Vermarktung von Bundeswehrliegenschaften für Windkraftanlagen
der Abgeordneten Helga Daub, Angelika Brunkhorst, Gudrun Kopp, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH (g.e.b.b.) bereitet als weiteres operatives Geschäft die Vermarktung von Bundeswehrliegenschaften für Windkraftanlagen vor. Ein entsprechender Geschäftsbesorgungsvertrag soll im Jahr 2005 geschlossen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Prüfungsmaßnahmen unternimmt die g.e.b.b. für die Bewertung anderer Vermarktungsmöglichkeiten für die Bundeswehrliegenschaften?
Ist aus Sicht der Bundesregierung ein über die bereits bestehenden Vorkaufsrechte der Gemeinden nach den §§ 24, 25 des Baugesetzbuches (BauGB) hinausgehendes Vorkaufsrecht für die von der g.e.b.b. vermarkteten Liegenschaften sinnvoll, und wenn nein, warum nicht?
Welche Voraussetzungen müssen Standorte erfüllen, um für eine effiziente Windkraftnutzung in Frage zu kommen im Hinblick auf technische Gegebenheiten wie Windverhältnisse, aber auch bezüglich der Berücksichtigung kommunaler Planungen und naturfachlicher Belange?
Welche Bundeswehrstandorte erfüllen diese Voraussetzungen?
Plant die Bundesregierung den Verbleib der Liegenschaften in Bundeseigentum, die für den Aufbau von Windkraftanlagen freigegeben werden sollen?
Wenn ja, ist eine Verpachtung der Liegenschaften geplant?
Wenn ja, würden die bei einer Verpachtung der Liegenschaften für Windkraftanlagen anfallenden Wartungskosten zu Lasten des Einzelplans 14 (Bundesministerium der Verteidigung) gehen?
Beabsichtigt die g.e.b.b. als Investor und Betreiber von Windkraftanlagen auf Bundeswehrliegenschaften zu fungieren?
Wenn ja, bedeutet dies den Verzicht auf Veräußerung der Liegenschaften?
Wie wirkt sich in diesem Fall die Umwandlung der Bundeswehrliegenschaften angesichts der zum 1. August 2004 in Kraft getretenen Erweiterung des Anwendungsbereiches des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien (§ 2 Abs. 2 EEG) auf die Strompreisbelastung der privaten Stromverbraucher aus?