Sozialhilfe-Regelsätze in Ostdeutschland
des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Sozialhilfe-Regelsätze in Ostdeutschland
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie hoch waren die Regelsätze des Bundessozialhilfegesetzes für einen alleinstehenden Haushaltsvorstand („Eckregelsatz“) jeweils am 1. Juli der Jahre 1991 bis 1998 in den einzelnen Bundesländern?
Wie begründete sich die unterschiedliche Regelsatz-Höhe und deren Ausmaß in ost- und westdeutschen Bundesländern 1991?
In welchem Verhältnis standen die regelsatzrelevanten Verbrauchsausgaben vergleichbarer Einkommensgruppen in Ost- und Westdeutschland nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 1993 zueinander, und wie entwickelten sich diese Ausgaben jeweils seit 1993?
Welche Begründung für die unterschiedlichen Regelsatz-Höhen, insbesondere das Ausmaß dieses Unterschiedes, in ost- und westdeutschen Bundesländern sieht die Bundesregierung gegenwärtig? Wie beurteilt die Bundesregierung die zukünftige Entwicklung?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die unterschiedlichen Preise für die regelsatzrelevanten Güter und Dienstleistungen in Bremen, Braunschweig, Düsseldorf, Frankfurt, Nürnberg, Berlin, Magdeburg, Rostock, Leipzig, Dresden und Erfurt vor?
Wie hoch ist – absolut und relativ – der Anteil für Haushaltsenergie, der aus dem Eckregelsatz finanziert werden soll? Um welche Energiemenge (Kilowattstunden) handelt es sich dabei?
Welche Auswirkungen wird die geplante Ökosteuerreform auf den Preis dieses regelsatzrelevanten Haushaltsenergieanteils haben, und welchen finanziellen Ausgleich hat die Bundesregierung für Sozialhilfeberechtigte vorgesehen?