Situation der aus Treuhandliegenschaftsbeständen gegründeten Wohnungsgenossenschaften
der Abgeordneten Christine Ostrowski, Heidemarie Ehlert, Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz, Dr. Uwe-Jens Rössel und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Wohnungsgenossenschaften, die sich mit dem Ankauf von Wohnungsbeständen aus dem Bestand ehemaliger Werkswohnungen von den Treuhandliegenschaftsgesellschaften gründeten, haben große Liquiditätsprobleme. In einigen Fällen konnte selbst der Kaufpreis bisher nur teilweise beglichen werden. Ein Teil der Wohnungen ist mit erheblichem Aufwand, Landesbürgschaften und anderen Fördermitteln modernisiert worden. Der Leerstand in diesen Genossenschaften erreicht bis zu einem Drittel des Gesamtbestandes. Diese Lage ist kein Einzelfall.
Während die kommunalen Wohnungsgesellschaften und die bestehenden Wohnungsgenossenschaften Altschuldenhilfe in Anspruch nehmen konnten, haben die neu gegründeten Genossenschaften auf Grund des Kaufpreises und der zusätzlichen Kreditaufnahme zur Sanierung der Wohnungen eine weit höhere Belastung zu verkraften. Das führt zur ernsthaften Gefährdung ihrer Existenz.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Wohnungsgenossenschaften wurden aus den Beständen der Treuhand/Treuhandliegenschaftsgesellschaften (TLG) mit ehemaligen Werkswohnungen in den neuen Bundesländern gegründet?
Wie viele Wohnungen der in Verantwortung der TLG stehenden Liegenschaften aus dem Bestand ehemaliger Werkswohnungen von volkseigenen Betrieben und staatlichen Einrichtungen der DDR sind an diese Wohnungsgenossenschaften veräußert worden?
Welche Kaufpreise sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt für solche Wohnungen pro Quadratmeter Wohnfläche verlangt und erzielt worden?
Wie hoch ist insgesamt die Summe, die aus diesen Verkäufen an den Bund geflossen ist?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass TLG für unsanierte Wohnungen in einem zum Teil sehr schlechten Zustand Quadratmeterpreise von über 400 DM von neu gegründeten Genossenschaften verlangten?
Hält die Bundesregierung derartige Kaufpreise für stark sanierungsbedürftigen Wohnraum für gerechtfertigt?
Mit welchem Sanierungsaufwand pro Quadratmeter hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die neu gegründeten Genossenschaften bei den von ihnen übernommenen ehemaligen Werkswohnungen volkseigener Betriebe der DDR zu rechnen?
Wie und mit welchen Mitteln wurden die Gründung solch neuer Genossenschaften und die Sanierung ihrer erworbenen Bestände durch Bund und Länder gefördert?
Wie viele Neugründungen von Wohnungsgenossenschaften sind nach Kenntnis der Bundesregierung aus den noch bei den TLG befindlichen ca. 35 000 Immobilien in Vorbereitung?
Trifft es zu, dass die Bundesregierung den Treuhandnachfolgegesellschaften und den TLG ermöglicht hat, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen, mit diesen Beständen neu gegründeten Genossenschaften in den neuen Ländern dahingehend zu unterstützen, dass bei den noch nicht gezahlten Kaufpreisen Preisnachlässe nachträglich gewährt werden können?
Welche weiteren Maßnahmen will die Bundesregierung im Zusammenwirken mit den Ländern ergreifen, um die Insolvenz solcher aus Beständen der Treuhandliegenschaft gegründeten Genossenschaften in strukturschwachen Regionen der neuen Länder zu verhindern?