstaaten – wie etwa Ungarn – nur eine bestimmte Zahl von Schutzsuchenden pro Tag aus allen anderen Dublin-Staaten zurücknehmen. Innerhalb des BAMF wird für Dublin- Verfahren Personal gebunden, das weitaus sinnvoller in der regulären Asylprüfung eingesetzt werden könnte. Eine reale Verteilungswirkung ist mit dem Dublin-System für Deutschland nicht verbunden: Obwohl die immer komplexeren Dublin-Verfahren das BAMF und die Gerichte zunehmend beschäftigen, reduzierte sich die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland durch Dublin- Überstellungen im Jahr 2015 im Saldo (Gegenüberstellung der überstellten bzw. aufgenommenen Schutzsuchenden) um gerade einmal 565 Personen – 0,1 Prozent der insgesamt 442 000 registrierten Asylanträge. Arbeitskapazitäten im BAMF könnten auch durch den Verzicht auf automatische, anlasslose Widerrufsverfahren drei Jahre nach der Anerkennung freigesetzt werden. Im Jahr 2015 kam es bei knapp 10 000 Widerrufsprüfungen in nur 3 Prozent aller Fälle zu einer Aberkennung des Schutzstatus. Für die Betroffenen – politisch verfolgte und häufig traumatisierte Flüchtlinge – sind diese Verfahren und die damit verbundene Unsicherheit sehr belastend. Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauerte im Jahr 2015 nach offiziellen Angaben im Durchschnitt 5,2 Monate. Bei Herkunftsländern mit sehr geringen Anerkennungsquoten ist die Verfahrensdauer infolge von Beschleunigungsmaßnahmen kürzer. Umso länger dauern die Verfahren bei zahlreichen Ländern mit guten Anerkennungschancen. So mussten Asylsuchende aus Afghanistan, Eritrea, Iran und Somalia, trotz einer bereinigten Schutzquote von jeweils über 75 Prozent, 13 bis 17 Monate auf eine Behördenentscheidung warten. Die realen Asylverfahrensdauern liegen noch einmal deutlich über diesen Werten, denn die Zeit vom ersten Asylgesuch bis zur formellen Asylantragstellung wird bei den Angaben der Bundesregierung über die Verfahrensdauern nicht berücksichtigt. Dabei beträgt diese Wartezeit bei einzelnen Außenstellen des BAMF mehrere Monate (vgl. Plenarprotokoll 18/142, S. 13922 f., Anlage 13). Genaue Angaben hierzu konnte die Bundesregierung bisher nicht machen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5785, Antwort zu Frage 4d). Rein schriftliche Anerkennungsverfahren bei syrischen Asylsuchenden dauerten im letzten Jahr nur 2,4 Monate, diese beschleunigten Verfahren gibt es für ab dem 1. Januar 2016 registrierte Schutzsuchende nicht mehr. Ende 2015 waren 89 336 Asylverfahren seit mehr als zwölf Monaten anhängig, die Zeit bis zur Asylantragstellung ist dabei nicht berücksichtigt. Vom Asyl-Flughafenverfahren waren im Jahr 2015 627 Asylsuchende betroffen, unter ihnen 143 syrische Flüchtlinge. Im Ergebnis wurde 74 dieser Asylsuchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten oder abgeschoben wurden oder in Deutschland verbleiben konnten, ist nicht bekannt. 31,1 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2015 waren Kinder. 3,2 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen die bereinigte Gesamtschutzquote zwischen 91,7 und 95,6 Prozent lag. Eine Sonderauswertung des Ausländerzentralregisters (AZR) (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7625, Antwort zu Frage 20) ergab, dass Klagen über angeblich zu niedrige „Rückführungsquoten“ rechtskräftig ausreisepflichtiger Personen (etwa des Präsidenten der Bundespolizei, Dr. Dieter Romann, in der „BILD“-Zeitung vom 1. März 2015: „weit unter zehn Prozent“) irreführend sind. Eine solche Betrachtung berücksichtigt einerseits nicht, dass weitaus mehr ausreisepflichtige Personen „freiwillig“ ausreisen als abgeschoben werden. Andererseits wird übersehen, dass ein Teil der rechtskräftig abgelehnten Asylsuchenden sich mit guten Gründen weiterhin in Deutschland aufhalten darf: So verfügten über 30 Prozent der im Jahr 2014 rechtskräftig abgelehnten, noch aufhältigen Asylsuchenden Ende 2015 über einen Aufenthaltstitel, 56,5 Prozent wurden aus unterschiedlichen Gründen geduldet. Wir fragen die Bundesregierung: 1. a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG – in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK –, subsidiärer Schutz und Abschiebungshindernisse) in der Entscheidungspraxis des BAMF im dritten Quartal 2016, und wie lauten die Vergleichswerte des vorherigen Quartals (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben und für die 15 wichtigsten Herkunftsländer gesondert darstellen, bitte für jedes dieser Länder in relativen Zahlen angeben, wie viele Asylsuchende Schutz nach Artikel 16a GG, nach § 60 Absatz 1 AufenthG/ GFK, einen subsidiären Schutzstatus bzw. nationalen Abschiebungsschutz zugesprochen bekommen haben, bitte in einer weiteren Tabelle nach Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung, internationaler Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungsverbote – bitte jeweils so differenziert wie möglich darstellen und in jedem Fall Angaben zu den Herkunftsländern Algerien, Marokko, Tunesien und Türkei machen)? b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Gesamtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf tatsächlich inhaltliche und nicht rein formelle (Nicht-)Entscheidungen (bitte, wie in Frage 1a erbeten, differenzieren)? c) Bis wann wurden Feststellungen eines Abschiebungsverbots nach der Genfer Flüchtlingskonvention bzw. nach § 51 des Ausländergesetzes statistisch als Ablehnungen gewertet, und welche Angaben kann das BAMF dazu machen, wie hoch die Anerkennungsquoten in den Jahren bis dahin waren, wenn diese Fälle als Anerkennungen und nicht als Ablehnungen gewertet worden wären? 2. Wie viele der Anerkennungen nach Artikel 16a GG bzw. nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK im dritten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung (bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal gesondert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern angeben)? 3. Wie viele Widerrufsverfahren wurden im dritten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal eingeleitet (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 4. Wie lang war in Asylverfahren die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung im dritten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal, wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive eines Gerichtsverfahrens, soweit vorliegend), und wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen (bitte jeweils auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Erst- und Folgeanträgen differenzieren)? a) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Dublin-Verfahren (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? b) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Asylverfahren, in denen kein Ersuchen nach der Dublin-Verordnung gestellt wurde (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? c) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung, wenn nur Verfahren berücksichtigt werden, in denen es eine inhaltliche Asylanhörung gab (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? d) Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung, wenn nur Asylverfahren betrachtet werden, die im Jahr 2016 bzw. seit Juli 2016 bzw. im dritten Quartal 2016 bzw. in so genannten Ankunftszentren eingeleitet bzw. im dritten Quartal 2016 in Ankunftszentren bzw. in Außenstellen oder in der Zentrale entschieden wurden (bitte jeweils auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? e) Wie viele Personen wurden im EASY-System (IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer) als Asylsuchende im dritten Quartal 2016 registriert, wie viele formelle Asylanträge waren es im Vergleich hierzu (bitte beide Angaben auch nach Bundesländern, Monaten und den 15 wichtigsten Herkunftsländern – in jedem Fall den sechs Westbalkanländern, Algerien, Marokko, Tunesien und Türkei – differenzieren)? f) Wie viele der aktuell in Deutschland lebenden Asylsuchenden sind im neuen Kerndatensystem des AZR gespeichert (bitte darlegen, wie viele Personen mit welchem Status gespeichert sind), zu wie vielen Asylsuchenden oder anerkannten Flüchtlingen sind Informationen zu Integrations- und Arbeitsmarktdaten gespeichert, und wie bewertet es die Bundesregierung, dass zum Stand des 31. August 2016 gerade einmal zu 17 Personen solche Daten gespeichert waren (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9765, Antwort zu Frage 15, bitte ausführen)? g) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Sinnhaftigkeit des neuen Ankunftsnachweises, wenn dessen durchschnittliche Geltungsdauer gerade einmal 27,6 Tage beträgt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9765, Antwort zu Frage 3), welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Datenaustauschverbesserungsgesetz geäußerten Kritik, wonach es sinnvoller wäre, statt eines weiteren, neuen Aufenthaltspapiers gleich eine Aufenthaltsgestattung zu erteilen (vgl. Ausschussdrucksache 18(4)477, S. 2), und was hat die Prüfung erbracht, ob Ankunftsnachweis und Aufenthaltsgestattung zusammengeführt werden sollen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9765, Antwort zu Frage 11)? h) Wie lang war im dritten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal durchschnittlich die Dauer bis zur Anhörung der Asylsuchenden, wie lang die durchschnittliche Dauer nach der Anhörung bis zur behördlichen Entscheidung (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? i) Wie hoch waren im dritten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal der Anteil rein schriftlicher Anerkennungsverfahren an allen Verfahren und ihre absolute Zahl (insgesamt, aber auch in Bezug auf die Herkunftsländer Syrien, Irak und Eritrea), und wie lange dauerten diese Verfahren durchschnittlich (bitte nach Herkunftsländern auflisten)? j) Wie viele beim BAMF anhängige Verfahren sind seit über drei, sechs, zwölf, 15, 18, 24 bzw. 36 Monaten anhängig (bitte auch nach den zehn am meisten betroffenen Herkunftsländer differenzieren), und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung von so genannten Altverfahren (seit mindestens dem vorletzten Kalenderjahr anhängige Verfahren) im BAMF (bitte im Detail darstellen)? k) Wie lang war die durchschnittliche Dauer vom Datum der Einreise (wie im System MARiS des BAMF nach Selbstauskunft der Asylsuchenden gespeichert) bis zur formellen Asylantragstellung für die Monate August, September und Oktober 2016 und für das zweite Halbjahr 2015 (bitte jeweils auch nach den fünf wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren), und wie viele der Asylsuchenden des Jahres 2015 bzw. 2016 hatten zum Zeitpunkt der Antragstellung (hilfsweise: vor Erteilung einer Aufenthaltsgestattung) eine Aufenthaltserlaubnis? 5. Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung wurden im dritten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern – EURODAC: europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken – basierenden Dublin-Verfahren angeben; bitte auch nach den unterschiedlichen EURODAC-Treffern differenzieren), und wie viele VIS-Treffer (VIS: Visa-Informationssystem) bei Asylsuchenden gab es (bitte Gesamtzahl nennen und jeweils nach den fünf wichtigsten Ausstellungsländern der Visa und Herkunftsländern differenzieren)? a) Welches waren in den benannten Zeiträumen die 15 am stärksten betroffenen Herkunftsländer und welches die 15 am stärksten angefragten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben, sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern, Malta, Bulgarien und Ungarn sowie zu syrischen Asylsuchenden nennen)? b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es in den benannten Zeiträumen (bitte bei der Zahl der Selbsteintritte auch nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den jeweils fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-Verordnung wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben und auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern – in jedem Fall auch Syrien – und Mitgliedstaaten der Europäischen Union – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), und wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung des BAMF, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens überstellt? d) Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-Verordnung abgelehnt oder eingestellt oder als unbeachtlich betrachtet, ohne dass ein Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie viele Asylanträge wurden als unzulässig erachtet, weil bereits in einem anderen Land ein Schutzstatus gewährt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und weitere Angaben zu den wichtigsten betroffenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den dort gewährten Schutzstatus und die Staatsangehörigkeit der Betroffenen machen)? e) In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen bei Asylsuchenden festgestellt, dass eigentlich Griechenland nach der Dublin- Verordnung zuständig wäre (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert angeben), wie viele Übernahmeersuchen der griechischen Behörden an Deutschland gab es im ersten, zweiten bzw. dritten Quartal 2016, wie vielen Ersuchen wurde in denselben Zeiträumen stattgegeben, und wie viele Überstellungen von Griechenland nach Deutschland fanden in diesen Zeiträumen statt (bitte auch nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und angeben, in wie vielen Fällen es sich um eine Familienzusammenführung handelte)? f) Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen (bitte differenzieren) im Rahmen des Dublin-Systems gab es in den genannten Zeiträumen durch bzw. an Deutschland (bitte auch nach Ländern differenzieren und die jeweiligen Überstellungsquoten nennen)? g) Wie ist die Entwicklung in Bezug auf die Zahl und den Anteil von Dublin- Verfahren und -Entscheidungen bei syrischen Asylsuchenden im dritten Quartal 2016 (bitte nach Monaten differenzieren und wie in der Antwort zu Frage 5h auf Bundestagsdrucksache 18/7625 darstellen)? h) Mit welcher Zielrichtung und welchen konkreten Forderungen will sich die Bundesregierung auf EU-Ratsebene an den Verhandlungen über die Reform des Dublin-Systems beteiligen, und wie will sie sich etwa zu zentralen Fragen verhalten, z. B. ob das Selbsteintrittsrecht in der jetzigen Form erhalten bleiben, ob es weiterhin eine Zuständigkeit nach Ablauf von Fristen oder künftig ein vorgelagertes Unzulässigkeitsverfahren geben soll oder nicht, wenn es zu diesen wichtigen Punkten keine abschließende Verhandlungsposition und keine ressort-abgestimmte Haltung gibt (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 18/9638, Frage 10g und Bundestagsdrucksache 18/9415, Antwort zu den Fragen 17a bis 17c; bitte zumindest auf die inhaltlich genannten Unterpunkte eingehen)? 6. Wie viele Asylanträge wurden im dritten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von bzw. für Kinder(n) unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch waren die jeweiligen (auch bereinigten) Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen? 7. Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im dritten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern aufgliedern), und welche Asylentscheidungen ergingen bei unbegleiteten Minderjährigen im genannten Zeitraum (bitte nach verschiedenem Schutzstatus und wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 8. Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im dritten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal an welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, und wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 9. Wie viele Asylanträge wurden im dritten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben differenziert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem jeweils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)? 10. Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im dritten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal an welchen Flughafenstandorten mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten Minderjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)? 11. Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das bisherige Jahr 2016 (bitte in der Differenzierung wie in der Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/6860 darstellen), wie viele Klagen und wie viele Berufungen (oder Berufungszulassungsbeschwerden usw.) sind derzeit anhängig in Verfahren, in denen subsidiär Schutzberechtigte auf einen Flüchtlingsstatus klagen (bitte jeweils auch nach Bundesländern und den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele dieser Klagen hat die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2016 verloren, und was kostet die Bundesrepublik Deutschland durchschnittlich ein solches verlorenes Klageverfahren (Gerichtskosten, Personalkosten)? 12. Wie viele Asylanhörungen und wie viele rein schriftliche Anhörungen gab es im dritten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und was hat die Evaluierung zu den Vor- und Nachteilen bzw. zur Zeitersparnis von schriftlichen Asylverfahren ohne persönliche Anhörung ergeben (Nachfrage zur Antwort zu Frage 16b auf Bundestagsdrucksache 18/705, bitte die Ergebnisse der Evaluierung genau auflisten)? 13. Wie waren die bereinigten Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei Asylsuchenden aus Tunesien, Algerien, Ägypten, Marokko, Libyen und der Türkei im dritten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal? 14. Wie viele Asylsuchende aus der Türkei sind nach Angaben des EASY- Systems im Jahr 2016 bislang eingereist (bitte nach Monaten differenzieren und den Anteil kurdischer Volkszugehöriger angeben), und wie waren die Entscheidungen bei Asylsuchenden aus der Türkei in diesem Jahr (bitte nach Monaten und gewährtem Schutzstatus, Ablehnung oder Einstellung differenzieren und absolute und relative Zahlen angeben, zudem die Werte für kurdische Volkszugshörige gesondert angeben)? 15. Wie viele Personen sind aktuell als Asylsuchende in der Bundesrepublik Deutschland registriert (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), geht die Bundesregierung davon aus, dass nunmehr alle tatsächlich hier lebenden Asylsuchenden auch verlässlich erfasst sind, wie lauten die bereinigten Zugangsdaten Asylsuchender seit 2015 nach Monaten differenziert, und genau wie ist zu erklären, dass auch noch in den Monaten April bis September 2016 die monatlich vermeldeten EASY-Zahlen deutlich über den realen Zahlen neu eingereister Asylsuchender lagen (vgl. www. faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/f-a-s-exklusiv-es-kommen-nur-noch- 14-000-asylsuchende-pro-monat-14462343.html)? 16. Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Asylsuchenden aus Serbien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien-Herzegowina in den Monaten Juli, August und September 2016 gestellt (bitte jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen nennen), und wie wurden diese Asylanträge in diesen Monaten jeweils mit welchem Ergebnis beschieden? 17. Welche aktuellen Informationen gibt es zur Personalsituation, -entwicklung und -planung im BAMF und zu unterstützenden Sondermaßnahmen, insbesondere im Bereich der Asylprüfung, und welche Bedarfsplanung und Forderungen hat das BAMF dem Bundesministerium des Innern im Rahmen der Ausgestaltung des Haushalts für das Jahr 2017 vorgelegt, und inwieweit wurde dem seitens des Bundesministeriums entsprochen? 18. Wie viele Asylverfahren wurden im ersten, zweiten und dritten Quartal (bitte differenzieren) eingestellt (bitte so genau wie möglich nach Gründen differenzieren – etwa: Nichtbetreiben, Nichterreichbarkeit, Nichterscheinen bei einer Anhörung – und nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern differenzieren), wie stellt das BAMF sicher, dass insbesondere Einladungen zur Asylanhörung die Betroffenen auch bei prekären Unterbringungsverhältnissen rechtzeitig erreichen, und was hat das BAMF nach diesbezüglichen Beschwerden insbesondere in Berlin konkret unternommen (vgl.: www.tagesspiegel.de/berlin/vorwurf-des-fluechtlingsrats- bamfsoll-asylverfahren-in-berlin-bewusst-erschweren/13821500.html; www.rbb- online.de/politik/thema/fluechtlinge/berlin/2016/07/fluechtlinge-bamf- berlin-einladungsschreiben-zu-spaet-verschickt.html)? 19. Wie genau verläuft eine themenspezifische Sichtung von Asylbescheiden (Audit) durch das zentrale Referat für Qualitätssicherung im BAMF (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9415, Antwort zu Frage 19), hält die Bundesregierung 78 Einzelfallprüfungen und 3 364 Prüfungen im Rahmen von Audits bis zum 17. Juli 2016 (vgl. ebd.) für ausreichend, um angesichts von Hunderttausenden Bescheiden, der Neuanstellung Tausender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BAMF und nur kurzen Einarbeitungszeiten eine ausreichende Qualitätskontrolle sicherzustellen (bitte begründen), und wie viele Qualitätskontrollen gab es im dritten Quartal 2016 (bitte auch die Vergleichswerte des vorherigen Quartals nennen)? 20. Zu welchem ungefähren Anteil wird nach Einschätzungen von fachkundigen Bediensteten des BAMF derzeit das Prinzip der Einheit von Anhörer und Entscheider im Asylverfahren in der Praxis gewahrt (soweit möglich bitte auch nach Herkunftsländern differenzieren), und wie waren die Anteile zum Zeitpunkt der letzten Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/9415, Antwort zu Frage 22)? 21. Warum hat die Bundesregierung die auf Bundestagsdrucksache 18/9415 zu Frage 22 erbetenen Angaben nicht mitgeteilt, obwohl ihr entsprechende Angaben aufgrund der Einschätzung von fachkundigen Bediensteten des BAMF über zwei Jahre hinweg zuvor möglich waren (vgl. z. B. Vorbemerkung auf Bundestagsdrucksache 18/705 und Antwort zu Frage 16), und inwieweit kann die Bundesregierung den Eindruck widerlegen, dass solche – möglichen – Einschätzungen fachkundiger Bundesbediensteter deshalb nicht angegeben oder von ihr nicht abgefragt werden, weil sich der Anteil von Verfahren, in denen eine Identität von Anhörer und Entscheider besteht, drastisch verringert haben dürfte (auf Bundestagsdrucksache 18/8450 hieß es in der Antwort zu Frage 20: „erkennbar verringert“, ohne dass konkrete Zahlen genannt wurden) und dies dem „erstrebenswerten Ziel“ einer Identität von Anhörer und Entscheider (so das BAMF laut Bundestagsdrucksache 18/705, Antwort zu Frage 16a) widerspricht (bitte ausführen)? 22. Strebt das BAMF überhaupt noch das Ziel einer Identität von Anhörer und Entscheider an (vgl. Bundestagsdrucksache 18/705, Antwort zu Frage 16a), wenn ja, was wird unternommen, um dieses zu erreichen, wenn nein, warum sollen die zuvor für diese Zielsetzung tragenden Gründe nicht mehr gelten, und wann ist die entsprechende Vorgabe in der „Dienstanweisung Asyl“, eine solche Identität anzustreben (vgl. Bundestagsdrucksache 18/705, Antwort zu Frage 16), auf wessen Veranlassung hin geändert worden (bitte ausführen)? 23. In welchen Verfahren kommt es nicht „auf den persönlichen Eindruck von Antragstellern entscheidungserheblich“ an (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 18/9415, Antwort zu Frage 22), wie hoch war der Anteil von Asylentscheidungen, die in Entscheidungszentren (d. h. auch ohne Identität von Anhörer und Entscheider) getroffen wurden, im ersten, zweiten und dritten Quartal 2016 (bitte differenzieren und jeweils absolute und relative Zahlen angeben und die wichtigsten zehn Herkunftsländer nennen), und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BAMF gibt es derzeit, die nur anhören, die nur entscheiden bzw. die anhören und entscheiden? 24. Inwieweit ist nach Erfahrungen der BAMF-internen Qualitätssicherung die Kritik zutreffend, dass die Trennung von Anhörer und Entscheider Fehler bzw. Fehlentscheidungen zur Folge haben kann (vgl. www.proasyl.de/ news/qualitaetsskandal-beim-bundesamt/; bitte ausführen)? 25. Inwieweit ist es zutreffend, wie es der federführenden Fragestellerin vertraulich zugetragen wurde, dass die Beratungsfirma McKinsey & Company, Inc. ausgerechnet haben soll, wie viele Minuten das BAMF angeblich pro Fall sparen könnte, wenn Anhörung, Entscheidung und Zustellung personell und räumlich getrennt werden (bitte genaue Ausführungen zu entsprechenden Empfehlungen machen und dazu, inwieweit diese aufgenommen und umgesetzt wurden), und inwieweit wurde dabei berücksichtigt, dass es nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller bei der Asylprüfung nicht vorrangig um effiziente Bearbeitung gehen darf, sondern dass es auf eine gewissenhafte Prüfung und sorgfältige Entscheidung ankommt und dabei dem unmittelbaren persönlichen Eindruck bei der Befragung in der Anhörung eine herausragende Bedeutung zukommt (bitte ausführen)? 26. Wie wird in der Entscheidungspraxis bei einer Trennung von Anhörer und Entscheider sichergestellt, dass der unmittelbare persönliche Eindruck bei der Befragung in der Anhörung bei der Entscheidung berücksichtigt wird, weil reine Anhörungsprotokolle Umstände, die für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit entscheidend sein können, nicht widergeben können (Mimik, Gesten, Blicke, Tonfall, Schwitzen, Zittern, Pausen usw., bitte ausführen)? 27. Inwieweit ist es zutreffend, dass im BAMF Zielvorgaben zur Zahl von Anhörungen oder Entscheidungen gemacht wurden (vgl. DER SPIEGEL, 40/2016: „Reformen. Unruhe im Amt“), welche konkreten Vorgaben wurden wann gemacht, und welche Folgen gibt es bei Nichterreichen der Zielvorgabe (bitte auflisten), und inwieweit kann das BAMF bestätigen, dass unter den Beschäftigten die „Stimmung in der Nürnberger Behördenzentrale kaum schlechter sein“ könne (in Bezug auf die neu Angestellten würde intern kritisch von einem „Heer von Dilettanten“ gesprochen; ironisch würde gefragt, warum nicht „Automaten, die auf Knopfdruck den Bescheid ausspucken“, aufgestellt würden)? 28. Wie viele Einreise- und Aufenthaltsverbote hat das BAMF seit August 2015 gegenüber abgelehnten Asylsuchenden erlassen (bitte nach Monaten und den wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele Klagen wurden gegen diese Anordnungen erhoben, wie viele der Einreise- und Aufenthaltsverbote sind inzwischen bestandskräftig, und wie viele Personen mit einem (solchen) Wiedereinreiseverbot sind im zweiten Halbjahr 2015 bzw. 2016 wieder nach Deutschland eingereist bzw. haben dies versucht und wurden zurückgewiesen? 29. Welche Personengruppen sind in welcher Größenordnung (bitte Zahlen nennen, etwa zu abgeschobenen Personen, vollziehbar ausreisepflichtigen Personen unbekannten Aufenthalts, Personen mit Wiedereinreiseverbot, abgelehnten Asylsuchenden bzw. anderen Personengruppen usw.) aktuell im polizeilichen Informationssystem INPOL als zur Festnahme zur Abschiebung gespeichert, werden insbesondere auch abgelehnte Asylsuchende mit einem Einreiseverbot dort gespeichert, und inwieweit kann der in den Medien berichtete Anstieg um 140 Prozent gegenüber dem Vorjahr (z. B. KNA vom 7. Oktober 2016, Bericht: „Über 280 000 Ausländern droht Festnahme und Abschiebung“) mit gesteigerten Abschiebungen und der zum 1. August 2015 wirksam gewordenen Neuregelung erklärt werden, die Aufenthalts- und Wiedereinreiseverbote für als offensichtlich unbegründet abgelehnte Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten vorsieht? 30. Wie lang war die Verfahrensdauer bei Asylsuchenden, die nicht aus Ländern des Westbalkans kommen, im dritten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal, und wie hoch war in diesen Zeiträumen die bereinigte Gesamtschutzquote in Bezug auf diese Länder (ohne Westbalkan)? 31. Wie lange dauern derzeit im Durchschnitt nach Einschätzungen fachkundiger Bediensteter des BAMF Asylanhörungen generell, wie lange dauern diese jeweils bei Asylsuchenden aus den sechs Westbalkanländern, aus Syrien und anderen wichtigen Herkunftsländern, und warum hat die Bundesregierung in ihrer Antwort zu der entsprechenden Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 18/9415 keine Angaben gemacht, obwohl ihr dies zuvor noch problemlos möglich war (vgl. nur z. B. die Antworten zu den Fragen 22 auf Bundestagsdrucksache 18/8450 und 19 auf Bundestagdrucksache 18/4980)? 32. In wie vielen Fällen wurde das BAMF bei der Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse nach § 72 Absatz 2 AufenthG im Auftrag der Ausländerbehörden welcher Bundesländer im dritten Quartal 2016 bzw. im vorherigen Quartal mit welchem Ergebnis beteiligt (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 33. Gilt immer noch die Aussage in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 17/10305: „Soweit der Vorschlag der Kommission bzw. die hierzu verabschiedete Ratsposition im Vergleich zum geltenden nationalen Recht weitergehende Gründe für die Ingewahrsamnahme von Asylbewerbern vorsehen, beabsichtigt die Bundesregierung nicht, von dieser Möglichkeit bei Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht Gebrauch zu machen“ (wenn nein, warum nicht)? 34. Wie ist der Vorschlag des Bundesministers des Innern, Dr. Thomas de Maizière, es solle ein neuer Haftgrund „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ geschaffen werden (www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/08/ 2016-08-11-de-maiziere-zu-sicherheit-deutschland.html), damit zu vereinbaren, dass sich Deutschland bei den entsprechenden Verhandlungen auf der EU-Ebene (ohne Erfolg) für eine Streichung des Haftgrundes der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung ausgesprochen hat (vgl. Bundestagsdrucksache 17/12039, Antwort zu Frage 4), was waren die Gründe für das damalige Vorgehen der Bundesregierung, warum sollen die damaligen Gründe heute nicht mehr gelten, und wie ist der Vorschlag des Bundesministers des Innern damit zu vereinbaren, dass die Bundesregierung erklärt hat, von Möglichkeiten des EU-Rechts zur Ingewahrsamnahme von Asylbewerbern, die über nationales Recht hinausgehen, keinen Gebrauch machen zu wollen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/10305, Antwort auf die Schriftliche Frage 14, S. 12, bitte ausführen)? 35. Wie viele der im Jahr 2014 bzw. 2015 (bitte differenzieren) rechts- oder bestandskräftig abgelehnten Asylbewerber waren nach Angaben des AZR zuletzt noch in Deutschland aufhältig (bitte jeweils nach den wichtigsten zehn Herkunftsländern, Bundesländern und dem jetzigen Aufenthaltsstatus differenzieren), und für wie belastbar hält die Bundesregierung die Zahl der aufhältigen, rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber ohne Aufenthaltsrecht und ohne Duldung, auch angesichts bereits eingeräumter Aktualisierungs- bzw. Erfassungsprobleme (vgl. Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 18/6860: „Es kann jedoch vermutet werden, dass eine nicht unerhebliche Zahl von Ausreisepflichtigen ohne Duldung[,] ohne Kenntnis der Ausländerbehörden aus Deutschland ausreist oder untertaucht“), und welche etwaigen Maßnahmen zur diesbezüglichen Bereinigung des AZR sind denkbar oder geplant? 36. Wie viele Abschiebungen gab es bislang im Jahr 2016 (bitte nach Bundesländern und den 20 wichtigsten Zielstaaten – in jedem Fall bitte berücksichtigen: Irak, Iran, Afghanistan, Türkei, Marokko, Tunesien, Algerien – differenziert angeben)? 37. Welche Angaben für das dritte Quartal 2016 lassen sich machen zu überprüften (vor allem: Ausweis-)Dokumenten und zum Anteil ge- oder verfälschter Dokumente Asylsuchender (bitte zum Vergleich auch die Anzahl der „beanstandeten“ Dokumente angeben und differenzieren nach den zehn wichtigsten Hauptherkunftsländern, wie in der Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 18/9415)? 38. Bedeutet die (Nicht-)Antwort zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 18/9415, dass es nicht einmal fachkundigen Bundesbediensteten des BAMF möglich ist einzuschätzen, in welchem Umfang Asylsuchende in Deutschland eine falsche Herkunft bzw. Staatsangehörigkeit vorgeben (bitte ausführen), wie bewertet das BAMF dann die Belastbarkeit von Äußerungen, wie z. B. die des Bundesministers des Innern, dass mehr als 30 Prozent der syrischen Asylsuchenden fälschlich angeben würden, aus Syrien zu stammen, und wie groß ist die Zahl der im Einzelfall nachgewiesenen Täuschungsfälle, von denen der Bundesinnenminister sprach, um zu entsprechenden Statistiken kommen zu können (vgl.: http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/Falsche- Syrer-Keine-Belege-fuer-De-Maizieres-Behauptungen,gefaelschtepaesse102. html)? Berlin, den 11. Oktober 2016 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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